Verschleppungstaktik
Dennoch: Die Gießener Gerichte blieben bei ihrem Stil, der Mischung aus Lügen, Vertuschung, Verschleppung und Rechtsbeugung. Die sofortige Beschwerde des Betroffenen wurde durch Tricks zwei Tage lang verschleppt. Dazu erfanden die Richter einen Befangenheitsantrag, den der Betroffene angeblich gestellt hätte. Dabei beriefen sie sich auf die sofortige Beschwerde.

Verschleppungsbeschluss des Landgerichts Gießen am 16.5.2006
Das war gelogen. Denn in der Beschwerdeschrift hat der Betroffene nicht einen Befangenheitsantrag erwähnt, sondern gerade geschrieben, dass er keinen stellen konnte. Diesen Satz bewertete das Gericht als Beleg, dass er einen gestellt hat - äußerst dreist.
Aus der Beschwerdeschrift des Betroffenen, verfasst im Gießener Knast am 15.5.2006 (2, Bl. 15)
Letzte Rechtfertigungen
Schließlich, nach einigen Tagen Verschleppung und dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts machte das Landgericht dem Spuk dann doch ein Ende - nicht ohne festzustellen: Im Prinzip war alles total legal.

Aus den Beschluss des Landgerichtes Gießen am 18.5.2006 (S. 2 und 3)

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