Antirepression

DNA-ENTNAHME OHNE BEWEISGRUNDLAGE
RICHTERIN KAUFMANN IM DIENSTE DER MACHT

Es nützte alles nichts ...


Der Beschluss · Beschwerden · Es nützte alles nichts ... · Antrag auf Löschung der Daten · Mehr Informationen

Obwohl die Sachlage inzwischen völlig eindeutig war, hielten die RichterInnen durch und verwarfen alle Beschwerden. Justiz und Polizei wollten die DNA - jeder Rechtsbruch war dafür gut genug oder wurde gedeckt.

Beschwerde von Amtsgericht zurückgewiesen
Die den Herrschaftsinteressen treu ergebene Ermittlungsrichterin Kaufmann hilft der Beschwerde nicht ab (so heißt es im Justizdeutsch, natürlich ohne Begründung. Damit geht die Sache vors Landgericht. Aus dem Schreiben von Kaufmann (21.6.2006):



Beschwerde vom Landgericht zurückgewiesen
Das Landgericht (bekannter Rechtsbeuge-Strafkammer unter Pfister ... z.B. für Fuck-the-police-Urteil verantwortlich) hat die Beschwerde auch zurückgewiesen. Das ist ja auch ihr Job in diesem Herrschaftssystems namens Rechtsstaat/Demokratie. Allerdings ist lustig, dass sie das Argument der Vorinstanz gänzlich gibt, aber aus dem Gegenteil den gleichen Tatverdacht ableitet. Die Sprühschablone ist jetzt nicht mehr ein Synonym für "Kreative Antirepressionstage" (immerhin erkannt!), aber der Tatverdacht entsteht nun, weil es gerade nicht passt und dass ja eine bewusste Ablenkung gewesen sein kann. Merke: Bouffiersches Recht ist, wenn immer das gewünschte Ergebnis rauskommt, egal wierum mensch denkt.




Aus dem Beschluss des Landgerichts vom 17.7.2006 (Az. Qs 134/06)

bei Facebook teilen bei Twitter teilen

Kommentare

Bisher wurden noch keine Kommentare abgegeben.


Kommentar abgeben

Deine aktuelle Netzadresse: 3.227.239.9
Name
Kommentar
Smileys :-) ;-) :-o ;-( :-D 8-) :-O :-( (?) (!)
Anti-Spam