Beschluss des Bundesverfassungsgericht: Haftvollstreckung aufgehoben

Per Beschluss vom 17. Mai 2006 hat das Bundesverfassungsgericht angeordnet, dass Jörg's Haft nicht vollstreckt wird bis zur Entscheidung über seine Verfassungsklage gegen das Urteil des Landgericht Gießen (8 Monate ohne Bewährung) - eine ordentliche Schlappe für das Landgericht Gießen und Repressionsbehörden


Update

Mit Beschluss vom 6. November hat das Bundesverfassungsgericht die Aussetzung der Haftstrafe um mindestens 6 Monate verlängert.

Der Beschluss des BverG vom 6. November 2006

 


Artikel aus Giessener Allgemeine vom 19. Mai 2006, S. 26


Der Beschluss vom Mai 2006

Zweiter Beschluss des Verfassungsgerichts im November

Frankfurter Rundschau am 17.11.2006 dazu (S. 26)

 


Gießener Gerichte verschleppen

Zwei Tage verschleppte das Landgericht Gießen (Vors. Richter Geilfus, Richterin Dr. Berledt und Richter Schnabel) die Eilbeschwerde. Dagegen hat der Betroffene inzwischen Strafanzeige (Download mit allen Anlagen als PDF) erstattet. Angesichts des Gießener Justizfilzes ist allerdings damit zu rechnen, dass gar nicht ermittelt wird (siehe u.a. zu eingestellten Anzeigen gegen Obrigkeit in der Vergangenheit und zum politischen Staatsanwalt Vaupel).

Am 18.5.2006 geschah dann aber noch etwas Seltsameres. Obwohl das BVerfG schon am Tag vorher die Strafhaft erstmal aufgehoben hatte, wurde der Betroffene noch vom Polizeigewahrsam in den Knast (JVA Preungesheim in Frankfurf) verlegt. Die Rechtsgrundlage dafür ist völlig unklar. Folglich hat Jörg B. Beschwerde gegen die Inhaftierung (PDF-Download) und Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung auch in diesem Fall eingelegt.


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