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Landgericht erklärt Hausdurchsuchung und Beschlagnahme für rechtswidrig

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Nachdem sie bereits vor der Stadtverordnetensitzung, wo die Gefahrenabwehrverordnung verabschiedet wurde, provisorisch in Gewahrsam genommen wurden, kam es vor dem Koch-Besuch in Grünberg noch dicker: Am 9.01.03 kamen zwei Projektwerkstättler nicht einmal zum Flugi-Verteilen vor der Gallushalle, wo Roland Koch Schafe für Law and Order zu gewinnen versuchte. Sie wurden von LKA & Staatsschutz festgenommen und unter Androhungen und Tätlichkeiten eingefahren - dabei immer wieder Andeutungen, dass ihnen Vorführung vor den Haftrichter & U-Haft drohe usw. Einen Tag später, Freitag, gegen 16 Uhr werden beide wieder frei gelassen. Während ihres Aufenthalts im PP Mittelhessen Gießen wurde die Projektwerkstatt am gleichen Tag gegen 13 Uhr von Staatsschutz und weiteren Polizeieinheiten "überfallen" - ohne Beschlagnahmebefehl- oder Protokoll wurden sämtliche Rechner samt Monitoren, Mäusen, Tastaturen beschlagnahmt, obwohl zur Beweissicherung Festplatten bzw. CD-Kopien selbiger gereicht hätten ... offenbar ging es darum, die Handlungsfähigkeit der zickigen Kombo umfassend zu zerstören.
Am 4.03.03 kam dann Post vom Amtsgericht, welches sich weitgehend der Argumentation des RA der Projektwerkstättler anschloss und die Vorgänge als rechtswidrig erklärte mit dem Hinweis, dass ale Geräte sofort heraus zu geben seien. Ein wichtiger Erfolg ... auch wenn mensch deshalb ncht in Freudentaumel für den Rechtsstaat ausbrechen muss, der ja in etlichen Fällen zeigt, auch nur ein Teil von Herrschaft zu sein und dementsprechend auf Seiten der "Herrschenden" zu stehen.

Beschluss des Landgerichts ...

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