Demorecht

STRAFPARAGRAPHEN UND IHRE AUSLEGUNG

Irrtum, Vorsatz, bedingter Vorsatz und Fahrlässigkeit


1. Irrtum, Vorsatz, bedingter Vorsatz und Fahrlässigkeit
2. Auszüge aus dem StGB

Vorsatz, bedingter Vorsatz und Fahrlässigkeit
Aus dem BGH 4 StR 442/18 - Urteil vom 25. April 2019
Bedingter Vorsatz und bewusste Fahrlässigkeit unterscheiden sich darin, dass der bewusst fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden ist und auf deren Ausbleiben vertraut, während der bedingt vorsätzlich handelnde Täter den Eintritt des schädlichen Erfolges um des erstrebten Zieles willen billigend in Kauf nimmt oder sich wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet. Dabei kann schon eine Gleichgültigkeit gegenüber dem zwar nicht angestrebten, wohl aber hingenommenen Tod des Opfers die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes rechtfertigen. Dazu ist eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände erforderlich.

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