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Einleitung: Im Herbst/Winter
2001 tobte auf der Hoppetosse-Mailingliste ein Streit um die Frage, ob
Menschen ohne jegliche Herrschaftsstruktur in "Freien Vereinbarungen/Kooperationen"
zusammenleben und -agieren können oder ob es einer maximal kontrollierten
Struktur kollektiver Entscheidungsfindung und -durchsetzung bedarf.
Hier folgt die Dokumentation
um das zweite - auszugsweise:
mehrfach
kam hier nun die frage, wie unter den bedingungen sozialistischer raetedemokratie
entscheidungen durchgesetzt werden sollen.
die
frage ist nun etwas diffizil, weil wohl alle in dieser liste hier bereits
erfahrungen mit der gewaltsamen durchsetzung von staatlichen entscheidungen
gemacht haben. deshalb ist es auch leicht, mit dem finger auf jene zu weisen,
die ein staatliches gewaltmonopol und die legitimitaet von entscheidungen
nicht generell, sondern nur unter vermachteten bedingungen, ablehnen. ebendeshalb
verlangt die frage natuerlich auch in einer sozialistischen raetedemokratie
nach einer antwort.
in
der tat muessen da auch entscheidungen durchgesetzt werden: durch dafuer
beauftragte menschen, nenne man sie auch behoerden, gerichtsvollzieherIn,
polizistIn etc...
und?
dagegen kann bereits generell nur jemand was haben, der die strukturelle
gewalt dieses staates nicht sieht und bloss meint, der bulle uebe (obwohl
in wirklichkeit bloss scherge des kapitals) bereits dadurch *in seiner
person* macht und herrschaft aus. das ist ein personalisierender trugschluss.
auch
in einer zukuenftigen gesellschaft muss hingegen zwischen interessen entschieden
werden. weiterhin muss es in bestimmten bereichen gesellschaftliche einheiten
geben, die sich mit der regelung bestimmter fragen (=behoerden) befassen
muessen. „der staat stirbt“ zwar „ab“ (engels), aber eben nur in dem masse,
wie die bedingungen wegfallen, die eine regelung gesellschaftlich notwendig
machen. und deshalb ist es einerseits notwendig, ein bestimmtes mass organisierter
durchsetzungsmacht von entscheidungen zur verfuegung zu haben; andererseits
werden diese entscheidungen nicht mehr mit derart brachialen methoden (knast,
pruegelorgien, zwangspfaendungen etc...) zur durchsetzung gelangen, weil
die oekonomische in-konkurrenz-setzung der individuen weggefallen ist.
dass
hingegen ueberhaupt gesellschaftlich getroffene entscheidungen auch durchgesetzt
werden koennen, ist bedingung von freiheit. weil naemlich eine materiell
verstandene freiheit nicht nur die „freiheit von...“ (als abwesenheit von
zwang), sondern insbesondere auch die „freiheit zu...“ (umsetzung von entscheidungen
in die realitaet) ist.
gruss
joerg s.
Gegenfrage:
Noch
was: wie soll denn nun deiner Meinung nach mit Menschen in einer Radikaldiktatur
der Mehrheit über die Minderheit (sorry, Radikaldemokratie natürlich
;-) ) umgegangen werden, die sich doch glatt nicht der gesamtgesellschaftlichen
Entscheidung beugen wollen - das sich ihr immer alle fügen halte ich
doch für eher unwahrscheinlich? „Notfalls“ dann vielleicht doch Panzer,
Knäste etc.?
tja,
gute frage. notfalls vielleicht schon?
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