Aktionsraum Gießen

ANTRAG, BESCHLUSS DES AMTSRICHTERS GOTTHARDT, BESCHWERDEN UND OLG-URTEIL

Mehr Merkwürdigkeiten


1. Einleitung
2. Vorspiele zum 14.5.2006
3. Der 14.5.2006: Unheimliche Begegung der Polizeiart
4. Der 14.5.2006 im Zeitplan
5. Das Federballspiel unter High-Tech-Überwachung
6. Festnahme gelungen, doch die Straftat fehlt ... Polizei als ErfinderInnen
7. Beihilfe zu Freiheitsberaubung und falsche Verdächtigung: Der Antrag der Polizei
8. Freiheitsberaubung in Robe: Amtsrichter Gotthardt und sein Beschluss
9. 5 Tage inhaftiert
10. Presse-Berichte
11. Erfinden, verschweigen, einsperren: 14.-18. Mai 2006
12. Sofortige Beschwerde und Beschluss des Landgericht
13. Mehr Merkwürdigkeiten
14. Beschwerde vor dem OLG und Stellungnahme der Polizei
15. OLG geißelt alle Beschlüsse als rechtswidrig
16. Das OLG zum 14.5.2006: Nazimethoden!
17. Der abschließende Beschluss und das Nachspiel
18. Sich beschweren
19. Anzeigen der Betroffenen, doch außer Vertuschung folgte nichts
20. Einzel-Aspekte beleuchtet
21. Nachwehen ... und Nachbeben
22. Infos, Links und mehr
23. Update (zum Buch "Tatort Gutfleischstraße")

Falsche Knäste und Verschleppung
Der Betroffene wurde in die JVA Gießen gebracht - was aber unzulässig ist. Das fiel den RepressionskünstlerInnen Gießens am Folgetag auch auf. Daraufhin wurde er in das zentrale Polizeigewahrsam Frankfurt verbracht. Dort gibt es Klos, Essen usw. und die Einrichtung ist auf mehrtätige Aufenthalte eingestellt. Da mehrtägiges Polizeigewahrsam aber offenbar zum letzten Mal unter den Nazis und dem Titel "Schutzhaft" durchgeführt wurde, waren alle Stellen recht unwissend über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Auch die Polizei in Frankfurt kannte keinen vergleichbaren Fall und machte eindeutige Bemerkungen in Richtung der KollegInnen aus der Bouffier-Stadt Gießen und ihrem Wahn, politische KritikerInnen mit immer neuen Mitteln mundtot zu machen.

Am 18.5.2006 wurde der Betroffene dann vom Frankfurter Polizeigewahrsam wieder in eine JVA verlegt, diesmal in die JVA Preungesheim. Auf welcher Rechtsgrundlage - das ist bis heute völlig unklar. Denn Gewahrsam geht nicht im Knast. Die verhängte Strafhaft war aber schon am Vortag vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden.

Während dieser Zeit liefen Beschwerden gegen den Gewahrsam. Das Landgericht Gießen verschleppte die Behandlung mehrere Tage, um den Betroffenen weiter festhalten zu können.

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