VERKEHRSWENDE DURCHSETZEN ... AKTIONEN, GRUPPEN, NETZWERKE USW.
Neue Straßen verhindern - alte rückbauen!
1. Gedanken zu Aktionskonzepten und -zielen
2. Neue Straßen verhindern - alte rückbauen!
3. Besetzt: Geschichte der Wald- und Wiesenbesetzungen gegen neue Verkehrsprojekte
4. Der Überblick: Wo werden neue Straßen geplant/gebaut
5. Der größte Konzern im Fokus: VW - Staat und Kapital gemeinsam als Täter
6. Konzerne im Fokus: Transformation aller Autokonzerne und Zulieferer
8. Sich vernetzen, gegenseitig unterstützen, gemeinsame Aktionen planen
9. Materialien (Broschüren, Ausstellungen, Flyer ...)
Es sind jetzt schon zu viele Straßen - aber es sollen noch mehr werden. Zudem werden neue Wohn-, Gewerbe- und Freizeitgebiete geplant und gebaut, die weiteren Verkehr erzeugen.
Übersichtskarten von geplanten Autobahn-/Schnellstraßen(aus)bauten
Tabelle aller Vorhaben im Text "Diese 144 Baustellen kommen jetzt auf deutsche Autofahrer zu", auf: Focus online am 30.3.2023
Um das zu verhindern, braucht es viele Aktionen:
Wichtiger ist das Versammlungsrecht. Das verdrängt die StVO, d.h. der Straßenraum kann durch Versammlungen für alles genutzt werden, was einer Versammlung entspricht - und das ist ziemlich viel.
Aktion über der A9 zum Auftakt der IAA 2021 in München ++ Ähnlich auf über der A92 ++ Podcast dazu
Sicherlich geht noch einiges mehr. Vieles braucht keine langen Vorlaufzeiten, wenn lokale Zusammenhänge wichtige Infrastruktur bereitstellen können (Versammlungsanmeldung, Treffpunkte, Logistik …). Große Player mit ihren langen und oft hierarchischen Planungsprozessen sind nicht nötig, können aber auch ihre Akzente auf ihre Weise einbringen – als Mosaiksteinchen im Gesamtbild. Nur muss niemensch darauf warten …
Sammlungen von vielen Aktionsideen zur Verkehrswende
Berichte und Beispiele zu Aktionen auf und über Autobahnen
Genau das macht Autobahnaktionen interessant!
Hier scheint ein Tabu zu brechen! Das Phallussymbol des Systems Auto wird angegriffen!
Zum Schmunzeln: Tschüss Autobahn - Werbefilm der DB aus 2012
Es gab bereits sehr unterschiedliche Aktionen:
Berichte
Was ist dran an den Anklagen gegen Autobahnabseiler*innen? Sind solche Aktionen gefährlich? Dieser Film begleitet zwei Aktionen, die am 21. und 23. Februar 2022 ganz offiziell als Versammlungen angemeldet und unter Polizeischutz durchgeführt wurden.
Spektakuläre Abseilaktionen zu Beginn der IAA in München 2021
A8, A9, A92, A94 (gleich zweimal) und A95: Sechs Blockaden ließen den Auftakt der IAA stocken. Alle Aktionen klappten.
Berichte der Aktionen
Berichte zu den Inhaftierungen
Ticker der weiteren Proteste zur IAA am 10.9.2021: Twitter unter #blockIAA ++ tz ++ Solinger Tageblatt
Checkliste Autobahn-Abseilaktionen
Mitschnitt eines Gesprächs zwischen drei Beteiligten an der Transpi-Aktion über der A5 am 6.10.2020 bei Reiskirchen - unterlegt mit Bildern solcher Aktionen ++ Aktion 15.4.2021 am Bremer Kreuz
Inzwischen reihen sich mehrere abenteuerliche Rechtsauslegungen von Polizei und Staatsanwaltschaften aneinander. Die ersten Gerichtsverfahren laufen. Die Vorwürfe sind aber sehr unterschiedlich - zum Teil auch für gleiche Aktionen, aber von unterschiedlichen Gerichten verhandelt. Auch gibt es Staatsanwaltschaften, die die Auffassung der Aktivistis teilen, dass weder Nötigung noch gefährlicher Eingriff in Frage kommen.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist es nicht, weil die Aktion in keiner Weise in den Straßenraum hineinwirkte, der bei Autobahnen in 4,70m Höhe endet (bei anderen Straßen 4,50m). Weder waren die Aktivistis dort noch irgendwelches Material noch hatten sie unbefestigte Sachen dabei, die hätten herunterfallen können.
Die meisten Strafverfolgungsbehörden setzen auf Nötigung als Anklagepunkt. Doch mit welcher Gewalt oder welchem empfindlichen Übel haben die Aktivistis gedroht - und wem? Manche Anklagebehörden sagen plump, die Aktivistis hätten die Autos gewaltsam gestoppt. Das ist aber schon vom Verlauf der Aktion unsinnig. Immer sind erstmal noch eine Zeit Auto unter den in luftiger Höhe kletternden Menschen unterdurch gefahren. Erst die Polizei stoppte den Verkehr und erzeugte den Stau. Daher haben sich andere Strafverfolger was vermeintlich Schlaues einfallen lassen: Die Polizei und ihre Fahrzeuge, die sich den Autofahrenden in den Weg stellen, seien willenloses Werkzeug der Aktivistis gewesen. Sie hätten nicht anders handeln können als den Verkehr zu stoppen. Aber auch das in Unsinn. Die Räumungen dienten stets dem Ziel, die öffentliche Wirkung zu beenden, also die Transpis usw. zu entfernen. Manchmal wurde die ganze Straße gesperrt, manchmal nur eine Spur, manchmal würden die Autos langsam unter dem Aktionsort hindurchgeleitet.
Zudem: Auch bei Reparaturarbeiten hängen ab und zu Menschen seitlich von Brücken. Gesperrt wird die Autobahn deshalb nicht.
Aufschlussreich auch ein Vorgang aus Gießen. Dort stufte die Staatsanwaltschaft Aktionen über der Autobahn zunächst als "keine Straftat" ein - und das über zwei Jahre später zu korrigieren und doch Anklage zu erheben.
Auch in Bremen gibt es bereits eine ähnliche Klärung: Abseilaktionen sind keine Nötigung, sondern eine Versammlung.
Oben: Foto einer Baufirma als Werbung für ihre Arbeiten - außen an der Brücke ohne Sperrung
Ähnliche Bilder: Foto 1 ++ Foto 2 ++ Foto 3
Die besten Sprüche gegen Autobahnaktionen:
Momentaufnahme eines Vortrages in Baden-Württemberg
Tabelle aller Vorhaben im Text "Diese 144 Baustellen kommen jetzt auf deutsche Autofahrer zu", auf: Focus online am 30.3.2023
Um das zu verhindern, braucht es viele Aktionen:
- Flächen und Wälder besetzen, wie es z.B. auf der A49-Trasse geschah
- Sich einmischen in laufende Planverfahren
- Informationen beschaffen über das Umwelt-Akteneinsichtsrecht
Wichtiger ist das Versammlungsrecht. Das verdrängt die StVO, d.h. der Straßenraum kann durch Versammlungen für alles genutzt werden, was einer Versammlung entspricht - und das ist ziemlich viel.
- Tipps für Versammlungen
- Beispiele
- Urteile und Kommentare zum Versammlungsrecht
Aktionsideen gegen Autobahnen
Mal eine kleine, erste Zusammenstellung von Aktionsideen (wird sicherlich noch ergänzt).- Bundesweite Aktionstage auf, an und über Autobahnen
Für einen bestimmten Tag melden viele Gruppen/Bündnisse/Netzwerke an vielen Orten Aktionen als Versammlung an … Abseilaktionen von Brücken, Fahrraddemos, Sitzblockaden, Begrünung usw. – oder bereiten sich auf spontane Aktionen vor (meines Erachtens kann der tatsächliche Tag eine Mischung aus angemeldeten und spontanen/überraschenden Aktionen sein.
Mit einem ersten muss es losgehen – und dann weiter. - Einfach mal eine Mauer quer über die Autobahn bauen ...
- Besetzung von Baustellen und Trassen
Also wie im Danni – jetzt vielleicht sogar an mehreren Orten und, wie am Danni, von Beginn an als Kooperationen vieler, d.h. der Besetzung, Mahnwache aus BI-Kreisen, rundherum Veranstaltungen usw.? - Aktionen auf Baustellen
Wo schon gebaut wird, können die geflutet werden – so im Ende-Gelände-Style lahmlegen für ein oder mehrere Tage. Das muss nicht immer diese riesige, durchgeplante Dimension haben, zumal Kooperationen mit lokalen Gruppen wichtig sind und das Ganze stärken würden. Auch hundert Leute können dann schon was Spektakuläres bieten. - Ohnehin: Lokale Aktionen durch überregionale Unterstützung groß machen
Die Baustellenaktionen können ein Beispiel sein, wie eine lokale Idee durch die Vernetzung und gegenseitige Unterstützung schnell zu etwas Größerem wird. Das wäre eine wichtige Idee der Vernetzung: Eine lokale Gruppe entwickelt eine Aktionsidee, gibt die in den Netzwerken bekannt und andere Gruppen melden sich, die mitmachen wollen. Zentrale Steuerung: Unnötig! - Aktionen vor Institutionen der Autobranche (Ministerien, Firmen, Lobbyverbände ...)
Das hat es parallel zur Danni-Besetzung schon einige Male gegeben: Kletteraktionen an Hausfassaden, Blockaden am Eingang usw. Rund um wichtige Ereignisse die Umgebung wichtiger Institutionen autofrei blockieren, hat viel Symbolkraft. - Aktionen an Autofabriken, Verteilzentren usw.
BlockVW war eine Aktion im August 2019, die gezeigt hat, was mit ca. 50 Leuten geht, wenn die sich gut vorbereiten und in mehreren, selbständig aktionsfähigen Teilgruppen agieren (blockvw.siehe.website). Fabriken, Verteilzentren, Teststrecken und mehr können symbolkräftige Orte des Widerstands sein. - IAA und regionale Automessen
Viele der oben genannten Aktionen können bei Auto-Werbeveranstaltungen stattfinden - von kleinen Aktionen bis zu „echten“ Blockade. Die Störung ist am größten, wenn es unmittelbar vorher passiert, um den rechtzeitigen Aufbau zu verhindern. Inhaltlich wird der Angriff auf das Greenwashing wichtig sein (Carsharing mit neu produzierten Wagen, E-Autos, Parkleitsysteme usw.). Berücksichtigt werden muss, dass spenden- und fördermittelgeile Umweltverbände auf der Pro-Auto-Seite (E-Autos) agieren und Ihr deshalb sehr klare Inhalte setzen und intensiv vermitteln müsst. - Tempolimit-Schilder selbst aufstellen
- Und all die Aktionsformen, die zu jedem Thema passen ...
- Kommunikationsguerilla - mal die andere Seite spielen
- Filigrane Sabotage
- Adbusting, Kreideaktionen ... direct-action.siehe.website
Sicherlich geht noch einiges mehr. Vieles braucht keine langen Vorlaufzeiten, wenn lokale Zusammenhänge wichtige Infrastruktur bereitstellen können (Versammlungsanmeldung, Treffpunkte, Logistik …). Große Player mit ihren langen und oft hierarchischen Planungsprozessen sind nicht nötig, können aber auch ihre Akzente auf ihre Weise einbringen – als Mosaiksteinchen im Gesamtbild. Nur muss niemensch darauf warten …
Berichte und Beispiele zu Aktionen auf und über Autobahnen
Vorhandene Autobahnen als Aktionsorte
Das Versammlungsrecht gibt keine Anhaltspunkte, warum auf Autobahnen anderes Recht gelten solle als auf Bundes- oder anderen Straßen. Dennoch ist die Frage, ob auch Autobahnen für Versammlungen genutzt werden können, hoch umstritten. Die Rechtslage ist klar und wird von jedem Gericht auch zitiert: Ja, auch Autobahnen sind Versammlungen zugänglich. Allerdings beträgt die Quote, warum im konkreten Fall die Demo dann doch verboten wird, fast 100 Prozent. Die dabei angeführten Gründe überzeugen nicht. Meist wird auf viel Verkehr und hohe Geschwindigkeiten hingewiesen, die besondere Gefahren heraufbeschwören. Zum einen gibt es auch Bundesstraßen mit Geschwindigkeiten über 100 km/h, zum anderen sind viele Autobahnabschnitte automatisch regelbar oder ohnehin auf z.B. 100 km/h oder sogar weniger begrenzt. Zum anderen sind auch die Verkehrszahlen von Autobahn zu Autobahn sowie nach Tagen und Tageszeiten unterschiedlich. Dass Demo an, auf oder über Autobahnen regelmäßig verboten werden, ist also eher politisch motiviert.Hier scheint ein Tabu zu brechen! Das Phallussymbol des Systems Auto wird angegriffen!
Zum Schmunzeln: Tschüss Autobahn - Werbefilm der DB aus 2012
Es gab bereits sehr unterschiedliche Aktionen:
- Fahrrad- und Fußdemos auf Autobahnen
- Sitzblockaden mit oder ohne Festketten oder Festkleben
- Abseilaktionen mit Spruchbändern an Brücken über Autobahnen
- Konzert auf der Autobahn (Bericht aus Juli 2022)
- Extraseite zur Ortswahl von Versammlungen und speziell zu Autobahnen
Neue Autoverkehrsprojekte verhindern
Schon mehrfach wurden in der Vergangenheit geplante Autobahntrassen besetzt.- Extraseite zur Geschichte der Autobahnbesetzungen
- Tipps für Besetzungen aller Art und speziell von Flächen
- Karten über Breite, Ausstattungen und Tempobegrenzungen von Autobahnen
- Bericht "Wenn die Verkehrsplanung von vorgestern ist" über eine Überprüfung der Nutzen-Kosten-Analysen geplanter Autobahnen und Bundesstraßen, in: SZ am 19.6.2024
- Bericht "Rückwärts auf die Autobahn" über ständigen Straßenneubau bei fehlenden Kapazitäten, die instandzuhalten, in: ver.di publik 5/2024 am 8.8.2024
- Aktuelle Aktionen und Besetzungen
Berichte
- Bericht "Wie wir das Monster erlegten", wie in Biel (Schweiz) eine Bürgerbewegung den bereits beschlossenen Bau einer Stadtautobahn verhinderte
Große Aufregung sicher: Abseilaktionen über Autobahnen
Im Jahr 2000 geschah es auf dem Messeschnellweg von Hannover und führte zur Blockade der Anfahrt zur Eröffnungsfeier der Expo2000. 2015 erwischte es die A61, die dann von über tausend Aktivistis überwunden wurde, um den Kohletagebau Garzweiler lahmzulegen. Am 1. und 6. Oktober passierte es dann über der A5 - begleitend zum Protest gegen die Rodung der Wälder für den Weiterbau der A49. Transpi-Aufhängaktionen an Straßen- oder Schilderbrücken führte zu umfangreichen Sperrungen der Autobahn. Der folgende Film schildert Abläufe, Ziele, Hintergründe und die Rechtsfragen.Stellungnahme zur Repression gegen Autobahnaktivistis
Die Trasse durch den Danni wurde noch im alten Jahr erzwungen, die im Rodungsprotest-Kontext unternommenen Abseil-Aktionen liegen im selben Zeitraum. Nachdem es schon vorher solche Aktionen gab – eine davon mit medial gegen die Bewegung instrumentalisierten, schweren Autounfall am Stauende auf der A3, brachten dennoch Menschen am 26.10.20 Transparente über gleich 3 Autobahnen im Ffm-Gebiet an, während sich KletterInnen an die Geländer hängten. Durch polizeilich vorgenommene Vollsperrungen wurden Mega-Staus ausgelöst. Obwohl durch juristische Beurteilungen von Gerichten bei vorherigen Aktionen klar war, dass es sich nicht um „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ handelte, da der Autobahnstraßenraum, amtlich festgelegt, 4,70 m überm Asphalt endet, ein Umstand, den die AktivistInnen kennen, waren sich aufgeregte PolitikerInnen, allen voran der hessische Innenminister P. Beuth, nicht zu schade, genau diesen Verdacht den willfährigen Medien in die Mikros zu posaunen. Zeigt, dass diese Aktionsform eben nicht nur von den Eliten gebilligter Protest ist, sondern den Finger in die Wunde legt. Die Autobahn – Heiligtum der deutschen Wirtschaft! Von den ca. 30 an der Aktion beteiligten Menschen waren am ersten Abend noch 11 in U-Haft. Trotz dieser Repression kam es am 27.11. zu Abseil-Aktionen auf 8 weiteren Autobahnen. Zu diesem Zeitpunkt saßen von diesen immer noch 5 in U-Haft, der letzte kam erst am 14.12. frei, die ersten 2 Wochen saß er als Linksterrorist eingestuft mit dem Mörder von W. Lübke im Hochsicherheitstrakt. Politische Justiz in Reinform. Wir beobachten die Entwicklung.
- Überblick über alle bisherigen Abseilaktionen über Autobahnen
- Interview zu Abseilaktionen auf RDL am 25.1.2022
- Abseilaktionen sind vom Versammlungsrecht geschützt - erfolgreiche Klage und Aktion am 21.1.2022 in Frankfurt
Presseinfo des VG Frankfurt am 21.1.2022 ++ Beschluss (Az. 5 L 148/22. F)
- Berichte zu den Aktionen rund um Bremen auf dem Autofrei-Blog
Berichte weiterer Aktionen:- Konflikt um Abseilaktion Ende 2020 über A5 (als Versammlung angemeldet, aber verboten)
- Interview mit einer Beteiligten (wobei der Fragende weniger fragt als die Gegenposition vertritt)
- Ähnliche Aktion auch in Schweden am 30.12.2020
- Geht auch lokal (da muss die Verkehrswende sowieso praktisch stattfinden): Aktion am 27.1.2022 in Gießen
Spektakuläre Abseilaktionen zu Beginn der IAA in München 2021
A8, A9, A92, A94 (gleich zweimal) und A95: Sechs Blockaden ließen den Auftakt der IAA stocken. Alle Aktionen klappten.
Statements zur IAA-Eröffnung:
Wir sind auf einem klaren Wachstumspfad (Audi-Chef)
Liebe Autofans ... Auto is coming home (Markus Söder)
Wir erleben grade die Renaissance vom Auto (Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer)
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs hätten Vorrang (gemeint: vor Grundrechten, Position beim Verwaltungsgerichtshof)
Jan Böhmermann am 17.9.2021
Wer sind eigentlich tatsächlich die Idioten? Ökos, die von AB-Brücken baumeln oder Ottos, die stundenlang in der Blech-Lawine davor sitzen?
Berichte der Aktionen
- A9: youtu.be/sgOdgKIvxls
- A92: youtu.be/FrgGzzlJ8S4
- Ticker auf Twitter unter #aktion_autofrei ++ Bericht in GWR
Berichte zu den Inhaftierungen
- Abendzeitung am 9.9.2021 ++ Abendzeitung am 10.9.2021
- Chronologie der Verhaftungen im Merkur am 10.9.2021
- Nachschlag im Bericht "Aktivisten bei Protest gegen IAA zu Unrecht eingesperrt", in: SZ, 13.9.2021
- Sendung "Proteste während der IAA - warum Klimaaktivistinnen ins Gefängnis mussten", in: Deutschlandfunk am 23.9.2021
- Polizei sucht verzweifelt nach Zeugis
Ticker der weiteren Proteste zur IAA am 10.9.2021: Twitter unter #blockIAA ++ tz ++ Solinger Tageblatt
Checkliste Autobahn-Abseilaktionen
- Höchste Priorität ist die Sicherheit aller Beteiligten und Unterdurchfahrenden. Dafür müssen die Kletternden selbst und alle mitgenommenen Sachen gegen Runterfallen gesichert sein.
- Zur Vorbereitung sollte das Video auf youtu.be/7-vAZu1T2k4 angeschaut, die Aktion genau durchgesprochen und an passender Stelle geübt werden.
- Der Straßenraum wird nicht betreten oder erklettert. Es werden auch keine Gegenstände in diesen hineingehängt oder gehalten. Das Lichtraumprofil, also der Luftraum über einer Straße, der zu dieser gehört, beträgt 4,50m (bei Autobahnen 4,70m).
- Das Ziel ist öffentliche Aufmerksamkeit für eine Verkehrswende, gegen Autobahnbau oder andere politische Forderungen. Dieses muss auf Spruchbändern o.ä. sichtbar werden.
- Die kletternden Menschen müssen als notwendiges Mittel zur Anbringung und sicheren Fixierung der Spruchbänder erscheinen, zum Beispiel zum Straffhalten von Spruchbändern an deren unteren Ecken oder zum Anbringen von Schildern an der Brücke.
- Die Aktion verhält sich gegenüber der Frage, ob die Straße gesperrt wird, gleichgültig oder fordert sogar ein, dass der Autoverkehr weiter fließen kann. Die Polizei entscheidet, ob ein Stau erzeugt wird. Dieser dient der Beseitigung der Spruchbänder, also der Beendigung einer unerwünschten Meinungskundgabe.
- Das wichtigste ist die Außenwirkung, daher sollte sie intensiv über Social Media und die Presse verbreitet werden. Das muss zudem schnell gehen, damit Journalist*innen rechtzeitig hinkommen.
- Besonders spektakulär: Die Menschen an den Seilen haben Handys und können von dort Interviews mit der Presse machen (Nummer in Presseinfos bekanntgeben).
- An die Phase danach denken: Ermittlungsausschuss, Gesa-Support usw. als Repressionsabwehr. Erreichbarkeit für Presse. Vorbereitung möglicher Gerichtsverfahren.
Inzwischen reihen sich mehrere abenteuerliche Rechtsauslegungen von Polizei und Staatsanwaltschaften aneinander. Die ersten Gerichtsverfahren laufen. Die Vorwürfe sind aber sehr unterschiedlich - zum Teil auch für gleiche Aktionen, aber von unterschiedlichen Gerichten verhandelt. Auch gibt es Staatsanwaltschaften, die die Auffassung der Aktivistis teilen, dass weder Nötigung noch gefährlicher Eingriff in Frage kommen.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist es nicht, weil die Aktion in keiner Weise in den Straßenraum hineinwirkte, der bei Autobahnen in 4,70m Höhe endet (bei anderen Straßen 4,50m). Weder waren die Aktivistis dort noch irgendwelches Material noch hatten sie unbefestigte Sachen dabei, die hätten herunterfallen können.
Die meisten Strafverfolgungsbehörden setzen auf Nötigung als Anklagepunkt. Doch mit welcher Gewalt oder welchem empfindlichen Übel haben die Aktivistis gedroht - und wem? Manche Anklagebehörden sagen plump, die Aktivistis hätten die Autos gewaltsam gestoppt. Das ist aber schon vom Verlauf der Aktion unsinnig. Immer sind erstmal noch eine Zeit Auto unter den in luftiger Höhe kletternden Menschen unterdurch gefahren. Erst die Polizei stoppte den Verkehr und erzeugte den Stau. Daher haben sich andere Strafverfolger was vermeintlich Schlaues einfallen lassen: Die Polizei und ihre Fahrzeuge, die sich den Autofahrenden in den Weg stellen, seien willenloses Werkzeug der Aktivistis gewesen. Sie hätten nicht anders handeln können als den Verkehr zu stoppen. Aber auch das in Unsinn. Die Räumungen dienten stets dem Ziel, die öffentliche Wirkung zu beenden, also die Transpis usw. zu entfernen. Manchmal wurde die ganze Straße gesperrt, manchmal nur eine Spur, manchmal würden die Autos langsam unter dem Aktionsort hindurchgeleitet.
Zudem: Auch bei Reparaturarbeiten hängen ab und zu Menschen seitlich von Brücken. Gesperrt wird die Autobahn deshalb nicht.
Aus dem Beschluss des BGH 4 StR 167/21 vom 9.12.2021, in dem sogar das Steineschmeißen von einer Brücke nicht als gefährlicher Eingriff gewertet wird, wenn von der Gesamtsituation her eine Gefährdung nicht angestrebt wurde, sondern durch das Setting ausgeschlossen werden sollte.
Eine mögliche Absicht des Angeklagten, durch den Abwurf der Steine lediglich das Dach des passierenden Fahrzeugs zu beschädigen, erfüllt diese Anforderungen nicht, da sich dieses Vorstellungsbild nicht auf die Verwirklichung einer verkehrsspezifischen Gefahr richtet, sondern sich in der bloßen Herbeiführung einer Sachbeschädigung erschöpft.
Aufschlussreich auch ein Vorgang aus Gießen. Dort stufte die Staatsanwaltschaft Aktionen über der Autobahn zunächst als "keine Straftat" ein - und das über zwei Jahre später zu korrigieren und doch Anklage zu erheben.
Aus "Jetzt soll es doch Nötigung sein", in: Gießener Anzeiger am 21.4.2023
Was diese Anklage mit Verzögerung allerdings pikant macht, ist, dass die Gießener Staatsanwaltschaft nur wenige Wochen vor der Aktion beim Ursulum eine ähnliche Abseilaktion auf der A 5 in Höhe Bersrod am 6. Oktober 2020 nicht als strafrechtlich relevant und als vom Demonstrationsrecht gedeckt eingestuft hatte. ...
Seitens der Aktivisten wird bestritten, dass es einen Unterschied zwischen den Aktionen bei Bersrod und auf der Grünberger Straße gegeben habe. Beide seien, zum Teil von den selben Personen, sorgfältig vorbereitet und genau geplant durchgeführt worden. Die Staus auf den Autobahnen seien in beiden Fällen nicht von den Aktivisten ausgelöst worden, sondern von der Polizei. Man habe immer genau darauf geachtet, dass man den Fahrbereich, der bis zur Höhe von 4,70 Metern reicht, nie berührt habe.
In Saasen vermutet man, dass die Staatsanwaltschaften seitens der Politik angehalten werden, gegen Umweltaktivisten eine härtere Gangart einzulegen, weil durch die »Letzte Generation« Straßenblockaden mittlerweile zu einem Massenphänomen geworden seien. Deshalb habe man diesen alten Fall noch einmal ausgegraben, um potenzielle Nachahmer abzuschrecken.
Kurz danach meldet sich auch die Polizei und will Geld (Hessenschau am 26.4.2023)
Auch in Bremen gibt es bereits eine ähnliche Klärung: Abseilaktionen sind keine Nötigung, sondern eine Versammlung.
Aus dem Beschluss der 2. Strafkammer des Landgerichts Bremen vom 22.06.2021
Das Amtsgericht Bremen lehnte den Antrag mit Beschluss vom 18.05.2021 mit der Begründung ab, bei keiner der zu betrachtenden Protestaktionen sei der Tatbestand von § 240 StGB erfüllt. Es fehle in jedem der zu betrachtenden Fälle bereits an einer verwerflichen Mittelzweck-Relation gem. § 240 Abs. 2 StGB. Dem Anliegen der Aktivisten, auf die Notwendigkeitdes Klimaschutzes - gerade auch mit Bezugnahme auf den Individualverkehr - hinzuweisen, komme ein erhebliches Gewicht in der zu treffenden Abwägung zu. Der Eingriff in die Rechte der Fahrzeugführer sei hingegen nicht als besonders schwerwiegend zu bewerten. Eine besondere Gefährlichkeit für Dritte habe nicht festgestellt werden können. ...
Das Amtsgericht Bremen hat hier eine Abwägungsentscheidung zwischen den Rechtsgütern der Betroffenen, der Fortbewegungsfreiheit der Autofahrer und der Versarnrnlunqsfreiheit der Aktivisten vorgenommen, und ist unter Bezugnahme auf die soziale Gewichtigkeit des verfolgten Anliegens sowie dem Grad der festzustellenden Einschränkungen der Verkehrsteilnehmer zu dem Ergebnis gelangt, dass hier - mangels Vorliegens einer verwerflichen Mittel-Zweck-Relation - kein Anfangsverdacht hinsichtlich einer Nötigung des Beschuldigten feststellbar ist. Dieses Abwägungsergebnis hält die Kammer für nachvollziehbar und zutreffend ...
Ein gewichtiger Umstand im Rahmen der Abwägung ist der Sachbezug der von der Blockade betroffenen Personen - nämlich die Teilnehmer des Individualverkehrs. Stehen die äußere Gestaltung der Blockademaßnahme und die durch sie ausgelösten Behinderungen in einem Zusammenhang mit dem Versammlungsthema und/oder betrifft das Anliegen auch die von der Demonstration nachteilig Betroffenen, kann die Beeinträchtigung ihrer Freiheitsrechte unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände möglicherweise eher sozial erträglich und damit in größerem Maße hinzunehmen sein, als wenn dies nicht der Fall ist. Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und inwieweit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen auf die Feststellung der Verwerflichkeit einwirkenden Bezug zum Versammlungsthema haben (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. Januar 2015 - 1 (8) Ss 510/13 -, juris).
- Prozess zur A39-Abseilaktion: Bericht erster Prozestag in Helmstedt ++ Zweiter Tag ++ Pressebericht zum Urteil ++ Berufung in Braunschweig, erster Versuch
- Bericht "Amtsgericht Frankfurt: Haftstrafen für Abseilaktion über der A5", in: FR am 1.3.2023
- Bericht zum Prozess am Amtsgericht Fürstenfeldbruck (Abseilaktion zur IAA 2021), auf: tagesschau am 2.3.2023
Oben: Foto einer Baufirma als Werbung für ihre Arbeiten - außen an der Brücke ohne Sperrung
Ähnliche Bilder: Foto 1 ++ Foto 2 ++ Foto 3
Parolen für Transpis, Flyer usw. bei Autobahn-Abseilaktionen und Strafverfahren dazu
Das Problem ist nicht, was passiert, wenn Menschen über der Autobahn hängen, sondern das Problem ist, was passiert, wenn sie da nicht hängen.
Was ist das Blockieren einer Autobahn gegen den Bau der Autobahn?
Die Verkehrspolitik hängt an völlig veralteten Mobilitätskonzepten - wir deshalb an Autobahnbrücken.
Wer Autobahnen sät, wird Blockaden ernten.
Wenn "ungestörter Verkehr" Tausende von Toten, Flächenfraß und Klimakatastrophe bedeutet - dann kann es kaum genug Störungen geben, oder?
Lieber von Kletternden blockiert als für Klimakiller betoniert.
Lieber von Kletternden blockiert als von Klimakillern dominiert.
Autobahn dicht statt Autowahn-Pflicht
Besser heute Autobahn blockiert als morgen Mensch & Umwelt ruiniert
(B)Lockdown für Klimakiller!
Wir hängen hier, wir können nicht anders. (E-Autos helfen nicht)
Nieder mit der Auto-kratie!
Die besten Sprüche gegen Autobahnaktionen:
Aus einer Presseinfo "Abseilaktionen von Umweltaktivisten besorgen Hessens Wirtschaft" des HIHK am 20.1.2022
Die Auseinandersetzung über Verkehrspolitik gehört nicht auf die Straßen
Schlagzeile der BILD-Zeitung am 21.1.2022 nach der Aktion über der A648 in Frankfurt
Brücken-Terror der Autobahn-Hasser
Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) nach den Aktionen am 26.10.2020
Das ist ein gezielter Angriff auf die Infrastruktur in unserem Land.
Der verkehrspolitische Sprecher der SPD im Landtag, Marius Weiß, am gleichen Tag
Wenn das jetzt ein neuer Volkssport wird, sollten wir schauen, ob die bisherigen Strafen für so einen gefährlichen Irrsinn ausreichen.
Aus dem Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern
Abseilenaktionen überall ... eine Aktionsmethode macht Karriere
Momentaufnahme eines Vortrages in Baden-Württemberg
Ganz ähnlich, aber unten: Ankleben auf der Fahrbahn
Im Jahr 2022 verbreitete sich eine ganz ähnliche Aktionsmethode, die sich allerdings direkt auf der Fahrbahn abspielte: Sitzblockade mit Ankleben. Auch das machte viel Aufregung, die für inhaltliche Debatte und Forderungen genutzt werden konnte.Versammlung oder nicht?
Viele Aktionen geschehen ohne Anmeldung. Grundsätzlich stehen sie trotzdem unter dem Schutz des Versammlungsrechts, nur wäre die Nichtanmeldung dann ein Verstoß gegen das Versammlungsrecht - und zwar der Person, die es hätte anmelden müssen (die muss aber gefunden werden ...). Verboten, aufgelöst oder eingeschränkt dürfen Versammlungen nur, wenn von ihnen Gefahren für gleiche oder höhere Rechte ausgehen. Bisher sind Autobahnaktionen stets mit Verweis auf Gesundheitsgefahren (wäre höherrangiges Recht, nämlich Art. 2 GG) und auf die "Leichtigkeit des Verkehrs" (keine Ahnung, wo das formal hergeholt wird - ein Grundrecht ist es jedenfalls nicht) verboten oder aufgelöst worden. Beides würde auch bei anderen Straßen gelten, wird dort aber nicht angewendet. Insofern scheint hier ein ideologischer Kampf zu wüten. Auto-Deutschland will eine Zone des Rasens frei halten vom Protest.- Extraseite zu Demorecht auf Autobahnen
- Seite mit Berichte und Beispiele zu Aktionen auf und über Autobahnen
- Text "Legalität von Autobahnblockaden: Die wilde Seite der Demokratie" zur Strafbarkeit von (Sitz-)Blockaden auf Straßen, auf: LTO am 14.2.2022
- Texte zur Frage, ob es ein "Grundrecht auf Autofahren" gibt
- Seite zu Rechtsfragen bei Abseilen, Kleben usw. auf oder über großen Straßen