Vortragsangebote

FREIE FAHRT ... WARUM NULLTARIF?

Wissenschaftler*innen pro Nulltarif


1. Argumente für fahrscheinlose Busse und Bahnen
2. Wer soll das bezahlen? Die Geldfrage ...
3. Die soziale Frage
4. Die ökologische Frage
5. Die Machtfrage
6. Vorschläge für die praktische Umsetzung
7. Beispiele: Orte und Testphasen ohne Fahrscheine
8. Befürworter*innen des Nulltarifs in Politik und NGOs
9. Wissenschaftler*innen pro Nulltarif
10. Debatte und Statements in den Medien
11. Gegner*innen des Nulltarifs aus Autolobby, NGOs, Grüne ...
12. Links und Kontaktadressen

Aus "Nahverkehr: Schokolade für alle", in: Spiegel, 16.4.2012
Verkehrswissenschaftler sehen im Nulltarif viele Vorteile. Er soll Autofahrer in Bus und Bahn locken. Er soll damit Klima und Lebensqualität in den Städten verbessern. Weniger Autos in den Innenstädten bedeuten weniger Unfälle, weniger Abgase, weniger Lärm. Udo Becker, Professor für Verkehrsökologie an der Technischen Universität Dresden, ist sich sicher, dass heutzutage "jeder Professor in Deutschland den Nulltarif theoretisch für eine gute Idee hält".

Aus Marvin Gehrke/Stefan Groß, "Fahrscheinfrei im ÖPNV"
82,7 % der 2011 beförderten Personen in Deutschland nutzten den MIV (vgl. Destatis 2013). Dabei beträgt die Auslastung von Linienbussen, Straßenbahnen und Eisenbahnen des öffentlichen Nahverkehrs jeweils nur ca. 20 % (vgl. Umweltbundesamt 2012: 32). Dieser geringe Auslastungsgrad zeigt das große Potenzial, das im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) steckt. (S. 6)

Harald Lesch im Interview, in: Gießener Allgemeine am 12.3.2020
Zumindest von Hessen könnte man es erwarten. So unterschiedlich kann das nicht sein. Früher hieß es einmal: Hessen vorn. Und "Hessen vorn" wäre doch bei so einer Aktion wie kostenlosem Bus- und Bahnfahren eine großartige Sache.

Aus der Masterarbeit von Katrin Eisenbeiß (2013): "Ticketfreier Nahverkehr im Stadtgebiet Tübingen. Möglichkeiten, Chancen und Probleme eines umlagefinanzierten ÖPNV und Wege zur Umsetzung"
Den Schätzungen zufolge stammen nur knapp 36 % der ÖPNV-Finanzmittel aus den Verkaufsleistungen im ÖPNV selbst (Nutzerfinanzierung), während 64 % von der öffentlichen Hand getragen werden und sich aus Ersatzleistungen, Steuervorteilen, Zuschüssen, Vertragsentgelten sowie dem Defizitausgleich zusammensetzen. (S. 26)


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