Unterbindungsgewahrsam: Ein Skandal für sich
Vom Beschluss des Amtsrichters Gotthardt bis zum OLG-Urteil ...
Der Beschluss von Gotthardt war der Hammer des Ganzen. Es werden Tatsachenbehauptungen aneinander gereiht und mit abstrusester „Beweisführung“ vermengt – Gotthardt überbietet locker alles, was z.B. Amtsrichterin Kaufmann, die gerne jeden Unterbindungsgewahrsam bestätigt bisher fabriziert hat. In der Begründung werden u.a. zwei Aktionen gegen die Kanzlei von Volker Bouffier genannt. Als Tatsachenbehauptungen wird im Beschluss vom 14. Mai 2006 als Täter folgender Straftaten bezeichnet: Am 3. bzw. 4. Mai 2006 – der Zeitraum ist sehr vage umschrieben – soll Jörg ein Loch in die Tür der Anwaltskanzlei gebohrt und eine stinkende Substanz ins Innere „gesprüht“ haben. Am 8. Mai 2006 soll Jörg Steine und Farbbeutel gegen die gleiche Kanzlei geworfen haben. Am 14. Mai 2006 soll er eine Tür der CDU-Kreisgeschäftsstelle in Gießen (Spenderweg) „angebohrt“ haben. Danach soll er noch Gullideckel mit Farbe besprüht haben. Für all das gibt es keine Angaben, welche Beweismittel auf Jörg verweisen.
Noch absurder wird es allerdings an einer anderen Stelle, wo sich Gotthardt – in Anlehnung an die Staatsschutz-„Recherche“ darin versucht, Indizien zu konstruieren: Als weiterer Grund für die Verlängerung des Freiheitsentzuges wird z.B. genannt, dass auf den Seiten der Projektwerkstatt „Kreative Antirepressionstage“ für den 13. bzw. 14. Mai 2006 ausgerufen würden. Wer per Suchbegriff danach fahndet, wird allerdings nicht fündig. Der Begriff „Kreative Antirepressionstage“ ist auf der Seite projektwerkstatt.de kein einziges Mal zu finden. Für den genannten Zeitraum findet sich zwar eine Ankündigung zu einem politischen Treffen, bei dem es – so der Ankündigungstext – Erfahrungsaustausch zu Repression hergestellt werden sollte. Das beschriebene Treffen hat ausweislich der Ankündigung im Netz den Charakter eines theoretischen Seminars mit Anspruch auf Vernetzung. Der erfundene Begriff „Kreative Antirepressionstage“ suggeriert – gezielt, wie anzunehmen ist – hingegen, dass es sich um ein Treffen mit aktionistischem Charakter handelt.
Im gleichen Zusammenhang schreibt Gotthardt, dass Kürzeln wie „AV“ und „AR“ auf der Seite zu finden seien – sehr vage Angaben ... aber macht ja nichts. Auch hier führt der Suchdurchlauf zu keinen Ergebnissen: Die Kürzel als solche gibt es einfach gar nicht – als Abkürzung für „Arbeitsregister“ ist AR an zwei Stellen innerhalb eines Aktenzeichens für juristische Urteile zu finden. Verknüpft wird diese Aussage mit der Behauptung, dass am Tatort im Spenerweg Handschuhe sowie eine Schablone mit einem ähnlichen Kürzel gefunden worden seien.
Der Beschluss im Wortlaut und Anmerkungen
Amtsgericht Gießen
Geschäftsnummer 40 AR 52/2006
Beschluss:
In der Freiheitsentziehungssache
Betreffend Herrn Jörg Bergstedt, geb. am 02.07.1964
Wohnhaft Ludwigstraße 11, 35447 Reiskirchen
hat das Amtsgericht Gießen durch Richter am Amtsgericht Gotthardt am 14.05.2006 beschlossen:
1. Die Rechtmässigkeit der bisherigen Freiheitsentziehung durch die Polizeibehörde Gießen ab dem 14.05.2006, 4:30 Uhr, wird festgestellt.
2. Die Freiheitsentziehung wird weiterhin angeordnet bis längstens zum Ablauf des 19.05.2006.
3. Diese Entscheidung ist sofort vollziehbar.
Soweit der trockene Beginn in der wahrheitssetzenden Sprache: Das Gericht beschließt, was ist.
Kommentar:
Seltsam mutet die Formulierung "längstens zum Ablauf des 19.05.2006" - hier wird die Länge offengelassen. Wer aber entscheidet dann über Freiheit oder nicht? Plötzlich wieder die Polizei in eigener Herrlichkeit - was aber vom Grundgesetz ausgeschlossen ist? Schon diese Unklarheit in der Länge der Freiheitsentziehung macht den Beschluss ungültig.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf §§ 32 Abs. 1 Nr. 2, 33, 35 Abs. 1 Nr. 4 HSOG. Nach dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen in Verbindung mit der persönlichen Anhörung steht zur hinreichenden Überzeugung des Gerichts folgender Sachverhalt fest.
Kommentar:
Die Formulierung stellt klar, dass die dann folgenden Texte vom Gericht als Wahrheit (Tatsachen) angesehen werden. Die Behauptung, dass die Anhörung des Betroffenen zu dieser Beurteilung beigetragen hätte, ist gelogen, denn keiner der folgenden Punkte ist vom Richter in der Anhörung überhaupt genannt worden. Auf die Nachfrage des Betroffenen, warum er überhaupt in Tatverdacht steht, hatte der Richter nur schnodderig erwidert: "Ich stelle hier die Fragen".
Am 03.05.2006, 19.00 Uhr/04.05.2006, 2:15 Uhr hat der Betroffene ein Loch in die Eingangstür der Anwaltskanzlei Bouffier gebohrt und eine bräunliche über riechende Flüssigkeit in den Flur gesprüht.
Kommentar:
Sehr interessant: Die wissen noch nicht einmal, wann eine Tat geschehen ist, aber sie wissen schon, wer es war. Kriminalpolitik in Gießen ... Gründe, woraus sich der Tatverdacht ergibt, fehlen völlig.
Am 08.05.2006 gegen 0:45 Uhr hat der Betroffene Steine sowie Farbbeutel gegen die Fenster der genannten Kanzlei geworfen.
Kommentar:
Auch hier: Kein einziger Grund genannt.
In der Internetseite „Projektwerkstatt Saasen“, an deren Arbeit der Betroffene massgeblich beteiligt ist, sind für das Wochenende 12./14.0506 „Kreative Antirepressionstage“ angekündigt.
Kommentar:
Diese Aussage ist eine bewusste Lüge. Eine solche Seite gibt es nicht und hat es nicht gegeben. Da der Betroffene das dem Richter sogar mitgeteilt hatte, ist es kein Versehen. Der Begriff „Kreative Antirepressionstage“ ist auf der Seite projektwerkstatt.de kein einziges Mal zu finden. Für den genannten Zeitraum findet sich eine Ankündigung zu einem politischen Treffen, bei dem es – so der Ankündigungstext – Erfahrungsaustausch zu Repression hergestellt werden sollte. „Kreative Antirepressionstage
Auszug von projektwerkstatt.de:
2.-14. Mai in der Projektwerkstatt Saasen: Organisierungstreffen zu "Antirepression - offensiv und phantasievoll". Mehr ...
Repression wirkt lähmend, einschüchternd - dauerhafter, radikaler Widerstand wird dadurch oft erfolgreich verhindert. Zum Teil wird diese Tendenz auch durch die linken Strukturen verstärkt, in denen starre Handlungsanweisungen ("Anna und Arthur halten das Maul" ohne Erklärung), Verhaltensnormierung durch Konspirativität oder die Orientierung auf ExpertInnen dominiert. Es wird Zeit darüber nachzudenken, wie Antirepressions-Ansätze aussehen könnten, welche die Menschen zu Akteurinnen machen und die weit verbreitete Ohnmacht durchbrechen. Welche Möglichkeiten kreativen Umgangs mit Repression sind denkbar? Was könnten Formen offensiver Nutzung von Rechtsmitteln sein? Ist Konspirativität immer ein Schutz vor Repression - und was ist der Preis? Wie kann Horizontalität zwischen Aktivistinnen und Anwältinnen hergestellt werden? Wie lassen sich Rechtsschutz und Antirepression verbinden? Neben der Debatte dieser und anderer Fragen hoffen wir, auch praktische Schritte hin zu einer horizontalen Organisierung offensiver Antirepressions-Strukturen ... vom dauerhaften Erfahrungsaustausch über gegenseitige Unterstützung bis hin zu Kampagnen gegen staatliche Kriminalisierung. (...)
Das beschriebene Treffen hat ausweislich der Ankündigung im Netz den Charakter eines theoretischen Seminars mit Anspruch auf Vernetzung. Der erfundene Begriff „Kreative Antirepressionstage“ suggeriert – gezielt, wie anzunehmen ist – hingegen, dass es sich um ein Treffen mit aktionistischem Charakter handelt.
Es befinden sich dort Kürzel wie AV bzw. AR.
Kommentar:
Die beiden Fotos zeigen die AR- und AV-Tags, die dem Betroffenen untergeschoben wurden - schon sehr absurd, weil ein politischer Kontext definitiv nicht erkennbar ist die Tags vielmehr typische Formen von Graffities aus der Sprayerszene sind (Vergrößern durch Anklicken!).
Anmerkung am Rande: Statt auf der behaupteten Seite taucht im Beschluss von Amtsrichter Gotthardt (wie oben zu sehen ist) ein AR im Aktenzeichen auf. Nach Gießener Gerichtslogik ist es also Gotthardt, der die Taten begangen hat.
Am 14.05.2006 gegen 2:37 Uhr hat der Betroffene eine Tür der CDU-Geschäftsstelle Spenerweg 8 angebohrt. Er wurde offensichtlich durch Anwohner gestört, die die Polizei informiert haben. Am Tatort wurden Latexhandschuhe und eine ähnliche Schablone mit einem Kürzel wie in der Internetseite dargestellt, gefunden.
Kommentar:
Zu der angegebenen Uhrzeit war der Betroffene in Gießen - aber an einem ganz anderen Ort. Er wurde dort von der Polizei überwacht, dass heißt der Polizei war bekannt und bewusst, dass ihre Behauptungen gegenüber dem Richter eine Lüge waren. Der Betroffene hatte dem Richter die Anwesenheit an einem anderen auch in der Anhörung mitgeteilt und die Überwachung erwähnt. Dort der eklige Richter antwortete nur: "Sie nehmen sich zu wichtig" und überprüfte die Angaben nicht einmal. Dieser Satz von Richter Gotthardt ist aber noch skandalöser als er hier anmutet. Zu diesem Zeitpunkt wusste Gotthardt nämlich schon (wie sich später herausstellte), dass der Betroffene überwacht wurde. Dennoch raunzte er ihn in der beschriebenen Weise an, um abzulenken von dem, was er wusste. Die später eingesehenen Gerichtsakten zeigen nämlich einen handschriftlichen Vermerk von Gotthardt, dass er die Observierung nicht erwähnen solle. "Nicht sagen!" steht da an der Stelle des Polizeiantrags für den Gewahrsam, wo das Ergebnis der Observierungseinheit notiert ist. Das lässt zudem darauf schließen, dass Gotthardt von der Polizei zum Lügen aufgefordert wurde - und es (in Gießen selbstverständlich) auch tat.
Gründe, woraus sich ergeben würde, dass ein Tatverdacht besteht, sind aber ohnehin nicht angegeben. Was eine "ähnliche Schablone" sein soll, ist ebenfalls völlig unklar. Entweder hat sie ein gleiches Motiv oder nicht. Aber "ähnlich"?
Anschliessend hat der Betroffene gegen 2:45 Uhr im Bereich Altenfelsweg Kanaldeckel mit Farbe besprüht.
Kommentar:
Auch hier fehlt jede Angabe eines Tatverdachtes. Zudem bestand auch 2.45 Uhr die polizeiliche Überwachung an einem anderen Ort, also ein 100%iges Alibi. Eine Überprüfung vor Ort ergab zudem, dass keine Kanaldeckel besprüht waren. Hier ist offenbar eine Straftat komplett erfunden worden - bei der Gießener Polizei Alltag (siehe weitere Beispiele: Erfundener Farbanschlag und Brandsatz ++ Gesammelte Fälle in den Polizeidokumentationen von 2004 und 2005)
Der Betroffene ist für den 18.05.2006 zum Haftantritt für eine achtmonatige Freiheitsstrafe geladen. Der Betroffene hat die ihm zur Last gelegten erneuten Taten bestritten.
Kommentar:
Sensationell - ein Abschnitt, der stimmt!
Er hat eingeräumt in der Nacht vom 13. auf den 14.05.2006 in Gießen gewesen zu sein. Aufgrund der Gesamtumstände ist das Gericht von der Täterschaft des Betroffenen überzeugt. Da zu erwarten ist, dass der Betroffene weitere derartige Straftaten begehen wird, ist der Unterbringungsgewahrsam erforderlich, um weitere derartige Straftaten zu verhindern.
Gotthardt
Richter am Amtsgericht
Kommentar:
Siehe oben - in der Tat räumte der Betroffene ein, in der Nacht in Gießen gewesen zu sein. Dass er aber auch auf die polizeiliche Überwachung hinwies und dass er in einem ganz anderen Bereich von Gießen war, verschweig der Richter - einfach mal so. Rechtsprechung der einfachen Art. So funktioniert gerichtete Justiz - es wird nur beachtet, was zum vorher feststehenden Urteil passt.
Diese erste Überprüfung macht schon deutlich: Hier sollte eine Person ohne Beweise von der Bildfläche verschwinden. Gotthardt hat die Behauptungen und absurden Argumentationsketten vom Staatsschutz einfach übernommen. Solche Richter sind natürlich ein Sehen füre Sicherheitsbehörden ...
Der Skandal: Richter und Polizei wussten, dass sie lügen ...
Die vorgeworfenen Tat konnte der Beschuldigte nicht begangen haben. Das wusste zum einen die Polizei, denn sie hatte ihn ja observieren lassen. Das wusste aber auch Richter Gotthardt. Er wurde vom Staatsschützer Broers aber aufgefordert, die Observation zu verschweigen und zusammen mit der Polizei das Lügengebilde aufrecht zu erhalten. Bewiesen werden konnte das anhand der Akte, denn Richter Gotthardt fertigte einen handschriftlichen Vermerk an, dass er die Observation "nicht sagen!" sollte.
Antragstext der Polizei mit handschriftlichem Vermerk von Richter Gotthardt (so in den Gerichtsakten)
Der Beschluss des Landgericht Gießen:
Unterbindungsgewahrsam aufgehoben, Amtsgerichts-Lügen aber übernommen ...
Am 18. Mai wurde - nachdem das Amtsgericht sich um Verschleppung bemühte - durch Beschluss vom Landgericht der Unterbindungsgewahrsam aufgehoben. Ein sehr auffälliger 'Fehler' dabei: Die Ladung zu Haft wurde erst nach den zwei Angriffen auf die Bouffier-Kanzlei erstellt und zugestellt. Wird dem Betroffenen hier eine prophetische Gabe unterstellt?

Auf Seite 3 übernimmt die Kammer des LG selber die unbelegten Tatvorwürfe des Amtsgerichts bzw. des Staatsschutz. Beide Daten sind im übrigen falsch ... Zudem kommt hier eine beeindruckende Akrobatik bei der Rechtsbeugung hinzu. Die Behauptung, dass die Attacken auf die Anwaltskanzlei mit der Ladung zum Haftantritt zusammenhängen, kann gar nicht sein. Denn die Attacken passierten am 3./4.5. und am 8.5. Die Ladung zum Haftantritt wurde in der Staatsanwaltschaft aber erst am 10.5. geschrieben - offenbar war also die Ladung eher die Reaktion auf die Attacken und nicht umgekehrt. Aber das ist eben Rechtsprechung in Gießen: Er wird jemand eingesperrt, weil es Sachbeschädigungen gegeben hatten und dann sollen die Sachbeschädigungen auch noch geschehen sein, weil er eingesperrt werden soll.

Beschwerde vor dem Oberlandesgericht
Der Anwalt des Inhaftierten legte nun Beschwerde vor dem OLG ein. Dazu nahm auch die Polizei Stellung - mit einer sensationellen Wendung: Sie geben die MEK-Observation zu! Auszüge und Kommentare:

Seite 1, vorletzter Absatz:
Die Behauptung der Polizei, der Festgenommene sei der Sachbeschädigung verdächtig, ist frei erfunden. Tatsächlich war der Polizei zum Zeitpunkt der Festnahme bekannt, dass er als Täter ausschied, weil er während der Tatzeit an einem anderen Ort observiert, d.h. polizeilich überwacht wurde.

Seite 1, letzter Absatz:
Die Behauptung, eine Festnahme sei „unerlässlich“ zur Verhinderung „weiterer Sachbeschädigungen“ ist doppelt falsch, weil erstens kein Verdacht einer ersten Sachbeschädigung vorlag – folglich auch keine „weiteren“ zu befürchten waren -, und zweitens die Unerlässlichkeit in keiner Weise begründet wurde.

Seite 2, erster Absatz:
Die Wiederholung der Behauptung eines Tatverdachts (Seite 2 oben) macht diese Lüge nicht wahrer. Die Bemerkung der Fluchtgefahr vermittelt sich überhaupt nicht, zumal die RadlerInnen mit Fahrradhängern voll Obst und Gemüse unterwegs Richtung Projektwerkstatt waren - nicht gerade eine intelligente Fluchtvariante ... ist demnächst in Gießen jemand der Flucht verdächtig, der nach Hause fährt?

Seite 2, zweiter Absatz:
Der zweite Absatz der Seite 2 ist die Sensation. Bislang hatte die Polizei die Observation immer zu vertuschen versucht. Offenbar gibt sie diesen Versuch auf – aber erst in diesem Moment, wo offensichtlich eine gerichtliche Überprüfung nicht mehr zu verhindern war. Nun gibt sie die Observation zu. Damit sind die Beschlüsse des Amtsgerichts zum Unterbindungsgewahrsam als Rechtsbeugung belegt! Die Präzision der Beobachtungen („diverse Eimer“) und die Benennung des „mobilen Einsatzkommandos“ zeigt, dass der Betroffene mit seinen Ausführungen in dem Streit immer Recht hatte und sämtliche Gerichtsentscheide zum 14.5.2006 und dem nachfolgenden Unterbindungsgewahrsam auf Lügen und Rechtsbeugung bestanden!
Die „diversen Eimer“ waren allerdings Körbe. Sie enthielten rundherum Löcher, waren also für Farbe gänzlich ungeeignet. Außerdem hat die Polizei selbst dargestellt, dass keine Farbe in Eimern, sondern Sprühdosen zum Einsatz kamen im Altenfeldsweg – also auch daraus also keinerlei Tatverdacht abgeleitet werden kann.
Der Absatz zeigt aber, die die Polizei Gießen taktiert: Vertuschen, verschweigen, lügen, dann zugeben (wenn es nicht mehr vermeidbar ist) und das Ganze gleich in neue Vertuschungen einbauen. Zudem ist noch ein anderer Punkt interessant: Die Polizei schreibt von 5 Personen. Verhaftet wurden aber nur vier. Entweder ist alles Quark, was die Bullen herbeilügen - oder es fehlt ihnen noch eine Person. In den Gerichtsakten wird auch von einer Person berichtet, die geflüchtet sein soll. Vier Stunden nach den spektakulären Festnahmen durchsucht die Polizei dann (ohne Durchsuchungsbefehl, siehe Extra-Seite) die Projektwerkstatt. Dort trifft sie auf zwei weitere Personen, eine davon ist ihnen
sogar im Zusammenhang mit Protestaktionen bekannt. Das Gefahr im Verzuge
wird (zumindest von Staatsschutzchef Mann so formuliert) mit der
fehlenden fünften Person begründet. Die in der Prowe aufgefundenen
hätten es ja sein können. Aber diese müssen weder Klamotten abgeben noch
DNA noch irgendwas. Warum nicht? Ist das nicht seltsam, dass so
plötzlich die Polizei gar nicht mehr an Tatverdächtigen interessiert war,
sondern Kalender und Adressenlisten mitnahm? Beweist das nicht, dass die
Polizei vier Stunden später sich so verhielt, dass daraus abzuleiten ist,
dass sie genau wusste, dass niemand für etwas tatverdächtig war?
Und noch einmal Ermittlung a la Polizei Gießen: Beim Antrag zum Unterbindungsgewahrsam hatte die Polizei noch behauptet, dass um 1 Uhr Abfahrt in Reiskirchen-Saasen war. Jetzt waren die Menschen zeitgleich schon in Gießen - gebeamt?

Seite 2, 3. Absatz:
Der später Verhaftete soll von der Polizei in der Nähe der CDU-Geschäftsstelle gesehen worden sein - tatsächlich war er zeitgleich am weit entfernten Kennedyplatz in Gießen ... und zwar streng beobachtet von der Polizei. Auch das ist also eine platte Lüge. Lustig ist der zum zweiten Mal auftauchende Lapsus: "zwei männliche Personen, beide dunkel gekleidet, eine davon mit weißem Kapuzenpulli". Dunkel war's, der Mond schien helle ...
Seite 2/3:
Am Ende des zweiten Absatzes behauptet die Polizei, dass die Observation nicht mehr gelang. Dass ist nun eine neue Lüge der Polizei angesichts dessen, dass die Lüge, es sei gar nicht observiert worden (siehe Verhandlung vor dem Amtsrichter Gotthardt zum Unterbindungsgewahrsam), nicht mehr aufrechtzuerhalten war. Tatsächlich tauchten sowohl Streifenwagen wie auch die MEK-Wagen kurz danach und vor allem während der gesamten Tatzeit in der Nähe des Festgenommenen auf und observierten diesen wiederum. Die Polizei wusste, dass der Festgenommene nicht als Täter in Frage kam.
Allerdings zeigt auch schon das ständige neue Lügen, dass es der Polizei offensichtlich um Vertuschung geht, dass hier anzunehmen ist, dass die Polizei von Beginn an im Bewusstsein handelte, rechtswidrig vorzugehen.
Für das Auftauchen des MEK- und der Streifenwagen gibt es mehrere ZeugInnen (wie schon angegeben).
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Seite 3, 1. Absatz:
Das alles wurde gefunden. Wenn aber das Observationsergebnis (siehe oben) ergab, dass Eimer dabei waren - was will mensch damit beim Sprühen?

Seite 3, 3. Absatz:
Gerichtete Ermittlung: Erst behauptet die Polizei, die Sachbeschädigungen am 3. und 8.5. wären Reaktionen auf den Ladungsantritt gewesen. Dann wird das widerlegt - und was macht die Polizei: Nimmt nun das genau Gegenteilige auch als Grund für den Tatverdacht. Egal was ermittelt, das Endergebnis ist immer das gleiche. Es stand halt schon vorher fest.
Seite 3, letzter Absatz:
Schließlich werden die ganzen Konstrukte, Lügen und Seltsamkeiten einmal zusammengemixt und ergeben den gewünschten Tatverdacht. Schön ist die Formulierung, dass die Objektschutzstreife den Betroffenen "gesehen haben will". Den Eindruck hat mensch allerdings: Der Wille ist der Vater des Gedankens.

Seite 4, 3. Absatz:
Weitere krude Zusammenhänge werden aneinandergereiht - was hat die CDU-Geschäftsstelle mit dem Strafantritt zu tun. Was hat ein Tag "AV-GCE" mit einem Strafantritt zu tun? Und warum folgt daraus, dass Aktionen im Zusammenhang mit Prozessen gegen den fälschlich Verdächtigten auf diesen als Täter schließen lassen?

Seite 5, 1. Absatz:
Die Polizei behauptet erneut, von der Täterschaft überzeugt gewesen zu sein. Das ist falsch. Die Polizei wusste, dass der Festgenommene nicht als Täter in Frage kam. Sie behauptet dieses wahrheitswidrig nur anders, weil sie hofft, dass Gerichte den Fall nicht genau überprüfen und dann der Polizei aufgrund einseitigem Glaubens an die Aussagen der Polizei diese für rechtmäßig erklären werden.

Seite 5, 2. Absatz:
Welche anderen Maßnahmen wurden geprüft? Welcher Erfolg überhaupt? Um was ging es der Polizei? Vielleicht um das Wegsperren als Zweck des Ganzen? Dann führen andere Maßnahmen natürlich nicht zu diesem Ergebnis - doch ein Grund ist das nicht, wenn sich die Polizei wünscht, dass jemand, der sie kritisiert, endlich mundtot gemacht wird. Die Formulierung "Begehung weiterer Straftaten durch den Antragsteller" nimmt jetzt den falschen Tatverdacht sogar als schon bewiesene Sache auf und schlussfolgert noch weitergehende Schritte.
Ein schrilles Beispiel für Ermittlungsmethoden in Gießen ...
Oberlandesgericht geißelt alle Beschlüsse als rechtswidrig
Beeindruckender Beschluss des Oberlandesgerichts: Alle Beschlüsse werden klar als rechtswidrig bezeichnet und das Handeln der RichterInnen und der Polizei mit Nazi-Methoden in Verbindung gebracht. Am Ende folgt ein Wink mit dem Zaunpfahl, die Verantwortlichen auch strafrechtlich zu attackieren. Der Wortlaut des Beschlusses als PDF ... ++ Wortlaut auf RAV-Seite
Auszüge:

Oben: Auszüge von Seite 1 und 2 des Beschlusses vom 18.6.2007
Nachfolgend: Auszug von Seite 5 mit der Beschreibung von Polizei- und Justizmethoden aus der Nazizeit und dem Hinweis, dass sich die Gießener Repressionsbehörden so verhalten haben, wie es der Logik im Dritten Reich entspricht. Das Gericht stellte fest: "Da das Instrument des Gewahrsams
während der Nazizeit äußerst massiv missbraucht wurde, sollte es durch die
Tatbestandsmerkmale 'unerlässlich' und 'unmittelbar bevorstehend' rechtlich unmöglich
gemacht werden, dass die Vorschrift zu einer Ermächtigung zum sog. Vorbeugegewahrsam
(früher: Schutzhaft) ausgeweitet wird."
Und fügt dann in Bezug auf die Gießener Methoden an: "Diese Voraussetzungen lagen hier von Anfang an sämtlich nicht vor."
Oben: Auszug von Seite 6 mit Verweis, dass das Amtsgericht über keinerlei Tatverdachtsmomente verfügte. Der zusammenfassende letzte Absatz dazu ist eindeutig: "Was das Amtsgericht zu seiner Annahme veranlasst hat, bleibt irn Dunklen, da es seine Annahme nicht begründet hat."
Nachfolgend (Seite 7): Nicht besser kommt das Landgericht weg. Auch hier ist die Formulierung drastisch: "Das dem Betroffenen vom Landgericht
unterstellte Tatmotiv hängt ohne den Hintergrund begangener Taten aber völlig in der
Luft".
Abschließend (Seite 7 unten) fordert das Oberlandesgericht zwar etwas verklausuliert, aber ausreichend erkennbar eine juristische Aufarbeitung der Vorgänge an: "Mit der Feststellung der Rechtswidrigkeit der lngewahrsamnahme ist über den allein
möglichen Streitgegenstand dieses Rechtsmittelverfahrens entschieden. Mehr als die
Feststellung, dass die lngewahrsamnahme rechtswidrig war, kann der Betroffene in diesem
Verfahren nicht erreichen. Eine weitere Aufklärung des Sachverhalts, insbesondere
wieso es kommen konnte, dass dem Aintsgericht ein Antrag auf Ingewahrsamnahme
vorgelegt wurde, in dem der Umstand der anderweitigen Observation in der Tatnacht
und deren Ergebnis nicht deutlich mitgeteilt und auch das Landgericht insoweit nicht unterrichtet wurde, braucht hier nicht weiter zu erfolgen." Damit kann nur gemeint sein, dass die Klärung an zuständiger Stelle zu erfolgen hat - nämlich in Strafverfahren gegen alle beteiligten Personen in Polizei, Amtsgericht und Landgericht Gießen sein. Ungeklärt ist in diesem Fall zur Zeit noch die Stellung der Staatsanwaltschaft, die seit über einen Jahr offiziell ein Ermittlungsverfahren führt, ohne je Ergebnisse bekanntgegeben zu haben. Davor waren die beteiligten RichterInnen und die BeamtInnen der Polizei angezeigt worden - wegen Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, Beihilfe zu diesen Delikten, Verfolgung Unschuldiger, falscher Verdächtigung, übler Nachrede und anderer Straftaten, die zum Teil mit mehrjährigen Haftstrafen bedroht wären.
Bericht auf Indymedia ++ Presseinfo als PDF Presse
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Kommentierung auf www.mein-parteibuch.com Falsche Knäste und Verschleppung
Der Betroffene wurde in die JVA Gießen gebracht - was aber unzulässig ist. Das fiel den RepressionskünstlerInnen Gießens am Folgetag auch auf. Daraufhin wurde er in das zentrale Polizeigewahrsam Frankfurt verbracht. Dort gibt es Klos, Essen usw. und die Einrichtung ist auf mehrtätige Aufenthalte eingestellt. Da mehrtägiges Polizeigewahrsam aber offenbar zum letzten Mal unter den Nazis und dem Titel "Schutzhaft" durchgeführt wurde, waren alle Stellen recht unwissend über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Auch die Polizei in Frankfurt kannte keinen vergleichbaren Fall und machte eindeutige Bemerkungen in Richtung der KollegInnen aus der Bouffier-Stadt Gießen und ihrem Wahn, politische KritikerInnen mit immer neuen Mitteln mundtot zu machen.
Am 18.5.2006 wurde der Betroffene dann vom Frankfurter Polizeigewahrsam wieder in eine JVA verlegt, diesmal in die JVA Preungesheim. Auf welcher Rechtsgrundlage - das ist bis heute völlig unklar. Denn Gewahrsam geht nicht im Knast. Die verhängte Strafhaft war aber schon am Vortag vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden.
Während dieser Zeit liefen Beschwerden gegen den Gewahrsam. Das Landgericht Gießen verschleppte die Behandlung mehrere Tage, um den Betroffenen weiter festhalten zu können.
Anzeigen wegen Freiheitsberaubung
Jörg B., der auf die benannte Art von den Gießener Gerichten hinter Gitter geschickt worden war, hat gegen die Beteiligten Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung, Rechtsbeugung, falscher Verdächtigung und übler Nachrede gestellt. Diese richtete sich einerseits gegen Richter Gotthardt und einige Staatsschutzbeamte, die den Beschluss zum Gewahrsam herbeiführten, und die Richter am Landgericht, die die Beschwerde verschleppten. Angesichts des Gießener Justizfilzes ist allerdings damit zu rechnen, dass gar nicht ermittelt wird (siehe u.a. zu eingestellten Anzeigen gegen Obrigkeit in der Vergangenheit und zum politischen Staatsanwalt Vaupel).
Gleichzeitig sind etliche Beschwerden eingereicht - von einem Rechtsanwalt. Die liegen inzwischen vor dem Oberlandesgericht. Auch weitere Betroffene der Polizeiaktionen vom 14.5.2006 (siehe Berichtsseite hier ...) haben Beschwerden eingereicht.