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Aus drei
Gründen halte ich Aktionen gegen die Castor-Transporte dennoch für
nicht in unserem Sinne:
Erstens:
Wenn wir unterstellen, die Castor-Transporte seien unsicher - und sie sind
es -, müssen wir das Risiko, das mit ihnen verbunden ist, nicht noch
dadurch steigern, daß wir Terroristen und Systemfeinden die Möglichkeit
geben, unter dem Deckmäntelchen unserer Aktionen diese Gefahr noch
zu steigern. Es ist bereits geschehen, daß während Anti-Castor-Aktionen
Schienen unterhöhlt wurden und ähnliches. Ich muß schon
fragen: Wollen wir wirklich die Gefahr der Kernkraft demonstrieren, indem
wir Unfälle provozieren? Das kann nicht sein!
Zweitens:
Jeder Widerstand, den Umweltschutz und Terroristen - Systemfeinde, die
dies lediglich als Scheinlegitimation nutzen - gegen die Castor Transporte
leisten, führt einen Bedarf an staatlichem Aufwand zum Schutze dieser
Transporte mit sich. Dies kostet Geld, und zwar das Geld aller Bürger,
auch unseres. ...
Drittens:
In der Regel laufen Aktionen von Umweltschützern unter dem Begriff
Widerstand. Das Grundgesetz - und einzig hierauf kann man sich berufen,
will mann nicht den Weg der Illegalität beschreiten - spricht jedem
Deutschen auch das Recht auf Widerstand zu. Widerstand allerdings lediglich
gegen systemwidrige Entscheidungen oder systemfeindliche Personen, und
auch das erst dann, wenn die staatlichen Organe zur Abwehr dieser Systemfeinde
außerstande sind. ...
(Bundjugend-Hessen-Vorständler
Adrian im AktivInfo Febr./März 2001)
Ebensowenig
wie das kapitalistische Privateigentum, welches durch Betrug und Gewalt
entstanden ist und sich unter dem Schutze der Autorität entwickelte,
hat das abstrakte Gesetz einen Anspruch auf den Resprekt der Menschen.
Entsprungen aus Gewalt und Aberglauben, eingeführt im Interesse der
Priester, Eroberer und reihen Ausbeuter, muß es am Tage, wo das Volk
entschlossen ist, seine Ketten zu brechen, gänglich abgeschafft werden.
(Peter
Kropotkin, 1985: Gesetz und Autorität, S. 13)
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