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UL-Beschwerde zurückgewiesen
Würzburg/München (epd) Eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hat die umstrittene Würzburger Glaubensgemeinschaft Universelles Leben (UL) erlitten. Die Richter wiesen eine UL-Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision zurück. Damit hat die von den großen Kirchen als Sekte bewertete Gruppierung einen Rechtsstreit gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) endgültig verloren.
In der BR-Sendung "Unkraut" war das Universelle Leben als "bedrohliche Psychotruppe" und "Ausnutzungssystem raffinierter Art" bezeichnet worden. Sowohl das Landgericht Hamburg wie auch das Hanseatische Oberlandesgericht als Berufungsinstanz hatten an der deftigen Wortwahl nichts auszusetzen. Beide Instanzen werteten die umstrittenen Textpassagen als Meinungsäußerungen, die trotz ihrer Schärfe auf "entsprechende Anknüpfungstatsachen" gestützt werden könnten.
In der Sendung war unter anderem die Rede von "falschen Propheten, die Menschen in ihre Abhängigkeit und Unterdrückung bringen wollen." Die Abmoderation der Sendung enthielt außerdem den Satz: "Vom Eso-Schmus zur Psychosekte ist nur ein kurzer Weg. Religion verkommt dort zur bloßen Kulisse, dahinter steckt eine neue Form von Extremismus - aggressiv, totalitär, extrem gefährlich."
Die Glaubensgemeinschaft sah darin eine schwere Rufbeeinträchtigung und argumentierte, eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt müsse bei ihrer Programmgestaltung ein Mindestmaß an inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten. Sie vertrat außerdem die Ansicht, die Rundfunkfreiheit sei im Ergebnis enger anzusehen als die allgemeine Meinungsfreiheit. Dem widersprach der Bundesgerichtshof. Der zuständige Senat erklärte, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk träfen keine höheren Sorgfaltspflichten als private Presseorgane.
Bereits in der Berufungsinstanz hatte das Hanseatische Oberlandesgericht festgestellt, die Programmleitlinien des Bayerischen Rundfunkgesetzes seien interne Bindungen und schützten nicht die Interessen Dritter. In dem Prozess ging es außerdem um die Frage, ob die angegriffenen Äußerungen die Grenze zur zulässigen Kritik überschreiten. Das Gericht führte dazu aus, zwar handle es sich dabei um scharfe und aggressive Kritik, welche auch herabsetzend wirke, dennoch müsse das Universelle Leben diese überspitzten Aussagen im Rahmen des öffentlich ausgetragenen Meinungskampfes hinnehmen.
(Quelle: Main-Post vom 09.07.05)
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