Gentechnik-Seilschaften

DOWNLOADS ZU DEN SEILSCHAFTEN IN DER GENTECHNIK: ORGANISIERTE UNVERANTWORTLICHKEIT

Der Streit um die Kritik an den Seilschaften


1. Der Streit um die Kritik an den Seilschaften
2. FeldbefreierInnen vor Gericht
3. Links

Der Krimi um den versuchten Maulkorb ... vor dem Landgericht Saarbrücken
  • Kerstin Schmidt, Uwe Schrader (und Horst Rehberger als Anwalt) klagen gegen den Vorwurf der Seilschaften und die Broschüre "Organisierte Unverwantwortlichkeit" ++ Widerspruch
  • Verhandlung am LG Saarbrücken am 12.10.: Bitte des Anwalts des Beklagten auf Verschiebung abgelehnt - Beklagte verhindert ++ Antrag auf Prozesskostenhilfe nicht bearbeitet, d.h. Beklagter kann keinen Anwalt bezahlen, darf aber nicht allein agieren ++ Folge: Versäumnisurteil (9.10.2009) ++ Beschwerde eingelegt
  • Außerdem wird bereits die Vollstreckung (2.9.2009) betrieben - aber gegen den Falschen! ++ Auch da Widerspruch ++ Erstes Urteil am 12.10.2009: 10 Tage Haft für den Autor der Broschüre - das Gericht guckt sich die aktuelle Version der Broschüre gar nicht an! ++ Natürlich gibt es eine Beschwerde (24.10.2009) gegen das absurde Urteil
  • Montag, 7.12. um 12.15 am Landgericht Saarbrücken (Hardenbergstr. 1): Prozess um den Maulkorb für die Kritik an Gentechnik-Seilschaften. Uwe Schrader, Chef des wichtigsten Gentechnik-Lobbyverbandes InnoPlanta, und Kerstin Schmidt, Vielfach-Geschäftsführerin der wichtigsten Gentechnik-Kleinstfirmen wollen per Klage den Autor der Broschüre "Organisierte Unverantwortlichkeit", Jörg Bergstedt, zum Schweigen bringen. Sie haben die Anwaltskanzlei von Horst Rehberger, ehemaliger Wirtschaftsminister in Sachsen-Anhalt, beauftragt - der dritte, hier beteiligte wichtige Gentechnik-Propagandist! Ein hochbrisanter Zivilprozess ... rundherum und in den Tagen davor soll es Veranstaltungen in Saarbrücken und umgebenden Städten und Orten geben - wer hat Lust drauf, dort was zu organisieren??? Ladung
  • Unverschämtes Gericht will offenbar den Prozess verhindern: Beim ersten Versuch wurde der Antrag auf Prozesskostenhilfe gar nicht bearbeitet - ohne Anwalt durfte der Beklagte aber gar nicht teilnehmen. Die Folge der vom Gericht selbst herbeigeführten Lage: Versäumnisurteil.
  • Dann die Wiederholung - mit einem Paukenschlag vorweg: Das Gericht lehnt den Prozesskostenhilfeantrag ab, weil der Beklagte zwar kein Geld habe, aber ja arbeiten gehen könnte! Sozialrassismus pur - wahrscheinlich mit dem Ziel, auch den zweiten Termin zu verhindern: Gentechnikseilschaften schützen, Maulkorb verhängen ... aber nicht drüber reden! Widerspruch mit Begründung und späterer Erklärung des vom Maulkorb Bedrohten - doch keine Chance! Das Gericht packt die nächste groteske Unverschämtheit drauf: Der offiziell als Schriftsteller geführte Beklagte soll gefälligst solche Sachen schreiben, die im Mainstream gewünscht sind (Schreiben des Gerichts vom 16.11.2009).
  • Am 20.11.2009 beschließt das Oberlandesgericht aufgrund der Beschwerde vom 10.11.2009: Auf die sofortige Beschwerde des Verfügungsbeklagten wird der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 02.11.2009 (9 O 298/09) abgeändert und dem Verfügungsbeklagten rückwirkend ab Antragstellung Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt Tronje Döhmer, Gießen, bewilligt. Auch zur Sache macht das Gericht Angaben: Sie einfach seien die nichts abzuhandeln, wie das Landgericht das versucht hätte ... der OLG-Beschluss.
  • 24.11.2009: Der Anwalt fragt nochmal nach, warum sich in der Hauptsachklage nichts tut.
  • Die Junge Welt lehnt den Abdruck eines bereits für deren Themenseite verfassten Artikel zu den Gentechnik-Seilschaften in den neuen deutschen Bundesländern ab - aus Angst vor Klagen von Schmidt und Schrader. Der vorgesehene Text als .rtf-Datei ...
  • 2.12.2009: Das Landgericht gewährt dem Beklagten Fahrtkosten ... geht doch!
  • Schrader/Schmidt lassen die Anwaltskanzlei zum Widerspruch gegen die Vollstreckung Stellung nehmen (Brief am 17.11.2009). Der Text ist starr vor Hass und versucht, das Gericht weiter gegen die Person des Beklagten einzunehmen. Argumente fehlen weitgehend.
  • Sonntag 6.12., 18 Uhr in Saarbrücken im Kultur- und Werkhof, Nauwieser 19: Vortrag über die Seilschaften ++ Flyer mit Infos
  • Montag, 7.12. um 12.15 am Landgericht Saarbrücken (Hardenbergstr. 1, Sitzungssaal 114)
    Der Prozess dauert nur 30 Sekunden und platzt dann erstmal ...
  • Gerichtsprotokoll
  • Der Druck auf das Gericht wirkt: Schrader/Schmidt wird eine Frist von 14 Tagen zur Erhebung der Hauptsachklage gesetzt. Jetzt müssen sie sich entscheiden - ein umfangreiches Verfahren, in dem alles genau geprüft werden, oder klein beigeben!
  • Außerdem geben die RichterInnen Erklärungen zum Befangenheitsantrag ab (eher nichtssagend), aber (war ja klar), die Befangenheit wurde abgelehnt. Anwalt Döhmer legte Beschwerde ein - was bleibt einem sonst und reichte die Begründung (immer zusammen mit dem Beklagten tätig) am 22.1.2010 nach.
  • Hauptsachklage eingelegt: Schrader und Schmidt gingen in die große Auseindersetzung
  • Alles nochmal auf höherer Ebene, denn der Beklagte ging in Berufung ++ dafür u.a.: Sammlung zum Begriff "Propaganda"
  • Noch immer nicht zu Ende: Die VerliererInnen aus den Gentechnikseilschaften reichten am 20.10.2010 Verfassungsklage ein
  • Also zum Vorwurfspunkt "Betrug" alles nochmal ++ erstes Schreiben des OLG am 9.2.2012

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