Umwelt und Macht

KEIN NEUBAU DER B49 IM KREIS GIESSEN!

Höfe/Natur/Erholung in Gefahr


Rettet die Jossolleraue! B49: Fiese Tricks für Straßen Die Trasse Plan mit manipulierten Zahlen Höfe/Natur/Erholung in Gefahr Neubau gefährdet Sanierungen Parteien, Behörden, Betonfans Ausbaupläne für Grünberg Alternativen: Bahn, Rad ... Stand der Bauarbeiten Klagen, Anträge (Rechtswege) Aktivitäten Materialien zur B49

Mensch und Natur sind die Verlierer des B49-Neubaus. Die Schäden für beide wären enorm.

Zusammenfassung
Kein Spazierweg ist für Reiskirchen so wichtig wie der rund um den Nonnenköpfel. Die geplante Trasse der B49 würde diesen durch unmittelbare Nähe mit Lärm und Gestank beeinträchtigen. Der freie Blick in die Landschaft wäre verstellt. Schlimm sind zudem die Folgen für das FFH- und Naturschutzgebiet in der Jossolleraue. Der Wirkungsbereich der am Rand entlangführenden Straße wurde bis tief hineinreichen. Geschützte Arten werden bereits umgesiedelt, um Platz für Beton zu machen. Funktionieren tut so etwas in der Regel nicht.
Zwei empfindliche Einrichtungen, Kirschbergschule und das Martinsheim, verlören ihr naturnahes Umfeld. Die Pferdehaltung auf dem Sonnenhof wäre in der Existenz sogar komplett bedroht. Für alle Reiskirchener*innen, insbesondere aber die Anwohner*innen am Südhang des Kirschberges, geht der bislang attraktivste Ortsrand verloren. Hattenrod und Burkhardsfelden hätten erstmals eine große Straße direkt in Sicht.

Erholung am Nonn in Gefahr
Der Hauptspazierweg für Reiskirchener*innen zieht sich um den Nonn. Die neue B49 wird nur wenige Meter entfernt von ihm verlaufen - auf der kompletten Strecke von der Ruhebank an der westlichen Waldecke bis zum Ortsrand.


Verlauf der Trasse direkt vor der Ruhebank am Nonn

Auf gesamter Länge betroffen: FFH-Gebiet
Die Trasse wird in das Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiet der Jossolleraue auf der gesamten Länge hineinwirken. Betonpiste und Schutzgebiet sind nur wenige Meter voneinander getrennt - unter anderen befindet sich dort ein Storchennest. Nahe der Straßenkreuzung Richtung Hattenrod kratzt die Trasse dann sogar am Naturschutzgebiet, der eigentlich höchsten Schutzkategorie.


Verlauf vom Rand des Naturschutzgebietes zu Sonnenhof und Martinsheim

Bedroht: Der Sonnenhof in Lindenstruth (Pferdezucht und -haltung)
Äcker und Wiesen gehen verloren - wie jeden Tag überall in Deutschland wertvolle landwirtschaftliche Flächen unter Asphalt und Beton vergraben werden. Die Produktion von LEBENSmitteln wird immer wieder platter Profitlogik geopfert, obwohl damit die Grundversorgung unsicherer oder immer mehr von Importen abhängig wird.
Besonders schlimm erwischt es den Sonnenhof mit seiner Pferdehaltung. Direkt vor dessen Hofzufahrt wird die Trasse auf einem hohen Damm vorbeigeführt. Ausreiten geht nur noch Richtung Süden im Verkehrslärm oder geradeaus durch eine Unterführung. Ob der Hof diese Veränderung überlebt, war der Planungsbehörde egal.

Ebenso erwischt es das Martinsheim
Dort leben Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Sie brauchen Ruhe, Platz für entspanntes Spaziergänge. Das alles ist in Gefahr, denn die Straße wird direkt vor den Fenstern der Bewohner*innen auf einem Damm plus Fledermauswand vorbeiführen. Statt Blick und Spazierwege ins Tal sieht es dann wie im Gefängnis aus ...


Verlauf der Trasse unterhalb Martinsheim und oberhalt des Pferdehofs (links in Baumgruppe)

Geschützte Arten
Auf der Trasse leben Zauneidechsen und Wiesenknopf-Ameisenbläulinge. Beide sollen laut Planfeststellung "vergrämt" werden - also verschwinden, damit dem Asphalt nichts mehr im Wege steht. Das Wort "vergrämen" steht in der Planfeststellung zum Straßenbau, für die Zauneidechse wurde es im Gerichtsverfahren auf einsammeln und umsiedeln verändert. Praktisch sieht das beim Schmetterling so aus, dass ihm seine Eiablageplätze (Wiesenknopfblüten) genommen werden sollen und er so auf der Trasse ausstirbt (interessante Strategie, eine geschützte Art zu "retten"). Anders bei der Zauneidechse. Für die wird an einem anderen Ort mit viel Aufwand eine Art Zoo ge"bastelt" (siehe Fotos von den Baumaßnahmen). Dann soll die dahin zwangsumgesiedelt werden. Solches Basteln in der Natur klappt meistens nicht. Der Standort passt nicht zu den künstlichen Objekten. Im konkreten Fall wird er vermutlich schnell zuwuchern, da die Fläche nicht mager genug ist. Die Eidechse braucht aber sonnige, spärlich oder nicht bewachsene Bereiche.

Die Fläche mit den künstlichen Flächen für Eidechsen



Schon ein Jahr später sind die Sandflächen teilweise zugewachsen (Aufnahme Januar 2025)

Die Passage zu den Zauneidechsen im Urteil vom (Az. 2 C 949/17.T, Seit3 31f)
Die artenschutzrechtliche Behandlung der Zauneidechse in der Fassung der Protokollerklärungen der Planfeststellungsbehörde in der mündlichen Verhandlung ist nicht zu beanstanden. Bei der Bestandsaufnahme wurden einige wenige Zauneidechsen in der Nähe des Sonnenhofes auf Flächen nachgewiesen, die für das Vorhaben in Anspruch genommen werden. Auf dem in der Nähe befindlichen Flurstück 140, Flur 3 in der Gemarkung Lindenstruth sollen geeignete Lebensraum-strukturen für die Zauneidechse (Lesesteinhaufen, Sandlinsen, Totholzhaufen oder verwitterte Stubben, regelmäßiges Entfernen von 50 % des Aufwuchses) angelegt werden. Die ursprünglich allein vorgesehene Vergrämung von den bisherigen Flächen durch Verschattung von Sonnenplätzen und Entnahme von Versteckplätzen mit dem Ziel, die Zauneidechsen zu einem eigenständigen Abwandern auf die Ersatzfläche zu veranlassen, ist nunmehr um ein gezieltes Absammeln und Verbringen auf die Maßnahmenfläche vor Baubeginn ergänzt worden. Damit ist Bedenken im Hinblick auf die geringe Wanderfreudigkeit der Art Rechnung getragen. Durch diese Maßnahmen wird ein Verstoß gegen das Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) in der Bauphase vermieden. Falls gleichwohl einzelne Tiere übersehen werden sollten, läge eine Tötung bei der Baufeldfreimachung im Rahmen des allgemeinen Lebensrisikos (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2014 - 9 A 4.13 -, BVerwGE 149, 31, Rn. 98, 99). Durch die Schaffung einer besonders geeigneten Ersatzfläche im räumlichen Zusammenhang zu den bisher besiedelten Flächen wird gleichzeitig die Verwirklichung des Störungsverbots und des Verbots der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG) ausgeschlossen. Das Fangen der Tiere ist zu ihrem Schutz zulässig (§ 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BNatSchG).

Interessant ist, dass für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling in anschließenden Absatz formuliert wird: "Ohne Erfolg wendet die Klägerseite ein, die Vergrämung müsse über mehrere Vegetationsperioden erfolgen. Der Lebenszyklus der Art in den verschiedenen Entwicklungsstadien (Larve, Raupe, Falter) umfasst nur ein Jahr." Der Lebenszyklus der Eidechsen ist mehr als ein Jahr, jedoch ist dort nichts zu einer Zeitspanne der Umsiedlungs-Erfolgskontrolle gesagt.

Nahe der Trasse lebt in der Josselleraue eine weitere streng geschützte Tierart: der Biber.

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