TIPPS FÜRS PLÄDOYER: RECHTFERTIGUNG, SCHULD, MOTIV ...
Fehlende Reue & Geständnis
Tathergang: Bewiesen? ● Rechtfertigung: Der § 34 StGB ● Aspekt Schuld: § 46 StGB ● Strafhöhe? Motiv, Umstände... ● Fehlende Reue & Geständnis ● Aspekt mildernde Umstände ● Strafe und Sozialpronose ● Links
BGH NStZ 2006, 96 (Quelle: Strafrechtslexikon)
Der Strafausspruch kann keinen Bestand haben, da die Strafzumessungserwägungen durchgreifenden Bedenken begegnen. Das Landgericht hat dem Angeklagten strafschärfend angelastet, "dass er das Geschehen nicht ansatzweise bereue". Der Gesichtspunkt der fehlenden Reue durfte nicht zu seinen Lasten berücksichtigt werden, da der Angeklagte die Tat nicht eingeräumt hat. Daher konnte er keine Reue bekunden, "ohne seine Verteidigungsposition aufzugeben".