Kommentar

Der Ablasshandel im neuen Naturschutzgesetz

Bisher vllig untergegangen in der ffentlichen Diskussion um das neue Naturschutzgesetz ist die Quasi-Abschaffung der Eingriffsregelung. Bisher war hier geregelt, dass Baumanahmen in der Reihenfolge Vermeidung, Ausgleich, Ersatz geprft werden mussten.
Das dies schon heute kaum etwas an der Tatsache ndert, dass die meisten Eingriffe in die Natur ungehindert stattfinden, macht eigentlich nur deutlich, dass hier deutlicher Verbesserungsbedarf wre.

Statt dessen kann nach dem neuen Naturschutzgesetz jede/r, der/die gengend Geld besitzt, die Natur zerstren und dafr dann halt bezahlen. Dieses Geld wird dann zwar in Naturschutzmanahmen gesteckt, diese mssen aber nicht mehr im direkten
Zusammenhang mit dem Eingriff stehen. Da auch im Naturschutz das Geld fehlt, ist zu befrchten, dass das Geld dann auch in ohnehin fllige Naturschutznanahmen gesteckt wird. Damit wird nicht nur Naturzerstrung gegen Geld legitimiert, sondern fr den
Naturschutz der Zukunft scheint Naturzerstrung eine elementare Voraussetzung zu werden.

Kaum nachvollziehbar ist da das einhellige Lob der Naturschutzverbnde. Diese krasse Unterordnung von Naturschutzinteressen unter kapitalistischer Verwertungslogik kann auch durch eine Verbesserung der Verbandsklagerechtes kaum ausgeglichen werden. Denken
die Verbnde so wenig politisch?

Statt der vermeintlichen finanziellen Vorteile fr den Naturschutz durch kapitalistische Verwertung zu verfallen, sollten die Rechte der Menschen vor Ort gestrkt werden, denn sie sind noch am ehesten am Schutz ihrer Umgebung interessiert und damit liee
sich auch die Nutzung von Natur und Eingriffe mit dem Naturschutz in Einklang bringen. Als Nebeneffekt wrde auch noch die Akzeptanz des Naturschutzes steigen. Also keinen Handel mit Natur, sondern Demokratisierung des Flchenverbrauches.

Jrn Hartje, Institut fr kologie