Rubrik ber den Tellerrand

leines Lexikon des Auslnderrechts

Abschiebungen und das Residenzpflichtgesetz, Lufthansakampagne und Greencarddebatte - in den letzten Ausgaben haben wir regelmig ber rassistische Politik und antirassistische Kampagnen berichtet. Was bisher noch ausblieb, ist eine Beschreibung der
verschiedenen juristischen Formen, in denen sich Flchtlingspolitik giet. Das wollen wir hiermit nachholen in Form eines kleinen Lexikon des Auslnderrechts.

Das Auslndergesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht folgende Regelungen fr Nicht-Staatsbrger vor, die dauerhaft in Deutschland bleiben wollen:

Visum

Prinzipiell bentigt jeder Einreisende ein Visum, ausgenommen davon sind EU- BrgerInnen, die unter bestimmten Bedingungen Freizgigkeit genieen. Wer ohne Visum nach Deutschland einreist, verstt automatisch gegen die Visumsbestimmungen und ist somit
illegal, auer er stellt innerhalb von 8 Tagen einen Asylantrag.



Aufenthaltsgestattung

Durch den Asylantrag befindet er/sie sich automatisch im Asylverfahren, fr dessen Dauer eine Aufenthaltsgestattung erteilt wird. Diese ist rumlich auf den Bezirk der Auslnderbehrde beschrnkt, die fr den/die AsylbewerberIn zustndig ist. Whrend des
Asylverfahrens, das oft mehrere Jahre dauert, ist es AsylbewerberInnen im ersten Jahr vllig untersagt zu arbeiten, danach nur, wenn es fr die in Betracht kommende Stelle keine deutschen InteressentInnen gibt bzw. InteressentInnen aus EU-Staaten, die
den deutschen gleichgestellt sind. Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst verdienen kann, erhlt nach Asylbewerberleistungsgesetz lediglich Essenspakete und 80 DM Taschengeld im Monat.



Aufenthaltserlaubnis

3% der AsylbewerberInnen werden im Verwaltungsverfahren als Asylberechtigte anerkannt und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Sie beinhaltet eine Arbeitserlaubnis und gewhrt relative Sicherheit. Knapp 10 % der abgelehnten AsylbewerberInnen werden spter
durch Gerichte als Asylberechtigte anerkannt.



Aufenthaltsberechtigung

Eine Aufenthaltsberechtigung kann erteilt werden, wenn der/die AuslnderIn 5 Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist. Dieser Status kann nicht mehr genommen werden.



Aufenthaltsbefugnis

Eine Aufenthaltsbefugnis kann aus dringenden humanitren Grnden erteilt werden, wenn abgelehnte AsylbewerberInnen oder (Brger-) Kriegsflchtlinge keine individuelle politische Verfolgung nachweisen knnen, dennoch durch die Genfer Flchtlingskonvention
(siehe wissen.ist.macht!-Nr. 3, 12/98) vor Ausweisung geschtzt sind. Der prozentuale Anteil dieses Status liegt bei ca. 10% und er wird fr maximal 2 Jahre erteilt, kann aber unter Umstnden verlngert werden.



Duldung

Die Duldung, welche 20% der AsylbewerberInnen erhalten, ist eine befristete Aussetzung der Abschiebung und wird hchstens fr 1 Jahr ausgesprochen, Verlngerung mglich. Sie wird erteilt, wenn die Abschiebung eines/r AuslnderIn aus rechtlichen oder
tatschlichen Grnden unmglich ist, wenn ihm/ihr in dem betreffenden Staat eine konkrete krperliche Gefahr oder ein Freiheitsentzug droht oder wenn die Abschiebung aus vlkerrechtlichen oder humanitren Grnden nicht durchfhrbar ist.

Um in den Genuss einer solchen Regelung zu kommen, ist es ntig, auf anerkanntem Weg nach Deutschland zu kommen. Doch dies ist beinahe unmglich ...



Drittstaatenregelung

Alle Staaten, die an die Bundesrepublik Deutschland grenzen, sind sichere Drittstaaten. AsylbewerberInnen, die diese Lnder durchqueren, htten in diesen Lndern Asyl beantragen knnen. Haben sie dies nicht getan, haben sie in Deutschland nicht die
Mglichkeit, Asyl zu beantragen, da ihnen unterstellt wird, nicht vor einer konkreten, persnlichen Verfolgung zu flchten, sondern aus wirtschaftlichen Grnden. Sie knnen nur Asyl beantragen, wenn sie glaubhaft machen knnen nicht zu wissen, wie und
durch welche Lnder sie von den Schleppern gefahren wurden.



Flughafenverfahren

Die einzige Mglichkeit direkt aus einem Verfolgerstaat nach Deutschland zu flchten und somit die Drittstaatenregelung zu umgehen, ist die Benutzung eines Flugzeugs. Doch ein Flugzeug darf laut Bundesgerichtshofs nur besteigen, wer ein gltiges Visum
fr Deutschland hat. Dieses zu erlangen ist Flchtlingen meist nicht mglich. Die Flchtlinge landen jedoch nicht in Deutschland, sondern auf exterritorialem Gebiet, d.h. in einem mit Stacheldraht umzunten Wohncontainer neben dem Flugfeld, bewacht vom
Bundesgrenzschutz. Dort soll innerhalb von 19 Tagen geklrt werden, ob sie fr ein Asylverfahren zugelassen werden. Die tatschliche Verweildauer betrgt jedoch bis zu 300 Tagen, in denen die Flchtlinge dieses Gebiet nicht verlassen drfen, faktisch
inhaftiert sind. Die schwer durchschaubaren und komplexen Regelungen machen es Flchtlingen unmglich, ihr Rechte effektiv einfordern zu knnen. Das Hauptaugenmerk der Auslnderbehrden liegt mehr auf dem Fluchtweg als auf den Fluchtgrnden. Doch diese
sind bei Flchtlingen, ob legal oder illegal eingereist, vorhanden und relevant.

Quelle: http://www.wissenistmacht.cjb. net, wissenistmacht@gmx.de





