Polizei und Justiz 2006/2007
Inhaltsbersicht Doku ++ Konkrete F lle ++ Klage vor dem Staatsgerichtshof ++ Polizei ++ Links
Die 3. Dokumentation "Widerstand ist Pflicht" im Überblick
Die Doku als Ganzes (PDF, 300dpi, 13,6 MB) ++ Kurzfassung (PDF mit 1,3 MB) - Die folgenden PDF-Dateien der einzelnen Kapitel weisen eine Auflösung von 400dpi auf.
- Mini Flyer mit Links zu Polizeidoku und mehr
- Wer hat Lust, dazu eine Veranstaltung zu organisieren? Mehr Infos ...
Einleitung
- 1. Eingangsseiten und Text "Gerichtete Justiz"
Ein kurzer Einführungstext informiert über die Prinzipien gerichteter Justiz, im Falle politisch motivierter Justiz auch als ,Gesinnungs-' oder eben ,politische Justiz' benennbar. Diese folgt bestimmten Logiken, die immer wieder auftreten. Diese werden genannt ... das ganze Kapitel als PDF. - 2. Chronologie einer Auseinandersetzung
Die kleine Geschichtsschreibung listet ausgewählte Ereignisse auf, die ab Sommer 2002 zu einer Zuspitzung der Konfrontation zwischen Polizei, Justiz und Regierenden auf der einen Seite und kreativen Protestgruppen auf der anderen führten. Verschärfend gesellte sich zu diesem Streit auf der Seite der Repressionsstellen ein wachsendes Interesse auch höherrangiger Politiker wie dem Innenminister Bouffier an einer harten Strafverfolgung und Kriminalisierung. Auf Seiten der ProtestaktivistInnen wurde die zunehmende Repression selbst zum Thema gemacht, um die Kritik an Herrschaft zu vermitteln und die Methoden der Herrschaftsausübung zu demaskieren. Beides war Öl ins Feuer des ungleichen Konfliktes. Die ausgewählten Daten beschränken sich auf Ereignisse, die für den Konflikt von Bedeutung waren. Daneben gab es eine Vielzahl weiterer politischer Initiativen, Aktionen, Veröffentlichungen, die Debatte um Utopien jenseits des autoritären Staates, Projekte zum Umweltschutz, zum Gratisleben, gegen Sozialabbau, Krieg und mehr. Das sei deshalb hier betont, damit nicht der Eindruck entsteht, die Auseinandersetzung mit Polizei und Gerichten sei Selbstzweck oder alleiniges politisches Ziel der AktivistInnen ... das ganze Kapitel als PDF.
Hauptteil
- 1. Gegen die Obrigkeit wird nicht ermittelt
Das Fallbeispiel: Gail-Falschaussage-Verfahren eingestellt
Viermal hintereinander, jedes Mal in einer politisch aufgeladenen Situation, log der CDU-Stadtverordnetenvorsteher Gail - einmal gegenüber dem Parlament, zweimal gegenüber der Presse und einmal vor Gericht. Strafrechtlich relevant war nur seine Falschaussage vor Gericht. Ermittlungen kamen erst in Gang, als die Lüge öffentlich thematisiert wurde und Gail sowie einige seiner politischen Freunde mit absurden Angriffen gegen die, die die Lügen enthüllt hatten, das Thema auf den Vorgang lenkten. Doch obwohl die Situationen, in denen Gail gelogen hatte, politisch brisant waren und daher ein Versehen auszuschließen war, bescheinigte die Staatsanwaltschaft dem CDU-Politiker genau das: Er hätte fahrlässig gehandelt. Das war nicht nur Strafvereitelung und Rechtsbeugung im Amt, sondern auch eine Ungleichbehandlung vor Gericht, denn Menschen ohne Zugehörigkeit zu den herrschenden Eliten werden so nicht behandelt. Von Seiten der Staatsanwaltschaft war es jedoch nur ein Teil einer Serie von skandalösen Verfahrenseinstellungen bei Straftaten Gießener PolitikerInnen.
Grundgesetz, Art. 3, Abs. 1: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" ... das ganze Kapitel als PDF.
Weitere Beispiele in Kürze: Haumann-Bombe, Falschaussagen von Polizisten/Gülle, Statistik 2003 - 2. Hinter Gitter – egal wie (Freiheitsberaubung in Amt und Uniform)
Fallbeispiel: Der 14.5.2006
Die Polizei nahm vier Personen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt ohne Begründung fest. Gegen einen Betroffenen verhängte ein Amtsrichter auf Antrag der Polizei sechstägigen Unterbindungsgewahrsam ohne Ansätze einer juristisch haltbaren Begründung und bei gleichzeitiger, gezielter Vertuschung der realen Umstände. Der Betroffene legte Beschwerde gegen die Maßnahme ein. Auch die weiteren gerichtlichen Überprüfungsinstanzen stützten die Freiheitsberaubung. Nur aufgrund einer Intervention des Bundesverfassungsgerichts kam es überhaupt zur Freilassung der Personen. Gegen die verantwortlichen RichterInnen stellte der Betroffene Anzeigen u.a. wegen Freiheitsberaubung.
Verstoß gegen Grundgesetz, Art. 2, Abs. 2: "Die Freiheit der Person ist unverletzlich" ... das ganze Kapitel als PDF)
Achtung!!! Dieser Fall ist noch in der Schwebe - Gerichte und Polizei mauern ... hier lohnt die Recherche. Einige Gerichtsentscheide und -prozesse stehen noch aus. Zum Stand der Dinge wird laufend informiert auf der entsprechenden Internetseite!
Weitere Beispiele in Kürze: Gedichtelesung wird zu Brandanschlag (9.12.2003), Unterbindungsgewahrsam nach Feldbefreiung - 3. Polizeigewalt vertuschen
Fallbeispiel: Der 11.4.2005, Klageerzwingung, Verfassungsklage
Die Polizei verprügelt in einem für sie günstigen, weil zeugInnenfreien Augenblick einen Polizeikritiker. Doch die Beweislage gegen die Polizei ist trotzdem erdrückend, denn sie filmt ihre Tat. Der Betroffene erstattet Anzeige. Doch die Staatsanwaltschaft verbündet sich mit den TäterInnen. Statt das belastende Video selbst zu sichten, beauftragt sie ausgerechnet die für politische Ermittlungen gegen das Opfer der Polizeigewalt zuständige Kriminalkommissarin im Staatsschutz damit, eine Abschrift des Videoinhaltes zu machen. Dieser hat mit dem Video nichts mehr zu tun, sondern erfindet eine neue Story. Auf deren Grundlage stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Polizei ein. Eine Klageerzwingung vor dem OLG scheitert an angeblichen Formfehlern. Erfolgreich arbeiteten die Justizbehörden hier als Strafvereitler im Amt - wie immer, wenn Teile der herrschenden Institutionen verdächtig sind, Straftaten begangen zu haben.
Verstoß gegen Grundgesetz, Art. 3, Abs. 1: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" ... das ganze Kapitel als PDF.
Weitere Beispiele in Kürze: Polizei hetzt Flüchtenden in den Tod (Oswaldsgarten), 2.3.2005 - 4. Verwaltungsgericht Gießen: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
Fallbeispiel: Urteil zur Festnahme am 10.7.2004 und Verfassungsklage
Ein als Polizeikritiker bekannter Aktivist wird von der Polizei verhaftet. Das Verwaltungsgericht Gießen verweigert eine gerichtliche Überprüfung und verneint das Rechtsschutzinteresse, da der Betroffene die Polizei kritisiert haben soll - wobei auf recht abenteuerliche Weise verschiedene Flugblätter ihm zugerechnet wurden. Zudem bewertet das Gericht Polizeiniederschriften, die in den Gerichtsakten enthalten sind, ohne weitere Überprüfung und Behandlung in einem Gerichtsverfahren als "festgestellte Tatsachen". Damit zeigt das Gericht, dass es weder die grundgesetzliche Garantie des Rechtsweges noch die Gleichbehandlung aller Menschen vor dem Recht anerkennt. Der Betroffene legte Verfassungsbeschwerde ein.
Verstoß gegen Grundgesetz, Artikel 19, Abs. 4: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen" ... das ganze Kapitel als PDF. Das Verfassungsgericht aber hat einen üblen Trick benutzt und die Klage aus Formfehlern abgelehnt. Es hat einfach behauptet, es sei wegen eines anderen Verfassungsparagraphen geklagt worden und da wären nicht alle Formvorschriften genutzt worden. Eine glatte Lüge, aber die Urteile des höchsten deutschen Gerichts sind generell "unanfechtbar". Mehr hier ...
Weitere Beispiele in Kürze: Glaubwürdige Widersprüche, Urteil 3.5.2005 - 5. Bevorzugung von Eliteangehörigen
Fallbeispiel Hirzenhain
In einer Auseinandersetzung zwischen einer Privatperson und einem Anwalt und SPD-Mitglied überschütten sich beide mit Beschimpfungen und zeigen sich darauf gegenseitig an. Die Staatsanwaltschaft Gießen lehnt die Anklage gegen den Anwalt ab, erhebt aber Anklage gegen die missliebige Einzelperson.
Verstoß gegen Grundgesetz, Art. 3, Abs. 1: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" ... das ganze Kapitel als PDF.
Weitere Beispiele in Kürze: Gülle-Schlag – Beleidigung (öffentliches Interesse ja/nein) - 6. Demorecht Gießener Art
Fallbeispiel: 11.1.2003 und Verfassungsklage
Auf Geheiß des anwesenden hessischen Innenministers Volker Bouffier greifen Polizisten eine Demonstration an, ohne dafür einen Grund zu haben, zu benennen und auch ohne die Demonstration vorher aufzulösen. Sie beschlagnahmen zunächst ein Transparent und verhaften dann den Redner mitsamt seinem Megaphon. Gegen den Verhafteten wird dann ein Prozess begonnen, in deren Verlauf der als Zeuge auftretende Polizei-Einsatzführer, die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage, Amts- und Landgericht in ihren Urteilen, der Generalstaatsanwaltschaft in seiner Stellungnahme zur Revision und dann das Oberlandesgericht in der Ablehnung der Revision auf abenteuerlichste Weise das Versammlungsrecht mit Füßen treten. Sie ordnen blindwütig ihrem politischen Willen, den Angeklagten zu verurteilen, die bestehenden Grundrechte unter. Ihre Rechts- und Verfassungsbrüche sind bemerkenswert umfangreich und klar ersichtlich, so dass ein Versehen auszuschließen ist. Nur der Polizei-Einsatzführer zeigte sich als völlig unwissend in Sachen Versammlungsrecht. Alle juristischen Instanzen haben wissentlich gelogen, die Verfassung gebrochen und das Recht gebeugt.
Verstoß gegen Grundgesetz, Art. 8, Abs. 1: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln" ... das ganze Kapitel als PDF.
Das Verfassungsgericht hat entscheiden, dass die Gießener Polizei, Amts- und Landgericht, Staatsanwaltschaft- und Oberstaatsanwaltschaft sowie das Oberlandesgericht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verstoßen haben. Innenminister Bouffier hätte zudem den Auftrag dazu gegeben. Mehr hier ...
Weitere Beispiele in Kürze: Demo-Gebühren, Auflagenstreit, Mahnwachenverbot Genversuchsfeld - 7. Beleidigungshauptstadt Gießen
Fallbeispiel: Fuck the police - der brisante Kreidespruch
Wie mit einer kriminellen Systematik Staatsanwaltschaft und Gerichte in Gießen (samt der Revisionsinstanz des Oberlandesgerichtes in Frankfurt) Recht beugen und ihrem Verfolgungswahn gegen justizkritische Personen nachgehen, lässt sich am bemerkenswerten Verlauf strafrechtlicher Ahndung eines eigentlich unscheinbaren Vorganges illustrieren. Am 16. August 2003 fand in Lich eine angemeldete Demonstration gegen Polizeiwillkür statt. In deren Verlauf malten viele Personen mit Kreide Parolen auf die Strasse. Eine Person, die von Polizei und Staatsanwaltschaft dem Umfeld der ihnen verhassten Projektwerkstatt zugerechnet wird, schrieb "Fuck the police" auf den Asphalt - und wurde in allen drei Instanzen deswegen verurteilt. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit wurde dabei mit Füßen getreten, zudem stützte sich die Anklage auf Lügen und Falschaussagen vor Gericht. "The police" wurde als Beleidigung eines konkreten, einzelnen Polizeibeamten gewertet, der mit der Zielrichtung des Protestes noch nicht einmal etwas zu tun, sondern den Kreidespruch erst hinterher auf einem Videoband gesehen hatte.
Verstoß gegen Grundgesetz, Art. 5, Abs. 1: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" ... das ganze Kapitel als PDF.
Achtung!!! Dieser Fall ist noch in der Schwebe - das Verfassungsgericht will in Kürze entscheiden. Mehr hier ...
Weitere Beispiele in Kürze: "Lügen-Gail" - die Wahrheit wird verfolgt - 8. Grundrechte, Gesetze – egal
Fallbeispiel: Hausdurchsuchung 14.5.2006 in der Projektwerkstatt
Eine Gruppe RadfahrerInnen wurde festgenommen und in Gewahrsam verbracht. Erst Stunden später durchsuchte die Polizei ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss und ohne Informierung der HauseigentümerInnen oder Betroffenen die Räume der Projektwerkstatt in Saasen. Dabei beging sie zahlreiche Rechtsbrüche. Betroffene legten dagegen Beschwerden vor Gericht ein, die von Gerichten abgewiesen oder erst gar nicht angenommen wurden.
Verstoß gegen Grundgesetz, Art. 13, Abs. 1: "Die Wohnung ist unverletzlich" und Grundgesetz, Art. 13, Abs. 2: "Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden" ... das ganze Kapitel als PDF.
Achtung!!! Dieser Fall ist noch in der Schwebe - Gerichte und Polizei mauern ... hier lohnt die Recherche. Gerichtsentscheide und -prozesse stehen noch aus. Zum Stand der Dinge wird laufend informiert auf der entsprechenden Internetseite!
Weitere Beispiele in Kürze: DNA-Tests, Hausdurchsuchung 10.1.2003 - 9. Widerstand ist Pflicht
Fallbeispiel: Der Prozess gegen eine Widerstandshandlung bringt neue Rechtsfehler und –beugung
Die im Laufe der Jahre entstandenden Masse an Rechtsbrüchen und auch Grundrechtsverstößen der Gießener Gerichte und Staatsanwaltschaft ist unübersehbar. Das änderte sich auch nicht, als am 4.9.2006 ein Gerichtsverfahren gerade wegen einer Aktion gegen die Justiz und ihre ständigen Rechtsbeugungen beginnt. Statt hier besonders aufzupassen, beweisen Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht geradezu, wie richtig die Parolen waren, die am 3.12.2003 von Unbekannten auf die Wände der Justizpaläste gesprüht wurden. Urteilstermin war am 20.11. - bis dahin aber hatten Gießener Justizbehörden mehrfach Recht gebrochen, darunter erneut die Verfassung. Dieses gilt im Besonderen für die beiden am 3.12.2003 mit justizkritischen Parolen besprühten Behörden, dem Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft. Daher ist die vor dem Gericht angeklagte Widerstandshandlung jenseits der Frage, wer diese ausgeübt hat, schon aufgrund des Verfahrens selbst durch den § 147 der Hessischen Verfassung gedeckt. Bei einer Verurteilung auch in höchster Instanz wird das Verfassungsgericht diesen Fall daher zu behandeln haben. Darüberhinaus bewiesen die beiden betroffenen Institutionen mit den Rechtsbrüchen in Ermittlungen und Verfahren erneut, dass die farbige Kritik vollständig berechtigt war. Die Täter sitzen in Roben und Uniform zu Gericht und urteilen über ihre Opfer.
Verstoß gegen Hessische Verfassung, § 147: "Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht" ... das ganze Kapitel als PDF.
Achtung!!! Dieser Fall ist noch in der Schwebe. Am 20.11.2006 wurde der Betroffene, der auch Autor dieser Dokumentation "Widerstand ist Pflicht!" ist, verurteilt. Er wird Rechtsmittel einlegen - bis zur Klärung vor dem Verfassungsgericht. Informationen zum Prozess auf der entsprechenden Internetseite!
Sonderthemen im Anhang
- Justiz: Wahrheitsschaffende Instanz mit dunkler Geschichte und Gegenwart (Nazi-Justiz) (das ganze Kapitel als PDF)
- Bouffiersches Recht? Die Rolle des hessischen Innenministers und seiner Getreuen in der CDU (das ganze Kapitel als PDF)
- Rückseiten (als PDF)
Das Buch in Papierform für 6 Euro beim Bestellseite bei www.aktionsversand.de.vu
- Für Buchläden und -versände: SeitenHieb-Verlag ... Bestellseite (ISBN 978-3-86747-006-3)
Übersicht der Internetseiten zu den Kapiteln der Dokumentationen
Durchgeknallte Polizei und Justiz: Der 14.5.2006
Ein besonderer Höhepunkt entstand an diesem Tag. Mehrere Personen wurden nachts überfallen in einer fernsehreifen Inszenierung. Die Polizei dachte sich Straftaten komplett aus, verschwieg ihre eigene Observation der Personen (um behaupten zu können, diese seien woanders gewesen), machten eine Hausdurchsuchung in der Projektwerkstatt ohne Durchsuchungsbefehl und sperrten einen Menschen länger ein (Unterbindungsgewahrsam für fünf Tage). Danach wurde Akteneinsicht verweigert und Recht gebogen, dass es nur so kracht.
- Sonderseiten zum 14.5.2006
- Die illegale Hausdurchsuchung und Vertuschungstricks im Anschluss (einschließlich Widersprüchen)
- DNA-Entnahmen angeordnet - aber warum eigentlich?
- Das Mobile Einsatzkommando der Politik observiert Projektwerkstatt
- Indymedia-Seite zu Rechtsbeugung, Verschleppung usw. im Fall "14.5.2006" ++ Presseinformation vom 2.7.2006 zu Strafanzeigen gegen RichterInnen, Polizei & Co. wegen Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, übler Nachrede und falscher Verdächtigung sowie zu Beschwerden gegen Haft, Hausdurchsuchung und DNA-Entnahme
Dokumentation weiterer Ereignisse in und um Gießen
- Urteil im "großen Prozess" gegen Projektwerkstättler rechtskräftig - Oberlandesgericht verwirft Revision, ohne sie sich anzugucken. Demorecht wird gebeugt. Verfassungsgericht bestätigt Sichtweise des Angeklagten und ordnet neues Verfahren an - vor denselben Gerichten. Werden die ihre schmutzigen Tricks fortsetzen?
- Verwaltungsgericht verweigert Überprüfung von Polizeimaßnahmen
- Gericht und Staatsanwaltschaft lehnen Verfahren gegen gewalttätige Polizei ab, obwohl ein Video alles klar beweist
- Abschiebepraxis in Gießen
- Skandalhaus: In der Gießener Anwaltskanzlei der Innenminister Bouffier (Hessen) und Gasser (Thüringen) reihen sich Skandale aneinander - und der Zusammenhang mit den Ministern ist unverkennbar. Mehr auf der Seite zu Volker Bouffier ...
Polizeigewalt
- Polizei treibt Menschen in Tod und vertuscht alles ...
- Polizei erschießt einen Rentner und vertuscht alles ...
- Polizeigewalt: Gewaltsame Vorführung eines verletzten Abschiebehäftlings vor Gericht
- Viel Polizeigewalt gegen Polizei- und JustizkritikerInnen - Polizei und Staatsanwaltschaft vertuschen ...
- Säuberungen in der Innenstadt gegen Obdachlose
- Die Internetseite dazu ...
2. Dokumentation zu Polizei- und Repressionsstrategien (März 2005)
- Politische Justiz
- Falschaussagen und öffentliche Lügen
- Rechtswidrige Festnahmen und Demonstrationseinschränkungen
- Die Internetseite zur zweiten Dokumentation ...
1. Dokumentation zu Polizei- und Repressionsstrategien (März 2004)
- Über 50 Fälle von Fälschungen, falschen Verdächtigungen, erfundenen Beweismitteln, falschen Pressemitteilungen usw.
- Polizeigewalt gegen DemonstrantInnen
- Erfundene Straftatsvorwürfe
- Hetze in den Tageszeitungen von Gießen
- Die Internetseite zur ersten Dokumentation ...
Staatsanwaltschaft deckt strafbare Handlungen von Polizei und PolitikerInnen
- Bürgermeister erfindet Bombendrohung ... kein Verfahren
- Stadtverordnetenvorsteher lügt vor Gericht ... kein Verfahren
- Polizeipräsidium lügt in Kriminalitätsstatistik 2003 ... kein Verfahren
- Polizei prügelt, erfindet Beweise und Straftaten usw.
- Die Internetseite dazu ...
Polizei und Justiz schützen Rechtsextreme
- Strafverfolgung einer Veröffentlichung rechter Gewalt (die rechte Gewalt blieb unverfolgt) im Raum Marburg, weil der Gewalttäter Polizistensohn war ...
- Vertuschung von Nichtermittlung gegen Nazi-Schmierereien (nahe Marburg): Seite 1 ++ Seite 2 ++ Seite 3
- Polizei und Rechtsextreme (Sonderseite zum Raum Marburg)
Mehr ...
- Blick in die Geschichte: Ausnahmen bestätigen die Regel ++ 1997 in Gießen: Polizei attackiert Menschen ++ Presse schreibt, was Polizei sagt ... aber sie haben eine falsche Person erwischt ... mehr auf dieser Seite!
Abgewiesen: Staatsgerichtshof interessiert sich nicht für Verfassungsbrüche
Die Dokumentation 2006/2007 enthält eine Vielzahl von Verfassungsbrüchen durch die rechtssprechende Gewalt. Für diesen Fall hat die hessische Verfassung vorgesehen, dass eine strafrechtliche Verfolgung der TäterInnen (die sich ja nicht freiwillige selbst anklagen und richten werden) durch den Staatsgerichtshof erzwungen werden kann. Daher wurde die Doku eingereicht, aber erwartungsgemäß pauschal abgewiesen.
Justiz- und Polizeiwillkür in Gießen!
Präzise Sammlung dem Staatsgerichtshof vorgelegt!
Drei Jahre lang haben Betroffene und UnterstützerInnen in Gießen die Aktivitäten von Justiz und Polizei beobachtet und jährlich in umfangreichen Dokumentationen zusammengestellt. In vielen der dort beschriebenen Fälle sind auch Grundgesetz und hessische Verfassung gebrochen worden.
Nachdem die Staatsanwaltschaft systematisch Strafanzeigen zurückwies oder Ermittlungen verweigerte, haben nun mehrere hessische BürgerInnen die Dokumentation 2006 dem hessischen Staatsgerichtshof vorgelegt. Sie stützen sich dabei auf den Paragraph 147 der Hessischen Verfassung. Dort sind die Bürgerinnen und Bürger des Landes aufgerufen, verfassungswidrig ausgeführte öffentliche Gewalt dem Hessischen Staatsgerichtshof zu melden. Im Wortlaut heißt es: „Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht. Wer von einem Verfassungsbruch oder einem auf Verfassungsbruch gerichteten Unternehmen Kenntnis erhält, hat die Pflicht, die Strafverfolgung des Schuldigen durch Anrufung des Staatsgerichtshofes zu erzwingen.“
Die Vorwürfe an Polizei und Justiz, die in der Dokumentation zusammengefasst sind, reichen von Freiheitsberaubung über Rechtsbeugung, Strafvereitelung, illegalen Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen und DNA-Tests bis zu gefährlicher Körperverletzung im Amt, falscher Verdächtigung und übler Nachrede. Trotz der seit 2004 minutiös geführten Dokumentation, die jeweils auch der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurde, hat bislang kein einziger der TäterInnen in Robe oder Uniform vor Gericht gestanden. Die AutorInnen der Dokumentation sind darüber aber wenig überrascht, denn die Staatsanwaltschaft Gießen gehört zu den Institutionen, denen mehrfache Rechts- und Verfassungsbrüche nachgewiesen werden.
Mit der Vorlage der Dokumentation beim Staatsgerichtshof hoffen die einreichenden BürgerInnen auf eine vom Gießener Justizfilz unabhängige Begutachtung der beschriebenen Fälle und der dabei verwirklichten Rechtsbrüche durch Polizei, StaatsanwältInnen und RichterInnen.
- Das Schreiben an den Hessischen Staatsgerichtshof liegt als PDF-Download hier ...
- Presseinformation als PDF hier ...
- Kurzfassung der Dokumentation als PDF und als rtf-Datei
- Text zur Übergabe auf Indymedia
- Text auf Presse-Internetseiten: News4press ++ OpenPR ++ Businessportal24
- Achtung: Die Ergebnisse der Dokumentation können auch in Veranstaltungen dargestellt werden. Beispiel Göttingen (7.12.2006): Einladungsflyer ++ Presseinfo
- Titel der Doku als hochauflösende TIFF-Datei
Hinweise
- Die Dokumentation „Widerstand ist Pflicht!“ ist in Papierform über www.aktionsversand.de.vu zu bestellen und im Internet über www.polizeidoku-giessen.de.vu als Ganzes oder kapitelweise als PDF-Datei herunterzuladen.
- Ein Mitwirkender an der Dokumentation ist am 20.11.2006 vom Amtsgericht Gießen zu 140 Tagessätzen verurteilt worden wegen einer justizkritischen Aktion (zusammengezogen mit anderen Urteilen in politischen Prozessen ist eine Gesamtstrafe von 10 Monaten Haft ohne Bewährung verkündet worden). Das Verfahren geht in die Berufung. Die Frage des § 147 der hessischen Verfassung spielt eine Rolle in diesem Prozess.
Wie die Dokumentation beweist, verfolgen die Gießener Polizei und Justiz bislang des Öfteren die Strategie, mit Beschlagnahmen, Hausdurchsuchungen und Festnahmen Kritik zum Schweigen zu bringen. Telefonische Kontaktaufnahme mit AktivistInnen der Antirepressions-Plattform K.O.B.R.A. können Sie über die Projektwerkstatt, 06401/903283 und die beiden Handy-Nummern 01522/9990199 und 0174/7640667 versuchen. Wir hoffen, es sind nicht alle hinter Gittern ...
Staatsgerichtshof lehnt sofort ab
Seiner Rolle als Instrument der Herrschenden wurde der hessische Staatsgerichtshof gerecht. Er lehnt das Begehren sofort und vollständig ab - wenn auch mit bemerkenswerten Begründungen. Aus dem Schreiben vom 5.12.2006 (Az. AR 17/06):
Schön formuliert, aber nicht zur Sache, denn eine Verfassungsbeschwerde war das Ganze gar nicht. Und zum Fall des § 147 steht auch im Merkblatt schlicht gar nichts. Aber dazu stand in der Pauschal-Ablehnung auch noch was:

Eine bemerkenswerte Position aus mehreren Gründen: Da wird die Verfassung (§ 147) außer Kraft gesetzt - offenbar durch ein billiges Gesetz. Das hätte den § 147 "gegenstandslos gemacht". Schwupp - ist die Verfassung weg? Zum anderen ist der konkrete Vorschlag absurd. Angezeigt wurden vor allem Verfassungsverstösse von Gerichten. Der Staatsgerichtshof nun aber fordert die Anzeigenden auf, genau zu diesen Gerichten zu gehen. Na super ...
Erhellender ist da vielleicht der Absenderstempel des Briefes: Das Justizministerium. Waren Exekutive und Judikative nicht getrennt? Offenbar sitzen sie im selben Haus, benutzen den gleichen Postausgang ... da werden die RichterInnen wenigstens sichtbar als das, was sie immer waren und sind: Handlanger der Interessen der Herrschenden.
Gegen die Ablehnung legte ein Beschwerdeführer Protest ein. Der Staatsgerichtshof blieb aber bei seiner Meinung.

Anfang Januar 2008: Hohe Downloadraten der 3. Dokumentation
Die Gegenseite und ihre Strategien 2006 und 2007
"Sicheres Gießen" - Stadt und Polizei in Aktion
Aus: Gießener Anzeiger, 8.12.2006
Stadt und Polizei wollen Gießen sicherer machen
Hohe Straßenkriminalität soll eingedämmt werden - Suchthilfe in Projekt eingebunden
GIESSEN (tt). Gießen soll sicherer werden. Diese ehrgeizige Vorgabe sieht das auf zwei Jahre angelegte Projekt "Sicheres Gießen" vor, mit dem Stadt und Polizei ab Januar vor allem die hohe Straßenkriminalität eindämmen wollen. Während beide Seiten ihre konkreten Vorstellungen erst Mitte nächsten Monats präsentieren wollen und bis dahin Stillschweigen vereinbart haben, erhielten die Mitglieder des Sozialausschusses bereits einen Vorgeschmack auf das Projekt. Ein Instrument: Das Zeigen von Präsenz. "Damit lässt sich auf jeden Fall das Problem verdrängen." Diese Erkenntnis gab Polizeihauptkommissar Peter Tilger den Ausschussmitgliedern mit auf den Weg. Gemeinsam mit Dr. Bernd Hündersen, Geschäftsführer des Suchthilfezentrums Gießen, bilanzierte Tilger das im vergangenen Herbst gestartete Innenstadtkonzept von Polizei und Suchthilfe. Wie der Beamte erläuterte, hätten Beschwerden von Anwohnern über Wohnsitzlose und Drogenabhängige im September 2005 zu verstärkten Kontrollen der Ordnungskräfte geführt. Das Ziel: "Trinker, Stadtstreicher und Drogenkonsumenten aus dem Innenstadtbereich zu verdrängen", so der Hauptkommissar, der mit einer Vielzahl von Zahlen aufwartete. Die Vorgabe sei auch erreicht worden: "Dieses Klientel hat sich in die äußeren Bereiche der Stadt verzogen." Von September 2005 bis November 2006 seien 2351 Personen kontrolliert worden. Dabei hätten die Beamten 750 Platzverweise ausgesprochen, laut Tilger "eine sehr hohe Zahl". Weiterhin seien in dem Zeitraum 152 Straftaten erfasst worden, davon 94 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Dabei räumte Tilger ein, dass zahlreiche Bußgeldbescheide nicht hätten zugestellt werden können, "weil viele Nichtsesshafte einfach nicht zu erreichen sind". Grundsätzlich, so merkte der Experte an, würden in Gießen pro Einwohner mehr Straftaten begangen als zum Beispiel in Bremen, einer Stadt mit einer anerkannt hohen Kriminalitätsrate. Die jüngste Beobachtung der Polizei: "Immer mehr Steh-Cafés entwickeln sich zu Treffpunkten für illegale Geschäfte." Oberbürgermeister Heinz-Peter Haumann wies darauf hin, dass das Projekt "Sicheres Gießen" "weit über den ordnungspolitischen Ansatz hinausgeht".
Wie Geschäftsführer Dr. Bernd Hündersen ausführte, habe das Suchthilfezentrum großes Interesse, Drogenhändler aus dem Innenstadtbereich zu verdrängen. Viele der Kunden befänden sich im Methadon-Programm. "Und für diese Menschen ist es wichtig, dass sie so wenig wie möglich mit Verführungssituationen in Berührung kommen." Bei der Betreuung ihrer Klientel setzten die Suchthelfer auf eine "aggressive Nachsorge". Hündersen: "Den Menschen, die schon einmal Kontakt mit uns hatten und die sich nicht melden, rücken wir freundlich, aber bestimmt nach." Aus personellen Gründen - das Suchthilfezentrum beschäftigt zwölf Vollzeitkräfte - sei eine klassische Straßenarbeit nicht möglich. 28 Prozent der Gesamtkundschaft komme wegen Alkoholproblemen. Hündersen zeigte sich überzeugt, dass man Alkoholkranke durchaus erreichen könne, wenn man sie bei einem gewissen Alkoholkonsum belasse. "An diese Menschen muss man herantreten." Doch dazu benötige das Suchthilfezentrum mehr Personal. Außerdem plädierte Hündersen dafür, neue Weg zu gehen. Das so genannte kontrollierte Trinken könne hierbei eine geeigneter Therapieansatz sein. Insgesamt hätten im vergangenen Jahr 1300 Menschen Kontakt zu den Mitarbeitern des Zentrums gehabt. Fast die Hälfte der Neukunden (618) sei in Zusammenhang mit Cannabis gekommen. Nicht ohne Stolz bemerkte Hündersen, dass "wir im Gegensatz zu anderen Einrichtungen junge Kunden verhältnismäßig gut erreichen".
Das will die SPD und auch ihr marxistischer Flügel nicht hinten anstehen ...
Aus dem Gießener Anzeiger, 15.12.2006
Wer von Verdrängung redet, müsse dem Bürger auch mitteilen, wohin die Verdrängung stattfinden soll. Die SPD habe hierzu bereits im Wahlkampf die Schaffung von Toleranz- und Nulltoleranz-Räumen gefordert. ... Drittens kritisiert die SPD die Intransparenz der Debatte um eine neue Strategie der Sicherheits- und Ordnungspolitik. "Wenn hier nur eine lange Debatte gewollt ist, um die Stadtregierung in einem sicherheitspolitisch positiven Licht erscheinen zu lassen, ist das angesichts der Substanzlosigkeit des bisher bekannten lachhaft." Die SPD biete aber trotz des verunglückten Starts an, gemeinsame Gespräche über eine Neuausrichtung der Ordnungspolitik zu führen, so Weinrich abschließend.
- Polizeistatistiken für Gießen und Mittelhessen 2006
Links und Infos zum Thema
- Unangreifbar: Die Polizei als Täter und Zeuge ... (Beispiele)
- Polizei deckt Nazis
- Urteil in München gegen Antifaschisten wegen Verteilen von Stadtplänen
- Internetseite der Polizei Mittelhessen
- Hausdurchsuchung/Razzia im Frankfurter Cafe Exzess war auch rechtswidrig ...
- Nicht nur die Polizei in Gießen ... Erfindungen, Fälschungen & Co. andernorts
- Wirre Repression, Urteile gegen Justizkritiker
- HR-Sendung thematisiert Weisungen des hessischen Innenminsters Bouffier an Staatsanwälte
- Justizskandale in Deutschland sind systematisch
- Infoseite zu Justizirrtümern
- Infoseite mit vielen Nachrichten zu Law and Order & Co. in Gießen
- Sicherheitswahn in Deutschland ... Angst wird erzeugt und brutal für immer autoritärere Staatsmacht genutzt!
- Beispiele für Polizisten als Zeugen (Verurteilung des Angeklagten meist sicher) und Täter (Freispruch oder Einstellung meist sicher)
- Hintergrund der Kritik an der Polizei, siehe u.a. in der begleitenden "poliZEItung" (PDF)
- EU-Kommission (CPT) zu Gewalt und Bedingungen in Polizeigewahrsam, Knast und Psychiatrie sowie die allgemeine Straflosigkeit bei Misshandlung und Folter
- Freispruch für Polizisten, die Seil über Autobahn mit Menschen dran einfach durchschnitten (im Urteil: von der Polizei kann Nachdenken bei Einsätzen nicht verlangt werden ...)
- Fehlurteile und ihre Gründe
- Kontinuität nach 1945: Nazijuristen an Gerichten in Frankfurt, Gießen, Marburg und Wetzlar sowie an Bundesjustizeinrichtungen ++ Nazis in Polizei und Geheimdiensten
- Stichwort "Polizei" auf Wikipedia
www.polizeizeugen.de.vu:
Die Internetseite zur Ungleichbehandlung von Polizei und Nicht-Polizei vor Gericht. Das Flugblatt zur Aktion (A4 beidseitig zum Kopieren und verteilen)
