AUS DEM GERICHTSSAAL
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Faire Gerichtsverfahren? In Hessen gab es 2021 44800 Verurteilungen und 661 Freisprüche, d.h. ca. 1,5 Prozent beträgt die Chance, freigesprochen zu werden.
Bei Ermittlungsverfahren gegen Polizistis ist es ungefähr umgekehrt.
Aus einem Interview mit Thomas Fischer, ehemaliger Vorsitzender des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs und Autor des StGB-Standardkommentars
Die deutsche Justiz ist »staatstragend« im weiten Sinn, und sie neigt natürlich immer zu einer auf das Bestätigen und Festhalten des Bestehenden gerichteten Politik.
Zitate von Wolfgang Neskovic, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof
Der Mythos von der hohen Moral der Richter ist ein Märchen. Dazu stehe ich noch heute. (LN vom 19.12.1999)
Nach 27 Jahren Tätigkeit als Richter kenne ich die Ungerichtigkeiten in unserem Land. Es ist mir ein Bedürfnis dafür zu streiten, dass die Gesetzgebung besser wird und so die mitunter auch trotzig uneinsichtige Rechtsprechung an die Kandare nimmt. (Schreiben vom 1.3.2010)
Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richterlinnen im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung. (ZAP Heft 14/1990, S. 625)
Aus Thomas Fischer, "Fischer im Recht – Der Beginn", in: Zeit am 13.1.2015
Die sogenannte Würde der Justiz wird erstaunlich oft gerade von Personen – vorzugsweise aus ihren eigenen Reihen – beschworen, die sich hinter diesem Wort gar keinen weiteren Inhalt vorstellen. Für sie erschöpft sich Würde im bloßen So-Sein des Justizsystems und in seiner unendlichen Selbstbestätigung. Das ist, als behaupte man, die Würde des Menschen folge aus der Schönheit seiner Kleider.
Aus Ludger Schwerte (2012), „Vom Urteilen“ (S. 14f)
Alle müssen sich an die Gesetze halten, aber nur die Juristen wissen, welches Gesetz einschlägig ist. was das Gesetz wirklich meint, und zwar nicht qua Abstimmung, sondern qua wahrheitsverbürgender Methode. Weil es bei der juristischen Interpretation von Texten weder um die Verschmelzung von Sinnhorizonten noch um die Dekonstruktion von Texten geht, orientiert sich die juristische Exegese überhaupt nicht an den Fortschritten philosophischer und literaturwissenschaftlicher Methodik, sondern erschließt, was als „objektiver Sinn positiver Rechtsordnung“: gilt, aus der Ermittlung dessen, was die Autoritäten denken (darin der Theologie verwandt). Oder sie geriert sich selbst als zweifelsfreie Autorität, so, als wüssten Rechtsprofessoren besser, was das Volk mit den Gesetzen will, die es sich gibt, als dieses selbst. Was das Auswendiglernen, das Denken in Fällen und die Fertigkeit zur raschen Diagnose angeht, ähnelt das Studium der Rechtswissenschaften demjenigen der Medizin. Nur ist die Vielfalt der Fälle in der Rechtskunde nicht der Natur des menschlichen Körpers geschuldet, sondern den Winkelzügen eines Herrschaftswissens. .... Genuine Rechtsphilosophie wird meist nicht zur Kenntnis genommen; die juristischen Fakultäten besetzen die Lehrstühle für Rechtsphilosophie lieber nicht mit Philosophen, sondern mit rechtsdogmatisch beschlagenen Juristen. Obschon der Jurist den Anschein erwecken muss, logisch argumentieren zu können, gehört Logik nicht zu seiner Ausbildung. Rhetorik, Theaterwissenschaften und Schauspielkünste erlernt der angehende Jurist im Repetitorium und im Referendariat.
"Unter Paragraphen II - Anspruch und Wirklichkeit im Gerichtssaal"
Obiger Film ist eine gekürzte Version des inzwischen zensierten (von einer unbekannten Behörde verbotenen) Films ++ Langversion bei MrMarxismoExtraseiten: Film und den Streit darum ++ Richterin Bock-Hamel ++ Unter Paragraphen I