Kopfentlastung

JEAN-JACQUES ROUSSEAU

Ob der Gemeinwille irren kann


Vom Gesellschaftsvertrag · Ob der Gemeinwille irren kann · Gegen Stellvertretung

Aus dem Vorhergehenden folgt, daß der Gemeinwille immer auf dem rechten Weg ist und auf das öffentliche Wohl abzielt: woraus allerdings nicht folgt, daß die Beschlüsse des Volkes immer gleiche Richtigkeit haben. Zwar will man immer sein Bestes, aber man sieht es nicht immer. Verdorben wird das Volk niemals, aber oft wird es irregeführt, und mir dann scheint es das Schlechte zu wollen.
Es gibt oft einen beträchtlichen Unterschied zwischen dem Gesamtwillen und dem Gemeinwillen; dieser sieht nur auf das Gemeininteresse, jener auf das Privatinteresse und ist nichts anderes als die Summe von Sonderwillen: aber nimm von ebendiesen das Mehr und Weniger weg, das sich gegenseitig aufhebt, so bleibt als Summe der Unterschied der Gemeinwille.
Wenn die Bürger keinerlei Verbindungen untereinander hätten, würde, wenn das Volk wohlunterrichtet entscheidet, aus der großen Zahl der kleinen Unterschiede immer der Gemeinwille hervorgehen, und die Entscheidung wäre immer gut. Aber wenn Parteiungen entstehen, Teilvereinigungen auf Kosten der großen, wird der Wille jeder dieser Vereinigungen ein allgemeiner hinsichtlich seiner Glieder und ein besonderer hinsichtlich des Staates; man kann dann sagen, daß es nicht mehr so viele Stimmen gibt wie Menschen, sondern nur noch so viele wie Vereinigungen. Die Unterschiede werden weniger zahlreich und bringen ein weniger allgemeines Ergebnis. Wenn schließlich eine dieser Vereinigungen so groß ist, daß sie stärker ist als alle anderen, erhält man als Ergebnis nicht mehr die Summe der kleinen Unterschiede, sondern einen einzigen Unterschied; jetzt gibt es keinen Gemeinwillen mehr, und die Ansicht, die siegt, ist nur eine Sonderanschauung.
Um wirklich die Aussage des Gemeinwillens zu bekommen, ist es deshalb wichtig, daß es im Staat keine Teilgesellschaften gibt und daß jeder Bürger nur seine eigene Stimme vertritt. Dergestalt war die einzigartige und erhabene Einrichtung des Lykurg. Wenn es aber Teilgesellschaften gibt, ist es wichtig, ihre Zahl zu vervielfachen und ihrer Ungleichheit vorzubeugen, wie dies Solon, Numa und Servius taten. Diese Vorsichtsmaßregeln sind die einzig richtigen, damit der Gemeinwille immer aufgeklärt sei und das Volk sich nicht täusche.


Interpretation
... Das Ziel des Rousseau'schen Gesellschaftsvertrages ist es nicht, den Naturzustand wiederherzustellen - dieser ist ein für alle Malverloren, es gibt kein "retour á la nature" bei Rousseau -, sondern die natürliche Freiheit auf einer höheren Stufe als gesellschaftliche Freiheit wieder zu errichten. Im Contrat Social geht es um die Rechtmäßigkeit der politischen Ordnung, um die Legitimierung der gesellschaftlichen "Ketten". Dies kann nach Rousseau nur durch "Vereinbarung" aller mit allen geschehen, wodurch ein Volk erst zum Volk wird. Von Rousseau wird das Hobbes'sche Souveränitätsdenken aufgenommen und umgekehrt. In beiden Fällen ist es ein "Entäußerungsvertrag", während aber bei Hobbes die Souveränität auf eine nicht am Vertrag beteiligte Person übertragen wird, verbleibt bei Rousseau die Souveränität beim Volk. Wir haben es daher bei ihm mit Demokratie in Form radikaler Volkssouveränität zu tun, wodurch sich sein Demokratiemodell fundamental vom Modell der liberal-repräsentativen Demokratie unterscheidet. Es muss eine Form des Zusammenschlusses sein, so Rousseau, "die mit ihrer ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen eines jeden einzelnen Mitglieds verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibt wie zuvor" (CS 1, 6). Dieses Paradox kann nur gelöst werden, wenn sich jeder mit allen seinen Rechten und seiner Person dem Gemeinwesen völlig entäußert. Dieses Gemeinwesen, die Vereinigung der Vollbürger, ist dann souverän, d.h. es hat die Oberhoheit gegenüber dem Recht, der Verfassung oder möglichen Grundrechten oder einem Verfassungsgericht. Rousseaus Formel der Vergesellschaftung lautet:
Gemeinsam stellen wir alle, jeder von uns seine Person und seine ganze Kraft unter le oberste Richtschnur des Gemeinwillens (volonté générale, R.S.); und wir nehmen als Körper jedes Glied als untrennbaren Teil des Ganzen auf“ (CS 1, 6). Der Einzelne führt nun eine Doppelexistenz, als Mitglied des Souveräns ist er Bürger und als Untertan ist er den Gesetzen des Souveräns unterworfen. Das einzelne, isoliert lebende Wesen verwandelt sich zu einem Glied der politischen Gemeinschaft. Der Einzelne geht eine doppelseitige Selbstverpflichtung ein: er muss als Teil des Souveräns gernäf~ dem Gemeinwillen handeln und als Untertan dem Gemeinwillen Gehorsam leisten. Im Gegensatz zu Hobbes und Locke erfordert der demokratische Kontraktualismus Rousseaus eine Veränderung der menschlichen Natur, eine De-Naturierung, eine Versittlichung des natürlichen Menschen (CS 11, 7). Rousseaus republikanisches Demokratiernodell setzt damit den tugendhaften Bürger voraus, nicht allein den eigeninteressierten Nutzenmaximierer.
Das spezifische Merkmal der Rousseau'schen Demokratiekonzeption liegt null in der Fassung der volonté générale, des Gemeinwilllens. Die volonté générale, die jeder Rechtsordnung vorausliegt, kann nicht übertragen werden, sie muss beim Volk verbleiben. In dieser Form der radikalen Volkssouveränität ist also keine Möglichkeit der Repräsentation denkbar, denn der Gemeinwille kann nicht auf Repräsentanten oder Institutionen übertragen werden. Jede Form der Repräsentation ist für Rousseau mit dem Verlust der Freiheit verbunden, denn Volksvertreter würden nur nach ihren Privatinteressen handeln und sind Ausdruck von Korruption und Degeneration. Aber auch Im Feudalsystem "dieser ungerechten und widersinnigen Regierungsform" (CS 111, 15) gab es Repräsentation. Doch wie uns die "alten Republiken" zeigen, so Rousseau, gibt es in einer guten politischen Ordnung keine Repräsentanten. Die "Abgeordneten des Volkes" sind niemals Repräsentanten, sondern nur "Beauftragte", die an Weisungen gebunden sind. Gesetze kann in dieser Form direktdemokratischer Regierung nur das Volk selbst beschließen. Damit diese Form der Versammlungsdemokratie funktioniert, sind tugendhafte Bürger notwendig: „Je besser der Staat verfasst ist, desto mehr überwiegen im Herzen der Bürger die öffentlichen Angelegenheiten die privaten ( ... ) In einem gut geführten Staat eilt jeder zur Versammlung" (ebd.). Die Bürger müssen bei den Volksversammlungen in der Formulierung des Gemeinwillens ihre Privatinteressen unterdrücken, um einen homogenen politischen Körper herstellen zu können.

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Kommentare

Erik am 08.11.2019 - 15:24 Uhr
Ich finde, Rousseau hat hier das Gegenteil von dem beschrieben, was er sich gewünscht hätte. Wollte er doch eine Demokratie, die allen die größtmögliche Freiheit gewährt, hat er die die Rechtfertigung für eine Diktatur verfasst. Armer Jean-Jacques... :-)


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