Die Nacht zum 14. Mai 2006 ist von seltsamen, amüsanten bis hin zu absurden Ereignissen geprägt, die nicht abgeschließend aufgeklärt sind: Vier Personen aus dem "Umfeld der Projektwerkstatt" werden bei Reiskirchen festgenommen (ohne Personalienkontrolle, Durchsuchung o.Ä.), in Unterbindungsgewahrsam verbracht, erkennungsdienstlich behandelt, fast vollständig alle Kleidungsstücke "gezockt" und eine Person per Amtsgericht-Beschluss noch länger in Unterbindungsgewahrsam gebracht. Am 18.5.2006 waren alle wieder frei und es begannen die Recherchen über die Hintergründe ...
Download des Kapitels zum 14.5.2006 aus der Buch "Tatort Gutfleischstraße. Die fiesen Tricks von Polizei und Justiz"Aktuelle Highlights:
Oberlandesgericht geißelt Rechtswidrigkeit und üble Polizei- und Justizmethoden ++ Ermittlungsverfahren gegen Polizeiführung, Staatsschutz und RichterInnen
Berichte
Einzel-Aspekte beleuchtet
Absurditäten ohne Ende
Hoher Aufwand zur Kriminalisierung
Aus einem FR-Bericht geht hervor, dass im Zuge der Anschläge auf die Kanzlei von Volker Bouffier (CDU, hessischer Innenminister) und bei der Polizei-Aktion am 14. Mai 2006 ein Mobiles Einsatzkommando eingesetzt wurde., das bei der Landespolizei angesiedelt ist. Das MEK war bzw. ist seit dem 8. Mai 2006 in Gießen. Wer diesen Aufwand veranlasst haben dürfte ist sicherlich schwer zu erraten ...
Rund um den Prozess am 4.9.2006 scheint die Projektwerkstatt wieder vom MEK überwacht zu werden.
Festnahme ... ohne Beweise
In keiner einzigen Meldung seitens der Polizei oder Medien (siehe: Presse-Texte) wird benannt, warum ausgerechnet die vier Personen festgenommen wurden. Im Bericht der Frankfurter Rundschau vom 17. Mai 2006 wird sogar explizit ausgesagt, dass keine Beweismittel bei drei der sog. "Tatverdächtigen" gefunden wurden. Über die vierte Person wird - tendenziös - gar keine Aussage gemacht. Die Polizei hat also gezielt vier Personen festgenommen - ohne Tatverdacht oder Beweismittel. Die Personen wurden festgesetzt ohne dass vorher eine Personalienfeststellung oder Durchsuchung statt gefunden hätte. Darauf verzichteten die Beamten ganz offensiv: So wurde z.B. die Satteltasche eines benutzen Fahrrades ohne Überprüfung in den Kofferraum des Streifenwagens verbracht. Die Überprüfung fand erst auf der Polizeistation Gießen-Süd statt.
Unterbindungsgewahrsam als gezieltes Wegsperren
Im Beschluss von Amtsrichter Gotthardt findet sich kein einziger Beweis (Farbspuren, Zeugen o.Ä..), warum ausgerechnet Jörg aus dem Verkehr gezogen werden muss. Da bei ihm wie allen anderen Personen keine verdächtigen Utensilien gefunden wurden stellt sich die Frage, warum nur er überhaupt dem Haftrichter vorgeführt wurde - und die anderen nicht. Noch dramatischer aber ist der Blick in die Gerichtsakten. Danach wird klar, dass Jörg ständig observiert wurde. Die Polizei wusste also, dass er keinerlei Straftaten begangen hatte. Sie wies den Richter an, das nicht zu verraten, sondern Jörg einsperren zu lassen. Richter Gotthardt hielt sich dran ...
Ziel der Polizei und Gießener Gerichte war es, die angesetzte Haftstrafe von Jörg, dem bekanntesten Justiz- und Polizeikritiker in Gießen, nach vorne zu verlängern, um endlich ihren politischen Gegner mundtot zu machen. Das klappte aber nicht, weil das Bundesverfassungsgericht die Haftstrafe am 17.5.2006 vorläufig aussetzte. Mehr zu dieser Verfassungsbeschwerde hier ...
DNA-Analysen
Die Polizei setzte noch einen oben drauf. Neben der rechtswidrigen Verhaftung und dem Unterbindungsgewahrsam, zusätzlich zu falschen Verdächtigungen und Beweismittelfälschung wollte sie auch gleich noch die DNA der Verhafteten haben. Die Gießener Gerichte - wie könnte es anders sein - unterstützen die Polizei bei ihrem Interesse an Datenmaterial.
Sicherstellungen
Alle in der Nacht auf den 14.5.2006 sichergestellten Gegenstände sind auf Listen aufgeführt, die den Hinweis des Verdachts auf "Sachbeschädigung (Farbschmiedereien) gemäß § 303 StGB Sachbeschädigung mit politischem Hintergrund" tragen. Farbschmierereien mit politischem Hintergrund aber hat es überhaupt nicht gegeben. Die am Folgetag als Trick benutzten allgemeinen Sprayer-Tags (siehe folgenden Absatz) weisen keinerlei politischen Hintergrund auf. Insofern hat die Polizei die verfolgte Straftat frei erfunden. Das tat sie nicht zum ersten Mal ... schon früher erfand sie Graffitis oder sogar Brandsätze komplett selbst. Auch Politiker taten sich damit schon hervor, z.B. mit der Erfindung einer Bombendrohung.
Hausdurchsuchung
Und als wäre noch nicht alles absurd genug, drang die Polizei vier Stunden nach der Festnahme in die Projektwerkstatt Saasen ein - ohne Durchsuchungsbefehl, ohne ZeugInnen, ohne eine anschließende Niederschrift. Was sie dort offiziell suchte, ist bis heute nicht bekannt. Zwar gab die Polizei mündlich später bekannt, sie hätte nach "Gefahr im Verzuge" gehandelt, aber was diese Gefahr sein sollte, ist bislang nicht benannt worden. Staatsschutzchef Reinhold Mann sagte irgendwann, sie würden eine weitere Person suchen - aber auch das war eine Lüge, denn in dem Haus waren ja Menschen, für die sich die Polizei aber gar nicht interessierte. Dafür nach sie Kalender und Adressenlisten mit ...
Anzeigen gegen RichterInnen und PolizistInnen
Bilder von den Sachbeschädigungen
Aus dem Polizeibericht und der Begründung des fortgesetzten Unterbindungsgewahrsam für Jörg ist zu entnehmen, dass der Schwerpunkt der nächtlichen Aktionen sog. "tags", also inhaltlich wenig aussagekräftige Kürzel bildeten. Unter anderem wurde mit einer Schablone ein sogenanntes tag, also ein Kürzel ohne eigene Aussage, auf diverse Objekte gesprayt, u.a. in Nähe der Wohnung von Volker Bouffier und Teilen der Universität Gießen.
Auffällig ist, dass diese Taten nicht einmal zum eigenen Täterprofil der Polizei zum "Umfeld der Projektwerkstatt" passen: Dabei wurden in der Vergangenheit bestimmte politische Parolen an Wänden verschiedenster Behörden und Gerichten in Zusammenhang mit öffentlich vertretenen Positionen einzelner Personen gebracht. Schon die typischen Argumentationsketten vom Staatsschutz Gießen a la "Wer öffentlich fordert, Knast abzuschaffen muss dann wohl auch nachts Parolen mit inhaltlicher Überschneidung an Wände schmieren" sind nicht für eine Beweisführung geeignet. Im konkreten Fall ist die Sachlage aber noch einmal merklich dünner, weil den Straftaten mehrheitlich keine politische Orientierung, und schon gar keine genau bestimmbare, zu entnehmen ist. All das macht überdeutlich, dass ganz gezielt Anlässe konstruiert wurden um Festnahmen umsetzen und Personen aus dem Verkehr ziehen zu können.
Interessant ist, dass in keinem Bericht erklärt wird, auf welcher Beweisgrundlage sämtliche Polizei-Aktionen statt fanden - von verdächtigen Utensilien, Farbspuren oder anderen Funden ist an keiner Stelle etwas zu finden. Allerdings reicht in der Öffentlichkeit natürlich schon die Bezeichnung "Tatverdächtige", um Assoziationen zu wecken. Selten war die Beweislage so dünn - nämlich: nicht existent. Ob dieser Umstand zu kritischen Recherchen führt darf bezweifelt werden.
Artikel zur Entlassung von Jörg
Polizei-Einheit für Farbattacke
Ermittlungen zum Schutz der Bouffier-Kanzlei / Erste Festnahme
Nach Farbanschlägen auf die Rechtsanwaltskanzlei des hessischen Innenministers Volker Bouffier soll die Polizei ein Mobiles Einsatzkommando (MEK) eingesetzt haben. Das haben verlässliche Quellen der FR bestätigt.
Wiesbaden / Gießen · In Polizeikreisen gilt der Einsatz des MEK bei Spray-Attacken und Farbschmierereien als ungewöhnlich. Das MEK ist eine Spezialeinheit der deutschen Landespolizeien. Die vorrangige Aufgabe liegt dabei in der Observation besonders gefährlicher Straftäter wie bei Entführungen, Erpressungen, Geiselnahmen, Waffenhandel, Rauschgiftdelikten und organisierter Kriminalität.
"Solche Einsätze sind mehr als selten", heißt es in hessischen Polizeikreisen. Einsätze bei "politisch motivierten Straftaten" seien schon möglich, auch in diesem Umfeld jedoch rar. Der MEK-Einsatz in Zusammenhang mit der Anwaltskanzlei in Gießen wurde polizeiintern mit Erstaunen registriert. Politische Parolen auf Privathäusern hätten wohl keinen vergleichbaren Ermittlungsdruck ausgelöst, heißt es.
Vergangene Woche waren zwei Anschläge mit Farbbeuteln auf Bouffiers Anwaltskanzlei verübt worden. Außerdem wurden Parolen an die Fassade gesprüht. Ein der Frankfurter Rundschau vorliegender Bekennerbrief deutet auf Täter aus dem linken Spektrum hin. In der anvisierten Kanzlei ist Bouffier allerdings wegen seines Regierungsamtes derzeit nicht als Anwalt tätig. Unter der gleichen Kanzleiadresse firmiert auch der thüringische Innenminister Karl Heinz Gasser (CDU).
Weder das hessische Innenministerium, das Landeskriminalamt in Wiesbaden oder das Polizeipräsidium Mittelhessen in Gießen wollen sich zu einem MEK-Einsatz äußern. "Keine Auskünfte über ermittlungstechnische Fragen", heißt es offiziell.
In der Nacht zum Sonntag kam es in Gießen zu mehr als 20 weiteren Farb-Attacken. Die Täter versuchten auch, die Eingangstür der CDU-Geschäftsstelle aufzubohren. In diesem Zusammenhang hat die Polizei jetzt eine Projektwerkstatt in Reiskirchen-Saasen durchsucht. Ihr rechnet das Polizeipräsidium Mittelhessen auch die Tatverdächtigen zu, die sie am Montag auf Fahrrädern in der Nähe von Buseck festgenommen hat. Einer fünften Person gelang die Flucht. Drei der Verdächtigen kamen nach wenigen Stunden frei. Bei ihnen sollen keine Beweisstücke gefunden worden sein. Für einen vierten, 41-jährigen Mann aus Reiskirchen, ordnete der Richter Vorbeugehaft an, um weitere Straftaten zu verhindern. Der Mann soll am Donnerstag eine achtmonatige Haftstrafe antreten, die in Zusammenhang mit politischen Aktionen steht. Er soll der Leiter der Projektwerkstatt sein. Der hessische Verfassungsschutzbericht führt die Projektwerkstatt in seinem jüngsten Bericht unter "Anarchismus". Demnach soll die Projektwerkstatt "kreativen Widerstand" propagieren. Laut Verfassungsschutzbericht ist der Leiter der Werkstatt unter anderem wegen Sachbeschädigung verurteilt. Zur Durchsuchung gibt es noch kein offizielles Ergebnis. gra
FR, 17.05.2006, S. 23 (Titelseie vom Hessenteil). Webfassung ++ Zeitungsauschnitt als Scan

Artikel rechts: MAZ, 17.05.06., S 19 - ein perfektes Beispiel für die gängige Praxis, ohne Gegenrecherche Polizeiangaben einfach zu übernehmen.
2 Innenminister - 1 Kanzlei
Am Donnerstag, dem 4. Mai, wurden Parolen an die Wand des Hauses Nordanlage 37 geschrieben, in dein sich u.a. die Anwaltskanzlei des hessischen Innenministers Bouffier befindet. Zu lesen war von "Polizeiwillkür" und 2 Innenminister - 1 Kanzlei". Bereits am frühen Morgen des nächsten Tages waren mehrere Handwerker damit beschäftigt, die Parolen zu übertünchen. Was war der Grund für die Eile? Schauen wir einmal nach Thüringen, dort waren Polizisten angeklagt, weil sie vor drei Jahren während eines Amtshilfe-Einsatzes in Hamburg die eigenen Kollegen (in Zivil) verprügelt haben, obwohl diese rechtzeitig das vereinbarte Kennwort "MondlichC gerufen haben. So weit so gut. Oberster Dienstherr der Polizei ist derthüringische Innenminister Gasser. Auch der ist Rechtsanwalt und gehört als solcher zur Anwaltskanzlei Bouffiers in Gießen. Diese Kanzlei vertrat den Chef der Bereitschaftspolizei Roland Richter, der wegen einer l'~ilscli(211 uneidlichen Aussage im Prozess gegen die Prügelbearnten zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, in seinen arbeitsrechtlichen Belangen. Ergebnis: Roland Richter blieben disziplinarische Maßnahmen bisher erspart und er wurde bei vollen Bezügen ins Innenministerium versetzt. Damit nicht genug. Im thüringschen Landtag laufen mehrere Anfragen, die Gassers Gebaren, seine Verquickungen und Informationsquellen erhellen sollen (wir werden berichten). Und so schließt sich der Kreis der beiden "IM", die im übrigen wohl nervös werden: am 11. Mai herrschten während einer Pressekonferenz im Erfurter Innenministerium penibelste Sicherheitskontrollen.
Giessener Echo - Zeitung der Deutschen Kommunistischen Partei Hießen, Mai 2006. S.3
Pressebericht der Polizei
Weitere Presse-Berichte
Artikel aus FR zur Freilassung von Jörg als .gif Ähnliche Seiten
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