FILME ZU POLIZEI, JUSTIZ UND DEN MÖGLICHKEITEN, SICH ZU WEHREN
"Unter Paragraphen" I und II, der Kampf darum sowie weitere Dokumentarfilme
1. "Unter Paragraphen" I und II, der Kampf darum sowie weitere Dokumentarfilme
2. Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz"
3. Mitschnitte von Aktionen, Veranstaltungen, Sendungen und Diskussionen
4. Hirnstupser-Beiträge zum Thema
5. Rechtsticker (Nachrichten)
6. Links und Materialien
"Unter Paragraphen II - Anspruch und Wirklichkeit im Gerichtssaal"
Extraseiten: Film und den Streit darum ++ Richterin Bock-Hamel
Zehn Jahre nach dem Antirepressionsklassiker "Unter Paragraphen" erscheint "Unter Paragraphen II" - und der ist noch wilder. Mitgeschnittene Strafprozesse, in denen die Angeklagten nicht nur gar keine Anträge stellen konnten, sondern gleich eingesperrt wurden, wenn sie es doch versuchten. In den Hauptrollen: Die Braunschweiger Richterin Bock-Hamel und je ein Staatsanwalt, die sich null an die rechtlichen Vorgaben der Strafprozessordnung halten, aber die Angeklagten immer wieder über deren vermeintliche Regeln belehren. In Nebenrollen Angeklagte, Verteidiger*innen und Zuhörer*innen, die ermahnt und schließlich weggesperrt werden. Kopfschütteln ist garantiert. ++ Die ursprüngliche Version wurde durch eine (bislang unbekannte) Behörde auf Youtube gesperrt ++ Hirnstupser zum Thema ++ Langversion bei MrMarxismo
Mehr Infos und Filme hier ... ++ Interview vor der Uraufführung in der taz ++ Download als mp4-Datei
Überfall der Polizei auf die Versammlung am 12.10.2023 in Braunschweig: Am 12.10.2023 fand ab 17.30 Uhr (Anmeldung) eine Versammlung statt, deren einzige Ausdruckmittel das Zeigen eines Films mit dem Titel „Unter Paragraphen II“ sein sollte. Von Beginn an war ein erhebliches Polizeiaufgebot mit u.a. anwesender Bereitschaftspolizei in Stärke von knapp 50 Uniformierten sowie von Führungskräften aus Landgericht und Staatsanwaltschaft vor. Fünf Minuten nach Beginn der Filmvorführung wurde diese gewaltsam unterbrochen und die Ausdrucksmittel der Versammlung (Beamer und Laptop) beschlagnahmt. Zudem wurden der Versammlungsleiter und der nur als einfacher Versammlungsteilnehmer anwesende Filmemacher aus der Versammlung ausgeschlossen und, trotz schon vor Ort erfolgter Personalienfeststellung, verhaftet. Sie wurden ca. 4 Stunden festgehalten, ohne dass dafür eine Begründung erkennbar war – außer dem unausgesprochenen Ziel, die Durchführung der unerwünschten, weil justizkritischen Veranstaltung zu verhindern (was auch gelang).
- Rechtliche Bewertung ++ Polizeimeldung
- Berichte: Braunschweiger Zeitung ++ telepolis/heise.de (mit umfangreicher Debatte) ++ ND ++ UntergrundBlättle ++ taz
- Ein anwesender Journalist der Braunschweiger Zeitung hat Videosequenzen auf TikTok gepostet
- Fortsetzungsfeststellungsklage des Filmemachers gegen seine Verhaftung ++ Strafanzeige
Statements zum Übergriff auf die Versammlung
Was die Versammlung eigentlich theoretisch durch einen Film erörtern wollte, ließ sich direkt praktisch erleben: Wer Macht hat, braucht sich um das Recht nicht zu scheren. Schon vor Versammlungsbeginn massive aufdringliche Polizeipräsenz, die Richterin Bock-Hamel, deren Prozessführung durch die Versammlung kritisch thematisiert wurde, selbst mit Schirmmütze verkleidet vor Ort, im Austausch mit der Polizei. Die Einsatzleitung vor Ort hatte dann klar einen Auftrag: Die Filmvorführung direkt unterbinden. Argumentation: Auch wenn die Presse bei einer öffentlichen Veranstaltung (einem Strafprozess am LG Braunschweig) Aufnahmen machen durfte, heißt das noch lange nicht, dass die auch veröffentlicht werden dürfen! Meinungs- und Pressefreiheit enden also genau dort, wo die persönlichen und beruflichen Befindlichkeiten einflussreicher „Staatsdiener“ betroffen sind.
Lotte Herzberg, Versammlungsteilnehmerin
Das eine mäßig freundliche Aussage zu einem Polizisten wie: "Fahr weiter, Alter", zu einer Anzeige wegen Beleidigung! führt, die den BürgerInnen Geld kostet durch ein völlig unnötiges an den Haaren herbeigezogenes Gerichtsverfahren läßt tief in die Abgründe unseres Rechtsstaats blicken. Was sollte damit bewiesen werden? Was an den drei Worten rechtfertigt ein Gerichtsverfahren? Dass beim Abseilen von einer Brücke der Verkehr gefährdet wird, will ich ja noch einsehen, auch wenn meiner Meinung nach, diese friedlichen Proteste bei der gerechtfertigten Kritik, an den Zuständen in unserer Gesellschaft, absolut notwendig sind. Für mich sind diese Leute die gegen den reißend starken Gegenmainstream standhalten und nicht aufgeben: HeldInnen. Ja, und wenn man den Mut besessen hat zu zeigen, dass etwas dringend getan werden muss, dann wird man dafür bestraft. Wenn das kein Machtmissbrauch seitens unserer, offenbar nicht so unabhängigen, Justiz ist, dann würde mich das schon sehr wundern. In der Zukunft wird man diese Urteile in eine Reihe mit dem Unrecht stellen, das auch zu anderen Zeiten lediglich dem Mainstream der manipulierten Bevölkerung Rechnung trug. Man denke mal ruhig über die Verhältnismäßigkeit der Urteile nach und: Urteile selber.
M.Werner, VW-Bandarbeiter
Wenn die Richterin und das Landgericht so ein reines Gewissen hätten, dann hätten sie den Dokumentarfilm ja nicht zu fürchten brauchen. Dass sie ihn schon nach drei Minuten mit völlig übertriebener Polizeimacht und -gewalt beenden ließen belegt, dass sie fürchten, dass die Wahrheit über ihre voreingenommene und ungesetzliche Verfahrensführung ans Licht der Öffentlichkeit kommt. Gut, dass der Film im Internet verfügbar ist!
Edmund Schultz, 59, Projektmanager
Das war Klein-Russland: Staatskritiker*innen zeigen einen staatskritischen Film. Die Polizei zerschlägt im Beisein der Justizführung die Versammlung, beschlagnahmt die eingesetzten Materialien und nimmt Versammlungsleiter und Filmemacher fest.
Jörg Bergstedt, 59, Filmemacher
Weitere Vorführungen und Vorführversuche
- Pressemitteilung "Kirchliches Jugendzentrum sagt womöglich strafbare Filmaufführung ab" am 9.2.2024
Kurz danach die nächste Attacke: Behörde ordnet das Verbot des Films in Deutschland an. Die
Gründe dafür sind ebenso unbekannt wie die Behörde, die hier gehandelt hat. Youtube verweigert jede Auskunft.