DEMOKRATIE = VOLKSHERRSCHAFT (DEFINITIONEN)
Demokratie ist ...
1. Demokratie ist ...
2. Volksherrschaft
3. Der Mythos "Demokratie"
4. Demokratie ist, wenn das Gewünschte rauskommt
5. Nicht demokratisch ...
6. Links und Materialien
Einordnung nach Max Webers Herrschaftsformenliste: Typus legaler bzw. charismatischer Herrschaft (Wörterbuch zur Politik, S. 205)
In der repräsentativen Demokratie geht die Staatsgewalt insoweit vom Volke aus, als dieses in Abständen von meistens 4 bis 5 Jahren Repräsentanten wählt (Personen oder Parteien), die die politischen Entscheidungen für die Zeit der nächsten Wahlperiode treffen. Beim reinen Verhältniswahlrecht kann der Wähler eine Partei benennen, die seinen politischen Vorstellungen am nächsten kommt. Im Parlament sind die Parteien dann etwa mit der Stärke vertreten, die ihrem Stimmenanteil entspricht. Beim reinen Mehrheitswahlrecht zieht aus jedem Wahlkreis derjenige Bewerber ins Parlament ein, der dort die meisten Stimmen auf sich vereint. Verschiedene Mischformen kommen vor. In der Stochokratie werden die Vertreter des Volkes per Los bestimmt! In der direkten Demokratie liegt die gesamte Macht beim Volk.In der Praxis tritt diese Form der Demokratie auf Staatsebene allerdings nie auf; es wird vielmehr auf die plebiszitäre Elemente gesetzt, wobei das Volk nur in wichtigen Entscheidungen per Volksentscheid unmittelbar beteiligt wird. Das Rätesystem schließlich stellt eine Mischform zwischen direkter und repräsentativer Demokratie dar. Die meisten modernen Demokratien sind repräsentative Demokratien, teilweise mit direktdemokratischen Elementen wie Volksentscheiden auf nationaler oder kommunaler Ebene. Die Schweiz ist auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene eine plebiszitäre Demokratie, wobei auf nationaler und in den meisten Kantonen auch auf kantonaler Ebene und in größeren Städten auf kommunaler Ebene ein Parlament Legislative ist, und das Volk bei Parlamentsentscheiden nur über Verfassungsänderungen und über Gesetzesänderungen abstimmt. Zusätzlich gibt es für das Volk noch das Recht der Verfassungsinitiative, bei dem eine Anzahl Bürger eine Änderung der Verfassung vorschlagen kann, über die obligatorisch abgestimmt werden muss. Zudem kann mit genügend Unterschriften eine Volksabstimmung (Referendumsabstimmung) über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz erzwungen werden. Einige kleine Kantone haben statt des Parlaments die Landsgemeinde. Auf kommunaler Ebene gibt es in kleineren Orten keine Volksvertretung, sondern Entscheide werden direkt in einer Bürgerversammlung diskutiert und abgestimmt. ...
Die Demokratie (griechisch δημοκρατία ‚Herrschaft des Staatsvolkes‘; von δῆμος dēmos „Staatsvolk“ und altgriechisch κράτος krátos „Gewalt“, „Macht“, „Herrschaft“), ursprünglich von Aristoteles abwertend im Sinne von "Herrschaft des Pöbels" gebraucht, bezeichnete zunächst die direkte Volksherrschaft (heute: Direktdemokratie, Radikaldemokratie, Basisdemokratie). Heute wird "Demokratie" zumeist als allgemeinerer Sammelbegriff für Regierungsformen gebraucht, deren Herrschaftsgrundlage aus dem Volk abgeleitet wird. In den so genannten Repräsentativen Demokratien werden hierzu von den Bürgern eines Staates Repräsentanten gewählt, die über Parlamente und in der Regierung im Auftrag des Volkes Herrschaft ausüben sollen. Bei vorwiegend direkt-demokratischen Regierungsformen übt das Volk die Macht selbst aus, zum Beispiel mittels Volksentscheiden, kooperativer Planung. Entscheidendes Merkmal der Demokratie ist die Möglichkeit, die jeweilige Regierung durch eine Abstimmung (entweder des Volkes oder gewählter Vertreter) austauschen zu können, hierin unterscheidet sie sich von der tyrannischen Staatsform. Umgangssprachlich wird unter demokratisch oft auch eine alle Beteiligten gerecht einbeziehende Vorgehensweise verstanden. Daraus folgt auch das im folgenden dargestellte Demokratieverständnis, das Bestandteile der westlichen/bundesdeutschen Vorstellung vom bürgerlich-humanistischen (Rechts-)Staat unter dem Begriff Demokratie subsumiert, die mit ihm weder semantisch noch historisch erklärbar sind. Frühe Demokratietheoretiker der Neuzeit standen dem Prinzip vom Rechtsstaat oder einer Verfassung skeptisch gegenüber, da diese die Macht des Volkes souverän zu entscheiden, beeinträchtigen würden – ebenso wie frühe liberale Theoretiker die Demokratie skeptisch sahen, da eine konsequente Demokratie auch problemlos in die individuellen Freiheitsrechte des Einzelnen eingreifen könnte. Zum westlichen Demokratieverständnis gehören, neben der Beteiligung aller Bürger, der Rechtsstaat und die Sicherung der Menschenrechte. In Deutschland wird die Demokratie durch das Grundgesetz als tragendes Verfassungsprinzip festgelegt. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (Art. 20, Abs. 2 GG). Auch in der österreichischen Bundesverfassung heißt es bereits im Artikel 1: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus. ...
In Mehrheitsdemokratien wird die Regierung aus Parteien zusammengesetzt, die im Parlament die Mehrheit haben. Damit hat die Regierung gute Chancen, ihre Vorschläge beim Parlament durchzubringen. Bei einem Regierungswechsel kann jedoch das Pendel wieder in die entgegengesetzte Richtung laufen. Großbritannien und die USA sind Beispiele für Mehrheitsdemokratien. In einer Konkordanzdemokratie, werden öffentliche Ämter nach Proporz oder Parität verteilt. Alle größeren Parteien und wichtigen Interessengruppen sind an der Entscheidungsfindung beteiligt und die Entscheidung ist praktisch immer ein Kompromiss. Der Entscheidungsprozess braucht mehr Zeit und große Veränderungen sind kaum möglich, andererseits sind die Verhältnisse auch über längere Zeit stabil und es werden keine politischen Entscheide bei einem Regierungswechsel umgestürzt. Die Schweiz ist ein Beispiel für eine Konkordanzdemokratie. Die Abgrenzung von Konkordanz- und Konsensdemokratie ist schwierig und variiert sehr stark je nach Autor. Vielfach werden die Begriffe in der Literatur gleichgesetzt, die Unterschiede sind dann auch tatsächlich marginal. Konsensdemokratien zeigen gemeinhin eine ausgeprägte Machtteilung in der Exekutive, ein gleichberechtigtes Zwei-Kammern-System, die Nutzung des Verhältniswahlrechts und eine starre, nur durch Zweidrittel Mehrheit zu ändernde Verfassung. Deutschland passt sehr gut in dieses Raster und wird daher als Konsensdemokratie geführt. (Quelle dieses Textes und der Links)
... sich vertreten lassen und an das "Wohl der Gemeinschaft" zu denken
Aus Hilde Kammer/Elisabeth Bartsch,1993, "Jugendlexikon Politik", Rowohlt Taschenbuch Verlag in Reinbek (S. 52 f.)*
Demokratie heißt "Herrschaft des Volkes". ... Die Millionen Einwohner eines Staates sind nicht wie eine Familie in einem Raum zu versammeln. Die Staatsbürger benutzen ihr Stimmrecht, um Abgeordnete zu wählen, die sie im Parlament vertreten und in ihrem Namen Gesetze beschließen. Jeder Bürger hat die Wahl zwischen den Vertretern zweier oder mehrerer Parteien, die unterschiedliche Interessen durchsetzen wollen. Die dritte Grundlage einer Demokratie ist also die Freiheit der Entscheidung zwischen mehreren Angeboten. ... Demokratie kann nur verwirklicht werden, wenn alle Bürger im Staat begreifen, daß sie selbst der Staat sind. Demokratie erfordert von jedem Bürger Mitarbeit, Mitverantwortung und die Bereitschaft, über das eigene Wohl hinaus am Wohl der Gemeinschaft mitzuwirken. Nicht alle Menschen sind dazu bereit und fähig.
Volk als höchster Gewaltträger
Aus Herder-Lexikon Politik, Ausgabe für die Hess. Landeszentrale für politische Bildung, 1991 (S. 229 f.)*
... die Herrschaftsform, in der die ausgeübte Macht ideell auf das Volk als höchstem Gewaltträger zurückgeführt wird und dieses die konkrete Regierungsgewalt legitimiert und kontrolliert. Die wesentl. Grundelemente der D. sind: a) Volkssouveränität: ihre Konkretisierung u. Ausübung durch Repräsentationsorgane, Verantwortung der Regierenden gegenüber den Regierten ... Voraussetzungen der D. sind ferner die Förderung der allg. Erziehung und eine gewisse geistige Gemeinschaft aller Staatsbürger, ein Mindestbestand an gemeinsamen Überzeugungen moral.-eth. Art.
Aus Manfred G. Schmidt, 1995, "Wörterbuch zur Politik", Alfred Kröner Verlag (S. 205 f.)
Oberbegriff für eine Vielzahl politischer Ordnungen, denen die begründete und rechtmäßige Berufung von Herrschaft auf den Willen des Volkes im Sinne von Demos und die Rechenschaftspflichtigkeit der Herrscher gegenüber den Herrschaftsunterworfenen gemeinsam ist. Im Unterschied zum älteren Demokratiebegriff, der auf die Volksversammlungsherrschaft in den Stadtstaaten (Polis) der griechischen Antike gemünzt war ..., dient D. in den neuzeitlichen Massendemokratien zur Bezeichnung einer Institutionenordnung oder einer Staatsform von Kleinstaaten und Flächenstaaten, in denen die Herrschaft aus dem Volk hervorgeht und durch seine Repräsentanten ... und letztlich unter Berufung auf sein Interesse oder das Interesse der Mehrheit ausgeübt wird ...
Demos (S. 209)
Das Volk im Sinne der Bürger, die in vollem Umfang berechtigt sind, an der Meinungs- und Willensbildung in öffentlichen Angelegenheiten mitzuwirken.
Dieter S. Lutz, Ist die Demokratie am Ende?, in: Willy-Brandt-Kreis (Hrsg.), 2001, "Zur Lage der Nation", Rowohlt-Verlag, zitiert nach FR, 14.1.2001 (S. 6)
Demokratie bedeutet Herrschaft auf Zeit. Gerade der Versuch, über die Verknappung der Zeit die Gefahr des Machtmißbrauchs zu beschneiden, führt in der Realität aber zu einem Typus von Politiker und Politikerin, der geneigt ist, eher gegenwartsorientiert und machterhaltungsfixiert zu entscheiden und zu handeln als zukunftsorientiert und/oder gar unpopulär. ...
Demokratie erhält ihre formale Logik aus der "Herrschaft des Volkes" durch gewählte Vertreter. Die Wahl erfolgt in der Gegenwart. Wähler und Gewählte leben und handeln in der Gegenwart. Demokratie bezieht ihre formale Legitimation also aus der Gegenwart für die Gegenwart. "Die Notwendigkeit zu entscheiden" - so Immanuel Kant - "reicht aber weiter, als die Möglichkeit zu erkennen". Eine formale Legitimation "aus der Zukunft" ist naturgemäß allerdings ausgeschlossen. An ihre Stelle muss eine materielle Legitimation aus der Gegenwart "für die Zukunft" treten. Deren formale Repräsentation Repräsentanten sind aber zugleich jene Gewählten, welche ihre auf Zeit verliehene Macht nutzen müssen, die aktuellen Bedürfnisse und Forderungen einer Wählermehrheit zu befriedigen, die sie wiederum brauchen, um sich kurz- und mittelfristig an der Macht zu halten - ungeachtet der langfristigen Folgen für Umwelt, Nachwelt und Frieden. ...
Demokratie ist (national-)staatlich ausgerichtet ... Mit Blick auf Demokratie heißt dies, dass die Legitimation ihrer politischen Entscheidungsträger und Akteure formal an den Staatsgrenzen endet, unabhängig von Sachfragen und deren Folgen und Wirkungen.
Aus Christian Meier, "Die Parlamentarische Demokratie", dtv in München (S. 7, 268)
Demokratie, "Volks-Herrschaft" ...
Definition bei Lenin 25, 469
Zitiert in: Klaus, Georg/Buhr, Manfred (1975), "Philosophisches Wörterbuch", VEB Bibliographisches Institut Leipzig (S. 256)
Demokratie ist nicht identisch mit Unterordnung der Minderheit unter die Mehrheit. Demokratie ist ein die Unterordnung der Minderheit unter die Mehrheit anerkennender Staat, d.h. eine Organisation zur systematischen Gewaltanwendung einer Klasse gegen die andere, eines Teil der Bevölkerung gegen den anderen.
Aus Joseph A. Schumpeter: Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie, zitiert in: Massing, Peter/Breit, Gotthard (2002): „Demokratie-Theorien“, Wochenschau Verlag Schwalbach, Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn (S. 183, mehr Auszüge ...)*
Und wir definieren: die demokratische Methode ist diejenige Ordnung der Institutionen zur Erreichung politischer Entscheidungen, bei welcher einzelne die Entscheidungsbefugnis vermittels eines Konkurrenzkampfs um die Stimmen des Volkes erwerben.
Aus Heinrichs, Johannes (2003), „Revolution der Demokratie“, Maas Verlag in Berlin (S. 15 und 21, mehr Auszüge ...)
Als 1793 die erste republikanische Verfassung beschlossen wurde, definierte Robespierre seine Vorstellung von Demokratie:
"Die Demokratie ist ein Staat, in dein das souveräne Volk, von Gesetzen geleitet, die sein Werk sind, tut, was es tun kann, und durch Delegierte tun lässt, was es selbst nicht verrichten kann." ...
Demokratie hat entweder etwas mit dem Glück der Vergemeinschaftung, auch als staatliche Rechtsgemeinschaft, zu tun - oder ihre Sache ist vertan. Vielleicht ist das die eigentliche Alternative: Untätigkeit oder Mitgestaltung von Gemeinschaft?
Diktatur als notwendiger Teil - Demokratie im DDR-Staatsdenken
Aus "Demokratie" in: Klaus, Georg/Buhr, Manfred (1975), "Philosophisches Wörterbuch", VEB Bibliographisches Institut Leipzig (S. 256 f.)
eigtl: Volksherrschaft.
Staatsform, deren Inhalt vom Charakter des jeweiligen Staates bestimmt wird. ...
Die Grundfrage jeder Demokratie ist die Frage der politischen Macht. ...
Die sozialistische Demokratie entsteht und entwickelt sich mit der Eroberung der politischen Macht durch die Arbeiterklasse und der sozialistischen Umgestaltung der gesamten Gesellschaft in der Periode der Diktatur des Proletariats. "Der erste Schritt in der Arbeiterrevolution (ist) die Erhebung des Proletariats zur herrschenden Klasse, die Erkämpfung der Demokratie" (Marx/Engels 4, 481). ...
Das demokratische Wesen der Herrschaft der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten schließt nicht aus, sondern erfordert vielmehr, daß dieselbe Herrschaft der Arbeiterklasse gegenüber den Feindes des Sozialismus Diktatur (der Menschen des Volkes über eine kleine Minderheit) ist und ihnen gegenüber gegebenenfalls diktatorische Maßnahmen anwendet. ...
Im Gesamtsystem der sozialistischen Demokratie nehmen die Volksvertretungen als staatliche Machtorgane der Werktätigen eine besondere Stellung ein. ...
Die Entwicklung der sozialistischen Demokratie, die Heranführung der Volksmassen an die Leitung von Staat, Wirtschaft und Kultur erfordert eine straffe, zentrale Leitung auf der Grundlage eines einheitlichen Planes, ohne die die Initiative und Aktivität der Werktätigen nicht voll zur Entfaltung gebracht und auf die Schwerpunkte orientiert werden kann. Oberstes Prinzip der Leitung der sozialistischen Gesellschaft und Voraussetzung für die Entwicklung der sozialistischen Demokratie ist deshalb die ständige Vervollkommnung des Demokratischen Zentralismus.
Aus Bernd Guggenberger, "Demokratie/Demokratietheorie" in: Dieter Nohlen (Hrsg. 1991), "Wörterbuch Staat und Politik", R. Piper München in Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung (S. 70 f.)*
Es existiert eine Fülle gleichermaßen unbefriedigender Definitionsversuche, die meist jeweils ein Element als in besonderer Weise kennzeichnend herausstellen: Volkssouveränität, Gleichheit, Partizipation, Mehrheitsherrschaft, Toleranz, Herrschaftslimitierung und -kontrolle, Grundrechte, Gewaltenteilung, Rechts- und Sozialstaatlichkeit, allgemeine Wahlen, Öffentlichkeit, Meinungswettbewerb, Pluralismus u.a.m. ...
D. bezeichnete für Herodot (bei dem der Begriff erstmals auftaucht) wie für Plato, Aristoteles, Cicero, Seneca und andere klassische Autoren nicht eine besondere Form der Gesellschaft, sondern eine besondere Form ihrer staatlichen Herrschaftsorganisation: jene nämlich, bei der nicht einer (wie in der Monarchie und ihrer Entartungsform, der Tyrannis), auch nicht einige (wie in der Aristokratie und ihrer Entartungsform, der Oligarchie oder Plutokratie), sondern alle herrschen.
Aus Salomon, David (2012): "Demokratie", PapyRossa in Köln (S. 13)
"Der heute gängige Demokratiebegriff meint in der Regel ein politisches System, das durch freie und allge¬meine Wahlen, parlamentarische Repräsentationsverfahren, ein Minimum rechtsstaatlicher Garantien, gewisse Formen der Gewaltenteilung, die Möglichkeit eines friedlichen und geregelten Regierungswechsels auf der Basis eines Mehrparteiensystems und die Geltung bestimmter Grundrechte gekennzeichnet ist. Zu diesen Grundrechten gehört nach herrschendem Verständnis vor allem das Privateigentum an Produktionsmitteln, in das politisch, also durch den 'demokratischen Willensbildungsprozess', nicht eingegriffen werden darf. Schon dadurch werden der demokratischen Willensbildung klare Grenzen gesetzt." (Hirsch 2005, 76)
Definition von "Demokratie" von der Kinder-Demokratieseite der Bundeszentrale für politische Bildung (www.hanisauland.de, Quelle für "Demokratie")*
Das ist griechisch und bedeutet "Herrschaft des Volkes". In Deutschland gibt es diese Staatsform seit 1949, zuvor gab es sie bereits einmal von 1918 bis 1933. Demokratie heißt: Alle Bürger und Bürgerinnen haben die gleichen Rechte und Pflichten. Nicht ein Kaiser hat zu bestimmen, auch kein König und kein General. Alle Menschen dürfen frei ihre Meinung sagen, sich versammeln, sich informieren. Es gibt unterschiedliche Parteien, die ihre Vorstellungen in so genannten Parteiprogrammen kundtun. Die Bürger wählen Personen und Parteien, von denen sie eine bestimmte Zeit lang regiert werden wollen. Und wenn die Regierung ihre Arbeit schlecht macht, kann das Volk bei der nächsten Wahl eine andere Regierung wählen.
In einer Demokratie muss alles, was der Staat tut, nach den Regeln der Verfassung und der geltenden Gesetzen erfolgen. In Deutschland stehen diese Regeln im Grundgesetz. Der demokratische Staat ist also immer auch ein Rechtsstaat.
Hinweis: In Deutschland gab es von 1949 bis 1990 einen zweiten deutschen Staat, die DDR -Deutsche Demokratische Republik -, in dem keine Demokratie herrschte, obwohl im Staatsnamen der Begriff "Demokratie" vorkam.
- Wikipedia zu "Demokratie"
- Weitere Seiten mit Definitionen und Beschreibungen: Auf deutsch-nachrichten.de
Aus der Microsoft-Enzykläpodie (1993-2003 Microsoft Corporation)
Definition: „Demokratie (von griechisch demos: Volk; und kratein: herrschen), „Volksherrschaft”, Bezeichnung für eine Vielzahl von politischen Ordnungen, in denen sich die Herrschaft auf den Willen des Volkes beruft und dem Volk rechenschaftspflichtig ist.
Nach heutigem Verständnis sind folgende Grundprinzipien notwendige Bedingungen für eine Demokratie: Das Prinzip der Gleichheit und damit verbunden die Beteiligung des gesamten Volkes (bzw. seines erwachsenen, wahlberechtigten Teiles), das als Träger der Volkssouveränität Inhaber der Staatsgewalt ist, ist von zentraler Bedeutung. Weiterhin wird in einer Demokratie die Regierung in freier, geheimer und allgemeiner Volkswahl gewählt und kann vom Volk bzw. seinen Repräsentanten auch abgewählt werden, und sie wird vom Volk bzw. seinen Repräsentanten kontrolliert. Die Regierung ist ferner auf das Rechtsstaatsprinzip (d. h. ihre Handlungen müssen mit der Verfassung und den Gesetzen übereinstimmen) und auf das Mehrheitsprinzip (d. h. ihre Handlungen müssen dem Mehrheitswillen folgen) verpflichtet. Ein weiteres zentrales Merkmal der Demokratie ist ein hohes Maß an Meinungsfreiheit und -vielfalt sowie das Vorhandensein einer Opposition (Pluralismus). Und schließlich zählen auch Gewaltenteilung, das Vorhandensein von Institutionen des Verfassungsstaates und die Unabhängigkeit der Gerichte zu unabdingbaren Bestandteilen einer Demokratie…
Aus Niklas Luhmann: Die Zukunft der Demokratie, zitiert in: Massing, Peter/Breit, Gotthard (2002): „Demokratie-Theorien“, Wochenschau Verlag Schwalbach, Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn (S. 247 f., mehr Auszüge ...)
Demokratie ist nicht:
1. Herrschaft des Volkes über das Volk. Sie ist nicht kurzentschlossene Selbstreferenz im Begriff der Herrschaft. Sie ist also nicht: Aufhebung von Herrschaft, Annullierung von Macht durch Macht. In einer herrschaftstheoretisch fixierten Sprache ist dies die einzige Möglichkeit, Selbstreferenz auszudrücken; und das dürfte auch der Grund sein, weshalb das Wort Demokratie' überlebt hat. Theoretisch aber ist die Annahme, daß das Volk sich selbst beherrschen könne, unbrauchbar.
Demokratie ist auch nicht:
2. ein Prinzip, nach dem alle Entscheidungen partizipabel gemacht werden müssen; denn das würde heißen: alle Entscheidungen in Entscheidungen über Entscheidungen aufzulösen. Die Folge wäre eine ins Endlose gehende Vermehrung der Entscheidungslasten, eine riesige Teledemobürokratisierung lind eine letzte Intransparenz der Machtverhältnisse mit Begünstigung der Insider, die genau dies durchschauen und in diesem trüben Wasser sehen und schwimmen können.
Statt dessen schlage ich vor, unter Demokratie die Spaltung der Spitze zu verstehen: die Spaltung der Spitze des ausdifferenzierten politischen Systems durch die Unterscheidung von Regierung und Opposition. Man kann, in systemtheoretischer Terminologie, auch von Codierung des politischen Systems sprechen, wobei Codierung nichts anderes heißt, als daß das System sich an einer Differenz von positivern und negativem Wert orientiert: an der Differenz von wahr und unwahr im Falle der Wissenschaft, an der Differenz von Recht und Unrecht im Falle des Rechtssysterns, an der Differenz von Immanenz und Transzendenz im Falle des Religionssystems, und im Falle des politischen Systems eben an der Differenz von Regierung und Opposition.
Völlige Verwirrung?
Aus Besson, W./Jasper, G. (1966), "Das Leitbild der modernen Demokratie", Paul List Verlag München (herausgegeben von der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung, S. 5 ff.)*
Was wir heute unter Demokratie zu verstehen haben, was ihr Wesen ausmacht, ist trotz vielfachen Gebrauchs recht unklar. Zwar sind wir davon überzeugt, daß Demokratie etwas mit der Freiheit der einzelnen Bürger und der Ableitung aller staatlichen Herrschaftsgewalt aus der Zustimmung der Regierten zu tun habe, aber wir wissen nicht sicher, ob und wie eine solche Vorstellung Demokratie heute verwirklicht werden kann. Zu vieldeutig und zu widerspruchsvoll ist zudem das, was durch die Welt hin als Demokratie und demokratisch ausgegeben wird. ...
So spüren wir allenthalben, daß das alätere Demokratieverständnis unter den Bedingungen der modernen Insutriegesellscahft nicht mehr ohne weiteres brauchbar ist, zumindest aber der Glaube an seine Gültigkeit und Richtigkeit verlorenging. Lebt die heutige Demokratie nicht davon, daß wir sie mit unseren Illusionen umgeben und mit unzeigemäßen Interpretationen rechtfertigen? Das ist eine beunruhigende und weitverbreitete Frage. Stimmt es denn noch, daß das Volk herrschaft, obwohl wir doch eigentlich davon überzeugt sind, daß "die da oben doch machen, was sie wollen" und daß der kleine Meann auf der Straße nichts zu sagen hat? Was hat es also auf sich mit der schönen Formel, Demokratie sei Herrschaft des Volkes durch das Volk für das Volk? Hat das Volk, von dem der Theorie nach alle Staatsgewalt ausgehen soll, überhaupt das Wissen, um kompetent politisch entscheiden zu können?
Oder, um an eine andere beliebte (liberale) Definition zu erinnern, gibt es heute noch Demokratie als Herrschaft der öffentlichen Meinung, wobei diese in einem Prozeß rationaler Diskussion entstehen soll? Wird aber in unserer Öffentlichkeit überhaupt noch vernünftig argumentiert und nicht vielmehr nur emotional reagiert? Was ist ferner die öffentliche Meinung, nach der sich die Politiker richten sollen? Sind es die Ergebnisse der Demoskopie oder die Meinungen und Kommentare, die in den großen Zeitungen und im Rundfink, in den großen Verbänden und Parteien vertreten werden?
Eine ähnliche Unsicherheit stellt sich ein, wenn wir an die Lehre von der Gewaltenteilung denken. Einer weitverbreiteten Ansicht zufolge läßt sich durch ihre Existenz oder Nichtexistenz die Freiheitlichkeit des Gemeinwesens beweisen. Ganz offensichtlich aber stimmt diese von Montesquieu stammende Theorie nicht mehr mit dem modernen parlamentarischen Regierungssystem überein, das gerade auf einer engen Verbindung von Regierung und Parlament beruht.
Anhand solcher geradezu klassischer Deifnitionen und Kriterien ließe sich als unschwer beweisen, daß es heute eigentlich gar keine Demokratie mehr gibt. Aber eben so leicht kann man auch aufzeigen, daß das, was früher als demokratisch galt, den Anforderungen, die wir heute an eine Demokratie stellen, nicht mehr genügt.
Aus Dahn, Daniela (2005), "Demokratischer Abbruch", Rowohlt Verlag in Reinbek, abgedruckt in: Humanwirtschaft 1/06 (S.21)*
Demokratie als Einheit von Volkssouveränität, Grundwerte verteidigenden Rechtsstaat und Gemeinwohl verpflichteter Wirtschaftsordnung ist alternativlos. Demokratie oder Barbarei: Die Zeit läuft.
Aus Gehrcke, Wolfgang, "Die Schere im Bundestag", in: FR, 4.2.2006 (S. 9)
Dabei lebt die Demokratie von Transparenz, Öffentlichkeit, Kontrolle.
Der Sinn der Ergänzung "freiheitlich" vor "demokratisch"
Aus Hans Heinz Holz, "Umkämpftes Recht", in: Junge Welt, 3.5.2006 (S. 10 f.)
Demokratisch heißt, daß die im Grundgesetz offengehaltenen Spielräume für die Gestaltung der gesellschaftlichen Lebensordnung nicht durch einseitige Entscheidungen verschlossen werden dürfen. Es war Abendroths zentraler Gesichtspunkt der Grundgesetzinterpretation, daß die Formulierung "freiheitlich demokratisch" nicht im Sinne einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung verstanden werden dürfe, weil dies bei der Verabschiedung des Grundgesetzes gerade nicht festgeschrieben worden sei.
Volk = die Vielen?
Aus einem Text von Tina Gerts* in Spunk, Zeitschrift der Grüne Jugend (Quelle im Internet)
Demokratie - die "Herrschaft des Volkes" oder auch die "Herrschaft der Vielen"
*Nach der Darstellung im Internet "sorgt sie im Bundesschiedsgericht für Recht und Ordnung im Verband."
In der repräsentativen Demokratie geht die Staatsgewalt insoweit vom Volke aus, als dieses in Abständen von meistens 4 bis 5 Jahren Repräsentanten wählt (Personen oder Parteien), die die politischen Entscheidungen für die Zeit der nächsten Wahlperiode treffen. Beim reinen Verhältniswahlrecht kann der Wähler eine Partei benennen, die seinen politischen Vorstellungen am nächsten kommt. Im Parlament sind die Parteien dann etwa mit der Stärke vertreten, die ihrem Stimmenanteil entspricht. Beim reinen Mehrheitswahlrecht zieht aus jedem Wahlkreis derjenige Bewerber ins Parlament ein, der dort die meisten Stimmen auf sich vereint. Verschiedene Mischformen kommen vor. In der Stochokratie werden die Vertreter des Volkes per Los bestimmt! In der direkten Demokratie liegt die gesamte Macht beim Volk.In der Praxis tritt diese Form der Demokratie auf Staatsebene allerdings nie auf; es wird vielmehr auf die plebiszitäre Elemente gesetzt, wobei das Volk nur in wichtigen Entscheidungen per Volksentscheid unmittelbar beteiligt wird. Das Rätesystem schließlich stellt eine Mischform zwischen direkter und repräsentativer Demokratie dar. Die meisten modernen Demokratien sind repräsentative Demokratien, teilweise mit direktdemokratischen Elementen wie Volksentscheiden auf nationaler oder kommunaler Ebene. Die Schweiz ist auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene eine plebiszitäre Demokratie, wobei auf nationaler und in den meisten Kantonen auch auf kantonaler Ebene und in größeren Städten auf kommunaler Ebene ein Parlament Legislative ist, und das Volk bei Parlamentsentscheiden nur über Verfassungsänderungen und über Gesetzesänderungen abstimmt. Zusätzlich gibt es für das Volk noch das Recht der Verfassungsinitiative, bei dem eine Anzahl Bürger eine Änderung der Verfassung vorschlagen kann, über die obligatorisch abgestimmt werden muss. Zudem kann mit genügend Unterschriften eine Volksabstimmung (Referendumsabstimmung) über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz erzwungen werden. Einige kleine Kantone haben statt des Parlaments die Landsgemeinde. Auf kommunaler Ebene gibt es in kleineren Orten keine Volksvertretung, sondern Entscheide werden direkt in einer Bürgerversammlung diskutiert und abgestimmt. ...
Die Demokratie (griechisch δημοκρατία ‚Herrschaft des Staatsvolkes‘; von δῆμος dēmos „Staatsvolk“ und altgriechisch κράτος krátos „Gewalt“, „Macht“, „Herrschaft“), ursprünglich von Aristoteles abwertend im Sinne von "Herrschaft des Pöbels" gebraucht, bezeichnete zunächst die direkte Volksherrschaft (heute: Direktdemokratie, Radikaldemokratie, Basisdemokratie). Heute wird "Demokratie" zumeist als allgemeinerer Sammelbegriff für Regierungsformen gebraucht, deren Herrschaftsgrundlage aus dem Volk abgeleitet wird. In den so genannten Repräsentativen Demokratien werden hierzu von den Bürgern eines Staates Repräsentanten gewählt, die über Parlamente und in der Regierung im Auftrag des Volkes Herrschaft ausüben sollen. Bei vorwiegend direkt-demokratischen Regierungsformen übt das Volk die Macht selbst aus, zum Beispiel mittels Volksentscheiden, kooperativer Planung. Entscheidendes Merkmal der Demokratie ist die Möglichkeit, die jeweilige Regierung durch eine Abstimmung (entweder des Volkes oder gewählter Vertreter) austauschen zu können, hierin unterscheidet sie sich von der tyrannischen Staatsform. Umgangssprachlich wird unter demokratisch oft auch eine alle Beteiligten gerecht einbeziehende Vorgehensweise verstanden. Daraus folgt auch das im folgenden dargestellte Demokratieverständnis, das Bestandteile der westlichen/bundesdeutschen Vorstellung vom bürgerlich-humanistischen (Rechts-)Staat unter dem Begriff Demokratie subsumiert, die mit ihm weder semantisch noch historisch erklärbar sind. Frühe Demokratietheoretiker der Neuzeit standen dem Prinzip vom Rechtsstaat oder einer Verfassung skeptisch gegenüber, da diese die Macht des Volkes souverän zu entscheiden, beeinträchtigen würden – ebenso wie frühe liberale Theoretiker die Demokratie skeptisch sahen, da eine konsequente Demokratie auch problemlos in die individuellen Freiheitsrechte des Einzelnen eingreifen könnte. Zum westlichen Demokratieverständnis gehören, neben der Beteiligung aller Bürger, der Rechtsstaat und die Sicherung der Menschenrechte. In Deutschland wird die Demokratie durch das Grundgesetz als tragendes Verfassungsprinzip festgelegt. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (Art. 20, Abs. 2 GG). Auch in der österreichischen Bundesverfassung heißt es bereits im Artikel 1: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus. ...
In Mehrheitsdemokratien wird die Regierung aus Parteien zusammengesetzt, die im Parlament die Mehrheit haben. Damit hat die Regierung gute Chancen, ihre Vorschläge beim Parlament durchzubringen. Bei einem Regierungswechsel kann jedoch das Pendel wieder in die entgegengesetzte Richtung laufen. Großbritannien und die USA sind Beispiele für Mehrheitsdemokratien. In einer Konkordanzdemokratie, werden öffentliche Ämter nach Proporz oder Parität verteilt. Alle größeren Parteien und wichtigen Interessengruppen sind an der Entscheidungsfindung beteiligt und die Entscheidung ist praktisch immer ein Kompromiss. Der Entscheidungsprozess braucht mehr Zeit und große Veränderungen sind kaum möglich, andererseits sind die Verhältnisse auch über längere Zeit stabil und es werden keine politischen Entscheide bei einem Regierungswechsel umgestürzt. Die Schweiz ist ein Beispiel für eine Konkordanzdemokratie. Die Abgrenzung von Konkordanz- und Konsensdemokratie ist schwierig und variiert sehr stark je nach Autor. Vielfach werden die Begriffe in der Literatur gleichgesetzt, die Unterschiede sind dann auch tatsächlich marginal. Konsensdemokratien zeigen gemeinhin eine ausgeprägte Machtteilung in der Exekutive, ein gleichberechtigtes Zwei-Kammern-System, die Nutzung des Verhältniswahlrechts und eine starre, nur durch Zweidrittel Mehrheit zu ändernde Verfassung. Deutschland passt sehr gut in dieses Raster und wird daher als Konsensdemokratie geführt. (Quelle dieses Textes und der Links)