FREIE FAHRT FÜR FREIE MENSCHEN: § 265A STGB STREICHEN! NULLTARIF IM ÖPNV!
Schwarzstrafen: Einleitung
1. Schwarzstrafen: Einleitung
2. "Schwarzfahren" als Aktion
3. Eine kleine Geschichte ...
4. Zum Begriff "Schwarzfahren"
5. Buchvorstellungen zum Themenbereich
Ca. ein Fünftel aller Einnahmen für Fahrkarten müssen für das Fahrkartenwesen selbst ausgegeben werden (Automaten, Kontrolleur_innen, Kartendruck, Buchhaltung und all das Drumherum). Hinzu kommen der Werbeetat und die Kosten für Gerichtsverfahren plus Haft für Tausende von Menschen. Die könnten wegfallen, wenn es heißen würde: Nulltarif für alle! Steigen bei gleichzeitig attraktiven Verkehrsverbindungen und Fahrradstraßen zu allen Zielen in der Stadt dann immer mehr um, wird mehr Geld bei Pendlerpauschale, Dienstwagenabsetzung und Autoinfrastruktur gespart als ein Nulltarif kostet. Warum also der Autoindustrie Geld in den Arsch blasen, wenn es für Mensch und Umwelt nur Nachteile bringt?
Bewegungsfreiheit ist ein Grundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 Grundgesetz). Doch wer kein Geld hat, kann nur zu Fuß gehen. Benutzt sie_er doch die Bahn oder kauft aus anderen Gründen keine Fahrtkarte, nennt sich das im Volksmund "Schwarzfahren". Strafrechtlich heißt es "Erschleichung von Leistungen". Wird ein_e Schwarzfahrer_in erwischt, kostet es doppelt. Zum einen wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt (doppelter Fahrpreis, mind. 40 Euro, in manchen Gegenden auch mehr) fällig, zum anderen kann eine Strafanzeige erfolgen, die zu einer Geldstrafe oder auch Gefängnissen führt. Es gibt etliche Verurteilungen zu mehrmonatigen Haftstrafen ohne Bewährung. Die (Klassen-)Justiz kennt keine Gnade, wenn Menschen sich vom gesellschaftlichen Reichtum einfach etwas nehmen - selbst wenn es niemanden stört oder schadet.
Schwarzfahren" gehört zu den Straftaten, die es eigentlich gar nicht geben dürfte - jedenfalls, wenn mensch der Propaganda vieler Strafbefürworter_innen glaubt. Dort wird nämlich behauptet, dass Strafe nötig sei, um Verhalten zu sanktionieren, mit dem Menschen anderen Menschen schaden. Das aber ist ziemlicher Unsinn. In den Gefängnissen sitzen fast nur Menschen, die entweder nur anderen Menschen oder Institutionen etwas geklaut haben (also geringer Schaden nur des Besitzes) oder einfach nur gegen abstrakte Regeln verstoßen, aber dabei niemanden schädigen. Der Konsum nicht zugelassener Drogen gehört hierzu, die Verunglimpfung von Staatssymbolen (z.B. Karikaturen der Bundesflagge oder Nationalhymne) ... und eben "Schwarzfahren". Denn wer einfach so in einer Straßenbahn mitfährt, schädigt niemanden. Die Fahrpreise, die andere in der Bahn bezahlen, enthalten einen guten Anteil für das Fahrkartenwesen, aber nicht für die Umsonstfahrt der Einzelnen. Wer also auf "Schwarzfahrer_in" und Kontrolleur_in trifft, muss wissen: Die Kontrollperson hat Geld gekostet und die Fahrkarte teurer gemacht, nicht die_der "Schwarzfahrer_in"!
Hinzu kommt, dass ein Fahren ohne Ticket doppelt sanktioniert wird – einmal durch die fälligen 60 Euro als erhöhter oder den doppelten Fahrpreis, zum anderen durch die Bestrafung nach 265a StGB.
Wir fordern eine Änderung des § 265a Strafgesetzbuch!
Streichung der Passage „die Beförderung durch ein Verkehrsmittel“ im Absatz 1 des Paragraphen.
Oder:
Hinzufügen der klärenden Worte „durch aktive Täuschung, Manipulation oder Umgehen“ vor „erschleicht“.
Richterin Julia Scherf am 19.3.2018 in 30min Deutschland (RTL)
Teil 1, 11:00min direkt vor Bildern von Aktionen (Genfelder, Aktionsschwarzfahren)
Nicht jeder, der hartnäckig ist, ist gleich ein Querulant. Politische Aktivisten etwa kämpfen dafür, dass Missstände deutlich werden und machen auf nicht mehr zeitgemäße Gesetze aufmerksam. Sie wollen die Gesellschaft verändern, auch mit guten Motiven. Daher sollte man vorsichtig sein, jemanden als Spinner, Querulant oder Rechthaber zu bezeichnen.
In Teil 2, 7:07min nach einem Beitrag über das Aktionsschwarzfahren und die daraus resultierenden Gerichtsprozesse
Nur weil man mal etwas vor Gericht klären lassen will, ist man noch lange kein Querulant. Es ist gut und richtig, für sein Recht zu kämpfen. Dafür sind die Gerichte da. Und manchmal zahlt sich Hartnäckigkeit auch aus. Viele Errungenschaften in unserem Rechtsstaat beruhen darauf, dass Einzelne immer wieder ihr Recht eingeklagt und die Rechtsprechung damit verändert haben. Davon profitieren wir alle.
Doch in dem merkwürdigen Begriff der "Beförderungserschleichung" liegt eine Möglichkeit ... "Schwarzfahren" mit Kennzeichnung!
(Mitschnitt eines Workshops mit Jörg Bergstedt in der Projektwerkstatt, Dez. 2016)
Interviews: 2.8.2018 auf RadioCorax (Halle)
Berlins Justizsenator Dirk Behrendt im Tagesspiegel, 22.10.2017
Meine Prognose ist, dass es den Straftatbestand in zehn Jahren so nicht mehr geben wird.
Aber eigentlich ...
Dass Schwarzfahris nicht mehr bestraft werden, ist nur ein Baustein. Wir wollen eine Verkehrswende - hin zu einer umwelt- und menschenfreundlichen, ökologischen und sozial gerechten Mobilität für alle. Unsere Forderungen sind autofreie Städte, kurze Wege, kein Zwang zum Fahren (z.B. für Jobs) und der Nulltarif in Bussen und Bahnen. Mehr auf www.verkehrswende.siehe.website!- Wie viele Gerichte und Politiker*innen denken, zeigt dieser Text. Hier ist es allerdings als Satire gemeint ...