ERSTE BUSSGELDBESCHEIDE WEGEN SICHERHEITSKONFERENZ
Uns wurde mitgeteilt, dass in den letzten Tagen die ersten Bußgeldbescheide
wegen der Teilnahme an einer verbotenen Demonstration am 1./2.2.02 erlassen
wurden. Grundlage ist eine angebliche Ordnungswidrigkeit gemäß
§ 17 laut BGBI. III 454-1 in Verbindung mit einem Verstoß gegen
§ 29 Abs. 2 BGBI. OOO 2180-4.
Wir bitten alle, die solche Bescheide erhalten, unbedingt innerhalb der zweiwöchigen
Frist Widerspruch einzulegen!!! Der Widerspruch muss nicht begründet
sein.
Bitte setzt Euch dann weiterhin mit der Kanzlei Angelika Lex, Landwehrstr.
55, 80336 München, Tel 089-54404434, Fax 089-54404436, angelika_lex@hotmail.com
in Verbindung. Die Anwältin braucht eine Anwaltsvollmacht per Fax (ist
dieser eMail angehängt), alles weitere ist auch per Fax oder eMail zu
regeln.
Wir bitte Euch weiterhin, mit der Roten Hilfe in Kontakt zu bleiben, damit
wir gemeinsam politische Öffentlichkeitsarbeit zu dem Thema machen können.
Es hilft niemandem, wenn sich die Auseinandersetzung rein auf die juristische
Ebene verlagert.
Abgesehen davon besteht natürlich die Möglichkeit, Unterstützung
f+r die aus den Bußgeldbescheiden entstehenden Kosten bei der Roten
Hilfe zu beantragen.
Bitte gebt diese Informationen unbedingt an Leute weiter, die vielleicht
nicht in unserem Verteiler sind, aber trotzdem von Bußgeldbescheiden
betroffen sein könnten.
Mit solidarischen Grüssen,
Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe München
Schwanthalerstr. 139, 80339 München, muenchen@rote-hilfe.de
Rechtshilfe jeden Mittwoch von 18-19 Uhr im Infoladen München, Breisacherstr. 12, 81667 München, Tel. 089-448 96 38
Spendenkonto: Nr. 220 16-803, Postbank München, BLZ 700 100 80
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Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Bescheid lege ich Widerspruch ein und stelle eine Nachfrage.
Widerspruch: In Ihrem tollen Text ist mit keiner Silbe erwähnt, warum
ich an den gegebenen Ort gegen das Versammlungsverbot verstossen haben soll.
Das wäre ja nur dann der Fall, wenn ich dort an einer Versammlung teilgenommen
hätte - und nicht bei anderen Handlungen, auf einem Spaziergang oder
wobei auch immer von irgendwelchen durchgeknallten PolizistInnen (und davon
gab es bekanntermaßen genug) in irgendeinen Kessel u.ä. mit reingepackt
worden bin. Vielleicht war ich auch Journalist?
Ich lasse die Fragen offen, denn es ist Ihre Aufgabe, diese Dinge nachzuweisen.
Bislang haben Sie das nicht einmal versucht.
Nachfrage: Wieso bekomme ich einen Bußgeldbescheid und andere Personen,
die offenbar an der gleichen Stelle eingefahren wurden, keinen?
Ich hoffe auf eine unterhaltsame Antwort.
Gruß ... Jörg Bergstedt
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