Am 14. Mai 2006 kam es zu spektakulären Verhaftungen, anschließend einer Hausdurchsuchung ohne jegliche Orientierung an geltende Gesetze, mehreren erzwungenen DNA-Tests, Observationen durch die Landes-Spezialpolizei (MEK), eintägiger Haft für vier und und fünftätigen Inhaftierung für einen Festgenommenen. Um Gründe für das Ganze benennen zu können, wurden Straftaten erfunden, Graffiti gezielt falsch zugeordnet und Akten manipuliert. Der die Haft anordnende Richter wurde von den Manipulationen in Kenntnis gesetzt und gebeten, nicht nur selbst zu lügen, sondern trotz fehlenden Tatverdachts eine Inhaftierung aus politischen Gründen anzuordnen. Darüber legte er einen Vermerk an. Dieser lag allen weiteren Gerichten vor. Doch alle Gießener weiteren Instanzen bestätigten die Erfindungen und Lügen der Gießener Polizei und des die Inhaftierung beschließenden Richters. Die Freilassung der unrechtmäßig inhaftierten Person erfolgte nur aufgrund einer Intervention des Bundesverfassungsgerichts, das zunächst die Haft aussetzte und schließlich die gesamte Inhaftierungsgrundlage als Verstoß gegen das Grundgesetz wertete.
Nach den Geschehnissen haben verschiedene Betroffene Widersprüche und Anzeigen eingereicht. Alle Gießener Gerichte blockten, verschluderten Akten, erklärten sich für nicht zuständig, schoben die Sachen hin und her - offensichtlich sollte die juristische Aufarbeitung des Skandals verhindert werden. Doch nun hat das Oberlandesgericht Frankfurt in letzter Instanz entschieden. Es erklärte die gesamte Aktion für rechtswidrig und machte deutlich, dass der Tatverdacht nicht nur frei erfunden war, sondern alle Beteiligten dieses offenbar wussten. Zum Abschluss des bemerkenswerten Urteils legten die Frankfurter RichterInnen eine weitere Aufklärung der Abläufe nahe:
Auszug aus Seite 7
Die folgende Liste ist eine Auswertung der vorliegenden Akten zu den verschiedenen Verfahren und Geschehnissen rund um den14. Mai 2006. Es werde alle Personen namentlich und möglichst mit Funktion benannt, die an Straftaten wie falsche Verdächtigung, Verfolgung Unschuldiger, Freiheitsberaubung, Rechtsbeugung und Beihilfe zu diesen beteiligt waren. Für fast alle ist eine wissentliche Verstrickung nachweisbar. Es steht den wenigen weiteren und etwaigen noch zu ermittelnden Personen frei, klar auszusagen, falsch informiert oder zu ihrem Handeln gezwungen worden zu sein.
Klar aber dürfte auch sein: Angesichts der intensiven Verstrickung sämtlicher Polizei- und Justizstrukturen in Gießen kann eine Aufklärung und Aufarbeitung in dieser Stadt nicht erwartet werden. Daher muss geprüft werden, wieweit andere Institutionen wie etwas die hessische Generalstaatsanwaltschaft oder ein einzurichtender parlamentarischer Untersuchungsausschuss diese Aufgabe besser erfüllen können.
Im Folgenden: TäterInnen und Straftaten (Übersicht) ++ Forderungen und Anträge ++ Der weitere Verlauf
1. Polizei
Staatsschutz
Staatsschutzbeamte Mann, Broers und Lutz
Die Staatsschutzbeamten, die den Antrag auf Unterbindungsgewahrsam stellten und Richter Gotthardt zur Lüge aufforderten, sind fraglos der falschen Verdächtigung, der Verfolgung Unschuldiger und der Beihilfe zu Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung schuldig geworden. Aus den Polizeiakten ersichtlich sind folgende Namen und Handlungen:
25. Juni 2009: Verfahren gegen Staatsschutzchef Mann wird eingestellt
Aber die Einstellungsbegründung hat es in sich. Da wird ziemlich offen dargestellt, dass die Polizei blöd ist. Alles wird als große Aneinanderreihung von Pannen dargestellt. Auszüge: "Das Hessische Landeskriminalamt hat die in Zusammenhang mit dem Unterbindungsgewahrsam
stehenden Vorgänge des Polizeipräsidiums Mittelhessen sowie des eingesetzten
Einsatzkommandos einer genauen Überprüfung unterzogen. Dabei wurden insbesondere der
zeitliche Ablauf des polizeilichen Gesamteinsatzes in der Nacht vom 13. auf den 14.05.2006
sowie die Einsatzplanung und -koordinierung nachgestellt.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen kam es zu erheblichen Problemen bei den
Einsatzmaßnahmen im Bereich der Kommunikation und der Informationsweitergabe zwischen
den damals eingesetzten Polizeibeamten, die für den Anzeigeerstatter zwar höchst unangenehme
Folgen nach sich zogen, strafrechtlich indes ohne Bedeutung sind.
Aufgrund zu bemängelnder Infonnationsflüsse innerhalb der Polizei lagen zum Zeitpunkt der
Entscheidung über den Antrag auf Unterbindungsgewahrsam den Beschuldigten und anderen
Entscheidungsträgem im Nachhinein als wichtig erkannte Informationen nicht vor. Den
eingesetzen Beamten war die Bedeutung ihrer Wahrnehmung für die - auf einer anderen Ebene
zeitgleich ablaufende Prüfung der Beantragung des Unterbindungsgewahrsams gegen den
Anzeigeerstatter - teilweise nicht ldar. Handy- und Funkmeldungen gingen zudem nur
unvollständig bei der zentralen Stelle, der Leitstelle des Polizeipräsidiums Mittelhessen, ein." (Quelle: Das gesamte Schreiben zur Einstellung vom 25.6.2009)
Da stellt sich die Frage: Kann Polizei so blöd sein? Reicht Blödheit als Erklärung aus? Der Betroffene meinte: Nein - und legte Beschwerde ein. Der Text der Beschwerde mit umfangreichen Begründungen hier ...
Staatsschutzbeamtin Cofsky
Sie ließ noch am 14.5.2006 per Boten die bei der Sprühschablone im Altenfeldsweg gefundenen Handschuhe zum LKA bringen zwecks DNA-Analyse. Als das Ergebnis den gewünschten Verdächtigen entlastete statt belastete, ließ sie am 16.5. das Ergebnis der DNA-Untersuchung unbearbeitet und reichte es nicht an die Verfolgungsbehörden weiter. Den Akten zufolge war das PP Mittelhessen ständig darüber informiert, dass der falsch Verdächtigte immer noch in Haft saß.
Da Cofsky sowohl zumindest am 14. und 16.5. im Dienst war und die zuständige Sachbearbeiterin für die Repression gegen Personen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt war, muss davon ausgegangen werden, dass sie auch die Aktivitäten ihrer Kollegen Mann, Broers und Lutz kannte, d.h. die Lügen und Fälschungen mittrug. Sie erstellte die meisten der Sicherstellungslisten des 14.5.2006 und trug dort als Grund den Verdacht der Sachbeschädigung ein. Cofsky stellte ein Auskunftsersuchen wegen Telefondaten an Vodafone und vernahm die Verhafteten am Morgen des 14.5.2006. Sie regte zusätzlich einen richterlichen Beschluss zur telefonischen Überwachung an und behauptete nun sogar, dass der Verdacht auf schwerwiegende Straftaten, z.B. Anschläge auf den Innenminister, zu befürchten seien. Anhaltspunkte dafür gab sie nicht an.
Zudem regte KOKin Cofsky am 22.5.2006 die DNA-Entnahmen an, u.a. auch bei einer weiblichen Person, obwohl sie selbst seit dem 16.5.2006 das Ergebnis der DNA-Analyse an den Täterhandschuhen erhalten hatte, nach dem nur noch ein Mann als Täter in Frage kam.
Beteiligte der Hausdurchsuchung am 14.5.2006
Die Hausdurchsuchung in der Projektwerkstatt erfolgte aufgrund eines dem Staatsschutz als falsch bekannten
Tatverdachts. Sie wurde zudem ohne Durchsuchungsanordnung, ohne Protokollierung und ohne Hinzuziehung oder Information der Betroffenen durchgeführt. Wie üblich durchsuchten die Beamten auch die presserechtlich gekennzeichneten und daher geschützten Räume.
An der Durchsuchung beteiligt waren u.a. (in den Akten namentlich aufgeführt):
Polizeiführung
Einsatzzentrale
In den Vermerken etlicher PolizeibeamtInnen wurde die Informationsweitergabe an die "EZ" (Einsatzzentrale) dokumentiert. Daraus ergibt sich unzweifelhaft, dass der Einsatzzentrale alle Informationen vorlagen und daher dort bekannt war, dass ein Tatverdacht nicht bestand. Dennoch wurde der Befehl zur Festnahme von dort ausgegeben. Das erfüllt die einschlägigen Straftatbestände der Verfolgung Unschuldiger, der falschen Verdächtigung und der Freiheitsberaubung.
Namentlich ist in den Akten nur sehr wenig über die personelle Zusammensetzung der Einsatzzentrale in dieser Nacht zu erfahren. Hier wären die Dienstpläne zu prüfen. Benannt wird:
Presseabteilung der Polizei
Am 15.5.2006 um 18.18 Uhr wurde eine Pressemitteilung verschickt, die den erfundenen Tatverdacht öffentlich machte. Abfassen und Verschicken dieser Information erfüllte den Tatbestand der üblen Nachrede und der falschen Verdächtigung.
Unterzeichner der Presseinformation:
Leitung des Polizeipräsidiums
Die Akten enthalten keinerlei Hinweise, wieweit die Leitung des PP Mittelhessen und eventuell der Polizeipräsident informiert oder beteiligt waren. Angesichts des Umfangs der polizeilichen Operation über mehrere Tage ist aber kaum denkbar, dass die Leitung des Polizeipräsidiums nicht umfassend in die Abläufe integriert war.
Rechtsassessorin Nina Brecht: Falsche Verdächtigung
Die Bedienstete des PP Mittelhessen behauptete in einem Schreiben vom 26.5.2006 (Az. 10 E 1421/06) und in einer Stellungnahme am 20.7.2006 (Az. 10 E 1698/06) an das Verwaltungsgericht Gießen, dass ein Tatverdacht bestanden hätte. Als Angehörige des Polizeipräsidiums lagen ihr die Akten und Informationen aber von Anfang an vor.
Weitere PolizeibeamtInnen
PK Freitag
Bei der Festnahme sprang ein Polizist aus dem fahrenden Polizeiauto auf einen Radfahrer. Er war der Fahrer und das Auto fuhr entsprechend führerlos weiter - direkt auf eine zweite Person zu. Dieser konnte knapp ausweichen und prallte gegen die offene Fahrertür. Kurz danach krachte der Polizeiwagen in ein aus der anderen Richtung kommendes Polizeiauto. Der Radler, der gegen die Tür prallte, stellte Strafantrag wegen schwerem Eingriff in den Straßenverkehr gegen den Polizisten.
In ähnlichen Fällen, wenn nicht Polizisten die Täter sind, wird bei solchem Verhalten rigoros vorgegangen und das Verhalten als versuchter Mord gewertet. Auszug aus der Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mittelhessen vom 31.7.2006:
28-Jähriger fährt in Personengruppe - Haftbefehl
wegen versuchten Mordes
zu hies. Pressemeldung vom 30.7.06
Gießen: Gegen den 28-jährigen Mann, der am Sonntag, dem 30.7.06,
gg. 05.45 Uhr, vor einem Lokal in der Grünberger Straße in eine
Personengruppe fuhr, wurde auf Antrag des Staatsanwaltschaft Gießen
vom Amtsgericht Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen. Nach den
bisherigen Ermittlungen dürfte es sich um einen Racheakt gehandelt
haben, nachdem es dort zu einem Streit gekommen war. Die genauen
Umstände sind bisher noch nicht geklärt. Der Tatverdächtige stand
unter Alkoholeinwirkung, das Untersuchungsergebnis liegt noch nicht
vor. (Az. bei StA Gießen: 501 UJs 49162/06).
Weitere PolizeibeamtInnen
An der Operation in der Nacht des 14.5.2006 waren sehr viele BeamtInnen beteiligt. Es ist unbekannt, wieviele von ihnen zum Zeitpunkt der Festnahme oder weiterer Aktivitäten wie ED-Behandlungen u.ä. wussten, dass ein Tatverdacht nicht vorlag. Hier sind zum einen die Personen zu prüfen, die direkt am Gerichtsgelände die federballspielende Gruppe beobachteten und folglich aus eigener Anschauung wussten, was diese Personen getan hatten. Zum zweiten sind alle Personen im Besitz dieses Wissens gewesen, die über Funksprüche und in der Leitzentrale informiert waren.
2. Justiz
Staatsanwaltschaft
Staatsanwalt Vaupel
Er
verfasste am 30.5.2006 den Antrag auf Entnahme von Speichelproben zur DNA-Analyse bei den Verhafteten des 14.5.2006. Zu diesem Zeitpunkt lag StA Vaupel die gesamte Akte nachweislich vor, d.h. er kannte sowohl das Ergebnis der LKA-Analyse vom 16.5.2006, nachdem mindestens die weibliche Festgenommene aus Täterin ausschied, als auch die Observationsvermerke der Polizei, wonach ein Tatverdacht auszuscheiden war. Der Antrag auf DNA-Entnahme erfüllt daher die Straftatbestände der Verfolgung Unschuldiger und der falschen Verdächtigung.
Zudem bejahte Staatsanwalt Vaupel in einer Stellungnahme zur Hausdurchsuchung an das Amtsgericht Gießen trotz Vorliegen der genannten Akte die "Gefahr im Verzuge" als "zutreffen". Das erfüllt die gleichen Straftatbestände.
Auszüge aus der Einstellung
Polizei soll die Staatsanwaltschaft in Bezug auf den Antrag zur DNA-Entnahme falsch informiert haben: "Der Antrag beruhte auf Anregung der sachbearbeitenden Polizeidienststelle vom 22.05.2006, die
sich auf eine Mitteilung des Landeskriminalamts vom 16.05.2006 bezog, wonach neben einer
DNA-Spur einer männlichen Person noch etwa 30 Mischspuren vorlagen, die noch weiter
aufbereitet werden und dann mit Spuren von Tatverdächtigten verglichen werden sollten."
Dabei könnten die entlastenden Vermerke nicht vorlegt worden sein: "Es kann nicht festgestellt werden, dass dem Beschuldigten zum Zeitpunkt der Antragstellung die
Vermerke der verschiedenen am Einsatz vom 14.05.2006 beteiligten Polizeibeamten vom 19.05.
und 22.05.2006, die möglicherweise einer Antragsstellung entgegen gestanden hätten, vorlagen.
Aus den jeweiligen Daten der polizeilichen Vermerken kann nicht geschlossen werden, dass sie
zu diesem Daten auch der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurden. Im Gegenteil bestehen meist
größere Zeitabstände zwischen der Fertigung eines polizeilichen Vermerks bis zur Vorlage bei
dem zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft."
Das aber erscheint offenbar auch dem die Ermittlungen einstellenden Oberstaatsanwalt Böcher nicht wirklich überzeugend, weshalb er vorsichtshalber hinzufügt, dass für StaatsanwältInnen und RichterInnen ein Sonderrecht gilt: "Im übrigen - was für beide Vorwürfe Gültigkeit besitzt - stellt nicht jede unrichtige
Rechtsanwendung sogleich eine strafbare Beugung des Rechts dar.Vielniehr wird nur der
Rechtsbruch als elementarer, den Kernbereich des Rechts tangierender Verstoß gegen die
Rechtspflege unter Strafe gestellt.
Rechtsbeugung begeht daher nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein
derjenige Amtsträger, der sich bewußt in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz
entfernt. In neueren Entscheidungen verlangt der Bundesgerichtshof, dass sich die mögliche
unrichtige Entscheidung als objektiv unvertretbarer Willkürakt darstellt. Selbst die
Unvertretbarkeit einer Entscheidung reicht für die Strafbarkeit einer strafrechtlich relevanten
Rechtsbeugung nicht aus."
Amtsgericht
Richter Gotthardt
Die zentrale Person des Geschehens ist Amtsrichter Gotthardt. Er fällte die formal prägende Entscheidung. Er ließ sich von der Polizei dazu bringen, den Verhafteten zu belügen und wider besseren Wissens dessen Inhaftierung zu verfügen. Er zeichnete in einem Vermerk die Anweisung der Polizei auf und schuf damit das zentrale Beweisstück dafür, dass hier nicht nur gefälscht, gelogen und manipuliert wurde, sondern dass dieses derart dreist erfolgte, dass Polizei und Gericht darüber sogar geredet und sich geeinigt haben, die rechtswidrige Inhaftierung zu vollziehen. Damit ist der für eine Rechtsbeugung im Amt notwendige Punkt erfüllt, dass ein Richter sich dieser auch bewusst sein muss (Versehen reicht nicht). Führt eine Rechtsbeugung zur Verhaftung, so ist der Richter auch immer wegen Freiheitsberaubung zu verurteilen, legte der Bundesgerichtshofe im "Fall Schill" fest. Bei Richter Gotthardt ist fraglos beides gegeben.
Am 26.8.2006 reichte der Betroffene Jörg B. dann bei der Staatsanwaltschaft Gießen eine umfangreiche und präzise begründete Strafanzeige gegen Amtsrichter Gotthardt wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung im Amt ein. Zudem zeigte er die beteiligten Staatsschutzbeamten wegen falscher Verdächtigung und Beihilfe zur Freiheitsberaubung an. Hoffnung machte er sich nicht – der zuständige Staatsanwalt Vaupel hatte in den vergangenen Jahren derart offensichtliche Straftaten von PolizeibeamtInnen, PolitikerInnen und RichterInnen mit allen Mitteln gedeckt, dass auch diesmal nicht mit einer Anklage zu rechnen sein würde. Dass er sich dadurch einmal mehr der Strafvereitelung im Amt schuldig machte, musste Vaupel nicht stören – schließlich war er selbst der Staatsanwalt ...
Am 1.9.2006 ergänzte der Anzeigensteller seinen Texte um die Auszüge aus den Akten, die bewiesen, dass die Polizei wusste, der er nicht tatverdächtigt war.
Richterin Kaufmann: Mehrfache falsche Beschlüsse, falsche Verdächtigung, Rechtsbeugung
Diese Person war schon vor dem Geschehen als völlig willenlose Vollstreckerin der Wünsche von Polizei- und Verfolgungsbehörden bekannt. Im Rahmen etlicher Beschwerden lehnte sie ständig alles ab und beschloss mehrfach, dass ein Tatverdacht vorlag. Richterin Kaufmann lagen sowohl der handschriftliche Vermerk "Nicht sagen!" von Richter Gotthardt wie auch die die umfangreichen Observationsakten vor. Ihr war also bekannt, dass ihre Ausführungen nicht mit der Wahrheit übereinstimmten. Das erfüllt neben der falschen Verdächtigung auch den Tatbestand der Rechtsbeugung im Amt.
Von besonderer Bedeutung sind einige Fälle, die nicht nur eine Bestätigung des Tatverdachts bedeuteten, sondern bei denen Richterin Kaufmann mit eigener krimineller Energie falsche Verdächtigungen erfand oder über die Straftaten von Vorinstanzen oder ermittelner Polizei hinausging.

Richter Helbing: Beihilfe zur Freiheitsberaubung durch Verschleppung
Zum Zwecke der Verschleppung des Beschwerdeverfahrens erfand das Landgericht Gießen einen Befangenheitsantrag bzw. übernahm eine entsprechende Erfindung des Richters Gotthardt. In der Beschwerdebegründung war aber eine handschriftliche Aussage des vermeintlichen Antragsstellers enthalten, dass er nie einen solchen Antrag gestellt hatte, weil er ihn nicht stellen durfte. Diese handschriftliche Äußerung geschah vor Beginn der Verschleppungsstrategie, war also keine etwa als taktisch einzuordnende Reaktion auf dieselbe. Richter Helbing lag diese Beschreibung vor. Er behauptete in seinem Beschluss trotzdem, dass ein Befangenheitsantrag gestellt worden sei - obwohl auch die Notizen von Richter Gotthardt zum Beispiel keinerlei Hinweis enthielten, warum dieser gestellt worden sein sollte.
Die von der 7. Zivilkammer des Landgerichts organisierte Verschleppung diente der Fortdauer der rechtswidrigen Freiheitsentziehung, daher hat sich Richter Helbing der Beihilfe zur Freiheitsberaubung strafbar gemacht.
Landgericht
Falsche Verdächtigung und Verschleppungstaktik von RichterInnen vom 15. bis 18. Mai 2006
Die sofortige Beschwerde gegen den Unterbindungsgewahrsam wurde von der 7. Zivilkammer mehrere Tage nicht behandelt. Durch einen üblen Trick verschleppte vor allem eine Kammer des Landgerichts die Entscheidung - der Verhaftete musste derweil weiter schmoren. Das war wohl auch das Ziel der RichterInnen. Auf Aufforderungen des Rechtsanwaltes des Betroffenen, die "sofortige" Beschwerde zu entscheiden, reagierte die Kammer den Akten zufolge gar nicht. Der Tatbestand der Freiheitsberaubung ist damit gegeben. Ob es auch Rechtsbeugung war, wäre zu klären. Es kommt dabei auf die Frage an, ob die RichterInnen ihre Fehler gezielt machten (z.B. um die Haft zu verlängern).
Der vom 14. bis 18.5.2006 Inhaftierte stellte Strafanzeige gegen die das Beschwerdeverfahren verschleppenden RichterInnen des Landgerichtes Gießen (Az. bei der StA Gießen: 501 Js 16177/06).
Im Beschluss der Kammer ist zudem die Behauptung erneuert, dass ein Tatverdacht gegeben gewesen sei. Das Landgericht hat diesbezüglich allerdings keinerlei Überprüfungen durchgeführt, wie auch das diesen Beschluss aufhebende OLG-Urteil vom 18.6.2007 ausführt. Wer aber einen Tatverdacht äußert, ohne dafür Anhaltspunkte zu haben, begeht die Straftat der falschen Verdächtigung - hier verbunden mit der oben schon benannten Freiheitsberaubung.
Mit der Behauptung, die Sachbeschädigungen an der Kanzlei des hessischen und des thüringischen Innenministers seien eine Reaktion auf die Ladung zum Haftantritt des in Gewahrsam Genommenen gewesen, fügen die RichterInnen den bestehenden Falschbeschuldigungen eine eigene an, denn ihnen war bekannt, dass die Sachbeschädigungen am 3./4. und 8. Mai erfolgen, die Ladung zum Haftantritt aber erst am 10. Mai in der Staatsanwaltschaft Gießen geschrieben wurde - letztere also nicht der Auslöser von zeitlich vorher liegenden Taten gewesen sein kann.
Die Namen der an der Freiheitsberaubung und falschen Verdächtigung beteiligten RichterInnen des Landgerichts:
Falsche Verdächtigung in weiteren Beschwerdeverfahren
Am 1.8.2006 (Az. Qs 135/06) und 5.1.2007 (Az. Ws 275/06) erging ein Beschluss der 7. Strafkammer des Landgerichtes Gießen zur Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung am 14.5.2007. Zudem wurden vom Landgericht am 17.7.2006 (Az. Qs 134/06) die Anordnungen zur DNA-Analyse bestätigt. Den insgesamt beteiligten sechs RichterInnen lagen zu diesem Zeitpunkt die Akten vor einschließlich des handschriftlichen Vermerks "Nicht sagen!" von Richter Gotthardt wie auch der Vermerke der Polizei hinsichtlich der Observation in der fraglichen Nacht. Zudem wurde ihnen die Existenz dieser Unterlagen und der Ablauf des Geschehens mitgeteilt. Diese Fakten waren ihnen also bekannt. Dennoch behaupteten sie in ihrem Beschluss , dass ein Tatverdacht bestanden hätte. Das erfüllt neben der falschen Verdächtigung auch den Tatbestand der Rechtsbeugung im Amt.
In einem weiteren Beschluss vom 12.10.2007 (Az. Qs 177/06) räumt die 7. Strafkammer zwar ein, dass der Tatverdacht "nicht mehr gegeben" sei, sagt mit dieser Formulierung aber erneut aus, dass er mal gegeben war. Dieses ist angesichts der Aktenlage falsch und daher ebenfalls eine falsche Verdächtigung.
Die Namen der an der falschen Verdächtigung und Rechtbeugung beteiligten RichterInnen:
3. Politik
Innenminister Bouffer
Nach Recherchen der Gießener Allgemeine ging die Pressemitteilung der Polizei am 15.5.2006, 18.18 Uhr über den Schreibtisch im Ministerbüro des Innenministeriums. Damit begingen die dort damit befassten Personen die Straftat der falschen Verdächtigung und üblen Nachrede. Naheliegend ist aber angesichts des Umfanges der Polizeioperation und der beteiligten Einheiten der Landespolizei, dass Innenminister Bouffier insgesamt der Auslöser und Initiator des gesamten Ereignisses ist. Als zuständiger Politiker, bereits mehrfach als rechtswidrig handelnder Gegner politischen Protestes in seiner Heimatstadt Gießen aufgefallene und schließlich auch sichtbar mit einem Motiv ausgestattete Person (Attacken auf "seine" Kanzlei Anfang Mai) ist Bouffier der Einzige, der als Auftraggeber in Frage kommt.
Eine zusätzliche Brisanz erhält die Frage um die Verantwortlichkeiten des Innenministers bei den rechtswidrigen Attacken auf KritikerInnen seiner Sicherheitspolitik durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30.4.2007 (1 BvR 1090/06). In diesem wird dem Minister bescheinigt, bereits in einem anderen Fall die Polizei rechtswidrig gegen seine Widersacher geschickt zu haben. Dieser Fall ereignete sich am 11. Januar 2003.

Presseinformation vom 5. Juli 2008
Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellt Verfahren gegen Innenminister Bouffier ein:
Weg frei für eine neue CDU-geführte Landesregierung?
Evelin Schönhut-Keil, die frühere Landesvorsitzende der Grünen, wird zitiert: "Es spricht nichts mehr gegen ein schwarz-grünes Bündnis in Hessen." Zentralen Kreise der Frankfurter Grünen dagegen nennen eine Vorbedingung: „Nicht mit Roland Koch. Das wäre die entscheidende Hürde.“ Da wird es Zeit, dass andere Anwärter auf den Ministerpräsidentenposten nicht länger belastet sind. Zu denen gehört Volker Bouffier, Innenminister und harte rechte Hand von Roland Koch. Er stammt aus Gießen, wo bereits eine Jamaika-Koalition arbeitet – erfolgreich aus Sicht der CDU, denn grüne Akzente sind in der Gießener Stadtpolitik kaum wahrzunehmen. Warum also sollte von dort nicht der zukünftige Ministerpräsident kommen? Da wäre unpassend gewesen, dass gegen Bouffier seit einiger Zeit ein Ermittlungsverfahren lief. Das wurde jetzt eingestellt – von der Wiesbadener Staatsanwaltschaft (Az. 3344 Js 37738/07).
Das Ermittlungsverfahren geht zurück auf das Jahr 2006. Anfang Mai war die Anwaltskanzlei an der Nordanlage 37 in Gießen zweimal mit Farbe und Wurfgeschossen attackiert worden. Dort haben auch Bouffier und sein thüringischer Amtskollege ihren Sitz. Direkt nach der zweiten Attacke wurde ein umfangreiches Aufgebot der Polizei einschließlich Spezialeinheiten der Landespolizei für organisierte Kriminalität im Umfeld eines kleinen politischen Zentrums nahe Gießen stationiert. Für deren Täterschaft an den Sachbeschädigungen bei Bouffiers Kanzlei gab es keine Beweise. Daher entstand von Beginn an der Verdacht, dass die jahrelange Kritik der dortigen AktivistInnen an der Sicherheitspolitik der hessischen Landesregierung dem zuständigen Minister ein Dorn im Auge war und er auf Rache sann gegenüber den unbequemen Geistern. Das weitere Geschehen hat inzwischen Eingang in Bücher gefunden, ist auf Veranstaltungen thematisiert und vom Oberlandesgericht in einem spektakulären Urteil vom 18. Juni 2007 (Az. 20 W 221/06) mit Methoden des Dritten Reiches verglichen worden. Während die KritikerInnen des Innenministers rechtswidrig inhaftiert und die Projektwerkstatt, jenes politische Zentrum im kleinen Ort Reiskirchen-Saasen, durchsucht wurde, ist den Ausführenden Richtern und Polizeibeamten bis heute nicht geschehen. Dabei besteht keinerlei Zweifel mehr, dass Straftaten frei erfunden und Beweismittel gefälscht wurden. Ein Richter notierte die Anweisung der Beamten vom Staatsschutz Gießen, das Recht zu beugen, sogar in den Akten. Gegen diese laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wiesbaden noch, die mit diesen beauftragt wurde, weil die Gießener Staatsanwaltschaft als befangen galt.
Doch die ganzen filmreifen Abläufe im Mai 2006 sind nicht erklärbar ohne den Innenminister Bouffier selbst. Eine Zeitung vermeldete zudem, dass die Presseinformation der Gießener Polizei vom Folgetag der Verhaftungen über seinen Schreibtisch ging. Bereits diese wäre Anlass genug für ein Strafverfahren, denn die Pressemitteilung enthielt alle frei erfundenen Beschuldigungen – „falsche Verdächtigung“ und „Verfolgung Unschuldiger“ nennt das Strafgesetzbuch solches Verhalten. Üble Nachrede ist es ohnehin.
Doch Volker Bouffier hat Glück. Die Ermittlungen gegen ihn sind eingestellt. Eine Begründung liefert der Einstellungsbescheid nicht. Einer der Betroffenen, der damals fünf Tage unschuldig hinter Gittern saß, will das aber nicht einfach hinnehmen: „Ich lege Widerspruch ein und würde auch einen gerichtlichen Entscheid beantragen.“ Dann würde wieder das Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden. Es hatte im letzten Jahr die Rechtswidrigkeit des ganzen Vorganges festgestellt und weitergehende Ermittlungen angeregt. Für Bouffier bleibt es also weiter spannend. Über ein Jahr ist er als amtierender Innenminister schon selbst in ein Ermittlungsverfahren verstrickt. Ob es ihm gelingt, diesen Makel loszuwerden, werden die nächsten Wochen zeigen.
Hinweise an Journalisten:
- Die gesamten Vorgänge des Mai 2006 sind unter www.projektwerkstatt.de/14_5_06 dargestellt. Diese Seiten sind allerdings im Laufe der Handlungen und nachfolgenden Recherchen zu den Hintergründen entstanden und daher etwas unübersichtlich.
- Das Urteil des Oberlandesgerichtes ist unter www.projektwerkstatt.de/weggesperrt/beschluss.html zu finden.
- Zusammenhängend ist der gesamte Vorgang im Buch „Tatort Gutfleischstraße. Die fiesen Tricks von Polizei und Justiz“ dargestellt. Das Buch ist im SeitenHieb-Verlag (www.seitenhieb.info) erschienen. Informationen zum Buch sind unter www.projektwerkstatt.de/fiesetricks, das Kapitel zum Mai 2006 und den Folgen ist unter www.projektwerkstatt.de/polizeidoku/fiesetricks/buch/kap14mai06.pdf herunterzuladen
- Direkter Kontakt zum Nachfragen über die Projektwerkstatt
Presseinfo als PDF ++ Indymedia-Bericht dazu ++ Bericht auf linkezeitung.de
Ermittlungen eingestellt:
Bouffier ist unschuldig
Innenminister Volker Bouffier (CDU) muss kein Verfahren wegen Rechtsbeugung und Beihilfe zur Freiheitsberaubung fürchten. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellte entsprechende Ermittlungen jetzt ein. Das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hartmut Ferse, der FR. "Der Minister hat damit nichts zu tun", fügte er hinzu.
Der linke Politaktivist Jörg Bergstedt hatte das Verfahren angestrengt, weil er nach Sachbeschädigungen an Bouffiers Wohnhaus in Gießen zu Unrecht fünf Tage lang inhaftiert worden war. Dabei wusste die Polizei, dass er nicht der Täter sein konnte - denn ausgerechnet zur Tatzeit wurde er selbst observiert.
Neben dem Verfahren gegen Bouffier hat die Anklagebehörde nach den Worten ihres Sprechers auch alle Verfahren gegen Richter und Staatsanwälte in dieser Sache eingestellt - bis auf einen Fall. Gegen den Gießener Ermittlungsrichter Rainer Gotthardt läuft das Verfahren noch. Auch Ermittlungen gegen Polizisten seien noch im Gange. "Im Polizeibereich ist etwas schief gelaufen", sagte Ferse. Geprüft werde nun, ob sich Verantwortliche dafür ausmachen ließen.
Die Vorfälle, um die es geht, liegen zwei Jahre zurück. Unbekannte hatten im Mai 2006 Farbe und Gegenstände gegen Bouffiers Gießener Anwaltskanzlei geworfen, in der auch der damalige thüringische Innenminister Karl Heinz Gasser (CDU) sein Büro hatte. Die Polizei verdächtigte die Szene um die Projektwerkstatt, ein linkes politisches Zentrum in dem Örtchen Reiskirchen-Saasen, und ließ die Aktivisten observieren. Während das Mobile Einsatzkommando Bergstedt und seinen Freunden beim Federballspielen zusah, wurden Parolen an Bouffiers Privathaus gesprüht und Farbbeutel geworfen. Obwohl die Polizei also wusste, dass er nicht der Täter sein konnte, wurde Bergstedt fünf Tage lang in Unterbindungsgewahrsam genommen.
Ein gutes Jahr später stellte das Oberlandesgericht Frankfurt fest, dass diese Inhaftierung "rechtswidrig" war. Keine der Bedingungen für den Gewahrsam seien erfüllt gewesen. Die Richter ließen es sich nicht nehmen, darauf hinzuweisen, dass "das Instrument des Gewahrsams während der Nazizeit äußerst massiv missbraucht" worden sei und ihm deshalb besonders enge Grenzen gesetzt werden müssten.
Am 1. Juli vorigen Jahres erstattete Bergstedt Anzeige gegen Bouffier. "Die ganzen filmreifen Abläufe im Mai 2006 sind nicht erklärbar ohne den Innenminister Bouffier selbst", sagt er. Deswegen habe er jetzt bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen eingelegt.
An der Überwachung der Politaktivisten hatte sich unter anderem ein Mobiles Einsatzkommando der Polizei beteiligt, wie es sonst bei Entführungen oder organisierter Kriminalität eingesetzt wird. "Das kann eine provinzielle Polizeistation nicht veranlassen", meint Bergstedt - und nimmt an, dass der Auftrag vom Innenminister selbst kam.
Den Gewahrsam ordnete Ermittlungsrichter Gotthardt an. Er sei informiert gewesen, dass Bergstedt zur Tatzeit an anderer Stelle observiert wurde, sagt der Kläger. An dieser Stelle des Polizeiberichts habe er die Notiz "nicht sagen" vermerkt. Daraus werde ersichtlich, dass es nicht um "Pannen und Fehler" gehe, sondern um ein bewusstes Vorgehen.
Obiger Text stammt aus der Frankfurter Rundschau, 10.7.2008 ++ HR-Bericht und Sendung (Audio) dazu
Strafverfahren
Gegen alle oben benannten Personen und zumindest zu den benannten Handlungen müssen Strafverfahren eröffnet werden, um die Aufklärung der Vorgänge zu erreichen.
Suspendierung
Bis zur Klärung der Vorwürfe müssen alle benannten Personen vom Dienst suspendiert werden, damit nicht weitere Straftaten geschehen und Unbeteiligte durch Manipulationen und falsche Verdächtigungen benachteiligt werden.
Klärung weiterer Handlungen und Beteiligter
Die Recherchen durch AktivistInnen im Raum Gießen müssen dringend durch offizielle Ermittlungen ergänzt werden. Hierzu gehören unter anderem die Akten des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) der Zeit vom 10. bis 18. Mai sowie weitere Akten zu den Vorgängen, u.a. aus dem Innenministerium Hessen und weiteren beteiligten Polizeieinheiten. Eine sofortige Sicherung der Akten ist vorteilhaft, weil die bisherigen Manipulationen und Fälschungen zeigen, dass zu befürchten ist, dass Unterlagen verfälscht werden. Wieweit dieses durch die Justizbehörden selbst möglich ist, muss geprüft werden. Alternativ ist die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses nötig.
Zurückversetzung in den alten Stand bei Beschwerdeverfahren
Beschwerdeverfahren gegen DNA-Entnahme, Hausdurchsuchung und Sicherstellungen
Durch den OLG-Beschluss vom 18. Juni 2007 wurden die Gewahrsamnahme eines Betroffenen und die entsprechenden Beschlüsse für rechtswidrig erklärt. Dabei wurde die gesamte Aktion als rechtswidrig beurteilt. Folglich gilt diese Rechtswidrigkeit auch für die ausschließlich von Amts- und Landgericht behandelten Beschwerden zur DNA-Entnahme, Hausdurchsuchung und den Sicherstellungen. Diese Beschlüsse sind neu zu treffen.
Zur Hausdurchsuchung ist hinzuzufügen, dass nach Ablehnung der Beschwerden durch die Gießener Gerichte am 2006 Verfassungsklage eingereicht wurde. Durch die Zurückversetzung in den alten Stand und anschließende andere Beurteilung des Vorganges kann dem Spruch des Verfassungsgerichts vorgegriffen und eine erneute Rechtswidrigerklärung abgewendet werden.
Das Bundesverfassungsgericht ist über den Spruch des OLG Frankfurt bereits informiert worden.
Beschwerdeverfahren gegen andere Polizeiübergriffe vor denselben RichterInnen
Die Vorgänge um den 14.5.2006 sind nicht die einzigen Fälle, bei denen Gießener RichterInnen Beschwerden gegen Polizeigewalt und -übergriffe aufgrund der Angaben von PolizeibeamtInnen abgewiesen haben. Unter dem Eindruck der nachweislichen Lügen von RichterInnen und Polizeiangehörigen müssen die Verfahren, bei denen die an der Vertuschung der Ereignisse des 14.5.2006 oder an falschen Verdächtigungen und anderen Straftaten beteiligten Personen mitwirkten, neu aufgerollt werden. Dieses sind u.a.:
Wiederaufnahme eingestellter Ermittlungsverfahren
Eingestellte Ermittlungsverfahren durch Staatsanwalt Vaupel unter Mitwirkung von KOKin Cofsky
Staatsanwalt Vaupel hat in den Vorgängen um den 14.5.2006 nachweislich an der Manipulation beim Antrag auf DNA-Entnahmen mitgewirkt. Daher ist notwendig, seine Entscheidungen in anderen Fällen von Polizeiübergriffen und -gewalt neu zu prüfen. In der Vergangenheit hat Vaupel in einer Vielzahl von Fällen Ermittlungsverfahren gegen gewalttätige Polizeibeamte ohne eigene Überprüfungen eingestellt. Es liegt der Verdacht nahe, dass er wie im Fall des 14.5.2006 Manipulationen der Polizei zugrunde legte oder selbst solche Manipulationen vornahm.
Solche eingestellten Verfahren, die dringend der Wiederaufnahme bedürfen, sind u.a.
Darüber hinaus sind viele weitere Fälle u.a. von Körperverletzung und falscher Verdächtigung durch Staatsanwalt Vaupel eingestellt worden.
Mehrere der genannten Einstellungen von Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung etc. beruhten auf Aussagen und Vermerken der im obigen Verfahren der Fälschung, Manipulation und falschen Verdächtigung überführten Angehörigen des Polizeipräsidiums Mittelhessen, u.a.:
Einstellung der Verfahren, welche unter maßgeblicher Beteiligung der genannten StaatsschützerInnen zustandekamen
Am 20. November 2006 wurde die gleiche Person, die auch am 14.5.2006 verhaftet wurde, vom Amtsrichter Wendel verurteilt, eine Sachbeschädigung begangen zu haben. Ermittlungsführender Beamter beim Polizeipräsidium Gießen war für diesen Fall der Staatsschutzbeamte Broers, der nachweislich am Geschehen um den 14. Mai 2006 gegenüber Richter Gotthardt gelogen und diesen zum Lügen gebracht hat. Daher ist dieses Verfahren einzustellen, weil als unüberwindbares Verfahrenshemmnis dem gesamten Verfahren und damit auch der Verurteilung eine polizeiliche Ermittlungsarbeit zugrunde lag, die von der gleichen Person organisiert wurde, die nachweislich in einem anderen Fall Ermittlungsergebnisse manipuliert hat.
Auch bezüglich des Richters Wendel sind nun deutliche Hinweise auf eine korrekte Prozessführung entstanden. Der Angeklagte hatte im Verfahren nämlich beantragt, die Vorgänge rund um den 14.5.2006 im Prozess zu behandeln, um die Glaubwürdigkeit von Ermittlungen der Staatsschutzabteilung zu prüfen. Richter Wendel lehnte diesen Antrag als unbedeutend ab! Diese Entscheidung ist aus heutiger Sicht nach dem Beschluss des OLG vom 18. Juni 2007 nicht länger haltbar, zudem dokumentierte sie schon im damaligen Prozess das Desinteresse von Richter Wendel an Aufklärung.
Hinzu kommt, das Richter Wendel am 15.12.2003 bei einer anderen Verurteilung politischer AktivistInnen nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1090/06) das Grundgesetz missachtet hat. Es gibt also mehrere Hinweise darauf, dass Richter Wendel nicht sachgerecht gearbeitet hat. Wenn keine Einstellung erfolgt wegen der nicht mehr wiedergutzumachenden Ermittlungsfehler durch den Staatsschutz, so ist zumindest eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand notwendig, d.h. die Wiederholung der ersten Instanz vor einer/m nicht bereits der Rechtsbeugung, Manipulation u.ä. verdächtigen RichterIn.
Politische Konsequenzen
Es muss festgestellt werden, welche Personen politisch die Verantwortung für das Geschehen tragen. Der Hinweis auf den Innenminister Bouffier ist bereits erbracht, seine genaue Rolle aber noch unbekannt. Welche Personen nach der Aufklärung welche Konsequenzen zu ziehen haben und welche organisatorischen Vorkehrungen notwendig sind, um solche Abläufe in Zukunft zu verhindern, muss Gegenstand der politischen Debatte sein.
Der Verlauf der Auseinandersetzung um die Anzeigen
Zunächst passierte gar nichts - über ein Jahr lang:
Presseinformation zum 14.5.2007: Ein Jahr vorbei – nichts geschehen!
Am Montag jährt sich zum ersten Mal der spektakuläre Polizeiangriff des 14.5.2006. Angezettelt durch den hessischen Innenminister Volker Bouffier überfielen Einheiten der Spezialpolizei „Mobiles Einsatzkommando“, der Bereitschaftspolizei Mülheim und der mittelhessischen Polizeistationen vier FahrradfahrerInnen auf ihrem Weg in die Projektwerkstatt Saasen in Nähe von Gießen. Dieses Haus war seit langem im Visier der Verfolgungsbehörden und des aus Gießen stammenden Innenministers – kam doch von dort anhaltender Protest gerade gegen die Sicherheitspolitik der Landesregierung.
In den frühen Morgenstunden des 14. Mai vergangenen Jahres hatte die Polizei den unerwünschten Oppositionellen eine Falle gestellt. Die Polizei erwartete einen politisch motivierten Anschlag und wollte die TäterInnen dann bei der Tat stellen, festnehmen und so endlich mundtot machen. Der Plan ging schief, die Personen im Visier der Polizei hatten nie einen solchen Anschlag geplant. Stattdessen provozierten sie die Uniformierten durch ein nächtliches Federballspiel im Park neben Gefängnis und Gerichten. Da das völlig legal war, reagierte die Polizei über: Sie nahm um 4.30 Uhr nahe des Ortes Reiskirchen vier Personen fest. Dabei krachten zwei Polizeiwagen ineinander, weil einer der Fahrer aus seinem fahrenden Wagen auf die RadlerInnen sprang.
Skandalöser waren die Stunden nach dem Überfall. Um zumindest eine Person länger in Haft halten zu können, dachte sich die Polizei Straftaten aus und fand einen Richter, der die Lügen mittrug. Er verhängte die erwünschte Haft, notierte aber auf einem Blatt der Akte, dass die Polizei ihn aufgeforderte, zu lügen. Diese Akte wurde kurz danach bekannt. Ebenso ließ sich im Laufe des Sommers 2006 in vielfacher Akteneinsicht nachweisen, dass die Hausdurchsuchung in der Projektwerkstatt am 14. Mai sowie Beschlagnahmen und DNA-Tests illegal waren. Uniform- und RobenträgerInnen hatten in mehrfacher Weise weitreichende Straftaten wie Freiheitsberaubung, Rechtsbeugung, Beweismittelfälschung und falsche Verdächtigung begangen. Doch die Anzeigen sind bis heute von der Staatsanwaltschaft Gießen bis auf wenige Ausnahme nicht weiter bearbeitet worden. Die wenigen Ausnahmen sind Einstellungen – wie üblich werden die Beamten geschützt.
Dreimal hat inzwischen das Verwaltungsgericht Gießen mit Tricks den Zugang zu einem Gericht verweigert. Ergebnis: Bis heute hat es keinerlei juristische Aufarbeitung der Skandale in den Gerichten und Polizeistellen Gießen gegeben. Der Grund dürfte einfach zu erahnen sein. Zuviele RichterInnen und PolizeiführerInnen sind in die Angelegenheit verstrickt, haben bereits nachweisbar gelogen, Akten gefälscht oder Straftaten begangen, bei denen die Mindeststrafen mehrere Jahre Haft bedeuten. Vor allem aber dürfte die Verstrickung von Innenminister Bouffier ein Grund sein, warum nicht geschieht. Arbeitsüberlastung bei der Staatsanwaltschaft fällt nämlich als Ursache weg. Sie hat bei Vorgängen, die deutlich später liegen, bereits die Ermittlungen abgeschlossen und Anklagen erhoben – gegen die unerwünschten Personen
Hinweise für JournalistInnen:
Der 14.5.2006 ist immer noch nicht vollständig abgeschlossen. Der Hauptwiderspruch gegen die Inhaftierung liegt beim Oberlandesgericht und ist noch nicht entschieden worden. Gegen die Hausdurchsuchung ist Verfassungsbeschwerde eingereicht, nachdem Amts- und Landgericht in Gießen selbige für rechtmäßig erklärt haben. Der aktuelle Stand kann also als Aufhänger gewählt werden.
Denkbar ist auch, den Tag nachzuzeichnen. Die Betroffenen stehen als InterviewpartnerInnen oder auch für Ortsbesichtigungen zur Verfügung. Kontakt können im Raum Gießen und in Berlin direkt geknüpft werden.
In der Projektwerkstatt lagern die Akten, die alle Vorgänge genau belegen. Sie können dort eingesehen werden.
Internet: www.projektwerkstatt.de/14_5_06 und www.polizeidoku-giessen.de.vu. Dem 14.5.2006 ist ein umfangreiches Kapitel in der Dokumentation „Widerstand ist Pflicht!“ gewidmet (siehe www.polizeidoku-giessen.de.vu und als Bestelladresse: www.aktionsversand.de.vu).
Kontakt über die Projektwerkstatt ++ diese Presseinfo als PDF
Der Beschluss des Oberlandesgerichts
Dann kam der Beschluss (18.6.2007) mit Klartext: Alles rechtswidrig, Nazimethoden und müsste juristisch weiter aufgearbeitet werden.
Anzeigen und Informationsschreiben
Nach dem OLG-Beschluss ging ein umfangreicher Text mit Namen und Straftaten von RichterInnen und PolizeibeamtInnen an:
Presseinformation am 30.6.2007
Beschluss des Oberlandesgerichtes Frankfurt zu
Polizei- und Justizmethoden in Gießen
Notwendigkeit einer Sachaufklärung und
entsprechender Konsequenzen, u.a.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das OLG Frankfurt hat in einem Beschluss vom 18. Juni 2007 (Az. 20 W 221/06)
zu einem umfangreichen Polizeieinsatz mit nachfolgenden mehrfachen
Entscheidungen Gießener RichterInnen festgestellt, dass die dort angewandten
Methoden eine Ähnlichkeit zum Rechtsverständnis aufweisen, gezielt wider
besseren Wissens politisch unerwünschte Personen beschuldigt und inhaftiert
wurden und eine weitere Aufklärung notwendig sei.
Wir haben daraufhin eine genauere Zusammenstellung der bei diesen
Ereignissen rund um den 14.5.2006 beteiligten Personen aus Polizei und Justiz
sowie ihre strafbaren Handlungen erstellt und möchten Ihnen diese zusammen
mit dem OLG-Urteil zukommen lassen.
Wir halten das Geschehen für einen bemerkenswerten und ziemlich
umfangreichen Vorgang politischer Justiz. Die Verstrickung des hessischen
Innenministers in die Aktionen ist nachgewiesen, wenn auch im OLG-Urteil selbst
nicht ausgeführt. Angesichts dessen, dass nur wenige Wochen vorher ein
anderes Gericht (Bundesverfassungsgericht) den Innenminister des Missbrauchs
von Polizei zu politischen Zwecken bezichtigte (1 BvR 1090/06), enthält dieser
neuerliche und viel weitergehende Vorfall erhebliche Brisanz.
Wir haben die strafrechtliche Aufklärung aller Vorgänge sowie die vorläufige
Suspendierung aller Beteiligten gefordert, um weiteren Schaden abzuwenden.
Zudem haben wir eine Petition an den Hessischen landtag gerichtet. Unsere
Anträge dazu können Sie unter www.projektwerkstatt.de/14_0_06 einsehen.
Für weitere Nachfragen und zur Berichterstattung stehen wir gern zur Verfügung.
Der Einblick in die uns zugänglichen Akten ist in den Räumen der
Projektwerkstatt in Reiskirchen-Saasen nach Absprache möglich. Etliche
Auszüge aus den Akten sind auch im Internet und im benannten Buch "Tatort
Gutfleischstraße. Fiese Tricks von Polizei und Justiz" enthalten.
Anlagen
Was geschah?
Zunächst wenig:
Die Reaktionen auf einer Extra-Seite ...
Bis der 4.9.2007 kam und das Buch "Tatort Gutfleischstraße - Die fiesen Tricks von Polizei und Justiz" vorgestellt wurde. Der anwesende Anzeiger-Reporter fragte bei Polizei und Staatsanwaltschaft nach, wie sie damit umgehen würden. Sein Text erschien am 7.9.2007 (auch auf dieser Seite)
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