14. bis 18. Mai 2006: Federball, Haft und ein Beschluss des Verfassungsgerichts
Die unheimlichen Begegnungen der Nacht zum 14.5.2006
Die Nacht zum 14.5.2006 ++ Straftaten erfinden ++ Haft ++ Presse ++ Weiter bis zum OLG ++ Einzelaspekte ++ Infos&Links
Die Nacht zum 14. Mai 2006 ist von seltsamen, amüsanten bis hin zu absurden Ereignissen geprägt, die nicht abgeschließend aufgeklärt sind: Vier Personen aus dem "Umfeld der Projektwerkstatt" werden bei Reiskirchen festgenommen (ohne Personalienkontrolle, Durchsuchung o.Ä.), in Unterbindungsgewahrsam verbracht, erkennungsdienstlich behandelt, fast vollständig alle Kleidungsstücke "gezockt" und eine Person per Amtsgericht-Beschluss noch länger in Unterbindungsgewahrsam gebracht. Am 18.5.2006 waren alle wieder frei und es begannen die
Recherchen über die Hintergründe ...
- Aktenzeichen der Ermittlungsakten: 501 UJs 46175/06 und 501 Js 12450/06 ++ Übersichtsseite zum 14.5.2006 und Nachspiel
- Ton-Bilder-Schau zu diesen Fallbeispiel für "Fiese Tricks von Polizei und Justiz" ++ Die ganze Ton-Bilder-Schau und Infoseite mit Kontakt zu ReferentInnen
- Download des Kapitels zum 14.5.2006 aus der Buch "Tatort Gutfleischstraße. Die fiesen Tricks von Polizei und Justiz"
- Trotzfunk-Sendung " Der Innenminister und der Anarchist " auf Radio Unerhört Marburg (RUM) am 5.12.2010
- Videomitschnitt des Vortrags "Fiese Tricks von Polizei und Justiz"
Das Federballspiel unter High-Tech-Überwachung
In der Nacht zum 14. Mai 2006 fuhr eine Grupe vonPersonen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt von Saasen nach Gießen, um - fraglos als Provokation gegenüber Sicherheitswahn und Justiz - Badminton rund um den Gerichtskomplex zu spielen. Die Polizei rechnete allerdings mit ganz anderen „Aktionen“. Davon wusste dei Federballcrew aber nicht - und auch erst später wurde offiziell bekannt, dass ein Mobiles Einsatzkommando die Gruppe während der gesamten Zeit durch überwachte. Die staatlichen SchnüfflerInnen hatten die Nacht-SportlerInnen schon seit Tagen observiert und auch jetzt seit ihrer Abfahrt aus der Projektwerkstatt verfolgt. Erst drei Tage später erfuhren die Beobachteten davon. Noch viel später konnten sie aus Akten zu den Vorgängen heraus lesen, dass es ein umfassendes Einsatzkonzept gab, an dem reguläre Polizeieinheiten aus Gießen, die Bereitschaftspolizei Frankfurt-Mühlheim und das MEK beteiligt waren. Das Ziel des ungewöhnlich umfangreichen Einsatzes formulieren einzelne BeamtInnen offen: AktivistInnen aus der Projektwerkstatt sollten auf frischer Tat ertappt werden – mit Hilfe einer riesigen Falle. Streifenwagen, die vermeintlich oder tatsächlich verdächtige Personen beobachteten, wurden mehrfach durch die alles koordinierende Einsatzzentrale aufgefordert, sich sofort zurück zu ziehen, um Raum zu schaffen für die verdeckte Observation durch das MEK – und um die AktivistInnen in Sicherheit zu wiegen. Dahinter stand die Hoffnung, dass es so zu Straftaten kommen würde. Das machten die eingesetzten BeamtInnen sogar aktenkundig. Das belegt eindrucksvoll, dass die Polizei ein Interesse hatte, dass Straftaten begangen werden und diese selbst ermöglichen wollte.
Die beobachteten Personen beschränkten sich jedoch auf vier Badminton-Spiele auf dem Justizkomplex und fuhren dann, mit Umwegen zwecks "Containerns" an Supermärkten, zurück. Auf der Rückfahrt wurden die vier Personen, die sich auf Fahrrädern bewegten, von mindestens vier (aber wahrscheinlich mehr) Polizeieinheiten attackiert. Ohne Nennung konkreter Gründe und mit dem allgemeinen Verweis auf Sachbeschädigungen nahm die Polizei die Personen sofort fest. Auf vorherige Überprüfungen der Personalien oder Suche nach verdächtigen Gegenständen verzichteten die BeamtInnen gleich ganz. Auf die Frage einer der betroffenen Personen, was es mit der Festnahme auf sich habe, antwortete ein Polizist ernsthaft: „Sie wurden gesehen, wie Sie aus Gießen herausgefuhren sind.“ Bereits diese Festnahme ist als rechtswidrig einzustufen, weil es keinen Anfangsverdacht gab, da die konkreten Personen durchgehend von der Polizei beim nicht strafbaren Badminton-Spielen beobachtet wurden.
Während der Festnahme spielten sich groteske Szenen ab: Nachdem ein Polizeibeamter aus einem fahrenden Streifenwagen gesprungen war, um eine Person festzunehmen, fuhr das Fahrzeug – führerlos – auf weitere Personen zu, die glücklicherweise ausweichen konnten. Danach krachte der Streifenwagen in ein entgegenkommendes Polizeifahrzeug. Diesen Vorgang machen mehrere PolizistInnen auch aktenkundig, wobei sich der verantwortliche Fahrer damit heraus zu reden versuchte, dass das Polizeiauto selbständig gehandelt und er das alles gar nicht bemerkt hätte. Wie auch immer: Alle Personen wurden zu Boden geworfen, mit Pfefferspray bedroht und dann getrennt auf die Polizeistation Gießen-Süd in Gewahrsam ‚verschleppt’.
Festnahme gelungen, doch die Straftat fehlt ... Polizei als ErfinderInnen
Gegen 14 Uhr des nächsten Tages entließ die Polizei drei Personen. Und ganz „zufällig“ wurde die vierte Person, die weit oben auf der Abschussliste der Obrigkeit stand und steht, dem Amtsrichter Gotthardt vorgeführt. Der übernahm den Antrag des Staatsschutzes im Polizeipräsidium Mittelhessen ohne weitere Prüfung, ergänzte noch eigene Erfindungen und verhängte Unterbindungsgewahrsam bis zum Haftantritt am 18. Mai 2006 – angeblich zur Verhinderung "weiterer" Straftaten. Als Gründe für diese führte Gotthardt Sachbeschädigungen an der CDU-Geschäftsstelle im Spenerweg sowie im Altenfelsweg in der Nacht zum 14. Mai an; zudem gab es Bezüge zu den Anschlägen auf die Bouffier’sche Kanzlei. Ohne einen einzigen Beweis stellte der Richter Tatsachenbehauptung auf, die dem Betroffenen die geschilderten Straftaten anlasteten bzw. den bloßen Verdacht zur Rechtsgrundlage erklärten. Aus beiden Dokumenten sprach der Wille, eine Person „aus dem Verkehr zu ziehen“. Denn Richter Gotthardt übernahm ohne eigene Prüfung die Polizei-Behauptungen, um den Betroffenen wegsperren zu können. Damit war hier eindeutig der Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt, der zugleich einen Bruch mit der Verfassung darstellt (Art. 2, 2 GG). In einer später eingereichten Anzeige gegen den Amtsrichter und involvierte Polizisten zeigte der Angeschuldigte auf, mit welchen falschen, auffällig erfundenen Verdächtigungen diese Freiheitsberaubung umgesetzt wurden:
- Auszug aus dem Antrag: "Herr Bergstedt ist mehrerer in den letzten 12 Tagen begangener Straftaten mit teilweise erheblichem Sachschaden verdächtig. Der Unterbindungsgewahrsam soll daher die unmittelbar bevorstehende weitere Begehung von Straftaten verhindern."
Das war reine Spekulation: Erst wird von einem "Verdacht" geredet, ohne dass dieser begründet wird. Sodann geht es um die "bevorstehende weitere Begehung von Straftaten". Sprachlich hat sich der Verdacht damit bereits zur Gewissheit (1. Lüge) und argumentativen Voraussetzung für den nächsten, den gewollten Schritt der Gewahrsamsbegründung geformt. Interessant ist das auch, weil dann, wenn tatsächlich ein Verdacht bestünde und eine Fluchtgefahr bejaht würde, eher das Instrument der Untersuchungshaft nach Strafprozessordnung passend gewesen wäre, aber nicht ein Unterbindungsgewahrsam. Offensichtlich aber war der Polizei selbst völlig klar, dass ihr sog. Verdacht ausschließlich aus Lügen und Erfindungen bestand. - Auszug aus dem Antrag: "Aufgrund hier vorliegender polizeilicher Erkenntnisse über Herrn Bergstedt im Hinblick auf Diktion der aufgesprühten Farbschmierereien sowie der Tatausführung insgesamt"
Ebenfalls nur spekulativ: Dieser Satz taucht seit Jahren in den Akten der Polizei bei dem Versuch, bestimmte Projektwerkstatts-AktivistInnen als TäterInnen zu konstruieren. Er ist so schräg wie langweilig und dokumentiert, dass der Polizei offenbar belastbare Beweise fehlen und sie sich einfach nur herbeiwünschen, bestimmte TäterInnen benennen zu können. Absurd ist auch, dass eben seit Jahren diese Formulierungen auftauchen, d.h. aufgrund der ständigen Wiederholungen die Polizei sich so ja auch selbst einredet, dass es immer die gleichen TäterInnen. Sie verweist auf frühere Taten, bei denen die Polizei allerdings ebenso den Tatverdacht nur herbeiphantasiert hatte. Bislang gibt es keinerlei Verurteilung wegen Farbattacken, Steinwürfen gegen Fenster oder ähnlichen Delikten gegen AktivistInnen aus dem Projektwerkstattsumfeld. Solches aber war an der Kanzlei von Bouffier und Gasser geschehen. - Auszug aus dem Antrag: "und eines vorhandenen Motivs - Verärgerung über den bevorstehenden Haftantritt - gilt Herr Bergstedt vorgenannter Straftaten als tatverdächtig."
Dieser Satz zeigt, dass die dann von den Gerichten unüberprüft übernommenen falschen zeitlichen Reihenfolgen des Geschehens auf die Polizei zurückgeht. Die Polizei behauptet, die Attacken auf die Bouffier’sche Kanzlei seien aus "Verärgerung über den bevorstehenden Haftantritt" geschehen (2. Lüge). Das aber kann gar nicht sein, denn von der zeitlichen Reihenfolge her war die Ladung zum Haftantritt eine Reaktion auf die Attacken - und nicht umgekehrt.
Während der Polizeiantrag noch bemüht war, bei der Konstruktion des Verdachts wenigstens Gründe zu erfinden, blieben in Richter Gotthardts’ Beschluss nur noch unbelegte Behauptungen übrig, wobei auch der eigene Anteil des Richters unverkennbar hervor trat, Tatsachen zu erfinden. Der Straftatbestand der Rechtsbeugung war so ohne jeden Zweifel erfüllt: „Am 14.05.2006 gegen 2:37 Uhr hat der Betroffene eine Tür der CDU-Geschäftsstelle Spenerweg 8 angebohrt. Er wurde offensichtlich durch Anwohner gestört, die die Polizei informiert haben. Am Tatort wurden Latexhandschuhe und eine ähnliche Schablone mit einem Kürzel wie in der Internetseite dargestellt, gefunden. Anschliessend hat der Betroffene gegen 2:45 Uhr im Bereich Altenfelsweg Kanaldeckel mit Farbe besprüht.“
Für diese Behauptung fehlen jegliche Beweise. Der Charakter einer gezielten falschen Verdächtigung konnte ab August 2006 dann noch deutlicher belegt werden, weil die Aktenvermerke der eingesetzten BeamtInnen klar aussagen, dass der Betroffene während der benannten Tatzeitpunkte beobachtet wurde, sich kontinuierlich auf Gerichtsgelände befand und Federball spielte: „Als wir in Höhe der Personen waren, bemerkten wir, dass sich unter den Dreien augenscheinlich auch der BERGSTEDT befand. Ich meldete umgehend über Funk an die Einsatzzentrale, dass sich offensichtlich der BERGSTEDT zusammen mit zwei weiteren Personen an der Gutfleischstraße befinde und in Richtung Ringallee unterwegs sei. Dies war gegen 02:47 Uhr“ (1, Bl. 23 = Vermerk PK z.A. Launhardt).
Abgesehen davon, dass der Betroffene bereits aufgrund dieser Umstände definitiv als Täter ausschied, waren auch die Versuche von Gotthard, dem Politaktivisten gewöhnliche Sprayertags unterzuschieben, von freier Phantasie getragen. So behauptete Gotthardt in seinem Beschluss: "In der Internetseite „Projektwerkstatt Saasen“, an deren Arbeit der Betroffene massgeblich beteiligt ist, sind für das Wochenende 12./14.0506 „Kreative Antirepressionstage“ angekündigt. Es befinden sich dort Kürzel wie AV bzw. AR. Am 14.05.2006 gegen 2:37 Uhr hat der Betroffene eine Tür der CDU-Geschäftsstelle Spenerweg 8 angebohrt. Er wurde offensichtlich durch Anwohner gestört, die die Polizei informiert haben. Am Tatort wurden Latexhandschuhe und eine ähnliche Schablone mit einem Kürzel wie in der Internetseite dargestellt, gefunden."
Auffällig ist, dass diese Spekulationen im polizeilichen Antrag nicht enthalten waren. Noch mehr – an keiner Stelle der umfänglichen Akten sind Vermutungen darüber sichtbar, was die Graffitis mit den festgenommen Personen zu tun haben. Und in der Anhörung zum Unterbindungsgewahrsam wurde diese dem Betroffenen gegenüber nicht einmal erwähnt – ein Beispiel dafür, dass rechtliches Gehör nicht gegeben war. Daher stellt sich die Frage, woher Gotthardt seine „Informationen“ bezogen hat; die Staatsschützer Mann, Lutz und Broers (die beiden letztgenannten waren am Anhörungsverfuhren beteiligt) kommen dafür in Frage. Unabhängige Recherchen führten zu dem Ergebnis, dass es sich offenbar um eine Schablone mit den Buchstaben „AV“ und darunter „GCE“ handelte. Das ist auch anhand den Akten beigefügten Lichtbildern zu entnehmen. Bei den Graffiti-Symbolen, die in der Nacht zum 14. Mai 2006 gesprüht wurden, handelte es sich augenscheinlich und ausnahmslos um sogenannte „Tags“ mit unpolitischem Hintergrund, die von der Polizei eindeutig nicht mit dem Betroffenen assoziiert wurden. Vielmehr erschienen sie als typische Form des in der Graffiti-Szene verbreiten Setzens von Marken, sogenannten „Tags“, die häufig aus einem kurzen Wort, Künstlernamen oder Buchstabenkombinationen bestehen.
Auch die Aussage, die gefunden Kürzel seien auf der Internetseite „Projektwerkstatt Saasen“ zu finden, erwies sich als Lüge: Solche Kürzel stehen meist für einen Namen, z.B. am Ende von Zeitungsberichten o.Ä. Auf dem gesamten Internetauftritt www.projektwerkstatt.de gab es keine einzige Seite, auf der AV oder AR als (Namens-)Kürzel verwendet wurden. Als Buchstabenkombination tauchte „AV“ auf den Seiten der Domain www.projektwerkstatt.de zwei mal auf; in beiden Fällen als Teil des Namens eines Buchverlags. Die Buchstabenkombination AR tauchte auf Seiten der Domain www.projektwerkstatt.de vier mal auf, davon je zwei mal als Teil von Adressen sowie je zwei Mal als Teil von Aktenzeichen juristischer Entscheidungen – AR meint dabei „Arbeitsregister“. Insgesamt war festzustellen: Die Angaben über Kürzel auf Seiten der „Projektwerkstatt Saasen“, erwähnt im Beschluss von Gotthardt (40 AR 52/2006), sind nachweislich falsch. Es ist abwegig, von Verwechslungen oder zufälligen Fehlern auszugehen. Die Behauptungen erscheinen vielmehr als bewusste falsche Verdächtigungen, um den betroffenen Personenkreis zu kriminalisieren. Wer alles an diesen Lügen mitgewirkt hatte bleibt unklar, weil in den Akten nichts darüber ausgesagt wurde; dort gab es nur Feststellungen darüber, dass entsprechende Symbole gesprüht wurden. Alles deutete allerdings klar auf eine Einflussnahme durch den Staatsschutz Gießen hin.
Perfekt dokumentierte Vertuschung
Neben diesen offensichtlichen, falschen Verdächtigungen entfaltete eine handschriftliche Notiz im Gotthardt vorliegenden Antrag der Polizei besonders Brisanz: Neben eine eingerahmte Passage, welche die MEK-Observation beschrieb, hatte sich der Richter „Nicht sagen“ notiert.

Der handschriftliche Vermerk bezog sich auf die Angabe einer genauen Uhrzeit und Menge an Personen, die von der Projektwerkstatt losradelten. Diese Angabe bewies die umfangreiche Observation durch die Polizei. Tatsächlich stellte sich durch Recherchen der Frankfurter Rundschau (FR, 17.5.2006) heraus, dass seit dem 9 Mai 2006 eine Spezialeinheit der hessischen Polizei die Projektwerkstatt mit hohem technischen Aufwand überwachte. Daher war der Polizei auch bekannt, dass der Betroffene die ihm vorgeworfenen Straftaten am 14.5.2006 nicht begangen hatte, denn er wurde durchgehend beobachtet. Diese Observation hatte der Aktivist in der Anhörung benannt; zudem wurden sie ja auch in den Akten dokumentiert. Daraufhin entgegnete der Richter: „Nehmen Sie sich nicht so wichtig!“. Den Antrag der Polizei gab er dem Inhaftierten nicht zur Kenntnis. Diese Bemerkung gewinnt dadurch eine neue Bedeutung, dass Gotthardt nicht nur wusste, dass sein Opfer observiert wurde, sondern sogar bewusst dieses zu vertuschen versuchte. Unklar ist lediglich, wie stark er aus eigenem Antrieb oder (nur) auf Anweisung der Polizei handelte, die hier ihre Finger spürbar im Spiel hatte. Denn von selbst hätte Richter Gotthardt nicht wissen können, dass die Passage so brisant war.
- Extraseite zum Amtsgerichtsbeschluss, den Widersprüchen und dem weiteren Ablauf bis zum OLG-Urteil
Sofortige Beschwerden gegen den Gewahrsam und Verschleppung durch Landgericht
Gegen den Beschluss von Gotthardt legte der Betroffene noch am 14. Mai 2006 die Sofortige Beschwerde ein und versuchte, einen Befangenheitsantrag zu stellen – was der Richter ihm jedoch verwehrte. Der Betroffene wurde dann zuerst in die Gießener JVA verfrachtet, obwohl diese überhaupt nicht für Unterbindungsgewahrsam zuständig war. Einen Tag später verfrachtete ein Polizeitransporter die Person in den zentralen Polizeigewahrsam nach Frankfurt. Obwohl es zu keinen Verzögerungen seitens des Amtsgerichts kam, entschied das Landgericht erst am 18. Mai über die Beschwerde. Die gezielte Verschleppungstaktik wurde in einer später gestellten Strafanzeige gegen die verantwortlichen RichterInnen präzise geschildert:
Das Landgericht behandelte die Beschwerde nicht, obwohl von Seiten des Amtsgerichts die Akte zügig weitergegeben wurde und dort offenbar auch die Rechtsauffassung bestand, dass die Eilbeschwerde vom Landgericht behandelt werden müsse. Das Landgericht sah dieses anders und gab die Akte wieder zurück. Dabei behauptete das Landgericht, zunächst sei ein von mir gestellter Befangenheitsantrag zu bearbeiten. Das ist aus zwei Gründen falschInhaltlich bezog sich das Landgericht auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die Haftstrafe des Betroffenen bis zur Entscheidung über seine Verfassungsbeschwerde gegen die dem zugrunde liegenden Gerichtsurteile auszusetzen. Ausdrücklich bestärkte das Landgericht, dass ein Unterbindungsgewahrsam möglich gewesen sei und trug damit auch aktiv die Freiheitsberaubung durch das Vorgängergericht mit. Es wiederholte dabei peinlicherweise auch den „Fehler“ von Gotthardt, als Motiv für die Taten den bevorstehenden Haftantritt zu benennen. Die Verschleppung der sofortigen Beschwerde stellte eine Rechtsbeugung im Amt und Freiheitsberaubung dar, die den Betroffenen in seinen Grundrechten verletzen.
- Das Landgericht stützt sich mit der Behauptung, ich hätte eine Befangenheitsantrag gestellt, u.a. auf meine Beschwerdeschrift gegen den Unterbindungsgewahrsam. Dieses ist ungeheuerlich, denn in meinem Befangenheitsantrag ist ja gerade formuliert, dass ich den Befangenheitsantrag nicht stellen konnte. Folglich gab es diesen Antrag nicht. Das Landgericht hat ihn schlicht erfunden, um das Verfuhren zu verschleppen.
- Selbst wenn es den Antrag gegeben hätte (was nicht der Fall ist), wäre vorrangig die Eilbeschwerde zu entscheiden gewesen. Die Rechtssprechung in der übrigen Republik (außerhalb von Gießen) ist hier eindeutig. Ein effektiver Rechtsschutz ist gerade bei einem Freiheitsentzug (der immer ein Grundrecht einschränkt) nur dann gegeben, wenn dieser sofort greift und nicht gegenüber anderen Entscheidungen, die Grundrechte nicht oder nicht in der gleichen Weise tangieren, zurückgestellt wird.
Verschleppungstaktiken verwendete das Landgericht auch im weiteren Verlauf der rechtlichen Auseinandersetzung, indem es z.B. die Ermittlungsakten zum 14. Mai 2006 gezielt hielt und die Aufdeckung der gesammelten Lügen dadurch erschwerte.
5 Tage inhaftiert
Unterbindungsgewahrsam im Gefängnis
Während der Verschleppungsphase ereigneten sich weitere Seltsamkeiten: Am 18. August 2006 wurde der Betroffene vom Frankfurter Polizeigewahrsam wieder in eine JVA verlegt - diesmal in Preungesheim. Die Rechtsgrundlage wie auch die Verantwortlichen dieser Aktion blieben unklar (bis heute). Denn der Unterbindungsgewahrsam stellte formal keine Haftstrafe dar und konnte somit nicht in einer JVA vollzogen werden. Im konkreten Fall war die verhängte Strafhaft gegen den Betroffene schon am Vortag vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden.
Bundesverfassungsgericht hob Ladung zur Haft auf - doch ein Tag Haft folgt noch
Ab dem 18. Mai 2006 sollte ja "offiziell“ die achtmonatige Haftstrafe des in Unterbindungsgewahrsam Gefangenen in der JVA Gießen anlaufen. Per Beschluss vom 17. Mai 2006 ordnete das Bundesverfassungsgericht jedoch an, dass die Haft nicht vollstreckt wird bis zur Entscheidung über die noch laufende Verfassungsklage gegen das Urteil des Landgericht Gießen (8 Monate ohne Bewährung). Schon dieser vorläufige Beschluss war eine ordentliche Schlappe für das Landgericht Gießen und Repressionsbehörde - und sollte sich noch steigern:
- Mit Beschluss vom 6. November hat das Bundesverfassungsgericht die Aussetzung der Haftstrafe um mindestens 6 Monate verlängert.
- Am 30.4.2007 dann siegte der Betroffene - das Urteil wurde aufgehoben!
Im Original: Beschluss BVerfG und Presse dazu ... Diese Zitate ausblenden ++ Alle Zitate aus / einblenden
Artikel aus Giessener Allgemeine vom 19. Mai 2006, S. 26
Der Beschluss vom Mai 2006 und (rechts daneben) ein Bericht in der FR am 19.5.2006 (S. 27):
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Frankfurter Rundschau am 17.11.2006 zum zweiten Beschluss des Verfassungsgerichts im November(S. 26)
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Zwei Tage verschleppte das Landgericht Gießen (Vors. Richter Geilfus, Richterin Dr. Berledt und Richter Schnabel) zunächst die Eilbeschwerde. Dagegen hat der Betroffene inzwischen Strafanzeige (Download mit allen Anlagen als PDF) erstattet. Angesichts des Gießener Justizfilzes ist allerdings damit zu rechnen, dass gar nicht ermittelt wird (siehe u.a. zu eingestellten Anzeigen gegen Obrigkeit in der Vergangenheit und zum politischen Staatsanwalt Vaupel).
Am 18.5.2006 geschah dann aber noch etwas Seltsameres. Obwohl das BVerfG schon am Tag vorher die Strafhaft erstmal aufgehoben hatte, wurde der Betroffene noch vom Polizeigewahrsam in den Knast (JVA Preungesheim in Frankfurf) verlegt. Die Rechtsgrundlage dafür blieb völlig unklar. Als der Betroffene Beschwerde gegen die Inhaftierung (PDF-Download) und Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung eingelegte, kam als Ergebnis nur heraus: Niemand weiß, wer dafür verantwortlich war ...
Presse-Berichte
Interessant ist, dass in keinem Bericht erklärt wird, auf welcher Beweisgrundlage sämtliche Polizei-Aktionen statt fanden - von verdächtigen Utensilien, Farbspuren oder anderen Funden ist an keiner Stelle etwas zu finden. Allerdings reicht in der Öffentlichkeit natürlich schon die Bezeichnung "Tatverdächtige", um Assoziationen zu wecken. Selten war die Beweislage so dünn - nämlich: nicht existent. Ob dieser Umstand zu kritischen Recherchen führt darf bezweifelt werden.
Artikel zur Entlassung des Inhaftierten
- Artikel aus Gießener Allgemeine vom 19. Mai 2006, S. 26 (siehe oben)
- Artikel aus der FR vom 19. Mai 2006 als .gif
- Kommentar von Guido Tamme in der Gießener Allgemeinen als .png (20. Mai 2006)
Frankfurter Rundschau FR, 17.05.2006, S. 23 (Titelseite vom Hessenteil). Webfassung ++ Zeitungsauschnitt als Scan
Polizei-Einheit für Farbattacke
Ermittlungen zum Schutz der Bouffier-Kanzlei / Erste Festnahme
Nach Farbanschlägen auf die Rechtsanwaltskanzlei des hessischen Innenministers Volker Bouffier soll die Polizei ein Mobiles Einsatzkommando (MEK) eingesetzt haben. Das haben verlässliche Quellen der FR bestätigt.
Wiesbaden / Gießen · In Polizeikreisen gilt der Einsatz des MEK bei Spray-Attacken und Farbschmierereien als ungewöhnlich. Das MEK ist eine Spezialeinheit der deutschen Landespolizeien. Die vorrangige Aufgabe liegt dabei in der Observation besonders gefährlicher Straftäter wie bei Entführungen, Erpressungen, Geiselnahmen, Waffenhandel, Rauschgiftdelikten und organisierter Kriminalität.
"Solche Einsätze sind mehr als selten", heißt es in hessischen Polizeikreisen. Einsätze bei "politisch motivierten Straftaten" seien schon möglich, auch in diesem Umfeld jedoch rar. Der MEK-Einsatz in Zusammenhang mit der Anwaltskanzlei in Gießen wurde polizeiintern mit Erstaunen registriert. Politische Parolen auf Privathäusern hätten wohl keinen vergleichbaren Ermittlungsdruck ausgelöst, heißt es.
Vergangene Woche waren zwei Anschläge mit Farbbeuteln auf Bouffiers Anwaltskanzlei verübt worden. Außerdem wurden Parolen an die Fassade gesprüht. Ein der Frankfurter Rundschau vorliegender Bekennerbrief deutet auf Täter aus dem linken Spektrum hin. In der anvisierten Kanzlei ist Bouffier allerdings wegen seines Regierungsamtes derzeit nicht als Anwalt tätig. Unter der gleichen Kanzleiadresse firmiert auch der thüringische Innenminister Karl Heinz Gasser (CDU).
Weder das hessische Innenministerium, das Landeskriminalamt in Wiesbaden oder das Polizeipräsidium Mittelhessen in Gießen wollen sich zu einem MEK-Einsatz äußern. "Keine Auskünfte über ermittlungstechnische Fragen", heißt es offiziell.
In der Nacht zum Sonntag kam es in Gießen zu mehr als 20 weiteren Farb-Attacken. Die Täter versuchten auch, die Eingangstür der CDU-Geschäftsstelle aufzubohren. In diesem Zusammenhang hat die Polizei jetzt eine Projektwerkstatt in Reiskirchen-Saasen durchsucht. Ihr rechnet das Polizeipräsidium Mittelhessen auch die Tatverdächtigen zu, die sie am Montag auf Fahrrädern in der Nähe von Buseck festgenommen hat. Einer fünften Person gelang die Flucht. Drei der Verdächtigen kamen nach wenigen Stunden frei. Bei ihnen sollen keine Beweisstücke gefunden worden sein. Für einen vierten, 41-jährigen Mann aus Reiskirchen, ordnete der Richter Vorbeugehaft an, um weitere Straftaten zu verhindern. Der Mann soll am Donnerstag eine achtmonatige Haftstrafe antreten, die in Zusammenhang mit politischen Aktionen steht. Er soll der Leiter der Projektwerkstatt sein. Der hessische Verfassungsschutzbericht führt die Projektwerkstatt in seinem jüngsten Bericht unter "Anarchismus". Demnach soll die Projektwerkstatt "kreativen Widerstand" propagieren. Laut Verfassungsschutzbericht ist der Leiter der Werkstatt unter anderem wegen Sachbeschädigung verurteilt. Zur Durchsuchung gibt es noch kein offizielles Ergebnis. gra
Artikel rechts: MAZ, 17.05.06., S 19 - ein perfektes Beispiel für die gängige Praxis, ohne Gegenrecherche Polizeiangaben einfach zu übernehmen.
Giessener Echo - Zeitung der Deutschen Kommunistischen Partei Hießen, Mai 2006 (S. 3)
2 Innenminister - 1 Kanzlei
Am Donnerstag, dem 4. Mai, wurden Parolen an die Wand des Hauses Nordanlage 37 geschrieben, in dein sich u.a. die Anwaltskanzlei des hessischen Innenministers Bouffier befindet. Zu lesen war von "Polizeiwillkür" und 2 Innenminister - 1 Kanzlei". Bereits am frühen Morgen des nächsten Tages waren mehrere Handwerker damit beschäftigt, die Parolen zu übertünchen. Was war der Grund für die Eile? Schauen wir einmal nach Thüringen, dort waren Polizisten angeklagt, weil sie vor drei Jahren während eines Amtshilfe-Einsatzes in Hamburg die eigenen Kollegen (in Zivil) verprügelt haben, obwohl diese rechtzeitig das vereinbarte Kennwort "MondlichC gerufen haben. So weit so gut. Oberster Dienstherr der Polizei ist derthüringische Innenminister Gasser. Auch der ist Rechtsanwalt und gehört als solcher zur Anwaltskanzlei Bouffiers in Gießen. Diese Kanzlei vertrat den Chef der Bereitschaftspolizei Roland Richter, der wegen einer l'~ilscli(211 uneidlichen Aussage im Prozess gegen die Prügelbearnten zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, in seinen arbeitsrechtlichen Belangen. Ergebnis: Roland Richter blieben disziplinarische Maßnahmen bisher erspart und er wurde bei vollen Bezügen ins Innenministerium versetzt. Damit nicht genug. Im thüringschen Landtag laufen mehrere Anfragen, die Gassers Gebaren, seine Verquickungen und Informationsquellen erhellen sollen (wir werden berichten). Und so schließt sich der Kreis der beiden "IM", die im übrigen wohl nervös werden: am 11. Mai herrschten während einer Pressekonferenz im Erfurter Innenministerium penibelste Sicherheitskontrollen.
Weitere Presse-Berichte
- Giessener Allgemeine zur Freilassung von Jörg (19.05.06) als .png
Artikel aus FR zur Freilassung von Jörg als .gif - Bericht im Giessener Anzeiger (16.05.06)
- Yahoo-News
- e110 - Crime Aktuell
- "James Bond in Gießen", in: Jungle World 24.5.2006 (S. 10, siehe rechts, größer durch Anklicken)
- Bericht in der Contraste
Wie es weiterging: Der abschließende Beschluss und das Nachspiel
OLG Frankfurt geißelt die Polizei- und Justizmethoden in Gießen: Erinnert an Nazizeit, juristische Aufarbeitung empfohlen. Mehr zum rechtswidrigen Beschluss und dem OLG-Urteil ... ++ Indymedia-Bericht ++ Presseinfo als PDF ++ OLG-Urteil in Auszügen und als Ganzes (PDF) - Anzeigen gegen RichterInnen und PolizeibeamtInnen gestellt ++ Bericht zu Personen und deren Straftaten von K.O.B.R.A. (PDF) mit Presseinfo
- Seit September 2007: Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittelt gegen 29 RichterInnen, PolizistInnen und den damaligen Innenminister Volker Bouffier
- Herbst 2008: Verfahren gegen 8 RichterInnen werden eingestellt - der Betroffene legt Widerspruch ein
- Verfahren gegen Innenminister Bouffier wird eingestellt (HR-Radiobeitrag dazu). Auch dazu erfolgte ein Widerspruch durch den Betroffenen
- Die Staatsanwaltschaft nahm als Reaktion auf die Widersprüche die Ermittlungen wieder auf
- 21. November 2008: Staatsanwaltschaft kündigt "der guten Ordnung halber" an, dass der Abschluss des gesamten Verfahrens "kurz bevor steht". Kurz zuvor wurde der hessische Landtag aufgelöst - am 18. Januar 2009 soll es Neuwahlen geben. Doch es passierte ... nichts!
- Sommer 2010: Hessens Ministerpräsident Roland Koch kündigt seinen Rücktritt an. Nachfolger soll Volker Bouffier werden. Kurz vor dessen Amtsantritt veröffentlicht die Frankfurter Rundschau einen großen Bericht über die Geschehnisse des 14.5.2006 und die laufenden Ermittlungsverfahren.
- Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden räumt brav die Hindernisse für Bouffiers Amtsübernahme weg und stellt erneut alle Verfahren ein. Ermittelt wurde, soweit das den Einstellungsbegründungen zu entnehmen ist, ohnehin nie.
Der genauere Ablauf auf der Übersichtsseite und im 14. Kapitel des Buches "Tatort Gutfleischstraße".
Einzel-Aspekte beleuchtet
- Extra-Seite: Amtsgericht-Beschluss - DNA-Probe wegen Graffitis am 14. Mai 2006 (31.05.06)
- Extra-Seite: Unterbindungsgewahrsam - die Beschlüsse von Amts- und Landgericht kritisch betrachtet
- Extra-Seite: Was macht ein Mobiles Einsatzkommando?
- Durchsuchung der Projektwerkstatt
- Presse-Texte
- Bilder und Recherchen zu den angeführten Sachbeschädigungen
- Bouffier als Drahtzieher?
Absurditäten ohne Ende
Hoher Aufwand zur Kriminalisierung
Aus einem FR-Bericht geht hervor, dass im Zuge der Anschläge auf die Kanzlei von Volker Bouffier (CDU, hessischer Innenminister) und bei der Polizei-Aktion am 14. Mai 2006 ein Mobiles Einsatzkommando eingesetzt wurde., das bei der Landespolizei angesiedelt ist. Das MEK war bzw. ist seit dem 8. Mai 2006 in Gießen. Wer diesen Aufwand veranlasst haben dürfte ist sicherlich schwer zu erraten ...
- Informationen zum Mobilen Einsatzkommando
Rund um den Prozess am 4.9.2006 scheint die Projektwerkstatt wieder vom MEK überwacht zu werden.
Festnahme ... ohne Beweise
In keiner einzigen Meldung seitens der Polizei oder Medien (siehe: Presse-Texte) wird benannt, warum ausgerechnet die vier Personen festgenommen wurden. Im Bericht der Frankfurter Rundschau vom 17. Mai 2006 wird sogar explizit ausgesagt, dass keine Beweismittel bei drei der sog. "Tatverdächtigen" gefunden wurden. Über die vierte Person wird - tendenziös - gar keine Aussage gemacht. Die Polizei hat also gezielt vier Personen festgenommen - ohne Tatverdacht oder Beweismittel. Die Personen wurden festgesetzt ohne dass vorher eine Personalienfeststellung oder Durchsuchung statt gefunden hätte. Darauf verzichteten die Beamten ganz offensiv: So wurde z.B. die Satteltasche eines benutzen Fahrrades ohne Überprüfung in den Kofferraum des Streifenwagens verbracht. Die Überprüfung fand erst auf der Polizeistation Gießen-Süd statt.
- Anzeige wegen schwerem Eingriff in den Straßenverkehr gegen Polizisten, der aus dem fahrenden Polizeiauto auf einen Radfahrer sprang (PDF)
- Extra-Seite zum Widerspruch gegen die Festnahme
- Extra-Seite zu den weiteren Widersprüchen, Beschwerden usw.
Unterbindungsgewahrsam als gezieltes Wegsperren
Im Beschluss von Amtsrichter Gotthardt findet sich kein einziger Beweis (Farbspuren, Zeugen o.Ä..), warum ausgerechnet Jörg aus dem Verkehr gezogen werden muss. Da bei ihm wie allen anderen Personen keine verdächtigen Utensilien gefunden wurden stellt sich die Frage, warum nur er überhaupt dem Haftrichter vorgeführt wurde - und die anderen nicht. Noch dramatischer aber ist der Blick in die Gerichtsakten. Danach wird klar, dass Jörg ständig observiert wurde. Die Polizei wusste also, dass er keinerlei Straftaten begangen hatte. Sie wies den Richter an, das nicht zu verraten, sondern Jörg einsperren zu lassen. Richter Gotthardt hielt sich dran ...
- Anzeige wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung gegen Richter Gotthardt und andere (PDF)
- Extra-Seite zum Beschluss des Amtsgerichts, den Beschwerden und seltsamen Enthüllungen dazu.
Ziel der Polizei und Gießener Gerichte war es, die angesetzte Haftstrafe von Jörg, dem bekanntesten Justiz- und Polizeikritiker in Gießen, nach vorne zu verlängern, um endlich ihren politischen Gegner mundtot zu machen. Das klappte aber nicht, weil das Bundesverfassungsgericht die Haftstrafe am 17.5.2006 vorläufig aussetzte. Mehr zu dieser Verfassungsbeschwerde hier ...
DNA-Analysen
Die Polizei setzte noch einen oben drauf. Neben der rechtswidrigen Verhaftung und dem Unterbindungsgewahrsam, zusätzlich zu falschen Verdächtigungen und Beweismittelfälschung wollte sie auch gleich noch die DNA der Verhafteten haben. Die Gießener Gerichte - wie könnte es anders sein - unterstützen die Polizei bei ihrem Interesse an Datenmaterial.
- Extra-Seite zu den DNA-Analyse in diesem Fall
Sicherstellungen
Alle in der Nacht auf den 14.5.2006 sichergestellten Gegenstände sind auf Listen aufgeführt, die den Hinweis des Verdachts auf "Sachbeschädigung (Farbschmiedereien) gemäß § 303 StGB Sachbeschädigung mit politischem Hintergrund" tragen. Farbschmierereien mit politischem Hintergrund aber hat es überhaupt nicht gegeben. Die am Folgetag als Trick benutzten allgemeinen Sprayer-Tags (siehe folgenden Absatz) weisen keinerlei politischen Hintergrund auf. Insofern hat die Polizei die verfolgte Straftat frei erfunden. Das tat sie nicht zum ersten Mal ... schon früher erfand sie Graffitis oder sogar Brandsätze komplett selbst. Auch Politiker taten sich damit schon hervor, z.B. mit der Erfindung einer Bombendrohung.
- Extra-Seite mit den ganzen Widersprüchen, Beschwerden und weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen
Hausdurchsuchung
Und als wäre noch nicht alles absurd genug, drang die Polizei vier Stunden nach der Festnahme in die Projektwerkstatt Saasen ein - ohne Durchsuchungsbefehl, ohne ZeugInnen, ohne eine anschließende Niederschrift. Was sie dort offiziell suchte, ist bis heute nicht bekannt. Zwar gab die Polizei mündlich später bekannt, sie hätte nach "Gefahr im Verzuge" gehandelt, aber was diese Gefahr sein sollte, ist bislang nicht benannt worden. Staatsschutzchef Reinhold Mann sagte irgendwann, sie würden eine weitere Person suchen - aber auch das war eine Lüge, denn in dem Haus waren ja Menschen, für die sich die Polizei aber gar nicht interessierte. Dafür nach sie Kalender und Adressenlisten mit ...
- Extra-Seite zur Hausdurchsuchung, den Beschwerden und den polizeifreundlichen Gerichten
Anzeigen gegen RichterInnen und PolizistInnen
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Bilder von den Sachbeschädigungen (Vergrößern durch Anklicken!)
Aus dem Polizeibericht und der Begründung des fortgesetzten Unterbindungsgewahrsam für Jörg ist zu entnehmen, dass der Schwerpunkt der nächtlichen Aktionen sog. "tags", also inhaltlich wenig aussagekräftige Kürzel bildeten. Unter anderem wurde mit einer Schablone ein sogenanntes tag, also ein Kürzel ohne eigene Aussage, auf diverse Objekte gesprayt, u.a. in Nähe der Wohnung von Volker Bouffier und Teilen der Universität Gießen.
Auffällig ist, dass diese Taten nicht einmal zum eigenen Täterprofil der Polizei zum "Umfeld der Projektwerkstatt" passen: Dabei wurden in der Vergangenheit bestimmte politische Parolen an Wänden verschiedenster Behörden und Gerichten in Zusammenhang mit öffentlich vertretenen Positionen einzelner Personen gebracht. Schon die typischen Argumentationsketten vom Staatsschutz Gießen a la "Wer öffentlich fordert, Knast abzuschaffen muss dann wohl auch nachts Parolen mit inhaltlicher Überschneidung an Wände schmieren" sind nicht für eine Beweisführung geeignet. Im konkreten Fall ist die Sachlage aber noch einmal merklich dünner, weil den Straftaten mehrheitlich keine politische Orientierung, und schon gar keine genau bestimmbare, zu entnehmen ist. All das macht überdeutlich, dass ganz gezielt Anlässe konstruiert wurden um Festnahmen umsetzen und Personen aus dem Verkehr ziehen zu können.
Mehr Infos, Links und mehr
Infos und Berichte zum 14.5.2006
- Indymedia-Seite zu Rechtsbeugung, Verschleppung usw. im Fall "14.5.2006" ++ Presseinformation vom 2.7.2006 zu Strafanzeigen gegen RichterInnen, Polizei & Co. wegen Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, übler Nachrede und falscher Verdächtigung sowie zu Beschwerden gegen Haft, Hausdurchsuchung und DNA-Entnahme
- Aktionen danach erste rechtliche Bewertung (19. Mai 2006)
- Update auf Indymedia (16. Mai 2006)
- Bericht direkt nach den Ereignissen auf Indymedia
- Bericht über Anschläge gegen Volker Bouffier's Kanzlei in Gießen, die offenbar Auslöser für die Repressionswelle ist
- Extraseite zur Hausdurchsuchung am 14.5.2006 mit juristischen Folgen
- DNA-Test angeordnet (31.05.06)
- Extraseite zum Protest gegen die Festnahme und den gerichtlichen Entscheidungen (Verwaltungsgericht lehnt Befassung einfach ab!)
- Extraseite zur Inhaftierung, dem Protest dagegen, der Verschleppung durch Gießener Gerichte und einem die Gießener Justiz und Polizei böse geißelnden OLG-Beschluss
- Extraseite zu DNA-Entnahmen und Proteste dagegen
- Weitere Widersprüche
Downloads und Flyer über den 14.5.2006
- Vierseitige Extra-Ausgabe des b.n.d. zum Bouffier'schen Ausraster als .pdf (1.6mb)
- Presse-Info vom 20. Mai 2006 mit Überblick als .pdf
- A4-Infoflugblatt zum 14. Mai 2006 und zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (750kb)
- Presseinformation vom 2.7.2006 zu Strafanzeigen gegen RichterInnen, Polizei & Co. wegen Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, übler Nachrede und falscher Verdächtigung sowie zu Beschwerden gegen Haft, Hausdurchsuchung und DNA-Entnahme
- Foliensatz (auf Overheadfolien oder für Handouts bei Veranstaltungen) mit vielen Aktenauszügen und Belegen zu den ganzen Vorgängen (PDF)
- Plakat mit Auszügen aus OLG-Beschluss (siehe rechts, PDF)
Ähnliche Seiten
- Kritisches zu Volker Bouffier
- Repression und Recht
- Anti-Knast-Seiten auf projektwerkstatt.de
- Infos zu den laufenden und abgeschlossenen Prozessen
Spaß
- Trainiert die Polizei fürs Rückspiel? Federballspiel mit Stopp-Kelle (auf YouTube)
- 5-Jahres-Jubiläum als Wiederholung: Federballnacht am 14.5.2011 vor Gießener Gerichten
www.polizeizeugen.de.vu:
Die Internetseite zur Ungleichbehandlung von Polizei und Nicht-Polizei vor Gericht. Das Flugblatt zur Aktion (A4 beidseitig zum Kopieren und verteilen)











