Bevorzugung von Eliteangehörigen

Siehe auch: Eingangsseite zur Polizeidokumentation ++ Bericht 15.3.2004
Anti-Knast-Seiten +++ Antirepression +++ Polizeigewalt +++ Zum laufenden Gerichtsprozess

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
(Art. 3, Grundgesetz)

Fallbeispiel Hirzenhain

Roland Schmidt aus Hirzenhain hat schon einige Auseinandersetzungen mit der Justiz hinter sich, denn er ist nicht unterwürfig gegenüber den als höhere moralische Instanz auftretenden Richterinnen und Richtern. Für die RechtsbeugerInnen der Gießener Justiz bedeutet das die verschärfte Form gerichteter Rechtssprechung. Der folgende Fall ist nicht besonders bedeutsam, aber exemplarisch.
In einer Auseinandersetzung zwischen Roland Schmidt und dem SPD-Anwalt Rudolf Hartmann überschütten sich beide mit Beschimpfungen. Der SPD-Anwalt bezeichnet Roland Schmidt als „Faulenzer, der sich auf Kosten anderer voll fressen würde“. Juristisches Niveau hat das wohl nicht. Roland Schmidt ist aber auch nicht zimperlich und schimpft über den Anwalt: „Rufmörder“. Beide erstatten Anzeige wegen Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt und kommt zu einem bemerkenswerten Ergebnis. Zwar ist der Fall eigentlich ein klassisches Aufschaukeln, bei dem beide Seiten ordentlich hinlangen in verbaler Form, aber die Staatsanwaltschaft scheint wichtiger zu finden, dass hier ein Eliteangehöriger und ein eher am sozialen Rand der Gesellschaft stehender Mensch streiten. Und so fällt sie bemerkenswerte Beschlüsse:

Die Beleidigungsanzeige gegen Roland Schmidt wird zu einer Anklage gemacht und sogar ein Strafbefehl erlassen, d.h. Roland Schmidt wird (vor)verurteilt ohne Verfahren: 60 (!) Tagessätze soll er zahlen oder wahlweise zwei Monate ins Gefängnis. Eine bemerkenswert hohe Strafe. Mit Anklageerhebung bejaht die Staatsanwaltschaft auch das öffentliche Interesse an dem Fall. Schließlich hat hier ein Mensch aus der Masse der Unterprivilegierten einen Eliteangehörigen beleidigt.


Aus dem Strafbefehl

Ganz anders bewertet die Staatsanwaltschaft Gießen dagegen die umgekehrte Klage. Sie stellt fest, dass ein öffentliches Interesse nicht gegeben ist. Es ist zwar derselbe Vorgang, der bei der andersherum gerichteten Beleidigung zu Anklage und Strafbefehl führte, doch gerichtete Justiz funktioniert halt so, dass das rauskommt, was rauskommen soll – und das ist der Schutz der Eliten und die Durchsetzung derer Interessen. Die Beleidigungsanzeige von Roland Schmidt gegen den SPD-Anwalt wird abgewiesen.


Aus dem Bescheid der Staatsanwaltschaft:

Der weitere Gang vollzieht sich vor dem Amtsgericht Büdingen. Das ist nicht Gießen, wie mensch dann immerhin merkt. Denn das Offensichtliche wird dort wenigstens erkannt. Das Verfahren wird eingestellt, weil sonst beide verurteilt werden müssten. Immerhin – aber in Gießen in den Justizstuben wird eben so nicht gedacht. Gleichheit vor dem Recht ist in Gießen ein Fremdwort.

Weitere Beispiele der Vergangenheit in Kurzform

Grüne Politikerin schlägt Kritiker - Justiz geht auf Geschlagenen los

Angela Gülle war Kandidatin der Grünen zur Oberbürgermeisterwahl 2003 in Gießen. In der hitzigen Endphase des Wahlkampf schlug sie einem Politaktivisten ins Gesicht – mitten im Seltersweg (HauptfußgängerInnenzone), vor Dutzenden BeobachterInnen und unter dem Jubel ihrer ParteigenossInnen, u.a. dem klatschenden Alt-Linken Heinrich Brinkmann. Die Brille des Geschlagenen flog (vor Gericht festgestellt) sechs Meter weit und ging zu Bruch. Das ist Körperverletzung und Sachbeschädigung. Da es öffentlich geschah, Teil des Wahlkampfes, die Täterin eine bekannte Politikerin ist und auch die Presse berichtete, dürfte das öffentliche Interesse gegeben sein. Doch: Was macht die Polizei und die Staatsanwaltschaft? Erstere nimmt zunächst den Geschlagenen fest und nicht die Schlägerin. Dann überredet der Gießener Staatsschutzbeamte KOK Holger Schmidt die Grüne, Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Geschlagenen zu stellen (so berichtet es Gülle selbst in ihrer Zeuginnenaussage im Prozess gegen den Geschlagenen am 15.12.2003). Was macht die Staatsanwaltschaft? Sie klagt tatsächlich den Geschlagenen an, nicht die Schlägerin – und zwar wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung. Das öffentliche Interesse wird bejaht. Gleichzeitig stellt sie das Verfahren gegen die Grünen-Politikerin ein. Grund: Kein öffentliches Interesse. Wenn also eine Eliteangehörige einen Menschen vom sozialen Rand der Gesellschaft schlägt, gibt es kein öffentliches Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung – selbst dann, wenn es in der Öffentlichkeit breit bekannt war. Gleichzeitig aber gibt es öffentliches Interesse, wenn auch nur der Verdacht aufkommt, der Geschlagene könne die Schlägerin vorher beleidigt haben. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage. Was nun machen die Gerichte: Sie verurteilen den Geschlagenen in allen Instanzen – und das mit einer bemerkenswerten Begründung. Er muss die Politikerin beleidigt haben, sonst gäbe es keinen Grund für diese, zuzuschlagen. So einfach ist das in der gerichteten Justiz. Rundherum verhalten sich auch andere dementsprechend: Der CDU-Bürgermeister Heinz-Peter Haumann eilt zur Schlägerin Gülle und umarmt sie. Die Zeitungen bejubeln die Schlägerin und attackieren den Geschlagenen.


Aus der Einstellung des Verfahrens gegen die Schlägerin Gülle


Aus dem Urteil des Gießener Amtsrichters Wendel am 15.12.2003

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