Schwarzstrafen

GENTECHNIK-LEXIKON

Gentechnik-Steckbrief: Lebensmittel


1. Teil B: Übersicht und Themenseiten
2. Gentechnik-Steckbrief: Anbau
3. Gentechnik-Steckbrief: Freisetzungen
4. Gentechnik-Steckbrief: Den Hunger besiegen?
5. Gentechnik-Steckbrief: Weniger spritzen?
6. Gentechnik-Steckbrief: Bio-Ökonomie
7. Gentechnik-Steckbrief: Risiken für die Gesundheit
8. Gentechnik-Steckbrief: Risiken für die Umwelt
9. Gentechnik-Steckbrief: Nebenwirkungen
10. Gentechnik-Steckbrief: Lebensmittel
11. Gentechnik-Steckbrief: Futtermittel
12. Gentechnik-Steckbrief: Koexistenz
13. Gentechnik-Steckbrief: Horizontaler Gentransfer
14. Gentechnik-Steckbrief: Grenz-/Schwellenwerte
15. Gentechnik-Steckbrief: Abstandsregelungen
16. Gentechnik-Steckbrief: Haftung
17. Gentechnik-Steckbrief: Terminatortechnologie
18. Gentechnik-Steckbrief: Cis- und transgen
19. Gentechnik-Steckbrief: Bt-Pflanzen (z.B. MON810)
20. Gentechnik-Steckbrief: RR-Pflanzen (z.B. Soja, Raps)
21. Gentechnik-Steckbrief: Amflora
22. Gentechnik-Steckbrief: LL601

Ob Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gewonnen oder diese enthalten dürfen, richtet sich nach mehreren Bestimmungen und der Frage, ob die GVO als Lebensmittel zugelassen bzw. wie die Lebensmittel gekennzeichnet sind.

Kennzeichnung und erlaubte Beimengungen
Lebensmittel ohne Kennzeichnung dürfen 0,9% Beimenungen von in der EU zugelassenen gv-Lebensmitteln enthalten.
  • Futtermittel: Nicht kennzeichnungspflichtig sind Produkte von oder aus Tieren, die mit ->gv-Futtermitteln gefüttert wurden.
  • Verwendung von gv-Organismen im Produktionsverlauf: Gentechnik veränderte Organismen, die zur Verarbeitung eingesetzt, aber nicht mehr selbst im Lebensmittel enthalten sind, dürfen ebenfalls gentechnisch verändert sein.

Bei der Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" gilt der ->Grenzwert von 0,0%, d.h. auch in der EU zugelassene gv-Organismen dürfen gar nicht enthalten sein. Die Angabe "Ohne Gentechnik" darf nur verwendet werden, wenn
  • das Lebensmittel und die verwendeten Lebensmittelzutaten keine gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) sind und auch nicht aus GVOs hergestellt wurden;
  • keine durch GVOs hergestellte Zutaten, Lebensmittelzusatzstoffe oder Verarbeitungshilfsstoffe, Aromen, Vitamine, Aminosäuren oder Enzyme, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden, für Lebensmittel verwendet wurden. (Quelle: BMELV)

Allerdings gibt es bei tierischen Produkten (und nur dort!) einige Schlupflöcher:
  • Das Verbot von gv-Futterpflanzen bezieht sich auf einen bestimmten Zeitraum vor der Verwertung. Bei Schweinen sind es etwa die letzten vier Monate vor der Schlachtung, bei Milch produzierenden Tieren die letzten drei Monate und bei Hühnern für die Eiererzeugung die letzten sechs Wochen.
  • "Zufällige, technisch unvermeidbare" Beimischungen von zugelassenen gv-Pflanzen in den Futtermitteln sind erlaubt, sofern sie unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 Prozents bleiben.
  • Zulässig sind zudem Futtermittelzusätze wie Vitamine, Aminosäuren oder Enzyme erlaubt, bei deren Herstellung gentechnisch veränderte Mikroorganismen eingesetzt wurden. Die Tiere dürfen auch mit gentechnisch hergestellten Arzneimitteln oder Impfstoffen behandelt werden. (Quelle: TransGen)

Bio-Lebensmittel der meisten Biolandbauverbände hingegen dürfen überwiegend gar nicht mit GVO in Kontakt gekommen sein - also auch nicht als Futtermittel oder im Produktionsverlauf. Der Einsatz von Gentechnik ist im biologischen Landbau verboten, da die Gentechnik mit den Prinzipien des Ökolandbaus nicht vereinbar ist. Die Öko-Basisverodnung (EG) Nr. 834/2007 verbietet die Verwendug von GVO (gentechnsich veränderten Organismen). GVO und aus oder durch GVO hergestellte Erzeugnisse dürfen nicht als Lebensmittel, Futtermittel, Verarbeitungshilfsstoff, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Bodenverbesserer, Saatgut, vegetatives Vermehrungsmaterial, Mikroorganismus oder Tier in der Ökoproduktion eingesetzt werden.
Die genauen Richtlinien variieren je nach Label. Der allgemeine, auf 0,9 Prozent festgesetzte Kennzeichnungsschwellenwert für das unbeabsichtigte Vorhandensein von zugelassenen GVO gilt bei den gesetzlichen Vorgaben auch für ökologische Erzeugnisse. (Quelle: www.oekolandbau.de)

Grenz-/Schwellenwerte
Zur Zeit existiert für "normale" Lebensmittel ein ->Grenzwert von 0,9 Prozent für unbeabsichtigte Beimengungen von in der EU als Lebensmittel zugelassenen gv-Organismen. Über diese Schwelle müssen auch unabsichtlich verunreinigte Lebensmittel in der EU als „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet sein.
Strenger ist die Lage bei Spuren gentechnisch veränderter Organismen ohne Zulassung. Nach der bisherigen Gesetzeslage sind diese in der EU komplett verboten. EU-Kommissar Dalli möchte diese Sicherheitsmaßnahme aufweichen und die Regeln für Lebensmittel denen für Futtermittel anpassen, wo bereits eine Grenze von 0,1 Prozent für Bestandteile aus nicht zugelassenen Gentechnik-Pflanzen gilt.

Problem der technischen Nachweisgrenze
Nicht nur GentechniklobbyistInnen, sondern auch LaborbetreiberInnen kritisieren eine 0,0-Grenze, weil "Nichts" nicht nachgewiesen werden könne. Dieses wäre erst über 0,1% möglich, weshalb praktisch eine Grenzziehung von 0,1% sinnvoll wäre.
Gegenargument: Wenn 0,0% nicht nachweisbar ist, würde der Erhalt der "Nulltoleranz" bedeuten, dass jegliche Beimengung zuviel wäre. Eine labortechnisch begründete Grenze von 0,1% würde nämlich gerade wegen üblicher Messungenauigkeiten in diesem Bereich dann schnell als Akzeptanz geringer Beimengungen ausgelegt, da eine Probe mit 0,2% nicht sicher belegen könnte, ob es nicht auch noch 0,1% sein könne. Juristische Eindeutigkeit besteht nur, wenn der 0,0%-Wert erhalten bliebe, d.h. jede Beimengung bereits zuviel wäre.

Schlussfolgerungen
Insgesamt ist bereits jetzt eine verwirrende Lage verschiedener Grenzwerte und Beimengenregelungen entstanden. Ohne besonderes Fachwissen über die Richtlinien hinter den verschiedenen Siegeln lässt sich kaum noch eine fundierte Kaufentscheidung fällen. Weitere Abweichungen vom 0,0%-Grenzwert würden diese Unübersichtlichkeit erhöhen.

Besonders verworren und unsicher ist die Lage bei tierischen Produkten. Da es viele weitere Gründe gibt, deren Konsum aufzugeben oder zumindest einzuschränken, bietet sich hier die Lösung an, sich umzustellen - auf "Bio" und am besten bio-vegan.

Hinweis
Mitunter wird gedankenlos der Begriff "genfrei" benutzt. Das ist selbstverständlich Unsinn, denn Gene sind in allen lebenden Zellen vorhanden.

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