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Autor:
Dr. Matthias Schreiber Biologe
Büro: Schreiber Umweltplanung Blankenburger Str. 34 49565 Bramsche/Epe
Tel. 05461/71317 Fax 05461/71327
Der Autor hat verschiedene Veröffentlichungen und Gutachten im
Bereich Windkraft und Naturschutz erarbettet.
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Kein Thema hat Umweltbewegte und Naturschutzorganisationen in
den letzten Jahren so hin- und hergerissen wie der Ausbau der
Windkraftnutzung. Kein Thema hat in einer so kurzen Zeit aber
auch einen solchen Wandel in der Bewertung erfahren. Vom Allheilmittel
gegen die Aufheizung der Atmosphäre und für den Ausstieg aus der
Atomkraft bis hin zur rotierenden Vogelscheuche und Landschaftsverspargelung
ohne nennenswerten energiewirtschaftlichen Effekt, die von ortsfremden
Investoren als lukrative Abschreibungsobjekte genutzt werden,
reichen derzeit die Bewertungen.
Besonders für Naturschützer ist die Nutzung der Windkraft eine
ambivalente Angelegenheit, denn Windkraftanlagen, auch einzelne,
können gleich mehrere ihrer Schutzziele beeinträchtigen: Störung
von Brutgebieten empfindlicher Vogelarten, Barrierewirkung in
den Vogelzugrouten, Verbauung von Vogelrastgebieten, Beeinträchtigung
des Landschaftsbildes.
In der Anfangszeit
Mit großer Euphorie und riesigen Erwartungen setzte Ende der achtziger
Jahre der Windkraftboom vor allem in den windreichen, küstennahen
Gebieten der Bundesrepublik ein. Die damaligen, verhaltenen Hinweise
der Naturschützer, Windkraftanlagen könnten zu den genannten Beeinträchtigungen
führen, brachte sie die Schußlinie der anderen Umweltbewegten,
die sich von der Windkraft noch den Einstieg in den Ausstieg aus
der Atomkraft erhofften: Der damalige Bremer Staatsrat, Dr. Uwe
Lahl, urteilte, Naturschützer verkämpften sich beim Umweltschutz.
Der Journalist Franz Alt ortete "Windige Proteste". Grüne Politiker
gingen im Gegenteil sogar so weit, die Errichtung von Anlagen
im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer zu fordern. In einer
platten Glosse wurde Prof. Vauk, dem Projektleiter der ersten
deutschsprachigen Studie zu den Wirkungen der Windkraft auf Vögel,
sogar die Käuflichkeit durch die "Vereinigten Elektrizitätswerke"
unterstellt.
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Ausgewählte Texte:
Windkraftanlagen und Watvogel-Rastplätze, Naturschutz und landschaftsplanung
4/1993, S. 133-139
Ansätze zur Konfliktminimierung beim Ausbau der Windenergienutzung,
NNA-Berichte 3/96.
Barth/Baumeister/ Schreiber: Windkraft Leitfaden für die kommunale
Planung unter besonderer Berücksichtigung von Naturschutzbelangen,
Rhombos-Verlag Berlin. 35,- DM.
Weitere Themengebiete der Schreiber Umweltplanung:
- Ornithologie
- Biotopmanagement
- Landschaftspflege
- Runde Tische, Umweltmediation usw.
Dr. Matthias Schreiber ist Naturschutzbeauftragter der Stadt Osnabrück.
Alle Fotos und die Karte auf Seite 18 stammen vom Autor.
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Feststellungen zum Naturschutz
Mittlerweile können aber verschiedene Befürchtungen der Naturschützer
als gesicherte Erkenntnisse angesehen werden:
1. Windkraftanlagen verändern das Landschaftsbild
Der Feststellung, Windräder veränderten das Landschaftsbild, ist
wohl kaum zu widersprechen, und es gibt manche Gegend in Ostfriesland,
wo sogar das bittere Urteil, hier habe eine Landschaft ihr bisheriges
Gesicht verloren, wenig entgegenzuhalten ist. Schlagworte wie
"Horizontverschmutzung", "Verspargelung" und "Aufforstung der
Landschaft mit Windkraftanlagen" charakterisieren dort die Stimmung.
In einigen Gemeinden an der deutschen Nordseeküste liegt hier
auch nicht allein ein ästethisches Problem, sondern bekommt eine
wirtschaftliche Dimension, wenn sich nämlich der Eindruck ausbreitet,
die Gebiete mit vielen Windkraftanlagen seien für den Fremdenverkehr
nicht mehr so attraktiv. Die Frage, wie mit der Veränderung des
Landschaftsbildes umgegangen werden soll, ist nicht einfach zu
beantworten, besonders angesichts anderer Zumutungen an das Landschaftsbild
wie Hochspannungstrassen oder Autobahnen. Eingrünen lassen sich
die 50 m hohen Anlagen ebensowenig wie horizontgerecht anstreichen.
Ist die Entscheidung für die Nutzung der Windkraft also grundsätzlich
gefallen, bleibt nur noch, Windräder von historischen oder prägenden
Landschaftselementen fernzuhalten und für Landschaftsästheten
der Trost, daß diese Beeinträchtigung wenigstens umkehrbar ist.
2. Windkraftanlagen stellen ein Vogelschlagrisiko dar.
Dieser naheliegenden Annahme wurden im In- und Ausland mehrere
Untersuchungen gewidmet. Deren Ergebnisse lassen den Schluß zu,
daß es sich hierbei, mit Ausnahme möglicherweise im Nahbereich
der Küste und an markanten Leitlinien des Vogelzuges, um kein
gravierendes Problem handelt. Allerletzte Gewißheit über den genaue
Umfang ist jedoch nur mit erheblichem Aufwand zu erlangen, etliche
methodische Fragen müßten gelöst werden (z.B.: Wieviele an Windkraftanlagen
verunglückte Gänse hat der Fuchs gestohlen?). Prof. Vauck von
der Norddeutschen Naturschutzakademie fand bei seinen Untersuchungen
1989 und 1990 an 7 Standorten 32 Vogelschlagopfer von 15 verschiedenen
Arten.
3. Windkraftanlagen stören Brut- und Rastgebiete seltener Vogelarten.
Untersuchungen aus den Niederlanden, aus Dänemark und aus Ostfriesland
zeigen, daß das Umfeld von Windparks und einzelnen Anlagen gar
nicht mehr oder nur noch in geringem Maße als Rastgebiet angenommen
wird. An zwei Windparks im Landkreis Aurich stellte sich heraus:
90 % der rastenden Brachvögel und Goldregenpfeifer hielten einen
Abstand von mindestens 350 m zu den Anlagen. Ein Windpark mit
12 Windmühlen verbaut damit für die Tiere eine Fläche von 140
ha. Das ist dann nicht weiter problematisch, wenn den Vögeln genügend
Ausweichraum zur Verfügung steht. Davon kann jedoch nur bedingt
ausgegangen werden: Das niedersächsische Landesraumordnungsprogramm
rechnet für die Umsetzung des 1300-MW-Programmes mit einem Flächenbedarf
von 10.000 ha, wegen der günstigen Windverhältnisse vornehmlich
im Küstenbereich. Viele Flächen wie z.B. Waldgebiete, militärische
Sperrgebiete oder Naturschutzgebiete scheiden allerdings aus,
zu Siedlungen, Hochspannungstrassen und Straßen sind Abstände
einzuhalten. Bevorzugt werden genau solche Freiflächen, die auch
von den rastenden Vogelarten bevorzugt werden.
Über diese unmittelbare Flächenkonkurrenz zwischen Windenergiegewinnung
und Rastplatz könnte man dann hinweggehen, wenn lediglich kleine
Vogelbestände betroffen wären. Die Situation an der niedersächsischen
Küste ist jedoch anders. Hier rasten jährlich zwei bis drei Millionen
Vögel, die im Wattenmeer, von der niedersächsischen Landesregierung
1985 als Nationalpark ausgewiesen, einen mehr oder weniger langen
Zwischenstopp vom Weg aus den nordischen Brutgebieten in die südlichen
Überwinterungsgebiete (bzw. auf dem Rückweg) einlegen. Um das
reiche Nahrungsangebot im Watt ausnutzen zu können, sind die Watvögel
darauf angewiesen, während der Hochwasserphasen an ungestörten
Plätzen den Rückgang des Wassers abzuwarten. Solche oftmals hinter
dem Deich gelegenen Hochwasserrastplätze müssen als funktionale
Bestandteile des Wattenmeeres und damit auch des Nationalparks
angesehen werden - auch wenn sie außerhalb seiner Grenze liegen.
Die Bedeutung dieser Ausweichplätze kann beträchtlich sein: In
der "Westermarsch", Landkreis Aurich, rasten bis zu 6.700 Große
Brachvögel, das entspricht etwa 3/4 aller der in alten Bundesrepublik
brütenden oder 15-20 % der im niedersächsischen Wattenmeer rastenden
Brachvögel. Die Westermarsch wurde aber gleichzeitig auch als
besonders günstiger Windparkstandort ausgemacht ...
Was für die Rastgebiete gilt, muß auch für Brutgebiete von manchen
Offenland-Vögeln, z.B. der Feuchtwiesen, angenommen werden.
Windkraft heute
Will man die aktuelle Diskussion um die Windkraft charakterisieren,
so muß zwischen küstennahen Regionen und dem Binnenland unterschieden
werden. An der Küste ist die Euphorie einer Nüchternheit, vielfach
auch einer Ablehnung gegenüber der Windkraft gewichen. Unterschriftenlisten
in kleinen Dörfern gegen jeglichen weiteren Ausbau der Windkraft
und massive, gut begründete Proteste von Naturschützern gegen
die Verbauung wichtiger Vogelrastplätze machen deutlich, daß Windkraftnutzung
z.B. in Ostfriesland ihre Grenzen der Umwelt- und Sozialverträglichkeit
überschritten hat. Manche Fremdenverkehrsgemeinde beschleicht
mittlerweile sogar die Ahnung, Einbußen bei den Übernachtungszahlen
könnten auf das Konto der Windenergie gehen. Abmachungen, wie
sie die Hannoversche Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 21.10.1995
berichtete, legen zudem offen, daß es nicht immer nur um alternative
Energie, sondern auch um üppige Geschäfte geht: "Eine fragwürdige
Vereinbarung über die Errichtung eines Windparks hat die Gemeinde
Holtgast (Kreis Friesland) mit den künftigen Betreibern abgeschlossen.
Darin verpflichtet sich die Kommune, alles zu tun, daß die 47
Windkraftanlagen behördlich genehmigt werden. Im Gegenzug zahlt
die Betreiberin 10639 DM pro genehmigter Anlage, insgesamt also
500033 DM." Im Küstenraum scheint der Windkraft-Ausbau seinen
Boom hinter sich zu haben, in manchen Gemeinden zielen Planungen
eher auf nackte Schadensbegrenzung für Landschaftsbild und den
gemeindlichen Frieden als auf wirtschaftliche Fragen oder eine
alternative Energiepolitik.
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Trotz aller küstenspezifischer Erfahrungen und negativer Schlagzeilen
planen Kommunen mancherorts aber nach wie vor in für den Naturschutz
wertvolle Bereiche: Der Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Krummhörn im Landkreis Aurich sieht Standorte vor, die national
bis internationale bedeutsame Rastplätze sind. Die der Gemeinde
bekannten ornithologischen Daten wurden aber vorsichtshalber erst
gar nicht abgerufen und in die Abwägung eingearbeitet. ähnlich
in der Stadt Emden: Hier wird mit Hilfe des Landes Niedersachsen
der größten Windpark Europas in ein bekanntermaßen national bedeutsames
Rastgebiet für Gänse und Watvögel hineingeplant, ohne die ornithologischen
Daten in die Abwägung einzubeziehen, deren Erhebung das Land selbst
finanziert hat. In "küstenfernen" Regionen dagegen wiederholen
sich die Diskussionen, die an der Küste Anfang der neunziger Jahre
das Bild bestimmten: Idealistische Argumente zur Verhinderung
des Klimawandels und zur Energieeinsparung, aber erhebliche Skepsis
bei Verwaltungen, oft auch Bürgern und Umweltorganisationen. All
das, was es an tatsächlichen Fehlentwicklungen im Küstenraum gegeben
hat, wird teilweise unreflektiert und ohne sachliche Basis auf
binnenländische Regionen übertragen: "Verspargelung der Landschaft",
"Zerstörung von Vogelrastgebieten" usw. Die schwer zu objektivierenden
Einwände gegen Landschaftsbildveränderungen scheinen zwar die
Hauptmotivation zu stellen, "meßbare" avifaunistische Argumente
werden in der Diskussion aber vorangestellt, wie ein besonders
extremes Beispiel aus Bayern veranschaulicht: Dort wurden drei
Windkraftanlagen abgelehnt, weil in 1,4 km Entfernung ein Uhupaar
sowie Heidelerche und Flußregenpfeifer in einem Steinbruch brüten
und durch die Anlagen beeinträchtigt würden. Ferner brüteten zwei
Rotmilanpaare in sieben bis zehn Kilometer Entfernung, und deren
Aktionsradius werde gestört. Für beide Begründungen gibt es nach
meiner Kenntnis sachlich nicht einmal Anhaltspunkte! Überlagert
wird diese heterogene Diskussion durch ein ständiges Wechselbad
bei zentralen gesetzlichen Regelungen: Während Windkraftanlagen
anfangs im Baugesetzbuch als "sonstige Vorhaben" eingestuft wurden
und nur als Nebenanlagen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
privilegiert (also in ihrer Genehmigungsfähigkeit begünstigt)
waren, wurden Windkraftanlagen im Rahmen der Änderung des ? 35,
Abs. 1, Nr. 7 Baugesetzbuch zu privilegierten Vorhaben. Gemeinden
können jedoch eine Privilegierung bis zum 31.12.1998 aufschieben,
wenn sie beabsichtigen, durch Ausweisung von Vorrangflächen für
Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan ihre raumordnerische Steuerung
im Gemeindegebiet zu erreichen.
Praktisch zeitgleich mit der Privilegierung der Windkraft begann
dann allerdings die Diskussion um die Einspeisevergütung für den
aus Wind erzeugten Strom, die das zentrale Fundament des Windkraftausbaus
in Frage stellte. Mit dem vorläufigen Verzicht auf deren Reduzierung
ist auch hier erst einmal Ruhe eingekehrt. Alles in allem gab
es in dieser Zeit ständige Unsicherheit über Genehmigungsbedingungen
(Untersuchungsumfang zur ökologischen Standortbegutachtung, Ablehnungs-
oder Genehmigungsgründe) und den wirtschaftlichen Rahmen für Windkraftanlagen,
die damit ebenso beständig Anlaß für politische und fachliche
Auseinandersetzungen lieferten.
Windkraft zukünftig
Die Extreme, die in den genannten Beispielen, aber auch in der
ganz unterschiedlichen Diskussion zum Ausdruck kommen, zeigen,
daß das rechte Maß beim Ausbau der Windkraft noch nicht gefunden
ist, daß es derzeit an etlichen Stellen noch nicht einmal gesucht
wird.
Ich möchte nachfolgend einige Schlußfolgerungen formulieren, die
einen sachlichen Rahmen für die weitere Diskussion bilden könnten:
1) Die Windkraftnutzung kann keine zentrale Säule der Stromversorgung
sein und auch keinen Ausstieg aus der Atomkraft gewährleisten.
Sie bildet trotzdem einen notwendigen Baustein für eine umweltverträglichere
Energieproduktion.
2) Eine fehlerhafte Standortwahl für Windkraftanlagen führt zur
Zerstörung von Vogelbrut- und rastgebieten sowie zu unstreitig
nachteiligen Veränderungen des Landschaftsbildes. Trotzdem gibt
es genügend Standorte, an denen diese Konflikte nicht oder nur
in geringem Umfang auftreten.
3) Widerstände in der Bevölkerung gegen Windkraftanlagen zeigen,
daß für diese Form der Energiegewinnung auch eine Grenze der Sozialverträglichkeit
existiert.
Daraus ergeben sich Anforderungen an den weiteren Ausbau der Windkraftnutzung
und an dessen Planung: Standorte für Windparks und Einzelanlagen
sollten auf Ebene von Regionen und nicht allein in den Grenzen
einzelner Gemeinden gesucht werden. Erst hier lassen sich Schutzgüter
wie Landschaftsbild und großräumige Vogelrastgebiete angemessen
berücksichtigen. Der Planungsrahmen einer einzelnen Kommune hingegen
kann optische Auswirkungen von Anlagen, die 15 km und weiter zu
sehen sind, nicht adäquat behandeln. Die Ausweisung von Flächen
sollte schrittweise erfolgen. So kann erreicht werden, daß zuerst
die am wenigsten problematischen Standorte mit Windkraftanlagen
aufgefüllt und bei weiterem Bedarf und dann noch vorhandener Akzeptanz
weitere Standorte "freigegeben" werden.
Die Suche nach Windkraftstandorten sollte durch eine intensive
Öffentlichkeitsarbeit und Diskussionen zwischen Betreibern, interessierter
Bevölkerung und Skeptikern begleitet werden. Dabei können Vorurteile
abgebaut werden, hier gilt es aber auch, allzu forsche Investoren
wieder einzufangen ...
In den Regionen schließlich, in denen in der Anfangsphase des
Windkraftaufbaus eindeutige Fehlplazierungen - z.B. in wichtige
Rastvogelgebiete - erfolgten, sollte eine Neugestaltung der Windparklandschaft
in Angriff genommen werden, um nach Ablauf der Lebensdauer jetziger
Anlagen zu einer verträglichen Standortwahl von Windparks und
Einzelanlagen zu kommen.
Das rechte Maß finden - dies sollte auch die Maxime der WindkraftbefürworterInnen
sein. Dauerkritik und Dauerdiskussionen um die Windkraft könnte
sonst leicht wieder die aktivieren, die der Windkraft - z.B. über
eine Reduzierung der Stromeinspeisevergütung - die wirtschaftliche
Basis entziehen möchten.
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