Schwarzstrafen

FIESE TRICKS VON POLIZEI UND JUSTIZ: LÜGEN-GAIL (2003)

Staatsanwalt stellt Gail-Verfahren ein


1. Wer 3x lügt: Vor Stadtparlament, Presse und Gericht ...
2. Reaktionen, Gaile Rundumschläge und Juristerei
3. Polizei Gießen deckt Lügen von Politikern!
4. Gail politisch in Rente? Nicht doch ...
5. Staatsanwalt stellt Gail-Verfahren ein

Anzeige gegen Stadtverordnetenvorsteher Gail (CDU) eingestellt (31.10.05)
Überraschend kam es nicht, dass am 31.10.05 Post von Staatsanwalt Vaupel in der Projektwerkstatt ankam und darin die Einstellung des Falschaussage-Verfahrens gegen den Stadtverordnetenvorsteher Gail verkündet wird - Obrigkeit gehört eben geschützt vor Strafverfolgung ...







Hier war Vaupel wohl etwas zu sehr auf den Schutz von Gail konzentriert, schreibt er doch den bemerkenswerten Satz, dass die drei Aktivisten den Rauswurf mit ihrer Anwesenheit hinter dem Transparent "provoziert" hätten. Das ist eine interssante Rechtsauffassung - und sagt zugleich aus, dass überhaupt nicht geklärt ist, wer das Transparent entrollt hat ...



Übrigens gilt der letzte Satz für für Angehörige der Obrigkeit. Andere werden auch für fahrlässige Falschaussagen bestraft ... siehe Text "Geldstrafe für fahrlässig gemachte Falschaussage" im Gießener Anzeiger vom 14.2.2007 ...

Gails Aussage - wenn es seine ist und nicht die fixe Idee von Staatsanwaltschaft und oder seiner Verteidigung -, Staatsschutz und Polizei seien nicht zwingend gleichzusetzen ist in sich schon sehr fragwürdig. Zum einen wurde er im Prozess nach der Präsenz ziviler Einheiten gefragt (leider gibt das Protokoll der Amtsgericht-Hauptverhandlung nur die Antworten wieder). Zum anderen hat Gail mehrfach und bereits viel früher ausgesagt, nichts von ziviler Polizei gewusst zu haben ... zum ersten Mal noch direkt in der Sitzung des Stadtparlaments (27.03.03) auf kritische Nachfrage eines SPD-Abgeordneten. Jetzt aber wird alles geschickt auf die Frage vor Gericht verengt ...


Ja, ja .. plötzlich ist man erinnerungsschwach - wer's glaubt wird selig. Gail's Begründung, warum er sich schon am gleichen Tag nicht mehr an die ihm persönlich von einer so unscheinbaren Person wie dem Polizeipräsidenten Meise vorgestellten Zivil-Beamten erinnern konnte, ist auch fadenscheinig. Selbst der Einstellungs-Text sagt klar aus, dass die Zivil-Beamten zur Beobachtung im Stadtparlament eingesetzt waren, um im Fall von Störungen die uniformierten Kollegen zu informieren. Schon von daher ist logisch, dass Gail sich nicht an die Zivis gewandt hat - die dann ja auch sichtbar enttarnt worden wären. Diese Geschichte ist absurd - aber für Vaupel reicht's allemal ... denn der Staatsanwalt wiederholt einfach nur Gails' Geschichte. Gleichzeitig schützt Dummheit vor Strafe - jedenfalls bei gesellschaftlichen Eliten:


Presseinformation mit Kritik an Einstellung
Kritik an Einstellungsentscheidung zur Falschaussage des Giessener CDU-Stadtverordnetenvorstehers Gail
Beschwerde angekündigt

„Offensichtlicher kann man kaum lügen und Recht beugen“, ist die erste Reaktion von Jörg Bergstedt, als er den Text der Einstellung im Verfahren wegen Falschaussage gegen den Gießener CDU-Stadtverordnetenvorsteher Dieter Gail erhielt. Dort begründete der Staatsanwalt seine Einstellung unter anderem damit, dass Gail sich bei seiner Falschaussage nicht mehr richtig erinnern hätte können und zudem offensichtlich nicht wusste, dass der „Staatsschutz“ zur Polizei gehöre. Beides sei absurd, heißt es nun aus der Projektwerkstatt, denn Gail habe im Prozess ja gerade auch auf mehrfach Nachfrage darauf bestanden, sich genau erinnern zu können. „Wenn der Staatsanwalt jetzt feststellt, Gail hätte sich nicht erinnern können, so belegt das die Falschaussage und wäre ein Grund, das Verfahren zu führen statt es einzustellen“, formuliert Bergstedt weiter sein Unverständnis. Ebenfalls nicht glauben will er, dass ein erfahrener CDU-Mann nicht wüsste, was der Begriff Staatsschutz bedeuten würde. Außerdem bezweifelt er überhaupt, dass Gail nur von Staatsschutz geredet hat, denn Zeugen im Gerichtssaal, die anwesende Presse und sogar die Staatsanwaltschaft selbst hatten gesagt, Gail hätte auch von der Polizei insgesamt geredet. „Das riecht nach Rechtsbeugung“, greift der Aktivist die Staatsanwaltschaft an. Der hat er schon des öfteren vorgeworfen, Verfahren danach zu verfolgen, wer betroffen ist: „Gegen die Obrigkeit wird immer eingestellt, egal wie eindeutig die Straftat ist – bei der erfundenen Bombendrohung von Bürgermeister Haumann war das ja auch zu sehen“. Gegen unerwünschte Personen würde dagegen alles aufgebauscht und zum Teil Beweis schlicht erfunden. „Die Giessener Justiz zeigt sich hier ständig als Klassenjustiz nach dem alten Motto: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“.
Anzeigeerstatter Bergstedt wird gegen die Einstellung Beschwerde einlegen. Illusionen über die Erfolgschancen macht er sich aber nicht: „In der Justiz gibt es einen brutalen Filz – da hackt keine Krähe der anderen ein Auge aus. Genau darauf basiert die Macht und Unanfechtbarkeit der Rechtssprechung, die beliebige Entscheidungen treffen kann, ohne dass es dagegen rechtsstaatliche Mittel gibt. Nur der allgemeine Widerstandsparagraph der hessischen Verfassung könnte genutzt werden“. Besonderes Interesse hat Bergstedt aber auch aus persönlichen Gründen. Schließlich ist er verurteilt worden in einem aufsehenerregenden Protest – unter anderem auch wegen der Zeugenaussage von Dieter Gail. „Wenn der Staatsanwalt jetzt, um Gail vor Strafverfolgung zu schützen, sagt, dieser hätte sich nicht mehr erinnern können, so stellt sich die Frage, wie die gleiche Zeugenaussage als besonders glaubwürdig eingestuft werden konnte, wenn es darum geht, mich zu verurteilen“. Hier sei deutlich erkennbar, dass die Giessener Justiz danach entscheide, wer vor Gericht steht.

Als Anhang war der Schriftsatz der Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung mit Begründungen beigefügt. Presseinfo im Original (PDF) ...
Pressetexte am 8.11.2005 in Gießener Anzeiger (S. 15, links) und FR (S. 33, rechts)

Presse zur Einstellung

Gießener Allgemeine, 2.11.2005 (S. 21) ... der Autor des Textes wusste es noch genau, denn er war damals von Gail persönlich auch in der gleichen Art belogen worden. So schreibt er deutlich "Darin hatte Gail ausgesagt, er habe nichts über die Präsenz von Polizei im Sitzungssaal gewusst". Leider fehlt dem Autor der Mut, auch deutlich zu formulieren, dass dieses im Gegensatz zu jetzigen Äußerungen von Gail, er hätte das nicht mehr richtig gewusst, und den daraus abgeleiteten Bewertungen der Gail schützenden Staatsanwaltschaft steht.

FR, 3.11.05 - auch hier die korrekte Fassung: " Im späteren Prozess gegen die Protestierer behauptete Gail, nichts von der Anwesenheit der vier Zivilbeamten gewusst zu haben". Der Gießener Justiz ist es egal. Der Lügner Gail wird geschützt mit dem Hinweis auf fehlende Erinnerung, während er als Belastungszeuge gegen die Projektwerkstättler natürlich hoch glaubwürdig war. Im selben Prozess und zur selben Sache ...
  • Artikel im Giessener Anzeiger
  • Am schönsten ist der Kommentar des eher CDU-nahen und projektwerkstattshassenden Wochenchronisten Guido Tamme in der Gießener Allgemeine, 5.11.2005 (S. 26, siehe rechts). Man beachte den Satz: "Da haben die Ankläger also doch einen halbwegs eleganten Weg gefunden, um den allseits angesehenen Parlamentschef vor einer nachhaltigen Rufschädigung zu bewahren". So ist es und darum geht es dem obrigkeitsschützenden Staatsanwalt Vaupel auch ständig.

Beschwerde gegen die Einstellung
An den Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht Frankfurt
Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Dieter Gail, Gießen wegen falscher uneidlicher Aussage
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die Einstellung lege ich hiermit Widerspruch ein.
Ich begründe das wie folgt:
Zu Ziffer 1:
  1. Das zugrundegelegte Zitat des Staatsanwaltes ist nach übereinstimmenden Zeugenaussagen und auch nach den Aussagen der Staatsanwaltschaft selbst nicht nur der Begriff „Staatsschutz“, von dem Zeuge Gail angeblich nichts gewusst haben will, sondern auch die Polizei insgesamt. Dass nur „Staatsschutz“ im Protokoll erfasst wurde, ist entweder eine Lücke in der Protokollierung oder, was wahrscheinlicher ist, ein Beleg dafür, dass die Person der Protokollführung nicht genau wusste, was Staatsschutz sei. Tatsächlich hatte Gail sehr wohl auch vor Gericht ausgesagt, von der Anwesenheit von Polizei insgesamt nichts gewusst zu haben. Dieses hat er zudem nicht das erste Mal so ausgesagt, seine Aussage vor Gericht ist nur eine Wiederholung mehrmaliger Lügen vorher.
    Als Beleg könnten sehr einfach Aussagen anwesender ZuschauerInnen im Gerichtsverfahren vom 15.12.2003 eingeholt werden. Weitere Hinweise liefern Zeitungstexte zu den Vorgängen vom 27.3.2003 selbst. Gail hatte seine Lügen nicht nur später vor Gericht gemacht, sondern auch schon am 27.3.2003 selbst gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und gegenüber der Presse. Zitate: „Stadt wusste nichts über Präsenz von Zivilbeamten ... Gail und Bürgermeister Heinz-Peter Haumann hatten gegenüber dem Parlament erklärt, von der Anwesenheit der Zivilbeamten nichts gewusst zu haben“ (Giessener Allgemeine, 29.3.2003), „... zu Nachfragen bei Stadtverordnetenvorsteher Dieter Gail und Bürgermeister Heinz-Peter Haumann geführt. Beide bekundeten, nicht über die Anwesenheit der Zivilbeamten gewusst zu haben“ (Giessener Allgemeine, 1.4.03), „Über die Anwesenheit der „Zivilen“ waren weder Parlamentschef Dieter Gail noch die Spitze der Verwaltung informiert“ (dito, Kommentar), „Gail und Bürgermeister Heinz-Peter Haumann verneinten anschließend eine Frage von SPD-Fraktionschef Wulf Linder, ob ihnen bekannt gewesen sei, dass die Sitzung des Parlament des Parlaments von Polizisten in Zivil verfolgt werde“ (Giessener Anzeiger, 29.3.03), „Bürgermeister Haumann und auch Stadtverordnetenvorsteher Gail entgegnen, dass sie von der Anwesenheit der Polizisten keine Ahnung hatten“ (Aus dem Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 27.3.2003 – gegen diesen Wortlaut haben weder Haumann noch Gail noch sonst jemand Widerspruch eingelegt!), „Ich weiß nicht, dass Polizisten – so wie sie behaupten – hier im Saale sind“ (Abschrift des Tonprotokolls der Stadtverordnetenversammlung am 27.3.2003, Redner ist Herr Gail).
  2. Die Behauptung, Gail könne wegen der Vielzahl der Gespräche die Details vergessen haben und sich nicht richtig erinnern können, ist zunächst offensichtlich falsch. Das wäre nur denkbar, wenn Zwischen den vielen Gesprächen und der Gerichtsverhandlung der Vorgang nicht weiter beachtet worden wäre. Tatsächlich hat aber genau dieser Vorgang direkt anschließend zu einem Eklat in der Stadtverordnetenversammlung geführt. Im Zuge der Diskussion hatte Gail seine Lüge erstmals und zwar in einer Rede vor den Stadtverordneten präzise formuliert. Das war nur ca. 1,5 Stunden nach der Unterrichtung über die Anwesenheit der Zivilpolizei. Ebenso wiederholte er seine Lüge kurz darauf gegenüber der Presse. Beide Male war von Unsicherheit keine Spur. Seine Formulierungen sind klar und deutlich. Wie die Staatsanwaltschaft darauf kommt, dass trotz dieser offensichtlichen Lage Gail einfach vergesslich oder unachtsam vor Gericht gewesen sein soll, ist schlicht unerklärlich (oder anders: nur erklärlich mit dem erkennbaren Willen der Staatsanwaltschaft, eine Straftat aus der Obrigkeit zu vertuschen).
    Angesichts dessen, dass der Vorgang bereits umfangreich skandalisiert wurde, muss Gail bei seiner Aussage im Gerichtsverfahren vom 15.12.2003 in vollem Bewusstsein der Brisanz der Sache vorsätzlich gelogen haben. Jede andere Wertung scheidet angesichts der deutlichen Lage aus.
  3. Noch deutlicher wird dass angesichts der Tatsache, dass Gail auch nach dem Öffentlichwerden der ihn überführenden Aussage des Polizisten Urban öffentlich weiterhin behauptete, nicht gewusst zu haben, dass keine Polizisten im Versammlungssaal waren. Er hat also erstens vor und nach der Gerichtsverhandlung genau das mehrfach gesagt, was er auch nach Ansicht aller sich dazu äußernden ZeugInnen und selbst nach Aussage der Staatsanwaltschaft zu Beginn des Ermittlungsverfahrens als Zeuge aussagte. Zweitens hat er auch noch 2 Jahre nach der Stadtverordnetensitzung selbst eine klare Aussage gemacht ohne jegliche Spur von Selbstzweifeln, ob er sich auch richtig erinnere (siehe u.a. FR 17.3.2005, Giessener Allgemeine 26.2.2005, S. 28 und 3.3.2005, S. 24). Erst als das Verfahren dann konkret wurde, behauptet er plötzlich nur, von „Staatsschutz“ geredet zu haben und sich sowie nicht richtig erinnern zu können. Und Vaupel, wie üblich, glaubt es gern: „Ob ... ihm Herr Meiser den KHK Urban dort vorgestellt habe, sei ihm aufgrund der Vielzahl der vorgestellten Personen nicht mehr erinnerlich gewesen“ steht in der Einstellungsbegründung von Vaupel – gegenüber der Presse formulierte Gail aber am 25.2.2005 großkotzig das Gegenteil!
  4. Des weiteren ist die von Staatsanwalt Vaupel vorgebrachte Erinnerungslücke von Gail auch keine Entlastung, sondern eine weitere Belastung von Gail. Wenn es denn so wäre (was anzuzweifeln ist), dass Gail keine genaue Erinnerung mehr hatte, stellt sich ja umso mehr die Frage, warum er vor der Stadtverordnetenversammlung, vor der Presse und eben als Zeuge vor Gericht etwas anderes gesagt hat. Er hat ja gerade nicht formuliert „Weiß ich nicht mehr“, sondern eine klare Aussage gemacht. Insofern entlastet die Behauptung von Vaupel, Gail würde sich nicht mehr recht erinnern, diesen nicht, sondern belastet ihn. Vaupel wertet das – angesichts seines auch in anderen Verfahren offenkundigen Interesse, Angehörige der Obrigkeit zu schützen – natürlich anders.
  5. Der Höhepunkt der Absurdität der Einstellung des Verfahrens ist der, dass die Staatsanwaltschaft selbst bereits öffentlich eine andere Position vertreten hat. Mit ihrer Einstellung müsste sie sich jetzt selbst wegen falscher Verdächtigung anzeigen, denn Oberstaatsanwalt Hübner sagte im Frühjahr 2005 gegenüber dem Giessener Express und der FR am 4.3.2005, S. 32 (dort wörtlich zitiert!): „Der Stadtverordnetenvorsteher sagt, er wusste von dem Einsatz der Zivilpolizisten nichts“. Noch deutlicher ist die Formulierung in der Giessener Allgemeinen vom 3.3.2005 (S. 13): „Nach der Prüfung der Frage, ob Stadtverordnetenvorsteher Dieter Gail bei der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. März 2003 gewusst hat, dass Polizeibeamte in Zivil im Saal waren, hat die Staatsanwaltschaft jetzt ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Gail eingeleitet.“ Offensichtlich, dass zeigt dieses Zitat, hatte die Staatsanwaltschaft schon festgestellt, dass Gail die Unwahrheit sagte – und später dann nach Wegen gesucht, um diese Wirklichkeit zu verdrehen.
  6. Der Hinweis, dass der Anruf von Herrn Gail bei der Polizei gerade beweise, dass er nicht wusste, dass bereits Polizei anwesend war, ist durch die Äußerung des KHK Urban selbst wiederlegt. Staatsanwalt Vaupel hätte nur lesen müssen (und wollen). Auf Blatt 230 der Gerichtsakte führt Urban aus: „Ich erklärte Herrn Gail, dass insgesamt 4 Zivilbeamte während der Sitzung im Saal sein werden und dass für den Fall möglicher Störungen bereits im Vorfeld eine Eingriffgruppe der Polizei bei der Station Gießen in Bereitschaft stehe.“
    Gail wusste also, dass nicht die Zivilpolizei, sondern eine andere Polizeigruppe im konkreten Fall eingreifen sollte, die aber gerufen werden musste. Er tat also genau das, was Urban im mitgeteilt hatte. Das belegt eher, dass Gail genau informiert war – und nicht das Gegenteil, wie Obrigkeitsschützer Vaupel frei interpretiert.
  7. Mehrere Formulierungen des Staatsanwalts Vaupel sind nur so zu interpretieren, dass Herr Gail nicht mehr weiß, was er tut. Wer selbst nach öffentlicher Skandalisierung eine Lüge wiederholt, aber dann immer noch nicht wissen soll, was er tut, muss gerissen oder hochgradig senil sein. Letzteres suggeriert die Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft Gießen. Dem wäre nichts hinzuzufügen, wenn nicht genau derselbe Zeuge als hochgradig glaubwürdige Person mit minutiösem Erinnerungsvermögen im Prozess gegen zwei Projektwerkstatts-Aktivisten von genau demselben Staatsanwalt präsentiert worden wäre.
Zusammenfassend lässt sich sehen, dass die Gail selbst durch seine öffentlichen Auftritte, auf denen er gegenüber Stadtverordneten und Pressevertretern immer den Eindruck vermittelte, sich genau erinnern zu können, dass er nichts wusste, klare Belege dafür brachte, dass er über keine Erinnerungslücken in dieser Frage verfügt. Diese daher von Seiten der Staatsanwaltschaft plötzlich ins Spiel zu bringen, zeigt deren Interesse an Nichtverfolgung der Tat, überzeugt aber nicht in der Sache. Ebensowenig gilt das für die vermeintliche Verwechselung von „Staatsschutz“ und „Polizei“. Ist schon in der Sache unwahrscheinlich, dass Gail nicht gewusst haben will, was Staatsschutz bedeutet, so zeigen seine völlig eindeutigen Statements an anderer Stelle, dass es diese Verwechselung nicht gab, sondern sie schlicht eine Erfindung bei dem Versuch ist, eine Bestrafung abzuwenden.

Zu Ziffer 2: Staatsanwalt Vaupel führt drei Polizeibeamte an, die schriftlich festgehalten hätten, es seien Flugblätter geworfen worden. Er sieht damit als bewiesen an, dass es diese Flugblätter auch gab. Unklar ist, ob Staatsanwalt Vaupel die Zeugen dazu auch vernommen hat oder nur aus schriftlichen Unterlagen bereits solche Schlüsse ableitet, die von den Zeugen niedergeschrieben wurden, als diese bereits wussten, dass Gail unter Anzeige wegen Falschaussage in diesem Punkt stand! Wichtiger erscheinen aber andere Hinweise, dass keine Flugblätter geworfen wurden:
  • In den originären Polizei- und Gerichtsunterlagen zum 27.3.2003 sowie in Presseberichten usw. wird an keiner Stelle das Werfen von Flugblättern erwähnt. Auch ist kein Flugblatt in irgendwelchen Akten als Beweismittel u.ä. enthalten. Kein Zeuge konnte sich auch je erinnern, was auf den Flugblättern gestanden haben soll.
  • In den drei Berichten der Polizeibeamten zum Werfen von Flugblättern sind völlig unterschiedliche Abläufe und Zeitpunkte des Werfens beschrieben. Als Nachweis, dass auch welche geworfen wurden, eignen sich solche offensichtlichen Erfindungen nicht.
  • KHK Urban und KOK Mutz, die als am 27.3.2003 anwesende Polizeibeamte im Gerichtsprozess gegen Bergstedt und Neuhaus vernommen wurden, verneinten die Frage nach den Flugblättern.
  • Im Prozess gegen Bergstedt und Neuhaus stellten diese Angeklagten genau zu der Frage des Flugblattwerfens einen Beweisantrag. Der Beschluss des Gerichts dazu ist eindeutig: „Der Beschluss der Kammer vom 25.4.2005, durch den die Beweiserhebung zu der Frage, ob Flugblätter in der Stadtverordnetensitzung vom 27.3.2003 in den Sitzungssaal geworfen wurden (vgl. Anl. 1 zum Protokoll 25.4.2005) wird geändert. Die Beweiserhebung wird deswegen abgelehnt wird (Grammatikfehler im Original), weil die zu beweisende Tatsache bereits erwiesen ist, § 244, Abs. 3, Satz 2, 3. Alternative StPO.“ Es ist also festzustellen, dass die Strafkammer unter der Vorsitzenden Richterin Brühl die Tatsache, dass keine Flugblätter geworfen wurden, als „bereits bewiesen“ wertet. Der in diesem Prozess anwesende Staatsanwalt Vaupel muss das gewusst haben, was darauf hindeutet, dass er mit der Einstellung des Ermittlungsverfahren bewusst Recht beugt und Strafverfolgung vereitelt.
Zu Gails Aussage, es sei vor der Transparententrollung verbal gestört worden, liegen sowohl eindeutige ZeugInnenaussagen im Prozess gegen Bergstedt und Neuhaus vor (z.B. von KOK Mutz). Zudem beweist das in diesem Prozess angehörte Tonbandprotokoll eindeutig, dass es keine solchen Störungen gab. Es wurde auf Antrag des Angeklagten Bergstedt mehrfach vorgespielt, um genau diese Tatsache zu beweisen. Der Staatsanwalt Vaupel war bei dem Abhören des Tonbandes anwesend. Er weiß also, was die Tatsachen sind. Folglich ist seine Formulierung: „Unklar bleibt allenfalls, ob es „verbale Störungen“ bereits vor Entrollen des Plakat gegeben hat ... Insoweit konnten jedoch keine sicheren Feststellungen getroffen werden“. Erstens ist das, wie gezeigt, eben nicht unklar geblieben, sondern klar belegt worden. Dieses Beweismittel lag Staatsanwalt Vaupel auch vor. Zweitens irritiert das Wort „allenfalls“, weil es bei der Anzeige genau um das „vor“ dem Entrollen und nicht um das ob irgendwelcher Störungen ging. Drittens ist die Bestärkung mit dem Satz „keine sicheren Feststellungen“ ein deutlicher Hinweis, dass Vaupel hier bewusst Recht beugt und Strafverfolgung vereiteln will.
Da Zeuge Gail von den Angeklagten mehrfach und eindringlich befragt wurde, ob es Störungen auch vor dem Entrollen gab und er das stets bejahte, scheidet auch hier Fahrlässigkeit aus. Es wäre Gail ja unbeschadet geblieben, Unsicherheit auszudrücken. Das aber tat er genau nicht.
Der Gesamtrahmen ist überraschend klar. Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt seitens Herrn Vaupel offensichtlich – nicht zum ersten Mal (z.B. im ganz ähnlichen Fall, als Bürgermeister Haumann eine Bombendrohung erfand – Staatsanwalt Vaupels Ermittlungen dienten damals nur einem Zweck: Der Vertuschung mit anschließender Einstellung des Verfahrens gegen den CDU-Politiker). Dass Staatsanwalt Vaupel auf die erste Anzeige in der Sache auch gar nicht ermittelt hat, sondern erst auf öffentlichen, äußeren Druck hin, spricht bereits für sich. Dass immer wieder eine Person, bei der der Unwille, gegen Angehörige führender Schichten zu ermitteln, so extrem ausgebildet ist, während er gegen Kritiker genau umgekehrt vorgeht, mit solchen Ermittlungen beauftragt wird, zeigt eine breite Akzeptanz Giessener Justizkreise zu solch einem Vorgehen. Leider hat auch der Hessischer Generalstaatsanwalt das Wirken der Giessener Staatsanwaltschaft stets gedeckt, so dass auch in diesem offensichtlichen Fall nicht damit zu rechnen ist, dass etwas anders geschehen wird als Vertuschung, Strafvereitelung und Rechtsbeugung.

Doch: Auch die höhere Ebene deckt die Lüge
Mit Schreiben vom 3.1.2005 verweigerte auch die Oberstaatsanwaltschaft Frankfurt die Erhebung einer Anklage. Und wie in solchen Fällen der Inschutznahme von Eliten dieser Gesellschaft gibt sich der Oberstaatsanwalt nur Mühe, wo er die Unschuld herbeiphantasiert.


JedeR weiß es, aber die Staatsanwaltschaft sieht "keinen hinreichenden Tatverdacht". Nee, gar nicht. Aber es kommt noch besser ...

Man achte auf die Formulierung: "Dass sich das Gericht, die Zeugen, der Protokollführer und der Sitzungsvertreter an den genauen Wortlaut der Aussage erinnern ist nicht wahrscheinlich". Statt also ZeugInnen zu vernehmen, behauptet die Staatsanwaltschaft einfach das Ergebnis. Ob sie wohl Angst hat, dass ein Versuch das Gegenteil beweisen würde ... so bleibt das festzustellen, was für die Staatsanwaltschaften dieser Art immer gilt:
1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Manche sind gleicher (Verstoss gegen Art. 3, Abs. 1 GG)
2. Jeder kann gegen öffentliche Gewalt vor Gericht ziehen. Außer Unerwünschte (Verstoss gegen Art. 19, Abs. 4 GG)
Und Achtung: Die Justiz ist wahrheitsdefinierende Instanz. So entsteht die Geschichte im Sinne der Herrschenden immer wieder neu.

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