Demorecht

FELDER UND AKTIONEN: GENTECHNIK IN UND AUS GIESSEN

Genversuchsfelder in Gießen


1. Genversuchsfelder in Gießen
2. Weitere Genversuchsfelder und -anbau in Hessen
3. Zur Bedeutung der Gentechnikfelder in Gießen
4. Protest und Widerstand
5. Uni gegen Gentechnikkritik
6. Links

Gentechnikfelder der Universität Gießen innerhalb von Gießen

Gentechnikfelder der Universität Gießen außerhalb von Gießen

Mehr Gentechnik in Gießen

Regierungspräsidium Gießen
Aus den Internetseiten des RP (Hauptsitz am Brandplatz in Gießen)

Das Dezernat 44 des Regierungspräsidiums Gießen, Abteilung IV Umwelt, ist hessenweit für den Vollzug des Gentechnikgesetzes sowie von EU-Verordnungen im Anwendungsbereich dieses Gesetzes zuständig. Das Dezernat führt alle Anmelde- und Genehmigungsverfahren zur Errichtung und dem Betrieb gentechnischer Anlagen und darin durchgeführter gentechnischer Arbeiten durch und bearbeitet Mitteilungen zu den zulässigen gentechnischen Arbeiten sowie zur Beschaffenheit und dem Betrieb dieser Anlagen. Des Weiteren ist das Dezernat zuständig für die Überwachung gentechnischer Anlagen und Arbeiten.
Quelle

Freisetzungen gentechnischer Organismen
Im Rahmen von Freisetzungen werden zeitlich und räumlich begrenzt Vorhaben mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Umwelt durchgeführt, wie z.B. der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen.
Die Genehmigung für Freisetzungsvorhaben erteilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin. Für Freisetzungsstandorte in Hessen wird das Dezernat 44 des Regierungspräsidiums Gießen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beteiligt. Weitere Behörden wie bspw. die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) oder die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) werden in die Entscheidungsfindung einbezogen.
Für Freisetzungsstandorte in Hessen übernimmt das Dezernat 44 die Überwachung der Versuche. Analog zu Inverkehr gebrachten GVO werden auch Freisetzungsstandorte in dem Standortregister des BVL der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Darüber hinaus werden Überwachungsmaßnahmen im Rahmen des Vollzugs von gentechnikrelevanten EU-Verordnungen durchgeführt.
Quelle

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