Siehe auch: Polizeidokumentation Gießen ++ Die Übersichtsseite zur Ton-Bilder-Schau
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AktenEinsichten zum 9.1.2003Nach wenigen Wochen kreativer Aktionen gegen Polizei und Sicherheitswahn drehen die Uniformierten durch: Hausdurchsuchungen, technische Zerschlagung der Projektwerkstatt, mehrere Verhaftungen und eine absurde Attacke auf eine Spontandemonstration, die gegen die vorangegangenen Aktionen der Polizei protestierte - auf Befehl des Innenministers persönlich! Bis zum Oberlandesgericht tragen alle Gerichte das Ansinnen mit, die Angegriffenen hinter Gitter zu bringen. Erst da Bundesverfassungsgericht stoppt den Wahnsinn.
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ZusammenfassungAuf Geheiß des anwesenden hessischen Innenministers Volker Bouffier greifen Polizisten eine Demonstration an, ohne dafür einen Grund zu haben, zu benennen und auch ohne die Demonstration vorher aufzulösen. Sie beschlagnahmen zunächst ein Transparent und verhaften dann den Redner mitsamt seinem Megaphon. Gegen den Verhafteten wird dann ein Prozess begonnen, in deren Verlauf der als Zeuge auftretende Polizei-Einsatzführer, die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage, Amts- und Landgericht in ihren Urteilen, der Generalstaatsanwaltschaft in seiner Stellungnahme zur Revision und dann das Oberlandesgericht in der Ablehnung der Revision auf abenteuerlichste Weise das Versammlungsrecht mit Füßen treten. Sie ordnen blindwütig ihrem politischen Willen, den Angeklagten zu verurteilen, die bestehenden Grundrechte unter. Ihre Rechts- und Verfassungsbrüche sind bemerkenswert umfangreich und klar ersichtlich, so dass ein Versehen auszuschließen ist. Nur der Polizei-Einsatzführer zeigte sich als völlig unwissend in Sachen Versammlungsrecht. Alle juristischen Instanzen haben wissentlich gelogen, die Verfassung gebrochen und das Recht gebeugt.
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Links und Infos zum Thema
www.polizeizeugen.de.vu:
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