Laienverteidigung

GRÜNER STROM - LABEL

Gemeinsame Grundpositionen von Grüner Strom Label e.V. und EnergieVision e.V.


1. Erzeugen statt beziehen! Einspeisen statt kaufen!
2. Regenerative Energieanlagen aufbauen!
3. Kurzkonzept für Ökostrom von unten in Stadtwerken
4. Einzeltexte
5. Grünen Strom lieber verbrauchen oder produzieren?
6. Welcher Ökostrom? Welche Firma? Es kommt auf den Blickwinkel an ...
7. Die Stromqualität
8. Die Stromtarife
9. A. Ökostrom pur: 100% regenerativ & neu (Wind, Wasser, Sonne, z.T. Biomasse)
10. B. Ökostrom pur: 100% regenerativ, auch alt (Wind, Wasser, Sonne, z.T. Biomasse)
11. C. Ökostrom light: mind. 50% regenerativ & neu (Wind, Wasser, Sonne, z.T. Biomasse), höchstens 50% aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
12. Gemeinsame Grundpositionen von Grüner Strom Label e.V. und EnergieVision e.V.
13. Kritik an der Praxis der Ökostromfirmen und -angebote
14. Offener Brief der Naturstrom-AG an Wolf von Fabeck, Solar-Förderverein
15. Einzelnachrichten

Der Markt für Grünen Strom kann die erfolgreichen Regelungen des EEG zu Markteinführung und Ausbau von regenerativer Stromerzeugung (REG-Strom) sinnvoll ergänzen. Allerdings handelt es sich bis auf weiteres um einen Nischenmarkt, dessen ergänzender Effekt begrenzt ist.
Eine ergänzende Markteinführung findet freilich nicht allein dadurch statt, daß REG-Strom von einem Anbieter als Grüner Strom verkauft wird, d.h. in praxi: für diesen Verkauf buchhalterisch aus der gesamten Stromerzeugung ausgegliedert wird mit der Garantie, daß die Summe des Stromverbrauchs der Kunden grünen Strom in bestimmten Zeiträumen durch die Summe der so ausgegliederten Netzeinspeisung aus eigenen oder vertraglich gebundenen REG-Anlagen gedeckt ist. So gibt es etliche Anbieter, die im wesentlichen oder sogar ausschließlich Strom aus existierenden (in der Regel älteren) Wasserkraftwerken als Grünen Strom verkaufen. Das könnte zwar dann zusätzliche Investitionen in REG-Stromanlagen bewirken, wenn die Summe des nachgefragten Grünen Stroms die für den Anbieter disponible REG-Stromerzeugung übersteigen würde; doch ist diese prinzipielle Möglichkeit angesichts der Marktrealitäten (bestehende REG-Erzeugung im Vergleich zu nachgefragter Menge Grünen Stroms) praktisch irrelevant. Ebenso bewirkt der Verkauf des nach EEG vergüteten und damit infolge der Ausgleichsregelung "umverteilten" REG-Stroms keine zusätzlichen Investitionen, hat also keinerlei das EEG ergänzende Wirkung.
Nach den Kriterien beider Zertifizierungsinstitutionen können solche Angebote Grünen Stroms nicht zertifiziert werden, die – wie die oben skizzierten – keinen das EEG ergänzenden Beitrag zur Markteinführung von REG-Strom bewirken. Das grundlegende, gemeinsame Kriterium für die Vergabe eines Gütesiegels ist es vielmehr,
  • dass Anbieter von Grünem Strom nach quantitativ vorgegebenen Regeln den Zubau eigener oder fremder REG-Anlagen fördern,
  • dass dies solche REG-Anlagen sind, die ohne diese Förderung nicht wirtschaftlich errichtet und betrieben werden können und
  • dass dabei keine unnötige Verschiebung der Finanzierungslast von der Allgemeinheit auf die (freiwilligen) Kunden der Anbieter von Grünem Strom erfolgt.

Daher gelten für die Vergabe der Gütesiegel beider Institutionen folgende gemeinsame Regelungen:
Für Strom aus REG-Anlagen, die vom EEG erfasst werden, ist die Einspeisevergütung nach EEG (mithin die Allgemeinheit) in Anspruch zu nehmen. Die Förderung des Zubaus solcher REG-Anlagen geschieht als darüber hinausgehender Zuschuss für Investitions- oder Betriebskosten, so dass die von den Kunden aufgebrachten Fördermittel besonders effektiv eingesetzt werden. So geförderte Anlagen sollen innovativ sein und längerfristig eine wirtschaftliche Perspektive bieten, obschon die Vergütung nach EEG für einen wirtschaftlichen Betrieb derzeit noch nicht ausreicht. Die Zuschüsse sind auf die zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit erforderliche Höhe zu begrenzen.
Bei Angeboten Grünen Stroms nach dem sog. Händlermodell müssen in nennenswertem Umfang neue Anlagen unter Vertrag genommen werden, die nicht nach dem EEG vergütet werden können. Dadurch soll eine Ausbauwirkung von REG-Strom über den vom EEG geförderten Bereich hinaus erzielt werden. Zugleich wird der zulässige Anteil des Stroms aus Anlagen aus dem Förderbereich des EEG begrenzt, um eine unnötige Verschiebung der Finanzierungslast von der Allgemeinheit auf die Kunden von grünem Strom zu vermeiden. Die vom Anbieter Grünen Stroms unter Vertrag genommenen Anlagen zur REG-Stromerzeugung müssen insbesondere bei Wasserkraft und Biomasse besonderen ökologischen Anforderungen genügen: So ist der Neubau von Staudämmen und der Einsatz von belastetem Altholz auszuschließen.
Durch diese Regelungen sorgen Grüner Strom Label e.V. und EnergieVision e.V. gemeinsam dafür, dass die Käufer von zertifiziertem Grünen Strom sicher sein können, mit ihrer Kaufentscheidung wesentlich zum Ausbau erneuerbarer Energien beizutragen und damit die Umwelt zu entlasten. Dies wird durch kein anderes Label für Grünen Strom in Deutschland in vergleichbarer Weise sichergestellt.
Grüner Strom Label e.V. und EnergieVision e.V. werden diese Grundsätze zukünftig gemeinsam und offensiv in der Öffentlichkeit vertreten. Sie streben an, ihre Zertifizierungs-kriterien und –prozeduren auch in Details weiter einander anzugleichen.
27. September 2000
gez. Prof. Klaus Traube gez. Christof Timpe
Vorsitzender des Zertifizierungs- Vorstand EnergieVision e.V.
ausschusses des Grüner Strom Label e.V.


Kritik an Zertifikaten & Gütesiegeln
Innerhalb des Projektes "Ökostrom von unten" wurde bisher kein Label positiv herausgehoben. Dahinter steht eine vielfache Distanz zu solchen Zertifikaten. Die Gründe sollen hier zusammengefaßt dargestellt werden:
  • Im Markt besteht eine unüberschaubare Zahl von Zertifikaten und Gütesiegeln. Die Glaubwürdigkeit ist relativ gering, die Masse führt zur Verwirrung. Menschen, die auf diese Siegel treffen, können die Glaubwürdigkeit nicht erkennen - und müssen daher alles oder nichts glauben.
  • Der Hinweis auf die ein Label vergebenden Umweltverbände ist kein Argument. Erstens sind die Umweltverbände alles andere als unabhängig und glaubwürdig - ganz im Gegenteil haben sie sich in der Vergangenheit immer wieder "kaufen" lassen. Zudem sind die Umweltverbände jeweils mit einigen oder meist nur einem Ökostromanbieter eng verbunden. Sie haben die Labels auf diese zugeschnitten.
  • Labels und Gütesiegel verkürzen die Information auf wenige oder oft nur eine Aussage: Gut oder nicht gut. Das aber entspricht nicht der tatsächliche Lage. Je nach Blickwinkel können verschiedene Angebote jeweils mehr oder weniger gut bewertet werden. Im Rahmen von "Ökostrom von unten" ist daher auf eine vereinheitlichende Bewertung verzichtet worden. Stattdessen sind die entscheidenden Fragen gestellt und für alle Ökostromanbieter beantwortet worden. Auch das blendet noch einige Informationen aus, ist aber die zur Zeit mit Abstand differenzierteste und genaueste Gegenüberstellung der Angebote.

Text: Jörg Bergstedt, Institut für Ökologie

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