Demorecht

VOLK UND STAAT ALS HÖHERE INSTANZEN: DIE GOTTESÄHNLICHKEIT DES VOLKSBEGRIFFES

Das Volk als Ganzes und göttliche Kraft


1. Das Volk als Ganzes und göttliche Kraft
2. Demokratie, Staat, Volk und Göttlichkeit
3. Geschichte: Herrschen als göttliches Wollen
4. Demokratie als Religion
5. Eine Moral für die Demokratie!
6. Weitere Links zu Demokratie und Rechtsstaat

Gesteigert: Volk und Religion als Einheit
Zentrales Merkmal einer jeden Religion ist die Behauptung einer externen Quelle der reinen Wahrheit und die kontextlose Einteilung in Gut und Böse.

Aus Besson, W./Jasper, G. (1966), "Das Leitbild der modernen Demokratie", Paul List Verlag München (herausgegeben von der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung)
In unserem modernen Demokratieverständnis jedoch ist das Volk zwar der höchste Träger aller Herrschaft, aber hierbei doch an Grundwerte gebunden. Von Souveränität im Sinne letzter Ungebundenheit kann also nicht die Rede sein. Die Bindung der modernen Demokratie an bestimmte Prinzipien und Werte kommt schon *in der klassischen Formulierung des Gedankens der Volkssouveränität, in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776, zum Ausdruck, wenn dort als „unmittelbar einleuchtende Wahrheit“ verkündet wird, daß „alle Menschen ... von ihrem Schöpfer mit bestimmten unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind ... ; (Seite 22)

Aus Wendy Brown, „Wir sind jetzt alle Demokraten …“, in: Georgio Agamben u.a. (2012), „Demokratie?“ (S. 55)
Die Demokratie erfreut sich heute einer nie dagewesenen weltweiten Popularität und ist gleichzeitig nie zuvor konzeptionell vager beziehungsweise substanzärmer gewesen. Vielleicht ist ihre aktuelle Beliebtheit auf die Offenheit, ja sogar Inhaltslosigkeit ihrer Bedeutung und Praxis zurückzuführen - wie Barack Obama ist sie ein leerer Signifikant, an den jeder seine Träume und Hoffnungen knüpfen kam. Oder vielleicht ist es dem Kapitalismus, dem zweieiigen Zwilling der modernen Demokratie, der schon immer der Robustere und Gerissenere der beiden war, endlich gelungen, die Demokratie zur »Marke« zu degradieren, jener spätmodernen Variante des Warenfetischismus, die das Verkaufsimage eines Produkts vollständig von dessen Inhalt ablöst. Vielleicht ist die Demokratie ja auch, wie in einem Witz über den Geschichtsoptimismus der Whigs, laut dem das 21. Jahrhundert Götter aufweist, die mit einer von der Moderne längst überwunden geglaubten Intensität miteinander im Krieg legen, als neue Weltreligion in Erscheinung getreten - sie ist keine bestimmte Form politischer Macht und Kultur, sondern ein Altar, vor dem der Westen und seine Bewunderer beten, und der göttliche Zweck, der die imperialen Kreuzzüge des Westens formt und legitimiert.

Der Staat und das Recht als göttliche Kraft
Bei Hegel sieht es andersherum aus, aber auch er bleibt im Kollektiven des Volkes und in der Existenz etwas Höherwertigen hängen - wenn er auch nicht dem Volk (das er nur als Kollektiv ohne höhere Werte betrachtet) und das Göttliche dem Staat "an und für sich" zumißt ...

Staat ist das Absolute - des Menschen höchste Pflicht ist, dazuzugehören
Aus Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Grundlinien der Philosphie de Rechts (PhB 483, 1995), zitiert in: Weber-Fas, Rudolf (2003): Staatsdenker der Moderne, UTB Mohr Siebeck in Tübingen (S. 254 f., mehr Auszüge ...)
Der Staat ist als die Wirklichkeit des substantiellen Willens, die er in dem zu seiner Allgemeinheit erhobenen besonderen Selbstbewußtsein hat, das an und für sich Vernünftige. Diese substantielle Einheit ist absoluter unbewegter Selbstzweck, in welchem die Freiheit zu ihrem höchsten Recht kommt, sowie dieser Endzweck das höchste Recht gegen die Einzelnen hat, deren höchste Pflicht es ist, Mitglieder des Staats zu sein.
Wenn der Staat mit der bürgerlichen Gesellschaft verwechselt und seine Bestimmung in die Sicherheit und den Schutz des Eigentums und der persönlichen Freiheit gesetzt wird, so ist das Interesse der Einzelnen als solcher der letzte Zweck, zu welchem sie vereinigt sind, und es folgt hieraus ebenso, daß es etwas Beliebiges ist, Mitglied des Staates zu sein. - Er hat aber ein ganz anderes Verhältnis zum Individuum; indem er objektiver Geist ist, so hat das Individuum selbst nur Objektivität, Wahrheit und Sittlichkeit, als es ein Glied desselben ist. Die Vereinigung als solche ist selbst der wahrhafte Inhalt und Zweck, und die Bestimmung der Individuen ist, ein allgemeines Leben zu führen; ihre weitere besondere Befriedigung, Tätigkeit, Weise des Verhaltens hat dies Substantielle und Allgemeingültige zu seinem Ausgangspunkte und Resultate. - Die Vernünftigkeit besteht, abstrakt betrachtet, überhaupt in der sich durchdringenden Einheit der Allgemeinheit und der Einzelnheit, und hier konkret dem Inhalte nach in der Einheit der objektiven Freiheit, d.i. des allgemeinen substantiellen Willens, und der subjektiven Freiheit als des individuellen Wissens und seines besonderen Zwecke suchenden Willens - und deswegen der Form nach in einem nach gedachten, d. h. allgemeinen Gesetzen und Grundsätzen sich bestimmenden Handeln. - Diese Idee ist das an und für sich ewige und notwendige Sein des Geistes.


Angst um das Göttliche, wenn das Volk bestimmt
Aus Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Grundlinien der Philosphie de Rechts (PhB 483, 1995), zitiert in: Weber-Fas, Rudolf (2003): Staatsdenker der Moderne, UTB Mohr Siebeck in Tübingen (S. 255, mehr Auszüge ...)
In Ansehung des Aufsuchens dieses Begriffes hat Rousseau das Verdienst gehabt, ein Prinzip, das nicht nur seiner Form nach (wie etwa der Sozialitätstrieb, die göttliche Autorität), sondern dem Inhalte nach Gedanke ist, und zwar das Denken selbst ist, nämlich den Willen als Prinzip des Staats aufgestellt zu haben. Allein indem er den Willen nur in bestimmter Form des einzelnen Willens (wie nachher auch Fichte) und den allgemeinen Willen nicht als (las an und für sich Vernünftige des Willens, sondern nur als das Gemeinschaftliche, das aus diesem einzelnen Willen als bewußtem hervorgehe, fasste: so wird die Vereinigung der Einzelnen im Staat zu einem Vertrag, der somit ihre Willkür, Meinung und beliebige, ausdrückliche Einwilligung zur Grundlage hat, und es folgen die weiteren bloß verständigen, das an und für sich seiende Göttliche und dessen absolute Autorität und Majestät zerstörenden Konsequenzen.

Noch konsequenter gedacht: Staat und Gott als Einheit
Aus Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Grundlinien der Philosphie de Rechts (PhB 483, 1995), zitiert in: Weber-Fas, Rudolf (2003): Staatsdenker der Moderne, UTB Mohr Siebeck in Tübingen (S. 262 f., mehr Auszüge ...)
...; denn selbst Staat, Gesetze und Pflichten sind in ihrer Wirklichkeit ein Bestimmtes, das in eine höhere Sphäre als in seine Grundlage übergeht (Encyklop. der phil. Wissensch. [1817], § 453). Deswegen enthält die Religion auch den Ort, der in aller Veränderung und in dem Verlust wirklicher Zwecke, Interessen und Besitztümer, das Bewußtsein des Unwandelbaren und der höchsten Freiheit und Befriedigung gewährt. Wenn nun die Religion so die Grundlage ausmacht, welche das Sittliche überhaupt und näher die Natur des Staats als den göttlichen Willen enthält, so ist es zugleich nur Grundlage, was sie ist, und hier ist es, worin beide auseinandergehen. Der Staat ist göttlicher Wille als gegenwärtiger, sich zur wirklichen Gestalt und Organisation einer Welt entfaltender Geist.

Hand in Hand: Religion/Kirche und Staat
Aus Binder/Steinbügl (1966), "Unsere Zeit", Lehrmittelverlag Wilhelm Hagemann Düsseldorf (S. 15), zitiert in: Informationen zur politischen Bildung Nr. 216 (Neudruck 2000), "Recht", Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn (S. 6)
Die christliche Kirche übernahm weithin römische Ordnung und römisches Gesetz und trug das römische Recht in den germanischen Bereich, in dem ein stark im Volk verankertes, vom Gedanken der Freiheit erfülltes Volksrecht Gültigkeit hatte.

Aus Eppler, Erhard (2005): "Auslaufmodell Staat?", Suhrkamp Verlag in Frankfurt (S. 17)
Daß man den Staat als Obrigkeit anerkennt, war lutherische Tradition.

*Zitiert im Buch "Demokratie. Die Herrschaft des Volkes. Eine Abrechnung

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