Ministerpräsident Koch verlangt noch härtere Maßnahmen
gegen internationalen Terrorismus und Extremismus:
„Der Schutz der Bevölkerung muß absolute Priorität
haben“ (12.10.01)
Die beiden von CDU und FDP gestellten Landesregierungen von Hessen und
Baden-Württemberg vereinbaren gemeinsame Bundesratsinitiative
Eine noch härtere Bekämpfung des internationalen Terrorismus und Extremismus hat der Hessische Ministerpräsident Roland Koch verlangt. „Der Schutz der Bevölkerung muß angesichts der völlig neuartigen und schwer berechenbaren Bedrohung absolute Priorität haben“, erklärte der Ministerpräsident: „Aus der bitteren Tatsache, dass Attentäter über lange Zeit unerkannt in unserem Land leben und sich auf ihre Schandtaten vorbereiten konnten, müssen wir ebenso Konsequenzen ziehen wie wir verhindern müssen, dass Unterstützer des internationalen Terrorismus sich in Deutschland tummeln können.“
Wie der Sprecher der Hessischen Landesregierung, Staatssekretär Dirk Metz, in diesem Zusammenhang berichtete, haben sich die beiden von CDU und FDP gebildeten Landesregierungen von Baden-Württemberg und Hessen auf eine gemeinsame Bundesratsinitiative verständigt, um durch weitere Maßnahmen im Bereich der Strafverfolgung, der Datenübermittlung, des Ausländerrechts sowie der zivilen Verteidigung und des Katastrophenschutzes internationalen Terrorismus und Extremismus bekämpfen zu können.
Im Einzelnen sollen insbesondere die Maßnahmen im Bereich der
Strafverfolgung und Datenvermittlung verbessert werden. Der Bundesrats-Vorstoß
zielt deshalb insbesondere ab auf die Wiedereinführung einer Kronzeugenregelung,
den Zugriff für Polizei und Ausländerbehörden auf alle ausländerrechtlichen
Dateien des Ausländerzentralregisters, die Einführung einer Warndatei
zur Bekämpfung der Visa-Erschleichung, den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden
auf die Verbindungsdaten im Mobilfunk und die Übermittlung sicherheitsrelevanter
Daten von den Sozialleistungsträgern an die für Gefahrenabwehr
und Strafverfolgung zuständigen Behörden.
Darüber hinaus müssten auch weitere Maßnahmen
auf europäischer Ebene ergriffen werden. Koch: „Natürlich hilft
es nicht alleine, wenn wir in den Bundesländern konsequent und hart
gegen diese Terroristen vorgehen. Wenn wir erfolgreich sein wollen, müssen
wir auf europäischer Ebene unsere Maßnahmen fortsetzen.“ Deshalb
sei es dringend notwendig, das herkömmliche Auslieferungsverfahren
durch ein europäischen Haftbefehl zu ersetzen. Weiterhin soll die
Zuständigkeit von EUROPOL ausgedehnt werden, um ein Frühwarnsystem
vor terroristischen Anschlägen zu erhalten. Baden-Württemberg
und Hessen drängen überdies auf praktikable Regelungen für
die grenzüberschreitende Observation und den grenzüberschreitenden
Einsatz verdeckter Ermittler. Des weiteren sei es notwendig, eine EU-weite
Rasterfahndung zu ermöglichen.
Deutlich verstärkt werden müsse auch die Kontrolle bei der Erteilung von Einreisevisa, so die Staatskanzlei in Wiesbaden. „Wer sich als Ausländer in unserem Land extremistisch betätigten, verwirkt das Gastrecht und muß wissen, dass alles rechtlich mögliche getan wird, um den Aufenthalt in Deutschland zu beenden“, erläuterte der Ministerpräsident. Deshalb wollen Hessen und Baden-Württemberg insbesondere eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen vom Verbot der Abschiebung politisch Verfolgter: „Wer in Deutschland eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, muss abgeschoben werden können, auch wenn er noch keine konkrete Straftat begangen hat.“ Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch eine lebenslange Wiedereinreisesperre für Ausländer, die aufgrund schwerster Straftaten oder im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten ausgewiesen worden seien. Bei schweren Ausweisungsgründen müsse zukünftig die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage entfallen. Es seien dabei alle Möglichkeiten zur Beseitigung von Abschiebungshindernissen zu nutzen. Erforderlich sei in diesem Zusammenhang die bundesweite Einführung der verbindlichen Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor der Einbürgerung.
Der Sprecher der Hessischen Landesregierung verwies zugleich darauf,
dass die CDU/FDP-Regierung die Mittel für die operative Arbeit des
hessischen Verfassungsschutzes seit dem Regierungsantritt um rund 50 Prozent
angehoben habe. Nach den Ereignissen der letzten Wochen werde man sich
nunmehr mit der Frage beschäftigen, was getan werden müsse, um
potenzielle islamistische Gruppen durch den Verfassungsschutz verstärkt
und mit dem notwendigen Instrumentarium beobachten zu können.
Eine Erweiterung der Vorschriften über den verdeckten Einsatz
technischer Aufklärungsmittel in Wohnungen, die Verlängerung
der Überprüfungs- und Löschungsfrist für gespeicherte
Daten, eine Auskunftspflicht der Postdienstunternehmen über Postfachinhaber
oder Nachsendeauftraggeber und die Verpflichtung für Telekommunikationsunternehmen,
Verbindungsdaten zu übermitteln sind Gegenstand der gemeinsamen Bundesratsinitiative
von Baden-Württemberg und Hessen.
Ministerpräsident Koch forderte den Bund heute in Wiesbaden auf, die Reduzierung der Einsatzverbände des Bundesgrenzschutzes von 21 auf 11 rückgängig zu machen und die Bundesmittel für die Ausstattung der Bereitschaftspolizeien der Länder wieder auf die früher üblichen 58 Mio. DM anzuheben. Die im Rahmen des Anti-Terrorprogramms der Bundesregierung vorgesehene Anhebung auf 26 Mio. DM sei bei weitem zu niedrig.
„Der Schutz der Bevölkerung hat bei uns oberste Priorität. Innenminister Volker Bouffier und die hessische Polizei handeln mit großer Besonnenheit und Wachsamkeit und tun mit enormem Aufwand das Mögliche, um die hessische Bevölkerung zu schützen“, drückte der Ministerpräsident seinen Dank aus.
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