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Art. 19, Abs. 4 GG: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen." Wer lacht da???
Die Justiz ist in Deutschland die Hure der Fürsten
Georg Büchner, Der Hessische Landbote
Über 20 Fälle von Erfindungen irgendwelcher Straftaten, viele
Erfindungen von Tatbeteiligungen, etliche rechtswidrige Angriffe auf
Demonstrationen, ebenso illegale Platzverweise, Hausverbote, Festnahmen,
DNA-Tests und Hausdurchsuchungen, Einschüchterung und Gewalt, Hetze
und Schüren sozialrassistischer Gewalt sind in einer 50-seitigen
"Dokumentation von Fälschungen, Erfindungen und Hetze durch
Presse, Politik, Polizei und Justiz in und um Gießen" zusammengetragen
und nun veröffentlicht worden.
Mit dieser Dokumentation soll der politischer Kampf gegen Repressionsstrukturen
argumentativ unterfüttert und erweitert werden. Diese Seite schafft
einen Überblick über die Veranstaltungen und Aktionen nach
Fertigstellung der Dokumentation.
- Der Link zur Dokumentation: 50 Seiten, A4. Download
als .PDF (1,23 MB).
- 4-seitige Kurzfassung
(PDF, 666 KB ... gut geeignet als Massen-Infoblatt zum Kopieren usw.)
- Indymediaseite
dazu
- Interviews mit den Betroffenen des Prozesses zur
Dokumentation und Repression (über Indymedia)
- Extra-Seite zu Pressearbeit
und Pressetexten über die Dokumentation
- Extra-Seite zum 15.3.2004
und den anschließenden Polizeiüberfall
- Text auf Indymedia zu den Reaktionen
auf die Doku
- Doku in gedruckter Form bestellen (5 Euro einschl.
Porto!) hier ...
Im Juni 2004 sind nun in allen dokumentierten Fällen Anzeigen
gegen Unbekannt oder konkrete Personen gestellt worden. Hier folgt die
zusammenfassende Übersicht über die große Menge an Anzeigen.
Übersicht der Anzeigen
Meineid (§ 154 Strafgesetzbuch)
- Beamter des Staatsschutzes im Polizeipräsidium
Mittelhessen wegen dessen Aussagen im Prozeß vom 15.12.2003
zwecks Belastung des Angeklagten und Entlastung der Grünen OB-Kandidatin
Angela Gülle. Mehr
zum Prozeß am 15.12.2003 ...
Uneidliche Falschaussage vor Gericht (§ 153
Strafgesetzbuch)
- Stadtverordnetenvorsteher Gießen wegen dessen
Aussagen im Prozeß vom 15.12.2003: Erfindung von Störungen
(Flugblattwerfen) in der Stadtverordnetenversammlung vom 27.3.2003
- Gegen die ehemalige grüne Oberbürgermeisterkandidatin
wegen ihrer Aussagen im Prozeß vom 15.12.2003
- Gegen den ehemaligen Leiter des Staatsschutzes im
Polizeipräsidium Mittelhessen wegen dessen Aussagen im Prozeß
vom 15.12.2003
- Gegen einen Mitarbeiter des Staatsschutzes im Polizeipräsidium
Mittelhessen wegen dessen Aussagen im Prozeß vom 15.12.2003
Politische Verdächtigung (241a Strafgesetzbuch)
und falsche Verdächtigung (§ 164 Strafgesetzbuch)
- Gegen den ehemaligen Leiter des Staatsschutzes im
Polizeipräsidium Mittelhessen wegen dessen Aussagen im Prozeß
vom 15.12.2003
- Gegen den Oberbürgermeister der Stadt Gießen
wegen erfundener Bombendrohung
- Gegen den Leiter der Pressestelle im Polizeipräsidium
Mittelhessen wegen mehrfach erfundener Straftaten, u.a. Sprühereien
am 11.12.2002 und versuchter Farbschmierereien (spätere Behauptung:
versuchter Brandanschlag) am 9.12.2003.
- Gegen den Polizeipräsidenten wegen der Verdächtigung
in 138 Fällen gegenüber Mitwirkenden der Projektwerkstatt
in der Kriminalitätsstatiskik 2003. Mehr
...
- Gegen den Ltd. Polizeidirekter (Einsatz- und Vollzugspolizei)
wegen mehrfach erfundener Straftaten, u.a. versuchter Farbschmierereien
(spätere Behauptung: versuchter Brandanschlag) am 9.12.2003.
Mehr ...
- Gegen weitere zu ermittelnde PolizeibeamtInnen des
Polizeipräsidiums Mittelhessen mehrfach erfundener Straftaten
- Gegen ein Mitglied im Vorstand der Partei Bündnis
90/Die Grünen wegen beweisloser Verdächtigung bezüglich
des Verfremdens von Wahlplakaten
- Gegen zu ermittelnde RedakteurInnen des Giessener
Anzeigers und der Giessener Allgemeine, u.a. den Stadtredaktionsleiter
der Giessener Allgemeinen wegen beweisloser Verdächtigung bei
Straftaten. Mehr ...
- Gegen die ehemalige grüne Oberbürgermeisterkandidatin
wegen ihrer Aussagen im Prozeß vom 15.12.2003
- Gegen den ehemaligen Leiter des Staatsschutzes im
Polizeipräsidium Mittelhessen wegen dessen Aussagen im Prozeß
vom 15.12.2003
Verleitung zur Falschaussage (§ 160)
- Gegen einen Beamten des Staatsschutzes Gießen
im Polizeipräsidium Mittelhessen wegen der Verführung der
ehem. Grünen OB-Kandidation zu Anzeigen wegen Körperverletzung
und Sachbeschädigung gegen den Angeklagten im Prozeß vom
15.12.2003.
Beweismittelfälschung (§ 269)
- Gegen einen Beamten des Staatsschutzes Gießen
im Polizeipräsidium Mittelhessen wegen des Verschwindenlassens
von Fotos, die den Schlag der ehem. Grünen OB-Kandidatin am 23.8.2003
dokumentieren.
- Gegen zu ermittelnde BeamtInnen des Polizeipräsidiums
Gießen wegen der Erfindung bzw. gar Beschaffung eines sog. "Chemikalienbehälters",
von dem die Polizei behauptet, der sei am 9.12.2003 bei der Ingewahrsamnahme
von 12 Personen (Gedichtelesung am Amtsgericht) beschlagnahmt worden.
Körperverletzung im Amt (§ 340 Strafgesetzbuch)
- Gegen den Einsatzleiter der Polizei am 11.1.2003
im Seltersweg (rechtswidriger Angriff auf die dortige Demonstration
und Festnahme einer Person, dabei gezielter Griff in die Genitalien)
- Gegen den ehemaligen Chef des Staatsschutzes im Polizeipräsidium
Mittelhessen wegen eines gezielten Faustschlages bei der Verhaftung
am 9.1.2003 in Grünberg gegen den Angeklagten im Prozeß
vom 15.12.2003.
Körperverletzung (§ 223 Strafgesetzbuch)
und Sachbeschädigung (§ 303 Strafgesetzbuch)
- Gegen die ehemalige Grüne Oberbürgermeisterkandidatin
wegen ihres Faustschlag mit Zerstörung der getroffenen Brille
am 23.8.2003 in Gießen (Seltersweg). Hinweis: Es gilt eine Frist
von 3 Monaten, um eine Anzeige zustellen, allerdings nicht bei Straftaten
mit öffentlichem Interesse. Dieses ist im vorliegenden Fall wohl
kaum zu bezweifeln.
- Anzeige gegen Polizeigewalt am 11.4.2005 vor dem Landgericht Gießen (weiterer Verlauf hier dokumentiert ...)
Freiheitsberaubung (§ 239)
- Gegen den Ltd. Polizeidirektor, den einsatzleitenden
PHK und weitere zu ermittelnde BeamtInnen des Polizeipräsidiums
Gießen wegen der grundlosen (nachträglich mit im Laufe
der Zeit wechselnden Gründen versehenen) Ingewahrsamnahme am
9./10.12.2003.
Quellen:
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Der Ablauf: Was mit den Anzeigen geschah!
Das Strafgesetzbuch ist nun offenbar nicht geschaffen,
damit sich der einfache Mensch gegen die Obrigkeit wehrt. Der Ablauf
des Ganzen beweist das ...
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Schritt 1: Die Anzeigen werden eingereicht
Alle Anzeigen sind an die Oberstaatsanwaltschaft in
Frankfurt gerichtet worden. Begründung: Die Staatsanwaltschaft
Gießen sei befangen und eng mit den angezeigten Personen verfilzt.
Ein neutrales Ermittlungsverfahren sei in Gießen nicht denkbar.

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Schritt 2: Presseinformation am 14.6.2004
Anzeigen gegen Fälscher, Schläger &
Co. aus Giessener Polizei, Justiz, Presse und Politik
Die Auseinandersetzungen zwischen Repressionsbehörden
und politischen Gruppen in und um Gießen setzen sich fort. Mit
Schreiben an die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Frankfurt
und die Staatsanwaltschaft in Gießen reichten Aktive aus der Projektwerkstatt
in Saasen Anzeigen gegen etliche Polizeibeamte, Politiker und Journalisten
ein. Häufigste vorgeworfene Straftat ist die "Politische Verdächtigung".
Damit werden die Erfindungen von Straftaten und Tatbeteiligungen der
letzten zwei Jahre aufgearbeitet. Der älteste Fall ist die erste
Ingewahrsamnahme nach dem neuen hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz,
bei der tags drauf erfundenerweise behauptet wurde, die Verhafteten
seien beim Graffitisprühen erwischt worden. Der jüngste Fall
ist die Erfindung eines versuchten Brandanschlags gegen die Giessener
Justizgebäude als Legitimation für die Inhaftierung von 12
Personen am 9.12.2003. "Tatsächlich war das eine öffentlich
angekündigte Gedichtelesung vor der Staatsanwaltschaft - den behaupteten
Brandsatz, den die Polizei gefunden haben will, hat es nie gegeben",
beschwert sich Patrick Neuhaus aus der Projektwerkstatt, ein Betroffener
der damaligen Verhaftungen, über die nach § 241a des Strafgesetzbuches
verbotene falsche Verdächtigung. Etliche der Anzeigen gehen allerdings
noch weiter: Drei Personen wird Körperverletzung, einigen führenden
Polizeibeamten Freiheitsberaubung vorgeworfen. Mitarbeiter des Staatsschutzes
Gießen sehen sich jetzt Anzeigen wegen Meineids, uneidlicher Falschaussage
und Beweismittelfälschung gegenüber. Einige der Vorwürfe
beziehen sich auf Aussagen der Polizeibeamten oder Politiker als Zeugen
im Prozeß gegen zwei Projektwerkstättler am 15.12.2003, der
in den nächsten Tagen (23.-35.6.) in zweiter Instanz in Gießen
verhandelt wird. Damit stehen die wichtigsten Belastungszeugen selbst
unter Anzeige. "Eigentlich wollte ich das nicht so. Menschen sollten
sich frei vereinbaren ohne den Rechtsstaat als Art "großer
Bruder" und Drohung. Aber es haben so viele aus den Eliten von
Politik, Medien, Polizei und Justiz hier mit ihren Lügen und ihrer
Hetze politische Opposition zum Schweigen bringen wollen, dass es Zeit
wird, das Verhalten auch rechtlich zu prüfen", formuliert
Jörg Bergstedt aus der Projektwerkstatt seine Gründe für
die Anzeigen. "Die Einseitigkeit der Repression soll ein Ende haben".
Die Anzeigen gegen Politiker, Polizisten und Journalisten sind ein Teil
einer umfassenderen Aktivität politischer Gruppen, sich gegen Hetze
und Erfindungen zu wehren. Anfang März hatten sie bereits eine
umfangreiche Dokumentation über die ganzen Fälle vorgelegt.
Auch darauf reagierte die Justiz nicht, Staatsanwaltschaft und Polizei
verzichteten auf Ermittlungsverfahren selbst bei offensichtlichen Straftaten.
Weder der Giessener Bürgermeister Haumann musste sich verantworten,
als er mit der Erfindung einer Bombendrohung im Dezember 2002 politischer
Gegner diskreditierte, noch die Grüne Oberbürgermeisterkandidatin,
als sie kurz vor der Wahl im Sommer 2003 einen Kritiker in der Fußgängerzone
vor den Augen der Polizei schlug und seine Brille zerstörte. Solche
Fälle, die auch durch die Giessener Presse gingen, sollen nun nachträglich
juristisch aufgearbeitet werden.
Zweifel haben die Anzeigesteller allerdings an den Giessener Justizbehörden.
Die meisten Anzeigen sind daher bei der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht
Frankfurt gestellt worden. Im Begleitbrief heißt es, dass eine
"sinnvolle Strafverfolgung in Gießen nicht möglich erscheint".
Denn "die Staatsanwaltschaft Gießen und die Polizei sind,
wie zumindest Teile von Amts- und Landgericht auch, in erheblichem Umfang
bei der gezielten Kriminalisierung, Erfindung von Straftaten und Vorverurteilungen
beteiligt. Dass selbst für umfangreich öffentlich gewordene
Fälle keine Verfahren eingeleitet wurden, dagegen AkteurInnen der
Opposition mit Verfahren überzogen wurden und werden, zeigt sehr
eindeutig die politische Ausrichtung und auch Verfilzung von Justiz,
Polizei, Parteien und Presse in Gießen."
Informationen für JournalistInnen:
- Kontakt: Projektwerkstatt, Tel. 06401/903283
- Dokumentation zu Hetze und Erfindungen: www.polizeidoku-giessen.de.vu
- Informationen zum bevorstehenden Prozeß in Gießen: www.projektwerkstatt.de/saasen
Hinweis und Terminankündigung
Für die nächste Woche haben politische Gruppen Protestaktionen
vor und rund um den Prozeß angekündigt. Dabei geht es auch
um die Kritik an der Repression der vergangenen Monate, die Hetze und
Erfindungen, Eingriffe ins Demonstrationsrecht, Ingewahrsamnahmen, Hausdurchsuchungen
und politische Justiz. Ab Montag, den 21.6., sollte der Giessener Kirchenplatz
Ort einer Dauerdemonstration gegen Repression und für ein herrschaftsfreies
Leben sein. Vor dort führen ab Mittwoch täglich Demonstrationen
zum Prozeßbeginn und von dort wieder zurück. Der Prozeß
beginnt vom 23.-25.6. jeweils um 9 Uhr im Raum 15 des Landgerichts Gießen.
Ergebnis
Die Presseinformation wurde in keinem Medium abgedruckt,
selbst in der FR nicht, obwohl dort ein Treffen mit einem Redakteur
dazu stattfand.
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Schritt 3: Die Oberstaatsanwaltschaft gibt alles nach Gießen
Die Frankfurter Oberstaatsanwaltschaft sah keine Probleme
mit der Gießener Staatsanwaltschaft und gab alle Vorgänge
dorthin ab.


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Die meisten Sachen werden sofort eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Gießen zeigt, dass die
Bedenken gegen sie berechtigt waren. Wenige Tage später (am 7.7.2004) stellt
sie bereits einen großen Teil der Verfahren ein. Interessant:
Sie stellt alle ein, die mit dem Prozeß gegen zwei Projektwerkstättler
zu tun haben. Offenbar sollen die BelastungszeugInnen dort nicht unter
Anklage stehen. Da genau diese Personen für die Einstellung ausgewählt
wurden, ist offensichtlich, dass keine Sachentscheidung, sondern eine
taktische Entscheidung zur weiteren Kriminalisierung von politischem
Protest getroffen wurde.

Abb. oben: Bemerkenswerte Parteinahme des
Staatsanwaltes Vaupel, der gleichzeitig Ankläger und Scharfmacher
gegen die Projektwerkstatt ist. Er behauptet, der Faustschlag von Gülle
hätte nur den Lebenskreis der Beteiligten berührt - tatsächlich
ist er öffentlich breit diskutiert worden und hat selbst ja inmitten
der Fußgängerzone stattgefunden. Mehrere Personen waren damals
von der Polizei verhaftet worden, um die Empörung in den Griff
zu bekommen. Grüne Parteisoldaten hatten öffentlich den Schlag
mit Beifall quittiert, der Gießener (CDU)-Bürgermeister hatte
die Schläger-Grüne öffentlich umarmt als Beifallsgeste.
Aber Vaupel hat halt nur ein Ziel im Kopf: Die Obrigkeit schützen
und den Protest kriminalisieren.
Die folgenden Einstellungen sind "vorläufig"
und betreffen die ganzen ZeugInnen im Prozeß
gegen Projektwerkstättler:




Bemerkenswert ist noch die letzte Einstellung.
Gießener Allgemeine-Reporter Bernd Altmeppen hatte in seinem Bericht
zur Berufungsverhandlung mal wieder eine Tatsachenbehauptung zu einem
Projektwerkstattler abgelassen (siehe hier
...). Staatsanwalt Vaupel schützt den Redakteur, in dem er
solche Vorverurteilungen richtig findet. Ein Staatsanwalt, der aussagt,
dass Aussagen über Straftaten schon vor einem rechtskräftigen
Urteil öffentlich gemacht werden dürfen ...

Wenn Menschen, die nicht zur Obrigkeit gehören, vor Gericht vermeintlich falsch aussagen, agiert die Gießener Justiz anders ...
Endgültige Einstellung
Die zunächst vorläufigen Einstellungen werden später dann bestätigt. Ermittlungen fanden nie statt.

Endgültige Einstellung der Anzeige gegen Puff und Steyskal vom Staatsschutz Gießen. Was ein Gericht formuliert, ist die Wahrheit.
Endgültige Einstellung der Anzeige gegen den vermeintlich getretenen Polizisten Walter - obwohl dieser nachweisbar im Gericht log (z.B. hatte er selbst am Tag des Vorfalls ein Protokoll geschrieben, im dem anderes stand, als er vor Gericht sagte).

Endgültige Einstellung der Falschaussage-Anzeige gegen die Ex-Grüne Angela Gülle. Staatsanwalt Vaupel aber lügt in diesem Fall sogar, denn das von ihm zitierte Urteil sagt genau das Gegenteil aus: Es hält die Lüge von Angela Gülle sogar fest - wenn es auch in der für gerichtete Justiz üblichen Art dann in herumeiernder Sprache die Lüge als unwichtig hinzustellen versuchte. Auszug aus dem Urteil:
"Dass die Zeugin berichtete, schon vor dem Eintreffen des Angeklagten an ihrem Stand davor und nicht dahinter gestanden zu haben, was durch ein in Augenschein genommenes Lichtbild als widerlegt anzusehen war, machte ihre Aussage nicht unglaubwürdig. Dieses Detail konnte ohne weiteres in Vergessenheit geraten sein, zumal es als Randgeschehen einzustufen war, auf das es der Zeugin im Nachhinein nicht mehr ankam."
Genau zu der Behauptung von Angela Gülle, die wäre am Ort gewesen, als die Aktion lief, war ja Anzeige erstattet gewesen, denn in der Tat war das nicht nur gelogen, sondern konnte anhand eines Fotos widerlegt werden (dass das Urteil überhaupt ausgesprochen wurde, ist zudem absurd, denn Gülle war die einzige Zeugin - aber da sie gar nicht am Ort war, also erwiesenermaßen nicht Zeugin sein konnte, hat das Urteil keinen einzigen Beweis mehr. Aber das ist eben Gießener Justiz).
Auch zu weiteren Aussagen von Angela Gülle lässt sich im Urteil eher bestätigen, dass Gülle die Unwahrheit sagte - auch wenn dort ebenfalls das Gericht dann mit schwulstigen Worten die Lügen zu glätten versuchte:
"Wortreich und in mehrfach wechselnder Reihenfolge schilderte sie zum Teil nur schlagwortartig den Sachverhalt, wie oben festgestellt. Dabei ließ sie sich wiederholt durch den Angeklagten Bergstedt unterbrechen und zu direkten Entgegnungen hinreißen. Dadurch provozierte Missverständnisse und scheinbare Widersprüche, die sie vor Aufregung selbst zum Teil nicht bemerkte, konnte sie auf Nachfrage aber zwanglos und mit plausibler Begründung ausräumen. Die Zeugin versuchte nicht, ihre bereits aufgrund des hier Vorgefallenen verständlichen Hassgefühle zu verbergen oder zu beschönigen. Auch das sprach eher gegen einen bewussten Racheakt in Form einer Falschbelastung."

Endgültige Einstellung der Falschaussage-Anzeige gegen den damaligen Staatsschutzbeamten Holger Schmidt (inzwischen Personalratsvorsitzender, siehe Foto, und Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Kreisverband Gießen). Die hat es auch in sich: Zum einen hatte Schmidt in der ersten Verhandlung eine Menge absurder Sachen erzählt, die eindeutig widerlegt wurden, z.B. dass der Angeklagte auch den Parteistand mit Wasser begossen hätte. Ebenso hatte er zugegeben, Fotos gelöscht zu haben. In der Berufungsverhandlung hatte Staatsanwalt Vaupel beantragt, den Zeugen Schmidt gar nicht noch einmal zu vernehmen - er wollte ihn offensichtlich vor weiteren Falschaussagen schützen. Dem widerspricht die jetzige Einstellung, ohne dass Vaupel ermittelt hätte. Es passt aber eben doch zusammen: Vaupel wollte den Staatsschützer mit allen Mitteln schützen. Das ist sein Job als Staatsanwalt in Gießen.
Zusammenfassend
Eine erfundene Bombendrohung, mehrere Gewalttaten, unbegründete Festnahmen, Erfindung von Beweismitteln, mehrfach falsche Verdächtigung und mehrfach Falschaussagen vor Gericht: Die meisten Fälle sind gut dokumentiert und zum Teil auch öffentlich eindeutig geklärt, z.B. die erfundene Bombendrohung von Bürgermeister Haumann, der Faustschlag von Grünen-Politikerin Angela Gülle, die prügelnde Polizei, die sich dabei selbst filmte, und die Falschaussage des CDU-Stadtverordnetenvorstehers Gail. In keinem einzigen der Verfahren war die Staatsanwaltschaft überhaupt zu bewegen, Ermittlungen einzuleiten. Alle Verfahren wurden sofort eingestellt. Nur im Fall der Lügen vom CDU-Mann Gail kam ein Verfahren in gang. Die Beweise für die Lüge sammelte aber nicht die Staatsanwaltschaft, sondern die kamen durch Zufall in einem anderen Gerichtsverfahren (natürlich eines gegen die Leute, über die Gail gelogen hatte, wegen der Haumann die Bombendrohung erfand, die von der Polizei oder Angela Gülle verprügelt wurden ...) heraus. Die Quelle war einfach, nämlich eine Niederschrift der betroffenen Polizeieinheit zu dem Vorgang. Das hätte die Staatsanwaltschaft auch einfach selbst herausfinden können. Dass ihr das nicht gelang, beweist, dass sie es nie versuchte - und auch nicht wollte. Auch im Fall des der Falschaussage überführten Gail ermittelte die Staatsanwaltschaft nicht weiter, sondern nur noch in die Richtung, wie eine Anklage trotz des klaren Beweises zu verhindern sei. Sie fand keinen besseren Trick, als Gail für unzurechnungsfähig im Moment seiner Lüge zu erklären.
Insgesamt zeigt sich an der Menge der Anzeigen, die ausnahmslos ohne Ermittlungen blieben, dass es schlicht sinnlos ist, in Gießen Anzeigen gegen Angehörige der Obrigkeit oder ihrer Schergen zu stellen. Die Justiz ist im Dienst der Herrschenden und so handelt sie. Der Generalstaatsanwalt und, wo angerufen, auch das Oberlandesgericht in Frankfurt und die Gießener Gerichte, haben diese gerichtete Justiz mitgetragen. |
1. Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft - gleich verworfen!
Gegen die Nichtannahme der Anzeige gegen Bernd Altmeppen
wurde Beschwerde eingelegt. Der Generalstaatsanwalt antwortete schnell
und bestätigte die Nichtannahme. Seine Argumentation ist beeindruckend
- mit dem geltenden Recht hat das wenig zu tun. Wer angeklagt ist, darf
folglich auch bereits als Täter bezeichnet und vorverurteilt werden
(weil er ja ohnehin angeklagt ist). Und "Jörg B. aus der Projektwerkstatt
Saasen" ist keine Personenbenennung.



- Weiterer Fall: Anzeigen wegen Freiheitsberaubung,
Erfindung belastender Beweismittel usw. am 9.12.2003 ... auch eingestellt.
Mehr hier ...
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Der Rest der Anzeigen ... auch eingestellt
Am 9.9.2004 ging der nächste Brief des Gießener
Polit-Staatsanwaltes Vaupel ein - auch der Rest der Anzeigen wird eingestellt.
Die Begründungen sind auch diesmal absurd ...


Gesetzesgrundlage zu der erfundenen Bombendrohung
StGB § 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
(2) Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor.
StGB § 145d Vortäuschen einer Straftat
(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten
1. an einer rechtswidrigen Tat oder
2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu täuschen sucht.
Kommentierungen:
- StA Vaupel behauptet, es sei bei keinem der Fälle
"auch nur ansatzweise" erkennbar, dass die Angezeigten "wider
besseren Wissens" gehandelt hätten. Einer der angezeigten
Fälle ist die erfundene Bombendrohung vom Gießener Bürgermeister
Haumann. Der mußte nach zweimonatigem Lügen seine Erfindung
eingestehen und auch zugeben, die Bombendrohung wider besseren Wissens
benannt zu haben. Das ist öffentlich, stand in der Presse und
ist sicherlich auch dem in der gleichen Stadt agierenden Vaupel bekannt.
Zudem wurde auch die Kriminalitätsstatistik der Polizei nach
der Kritik an der Falschmeldung textlich leicht geändert. Auch
hier scheinen die Verantwortlichen völlig klar zu haben, was
sie tun. Staatsanwalt Vaupel aber schützt die Eliten und betreibt
dafür Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt.
- Zumindest in den beiden benannten Fällen ist
die Lage bereits geklärt und eindeutig. In den anderen hätte
Vaupel per Ermittlung schnell herausfinden können, was Sachlage
ist. Aber gerade diese Ermittlungen lehnt er ab - es wird nicht auf
eine Klageerhebung verzichtet, sondern bereits die Ermittlung abgelehnt.
Das heißt: Das Ergebnis steht fest und soll nicht durch Hingucken
gefährdet werden - eindeutige Strafvereitelung im Atm!
- Hinsichtlich der Beleidigung ist interessant, wie
Vaupel "öffentliches Interesse" bewertet. Wenn Beleidigungen
in der Zeitung stehen, berührt der Vorgang nur "den Lebenskreis
der Beteiligten". Wenn aber ein Politaktivist ein Wahlplakat
mit einer Gießkanne naß macht, erhebt er eifrig Anklage
wegen Beleidigung (siehe Infos zum Prozeß
gegen Projektwerkstättler ...). Damals hat Vaupel nicht auf
die Privatklagemöglichkeit verwiesen - aber damals handelte er
ja auch für die Eliten gegen Oppositionelle.
Eigentlich müßte Vaupel ermitteln ... Auszug
aus der Strafprozeßordnung:

2. Beschwerde beim Generalstaatsanwalt - auch verworfen
Auch hiergegen gab es eine Beschwerde beim
Generalstaatsanwalt Hessen. Der wies Anfang November alle Beschwerden
zurück. In den Gründen aber steckt es faustdick: Demokratie
und Rechtsstaat in Hochform ...

Zunächst die allgemeine Feststellung,
dass die die Begründung für das Nichtermitteln der Staatsanwaltschaft
der Sachlage entspricht. Interessant: Die Staatsanwaltschaft verweigert,
überhaupt zu ermitteln, kann aber trotzdem einschätzen, dass
etwas der Sachlage entspricht ...


Damit zeigt der Hessische Generalstaatsanwalt
sein deutliches Desinteresse an der Verfolgung von Obrigkeit. Zum einen
(siehe oben) ist bemerkenswert, dass er sich auf eine Sachlage bezieht,
die der Gießener Staatsanwalt ja gerade zu untersuchen verweigert
hat. Zum anderen ist in einigen konkreten Fällen genau das Gegenteil
offensichtlich (siehe unten, z.B. zur Bombendrohung und zur Kriminalitätsstatistik).
Hinzu kommt noch die bemerkenswerte unterschiedliche Behandlung. Während
bei Anzeigen gegen die Obrigkeit selbst offensichtlichste Fälle
nicht einmal zu Ermittlungen führen, werden andere selbst dann
verfolgt, wenn offensichtlich ist, dass es keine falsche Verdächtigung
ist. Selbst Briefe, die als Dienstaufsichtsbeschwerde gewertet werden
müßten, werden zu Grundlagen nicht nur für Ermittlungen,
sondern sogar für Anklagen und Verfahren ... siehe z.B. dieses
Beispiel in Kirchhain (nahe Marburg).
Viel besser aber liest sich die Ablehnung,
warum der Strafparagraph der politischen Verdächtigung bei Vorgängen
in Deutschland gar nicht in Frage kommt. Da in Deutschland alles richtig
läuft, kann es politische Verfolgung auch gar nicht geben. Sagen
die Strafverfolgungsbehörden über sich selbst ...

Konkreter Fall: Es geht um die erfundene
Bombendrohung des Gießener Bürgermeisters Haumann (CDU).
Er hat das nach zwei Monaten aufgrund von Recherchen eines PDS-Stadtverordneten
zugeben müssen. Die Bombendrohung legitimierte und verschärfte
einen Polizeieinsatz gegen DemonstrantInnen am 12.12.2002 vor dem Rathaus
- das war auch offen erkennbar sein Ziel. Die Information des Bürgermeisters
war an Polizei, weitere BehördenvertreterInnen und die Presse gerichtet.
Der Tatbestand der falschen Verdächtigung ist offensichtlich erfüllt.
Die Drohung hatte auch (zusammen mit anderen Lügen z.B. der Presse
über die Gewaltbereitschaft der Demonstrierenden eine klare Wirkung:
Harter Polizeieinsatz, Unterbindungsgewahrsam, Nichteinlaß hunderter
Personen zur eigentlich öffentlichen Ratssitzung). Dennoch: Eine
Krähe hackt der anderen kein Auge aus ... für Oberstaatsanwalt
ist alles eindeutig keine Straftat. Selbst die Frage eines Mißverständnisses
ist damals geklärt worden. Das hatte der Bürgermeister zwischenzeitlich
als Ausrede versucht, mußte aber auch das zugeben, dass er sich
nicht mißverständlich, sondern klar falsch ausgedrückt
hatte. Krass ist die Bewertung des Generalstaatsanwaltes hinsichtlich
der Wirkung der erfundenen Bombendrohung. Erstens ist offensichtlich
falsch, dass sie nicht der Verschärfung der Polizeigewalt vor Ort
diente. Und zum zweiten ist Strafbarkeit nicht daran gekoppelt, ob die
Polizei eine Straftat durchschaut. Dann wäre in Deutschland nur
noch wenig zu bestraßen. Was der Generalstaatsanwalt hier betreibt,
ist offensichtlich Strafvereitelung und Rechtsbeugung im Amt.

Konkreter Fall: In ihrer Kriminalitätsstatistik
behauptet das Polizeipräsidium Gießen, vertreten durch den
anwesenden Polizeipräsidenten, in einer Pressekonferenz und unter
Übergabe der schriftlichen Fassung an die anwesende Presse, dass
138 Straftaten von Personen aus der Projektwerkstatt Saasen durchgeführt
wurden. Der hessische Generalstaatsanwalt behauptet nun, dass "niemand
einer konkreten Straftat beschuldigt wird" wird. Richtig daran
ist, dass nicht "eine", sondern 138 Straftatsvorwürfe
erfolgt sind - aber das meint der StA wahrscheinlich nicht. Vielmehr
behauptet er, es seien keine konkreten Straftaten. Wenn das stimmt,
stellt sich die Frage, wie eine Kriminalitätsstatistik entsteht.
Werden dort nicht "konkrete" Fälle summiert? Wie entsteht
dann die Zahl 138? Per Würfel oder Pokern? Zudem behauptet der
Generalstaatsanwalt im Folgeabschnitt selbst, dass in alle 138 Fällen
tatsächlich verdachtsbringende Tatsachen gäbe. Das würde
zwar nicht für die Behauptung einer Vorverurteilung ausreichen
(insofern macht sich der StA hier selbst der falschen Verdächtigung
strafbar, in dem er behauptet, in allen 138 seien Verdachtsmomente sichtbar
und die Vorwürfe eine "wahre Tatsache"), aber es zeigt,
dass der StA entgegen seiner ersten Behauptung sehr wohl konkrete Straftatsvorwürfe
entdeckt hat, sonst hätte er wohl nicht feststellen können,
ob sie gerechtfertigt sind. Insofern ist Strafvereitelung und Rechtsbeugung
im Amt offensichtlich.

Recht spannend: Mit fast krimineller Energie
verbiegen Staatsanwälte hier das ohnehin wenig emanzipatorische
geltende Recht, um die Obrigkeit zu decken. Im Mittelpunkt standen Anzeigen
wegen falscher Verdächtigung. Wenn der gleiche Paragraph allerdings
gegen unbequeme Geister in Stellung zu bringen ist, regt sich die gleiche
kriminelle Energie der Obrigkeitsschützer, um ja ein Verfahren
und eine Verurteilung hinzubekommen. Der konkrete Fall: 75 Tagessätze
für jemanden, der eine Dienstaufsichtsbeschwerde über wahrhaft
obertrottelige Streifenbullen und einen selbst mit übel-autoritärem
Charakter versehenden Nazi-Sachbearbeiter des Staatsschutzes Marburg
(der als Zeuge trotzdem mehrfach Zuschauer verprügelte, um Ruhe
im Gerichtssaal durchzusetzen!) usw. verfaßte - und das einzige,
was daraus folgte, eine Anzeige gegen ihn war ... mehr
hier!
Klage gegen die Einstellungen beim Oberlandesgericht
Frankfurt
Nach der Ablehnung wurde für ausgewählte
Punkte Klage eingereicht. Dafür ist ein Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben,
was die Handlungsmöglichkeiten erheblich einschränkt und der
Justizkaste eine Monopolstellung und feste Einnahmen sichert. Es wurden
daher einzelne Klagepunkte ausgewählt.
1. Bombendrohung des Gießener
Bürgermeisters Haumann
Am 12.12.2002 erfand Bürgermeister Haumann eine Bombendrohung.
Er legitimierte damit die ausufernde Polizeigewalt - u.a. auch die Ingewahrsamnahmen.
Die in Gewahrsam genommenen dürfen als Hauptbetroffene dieser Legitimierung
gelten. Das Oberlandesgericht lehnt die Klage jedoch als unzulässig
ab. Betroffen von einer solchen Straftat eines Repräsentanten der
Regierung können nur die "Rechtsgemeinschaft" selbst,
aber nicht deren einzelne Mitglieder sein. Auf Deutsch: Nur die Regierung,
Behörden usw. können betroffen sein, denn die "Rechtsgemeinschaft"
existiert nur in Form ihrer Repräsentanten.

Rechts: Die Obrigkeit wird geschützt. Andere werden bestraft. Als Begründung wird angegeben, dass die Drohung dort kein Jux mehr war. Das war es bei Bürgermeister Haumann auch nicht. Ganz im Gegenteil: Haumann verbreitete seine Bombendrohung mit Kalkül, um andere zu schädigen. Bei ihm kommen weitere Strafparagraphen in Betracht. Das aber stört die Staatsanwaltschaft nicht. Sie schützt die Obrigkeit und attackiert die, die nicht zu den Eliten gehören.
2. Erfindung von Beweismitteln, Freiheitsberaubung und falsche Verdächtigung am 9.12.2003
Auch diese Klageerzwingung wurde vom Oberlandesgericht als nicht zulässig abgelehnt. Mehr hier ...
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Zu guter Letzt: Eine neue Anzeige wird auch gleich abgelehnt
Am 10.7.2004 wurden etliche Personen aus dem Umfeld
der Projektwerkstatt am Betreten eines Polizeifestes in Lich gehindert.
Sie erhielten Hausverbot und Platzverweise für die angrenzenden
Wohngebiete. Eine Person wurde in den kleinen Kontroll-Polizeikessel
erst noch zur Bereitschaftspolizeikaserne geschleppt, weil sie noch
gar nicht in der Nähe war und auch da nicht hin wollte. Die gleiche
Person wurde einige Zeit später von Polizeibeamten attackiert,
als sie an einer Bushaltestelle ca. 2 km entfernt Flugblätter verteilte.
Kurze Zeit später wurde sie festgenommen für einige Stunden
Polizeigewahrsam. Gegen diese absurden Polizeimethoden legte der Betroffene
Widerspruch ein (wurde zurückgewiesen) und schließlich Anzeige
wegen Freiheitsberaubung. Staatsanwalt Vaupel stellte die Ermittlungen
innerhalb weniger Tage ein.
Spannender verlief die Klage gegen die Festnahme vor dem Verwaltungsgericht - und zwar machte das alles noch deutlicher. Das VG lehnte die Klage ab, weil es meinte, dass sich der Betroffene gegen Polizeigewalt nicht mehr wehren könne. Sein Rechtsschutzinteresse sei wegen seiner Kritik an der Polizei verwirkt - ein modernes "vogelfrei". Der Betroffene hat Verfassungsbeschwerde erhoben, nachdem auch das Oberverwaltungsgericht das Urteil des VG bestätigte.
Genaueres und Originaldokumente zu diesem Vorgang
...
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Strafanzeige gegen Staatsanwalt Vaupel wegen Strafvereitelung im Amt
Presseinformation dazu:
Zehnmal Strafvereitelung im Amt:
Anzeige gegen Gießener Staatsanwalt Vaupel
Seit Jahren erhebt der für politische Straftaten zuständige
Gießener Staatsanwalt Vaupel Anzeige um Anzeige gegen ihm und
den politischen Eliten missliebige Personen. Kreativ beteiligt er
sich an der Erfindung von Straftaten, deckt die Fälschung von
Beweismitteln und erfindet Straftatbestände, die kein Gesetzbuch
kennt. Nun ist er selbst angezeigt worden - und zwar gleich in zehn
Fällen. Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung werfen ihm
seine Kritiker aus dem Umfeld der Projektwerkstatt in Saasen vor.
"Staatsanwalt Vaupel ist fleißig,
wenn er politische Gegner kriminalisieren kann. Wenn aber führende
Politiker, Polizeibeamte oder Zeitungschefs Bombendrohungen erfinden,
um sich schlagen, falsche Verdächtigungen aussprechen oder Meineid
begehen, dann drückt er beide Augen zu", formuliert Jörg
Bergstedt aus der Projektwerkstatt seine Kritik. Er ist, wie andere
AkteurInnen in Gießen auch, von etlichen Gerichtsverfahren betroffen.
Seine Anzeigen gegen politische Eliten der Stadt hat Staatsanwalt
Vaupel dagegen abgelehnt - überwiegend hat er bereits die Aufnahme
von Ermittlungen verweigert. "Das ist Strafvereitelung im Amt",
sagt Bergstedt und fügt hinzu: "Zudem hat Vaupel mehrere
Erfindungen der Polizei und Tageszeitungen selbst wiederholt. Daher
hat er auch eine Anzeige wegen Rechtsbeugung erhalten".
Die Vorwürfe lassen sich grob zusammenfassen. So hat StA Vaupel
behauptet, es sei bei keinem der von ihm nicht verfolgten Fälle
"auch nur ansatzweise" erkennbar, dass die Angezeigten "wider
besseren Wissens" gehandelt hätten. Einer der angezeigten
Fälle ist die erfundene Bombendrohung vom Gießener Bürgermeister
Haumann. Der musste nach zweimonatigem Lügen seine Erfindung
eingestehen und auch zugeben, die Bombendrohung wider besseren Wissens
benannt zu haben. Das ist öffentlich, stand in der Presse und
ist sicherlich auch dem in der gleichen Stadt agierenden Vaupel bekannt.
Gleiches gilt für die falschen Verdächtigungen in der Kriminalitätsstatistik
2003 der Gießener Polizei, denn diese wurde nach einer Kritik
textlich leicht geändert. Die Verantwortlichen wissen, was sie
tun. Staatsanwalt Vaupel aber schützt die Eliten und betreibt
dafür Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt.
Zumindest in den beiden benannten Fällen ist die Lage bereits
geklärt und eindeutig. In den anderen hätte Vaupel per Ermittlung
schnell herausfinden können, was Sachlage ist. Aber gerade diese
Ermittlungen lehnt er ab - es wird nicht auf eine Klageerhebung verzichtet,
sondern bereits die Ermittlung abgelehnt. Das heißt: Das Ergebnis
steht fest und soll nicht durch Ermittlungen gefährdet werden
- eindeutige Strafvereitelung im Amt!
Hinsichtlich der angezeigten Beleidigungen ist interessant, wie Vaupel
"öffentliches Interesse" bewertet. Wenn in der Zeitung
gegen ProjektwerkstättlerInnen gehetzt wird, berührt das
nur "den Lebenskreis der Beteiligten". Wenn aber ein Politaktivist
ein Wahlplakat mit einer Gießkanne benässt, erhebt er eifrig
Anklage wegen Beleidigung. Schlägt dann die auf dem Wahlplakat
abgebildete Politikerin dem Aktivisten mit der Faust ins Gesicht,
ist das nach Meinung von Vaupel wieder ohne "öffentliches
Interesse".
Hinsichtlich der Aussichten seiner Anzeige macht Jörg Bergstedt
sich wenig Hoffnung: "Die Eliten hängen zusammen und eine
Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Der jetzt angeschriebene
Oberstaatsanwalt wird von sich aus oder durch Druck von außen
wahrscheinlich auch diese Anzeige ablehnen. Vielleicht passiert ja
mal ein Wunder - ansonsten ist es ein weiterer Beleg, wie Justiz funktioniert!"
Alle Hintergründe und die aktuellen Vorgänge sind im Internet
über die Seite www.polizeidoku-giessen.de.vu
einsehbar.
Hinweise für JournalistInnen und Interessierte:
Mail- und Telefonkontakt zum Anzeigensteller über die Projektwerkstatt,
06401/903283
Und weil der es nicht besser macht: Strafanzeige gegen den Generalstaatsanwalt
Nachdem der Generalstaatsanwalt auch alle Anzeigen abwies,
ist auch gegen ihn Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung
gestellt worden. Der Strafantrag ging diesmal an die Staatsanwaltschaft
Gießen. Eine unbefangene Staatsanwaltschaft gibt es in der Auseinandersetzung
nicht mehr, weshalb auch mit keinem Erfolg zu rechnen ist. Die Staatsanwaltschaften
haben sich auf jeden Fall auf Rechtsbeugung festgelegt, um die Obrigkeit
zu schützen. Mal sehen, ob die Gießener Staatsanwaltschaft
nun das Verfahren nach Frankfurt abgibt, damit die auch passenderweise
über sich selbst entscheiden dürfen ...
Presseinfo dazu:
Auch die hessische Staatsanwaltschaft deckt angezeigte
Politiker und Polizei ++ Jetzt Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt
Vor wenigen Wochen zeigten Aktivisten aus der Projektwerkstatt in
Saasen den Giessener Staatsanwalt Vaupel an. Der Grund: Strafvereitelung
im Amt und Rechtsbeugung, weil er sich weigerte, gegen mittehessische
PolitikerInnen, Zeitungsredakteure und führende Politiker zu
ermitteln. Nachdem nun der hessische Generalstaatsanwalt alle Beschwerden
abwies, ist auch gegen ihn Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung
gestellt worden. Der Strafantrag ging an die Staatsanwaltschaft Gießen.
Aktivist Jörg Bergstedt: "Eine unbefangene Staatsanwaltschaft
gibt es in der Auseinandersetzung nicht mehr, weshalb auch mit keinem
Erfolg zu rechnen ist. Die Staatsanwaltschaften haben sich in großem
Umfang auf Rechtsbeugung als Mittel festgelegt, um die Obrigkeit zu
schützen".
Die Vorwürfe gegen den Generalstaatsanwalt decken sich mit denen
gegen die Giessener Staatsanwaltschaft. Beide behaupten, es sei bei
keinem der von ihnen nicht verfolgten Fälle "auch nur ansatzweise"
erkennbar, dass die Angezeigten "wider besseren Wissens"
gehandelt hätten. Einer der angezeigten Fälle ist die erfundene
Bombendrohung vom Gießener Bürgermeister Haumann. Der musste
nach zweimonatigem Lügen seine Erfindung eingestehen und auch
zugeben, die Bombendrohung wider besseren Wissens benannt zu haben.
Das ist öffentlich bekannt und stand in der Presse, doch die
Staatsanwaltschaften schließen alle Augen. Gleiches gilt für
die falschen Verdächtigungen in der Kriminalitätsstatistik
2003 der Gießener Polizei, die der Presse mit falschen Verdächtigungen
vorlegt wurden. Auch das ist bekannt. In einem dritten Fall ist interessant,
wie die Staatsanwälte "öffentliches Interesse"
bewerten. Wenn in der Zeitung gegen ProjektwerkstättlerInnen
gehetzt wird, berührt das nur "den Lebenskreis der Beteiligten".
Wenn aber ein Politaktivist ein Wahlplakat mit einer Gießkanne
benässt, erhebt geanu derselbe Staatsanwalt eifrig Anklage wegen
Beleidigung. Schlägt dann die auf dem Wahlplakat abgebildete
Politikerin dem Aktivisten mit der Faust ins Gesicht, ist das nach
Meinung der Staatsanwälte wieder ohne "öffentliches
Interesse". Auch hinsichtlich der mehrfach angezeigten falschen
Verdächtigung messen die Staatsanwaltschaften mit zweierlei Maß.
Während offensichtliche Falschverdächtigungen verharmlost
oder verleugnet werden, wurde am 4.11.2004 ein Mensch verurteilt,
weil er in einer Dienstaufsichtsbeschwerde die Polizei kritisiert
hatte. "Hier wird preußische Unterordnung organisiert -
im Auftrag und unter Einfluß der Landesregierung mit ihrem Willen
zum Law-and-Order-Staat", kritisiert Bergstedt die hessische
Justiz.
Über die Anzeigen und alle Ablehnungen informiert
die Internetseite www.projektwerkstatt.de/polizeidoku/anzeigen.html.
Mehr Hintergründe über Justiz- und Polizieistrategien unter
www.polizeidoku-giessen.de.vu.
Hinweise für JournalistInnen und Interessierte:
Mail- und Telefonkontakt zum Anzeigensteller über die Projektwerkstatt,
06401/903283, saasen@projektwerkstatt.de.
Artikel im Giessener Express, 24.9.2004 (S. 5)


Und so kommt es ... kurz und knapp die Einstellung der Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft ... durch die Staatsanwaltschaft.

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Das Unglaubliche wird wahr: Staatsanwalt für Verfahren gegen
sich selbst zuständig!

Aus einer Pressemitteilung dazu:
Am 17.9.2004 wurde der Gießener Staatsanwalt
Vaupel wegen Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung im Amt angezeigt.
Er hatte unter anderem in mehreren Fällen die Aufnahme von Ermittlungen
gegen Gießener PolitikerInnen und Polizeiführer abgelehnt.
Das ist nach § 160 der Strafprozeßordnung nicht erlaubt
- zudem waren die politischen Neigungen in der Entscheidung offensichtlich.
Während Vaupel selbst immer wieder Anklagen gegen politisch Oppositionelle
erhob, verneinte er in den gleichen Vorgängen das öffentliche
Interesse an der Strafverfolgung, wenn die Anzeigen gegen Angehörige
der Giessener Obrigkeit gestellt wurden.
Nun ist die Auseinandersetzung um eine Episode reicher geworden: Das
Unglaubliche ist Wahrheit geworden. Der hessische Generalstaatsanwalt
hat das Strafvereitelungsverfahren gegen den Gießener Staatsanwalt
Vaupel an die Staatsanwaltschaft Gießen weitergeleitet. Damit
sollen die jetzt gegen sich selbst ermitteln - die Absurdität
des Giessener Justizsumpfes nimmt immer bizarrere Formen an. Durch
das Verhalten des hessischen Oberstaatsanwaltes dehnt sich der Skandal
um Erfindungen von Straftaten, Fälschungen, Vorverurteilungen,
Prozesstricks und Beweismittelunterschlagung/-fälschung auch
auf die hessische Landesjustiz aus. Überraschend kann das nicht,
ist doch als Scharfmacher von Beginn an der in Gießen wohnende
Innenminister Bouffier in die Auseinandersetzungen involviert.
Für die Betroffenen aus politischen Gruppen im Raum Gießen
führen die Rechtsbrüche von Polizei und Justiz zu einer
immer schwierigeren Lage, denn gegen Filz und politische Aburteilungen
durch die Rechtssprechung gibt es keine Gegenwehr. "Wenn dort
alle zusammenhalten, können die Regierenden sich alles erlauben,
während die Opposition nach Belieben kriminalisiert werden kann",
berichtet ein Aktiver aus dem Umfeld der Saasener Projektwerkstatt,
die besonders stark im Visier der regierungsloyalen Polizei- und Justizbehörden
stehen. Auch die örtliche Presse hilft wenig weiter: "Wenn
Polizeireporter selbst Vorstandsmitglied bei Pro Polizei Gießen
sind oder seit Jahren wie Pressesprecher der Stadtregierung schreiben,
ist nicht überraschend, dass über die ganzen Vorgänge
bis heute gar nichts veröffentlicht wurde."
Bericht auf Indymedia dazu
...
Zuständig wird der Gießener Leitende Oberstaatsanwalt
Kramer - und auch er wiegelt schon im ersten Brief vorauseilend, obwohl
er noch nichts gesichtet hat

Download des Kapitels der Polizei-Doku 2005 über die Anzeigen und ihre Einstellung (PDF) |
Es kann schlimmer kommen ...
Fazit: Der Filz hat zusammengehalten. Es kann aber noch
schlimmer kommen. Eine Dienstaufsichtbeschwerde quittierte das Amtsgericht
Kirchhain jüngst mit einem Gerichtsverfahren - plötzlich wurde
der Paragraph der falschen Verdächtigung doch interessant und das
öffentliche Interesse vom Staatsanwalt bejaht. Wenn es gegen Kritiker
geht, geht eben alles - der unglaubliche Bericht
hier ... Der Prozess hatte seine Höhepunkte in einem gewalttätigen
Richter und einem ebensolchen Zeugen, die dann auch noch jemanden erpressten/nötigten
und Beweismittel für ihre Straftaten vernichteten. Die Anzeige,
die sie kassierten, liegt nun bei ihren Kumpeln, der Staatsanwaltschaft
Marburg. Mehr in einem etwas seltsamen Indymedia-Text
...
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Staatsanwaltschaften als verlängerter Arm der Regierenden
HR-Sendung
thematisiert Weisungen
des hessischen Innenminsters Bouffier an Staatsanwälte
- Richter in Frankfurt kritisiert in Urteil die regierungstreue
Staatsanwaltschaft der Stadt (siehe Auszug rechts, Quelle: FR vom
2.10.2004, S. 25)
Absurdes
Urteil der Gießener Amtsrichterin Kaufmann: "Fuck the police"
bei einer Aktion gegen die Bereitschaftspolizei in Lich beleidigt
den Polizeibeamten Koch aus der Polizeistation Grünberg. Glaubt
Ihr nicht? Gibts doch ... und
zwar hier ...
- Wenn allerdings Polizisten den Innenminister mal
kritisieren, dann zeigt sich, dass die Obrigkeit auch ihre eigenen
willigen Vollstrecker maßregelt. Denn in Anlehnung an preußisches
Denken gilt: Du darfst Deine Obrigkeit nicht kritisieren. Und mensch
sieht dann, wofür disziplinarisches Maßnahmen und Strafrecht
alles gut sind ... Artikel links aus der FR vom 6.11.2004.
- Wenn allerdings ein Polizei-Vizepräsident angeklagt ist, will auch die Staatsanwaltschaft keine Bestrafung mehr ...
- Staatsanwalt mauert bei Tod eines Asylbewerbers: Hier dokumentiert ...
- Staatsanwaltschaft bekriegt Journalistin, die Brutalität in Gefängnissen nachwies ... Justiz kritisieren ist wie Gotteslästerung - das darf es prinzipiell nicht geben, und die Justiz hat alle Instrumente, sich zu wehren.
- CDU-Stadtverordnetenvorsteher lügt vor Gericht - und wird von Staatsanwälten gedeckt. Mehr ...
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Zitate zu Strafvereitelung
Falschaussagen, falsche Verdächtigungen und Straftaten im Verlauf von Gerichtsverhandlungen
Bossi, Rolf (2006): „Halbgötter in Schwarz“, Goldmann in München (S. 175)
Die Strafprozessordnung verpflichtet die anwesenden Vertreter der Staatsanwaltschaft in solchen Fällen unmissverständlich, entsprechende Einlassungen wörtlich protokollieren zu lassen, damit sie später Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen werden können.
Auszug aus Forum Recht zu einer Studie über Anklagen nach Polizei-Straftaten
Bürger- und Menschenrechte gelten bei der Polizei im Rahmen der Umsetzung ihres staatlichen Gewaltmonopols oft als Hemmschuh der erstrebten Effektivität. Zu diesem Ergebnis kam unlängst eine Umfrage des Instituts für Friedens- und Konfliktforschung der Universität Bielefeld. Ungeachtet der Tatsache, daß regelmäßig Straftaten im Dienst festgestellt werden, belegt die Studie, daß man bei der Polizei den Kollegen faktisch nicht als Straftäter wahrnimmt. ... In der Regel bleibt dem potentiell betroffenen Bürger kaum ein Weg, sich gegen polizeiliche Übergriffe zur Wehr zu setzten. So ist ihm der Zugang zu den Strafgerichten durch das dazwischengeschobenene Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft erschwert. Stellt diese Verfahren gegen PolizeibeamtInnen ein, haben BürgerInnen wenig Möglichkeit, ein Klageerzwingungsverfahren durchzusetzen. Polizeiliche Eingriffsmaßnahmen (z.B.Durchsuchungen ) werden überwiegend im Rahmen des Rechtsinstitutes der "Gefahr im Verzug" ohne vorherige richterliche Entscheidung durchgeführt. Nach Abschluß dieser Maßnahmen ist nur unter erschwerten Bedingungen verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz (Fortsetzungsfeststellungsklage) zu erlangen. Noch schwieriger ist es nach abgeschlossenen Grundrechtseingriffen der Polizei, die ordentlichen Gerichte (§ 23 EGGVG) zur Überprüfung anzurufen. |
Weitere Links
www.polizeizeugen.de.vu:
Die Internetseite zur Ungleichbehandlung von Polizei und Nicht-Polizei vor Gericht. |