Religionskritik

ZWANGS-PSYCHIATRIE ÜBERALL: ZWANG, FOLTER, RECHTSBRÜCHE

Berichte aus den Anstalten


1. Berichte aus den Anstalten
2. Offizielle Kontrolle: UNO und andere
3. Pseudo-Medizin und Pseudo-Wissenschaft
4. Zahlen
5. Suizid und Psychiatrie
6. Im O-Ton: Die Sprache der Täter_innen
7. Öffentliche Meinung: Verschweigen und Verharmlosen
8. Links

Im März 2019 veröffentlichte das Team Wallraff nach langer Undercover-Recherche in mehreren Psychiatrien einen Beitrag mit vielen Beispielen. Nicht alles konnte gezeigt werden, denn die Ausstrahlung wurde mit allen Mitteln bekämpft - und Papi Staat kam seinen Repressionsstätten mehrmals zur Hilfe, auch mit Durchsuchungen, Beschlagnahme von Filmdateien usw.
Leider lief das auf RTL - und deren Beiträge sind nicht so einfach zugänglich. Aber ...

Aus einer Rundmail des Werner-Fuss-Zentrum zu der Reportage und den Folgen
Am Montagabend haben 1,55 Millionen der 14- bis 49-Jährigen in RTL von 20.15 - 22.30 Uhr
Team Wallraff undercover in Psychiatrien und Jugendhilfe gesehen. Inklusive der über-50-Jährigen sahen die Folge insgesamt 2,74 Millionen! Leider wurde wie immer eine "bessere Psychiatrie" beschworen, ein "guter" Psychiater kommentier, ohne dass der Schritt gemacht wurde, die Struktur der Zwangspsychiatrie aufzudecken, dass das Einsperren der Anfang allen Übels ist.
"Die Recherchen mit verdeckter Kamera sorgten für Unruhe. Im Vorfeld habe es so viele juristische Androhungen gegeben wie nie zuvor. “Wir haben bis kurz vor der Sendung fast 30 juristische Eingaben erhalten”, erklärt Rechtsanwältin Eva Pipke auf Nachfrage. “Es handelt sich dabei auch um zahlreiche Abmahnungen gegenüber der für die Sendung zuständigen Produktionsfirma infoNetwork GmbH und den einzelnen Undercover-Redakteuren ...
Aufgrund der enormen Missstände, die wir aufgedeckt haben, hatten wir uns dafür entschieden, trotz des Gegenwindes zu veröffentlichen”, erläutert Pipke. Sie betont: “Wir sind froh, denen eine Stimme verliehen zu haben, denen lange Zeit keiner zugehört hat und zwar Patienten und Mitarbeitern.” Wallraff hatte bereits vor der Ausstrahlung in einem Video-Statement mitgeteilt: “Wir senden jetzt erst recht.” (Quelle)

Das Medienecho auf diese Sendung:
  • Focus Online gibt in Worten wieder, was an Misshandlungen zu sehen war
  • Der Westen
  • Tagesspiegel - Wallraff setzt Berliner Vivantes-Konzern unter Druck - Berlins landeseigene Klinikkette versuchte nach Tagesspiegel-Informationen, rechtlich gegen die Ausstrahlung der Sendung vorzugehen
  • Berliner Morgenpost - RTL dokumentiert schlimme Zustände in Berliner Psychiatrie
  • Spiegel Online - Undercover in der psychiatrischen Steinzeit
  • Stern - Eingesperrt in der Gummizelle: Undercover-Reporter zeigen untragbare Zustände in Psychiatrien
  • Bild hatte die Schlagzeile: Horrende Zustände in Psycho-Kliniken - „Wallraff“-Ausstrahlung sollte verhindert werden

RA Dr. David Schneider-Addae-Mensah wird am Ende der Sendung zu krassem Unrecht in der Forensik interviewt, und wie er seinen Mandanten frei bekam. Das Interview usw. ist in Youtube zu sehen:
In 4 Kapiteln ist der erste Teil (ca 80 Minuten) der Produktion hier in der Mediathek zu sehen.

Am 6.2.2020 brachte die Sendung "odysso - Wissen im SWR" dann den Fall von Peter Schwarz als Beispielfall im Beitrag "Falsche Medikamentierung in der Psychiatrie" in die Öffentlichkeit.

Viele, viele Einzelfälle (nur kleine Auswahl)

Im Original: Aus dem Inneren
Aus: "Menschen, die nichts zählen", in: SZ, 13.7.2013 (S. 5)
"Ich werde hier, falls meine Verwahrung nicht aufgrund der Unverhältnismäßigkeit für erledigt erklärt wird, mit den Füßen voran entlassen." Mit diesem Satz endet ein Brief, den ein Insasse im psychiatrischen Krankenhaus an die Süddeutsche Zeitung geschrieben hat. Der Schreiber dieses Briefs hat Angst davor, dass die "Maßregel der Sicherung und Besserung" erst mit seinem Tode endet. Eine zeitliche Begrenzung für diese vom Gericht angeordnete Maßregel gibt es nämlich nicht. Sie kann ewig dauern - die Ewigkeit wird derzeit nur begrenzt vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zwar Verfassungsrang hat, aber wenig konkret ist."
Der Schreiber ist einer wie Gustl Mollath, also einer von 6750 Menschen, die per Gerichtsbeschluss in der Psychiatrie untergebracht sind. Diese Zahl stammt aus dem Jahr 2012 und gilt allein für die alten Bundesländer. Eine gesamtdeutsche Zahl gibt es nur für das Jahr 2010. Damals hatte die Arbeitsgemeinschaft Psychiatrie der Gesundheitsministerkonferenz in einer Studie die Zahlen der Bundesländer zusammengetragen: 7752 Menschen waren 2010 in ganz Deutschland auf Anordnung von Gerichten in psychiatrischen Krankenhäusern untergebracht. ...
Es werden zwar weniger Menschen eingewiesen, sie müssen aber immer länger bleiben, Entlassungen werden seltener. ...
In den psychiatrischen Krankenhäusern werden Menschen untergebracht, die im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit Straftaten begangen haben. Neben den Abschiebegefängnissen, in denen Flüchtlinge darauf warten, aus dem Land geschafft zu werden, sind das die Orte mit der niedrigsten Rechtsdichte in Deutschland. Sie sind die Dunkelkammern des Rechts. ...
Selbst die kleinen Annehmlichkeiten, die den Haftalltag erträglicher machen sollen, etwas der Einkauf von Tabak, Süßigkeiten, Kosmetika und Zeitschriften aus dem eigenen Geld des Insassen, werden in vielen psychiatrischen Krankenhäusern nicht gewährt. Da freut sich der Insasse in der Psychiatrie, dass er "wenigstens die zeitung lesen" darf, auch wenn sie Löcher hat. Oft nämlich, so klagt jener Schreiber, der fürchtet, dass er einst nur "mit den Füßen voran" entlassen wird, fehlen in der Zeitung ganze Seiten, "oder einzelne Artikel sind rausgeschnitten". Und er fragt, ob die Anstalt sie vielleicht wegen "Gesundheitsschädlichkeit" entfernt hat.

Fixieren (BGH, Beschluss vom 07.08.2013 - XII ZB 559/11)
Die nächtliche Fixierung eines Kindes in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung ist keine genehmigungsbedürftige Unterbringungsmaßnahme im Sinne des § 1631b BGB. Die Vorschrift des § 1906 Abs. 4 BGB gilt nur für volljährige Betreute und kann im Kindschaftsrecht nicht analog angewendet werden.

Aus "Wer hat Angst vorm Seelenarzt?", in: SZ, 27.3.2014 (S. 18)
Nur extrem wenige psychisch kranke und gefährliche Straftäter sitzen in solchen Maßregelkliniken, die tatsächlich Gefängnissen gleichen. Normalerweise aber entscheiden Patienten selber, ob sie sich in die Klinik begeben wollen. Nur eine Minderheit - circa zehn Prozent - der jährlich circa 1,2 Millionen stationären Patienten in Deutschland werden auf geschlossenen Stationen zeitweise auch zwangsweise untergebracht, meist, weil sie eine Gefahr für sich selbst oder ihre Umgebung darstellen. "Es gibt halt auch einen Notfall in der Psychiatrie", sagte Falkai. Bei schweren Manien, Schizophrenien und Demenzen komme man ohne Zwang manchmal nicht aus. Die offene Behandlungssituation sei eben nicht immer die bessere ...
Völlig falsch sei auch der Verdacht, dass Psychiater seelische Störungen am liebsten mit Medikamenten behandeln. "Das entspricht nicht der Wirklichkeit", versicherte Freisleder. Am Heckscher-Klinikum etwas erhalte selbst im stationären Bereich nur die Hälfte der stationären Patienten Psychopharmaka. ...
Zwar stimme es, dass übermäßiger Stress im Berufsleben schlecht für die Seele sei. Anderer solle man lieber niicht hoffen, dass mit der Verrentung alles besser werde, denn: "Schlechte Arbeit ist besser als gar keine Arbeit", erklärte trocken Albus.
Falkai, Prof. Dr. Peter: Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotheorapie LMU
Freisleder, Prof. Dr. Franz Joseph: Ärztlicher Direktor des kbo-Heckscher-Klinikums in M
Albus, Prof. Dr. Dr. Margot: Ärtzliche Direktorin des kbo-Isar-Amper-Klinikums in M-Ost

Aus "Zu Unrecht in der Psychiatrie ", in: SZ vom 20.8.2014
Jahrelang beschimpft Markus M. die Justiz wüst. Ein Schreiben an einen Staatsanwalt bringt den Betriebswirt schließlich in die Psychiatrie - zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht München jetzt entschieden hat. Sein Anwalt ärgert sich: "Die Justiz hat aus dem Fall Gustl Mollath nichts gelernt." ...
Markus M. leidet nach einem psychiatrischen Gutachten an einem "Querulantenwahn" infolge einer paranoide Schizophrenie. Er ist deshalb schuldunfähig. Er selbst glaubt nicht, dass er krank ist. "Aus seiner Sicht sind die anderen krank", sagt sein Anwalt Andreas Schwarzer. Nach den Vorgängen in den vergangenen Monaten steht zumindest fest, dass M. von der Justiz nicht fair behandelt und sogar ohne rechtliche Grundlage eingesperrt wurde. ...
Dass es drei Monate gedauert hat, bis die Justiz zu dieser differenzierten Sichtweise findet, erzürnt Anwalt Schwarzer.
"An den Gerichten herrscht kollektive Feigheit vor der Verantwortung", sagt er. Weil niemand Verantwortung übernehmen wolle, wenn doch etwas passiere, würden solche Fälle über einen Kamm geschert und unangenehme Leute einfach weggesperrt. "Begründet werden solche Entscheidungen nicht", so Schwarzer weiter. "Dabei versucht das Bundesverfassungsgericht bayerischen Richtern schon lange beizubringen, Entscheidungen ordentlich zu begründen. Bislang ohne Erfolg."

Psychiatrisieren, um Polizeigewalt zu vertuschen
Aus "Drei Schüsse, ein Leben", in: taz, 6.12.2014
Ein junger Mann wird bei einem Polizeieinsatz fast erschossen. Anschließend versucht die Justiz alles, um ihn in die Psychiatrie einweisen zu lassen ...
Schon während der Operation rätselt der Arzt über den ungewöhnlichen Schusskanal. Wenige Tage nach der OP ruft ein Rechtsmediziner aus Köln an und erkundigt sich nach der Schussverletzung. Heidenhain schildert ihm, wie ein Projektil Organe durchschlug, die in stehender Position teils übereinanderliegen. "Ich habe den Rechtsmediziner gefragt, ob Kugeln um die Ecke fliegen können", sagt er im Restaurant. "Doch der Mann hat mir gar nicht richtig zugehört."
Das Geschoss durchschlug die Leber, Lunge, Zwerchfell, oberen Dickdarm, Pankreaskopf und die Hohlvene. Um diese Körperteile mit einem Schuss zu durchlöchern, müsste Martin P. sehr steil von schräg oben getroffen worden sein, vermutlich in einer stark nach vorne gebeugten Position. So interpretiert der Chirurg die Verletzung. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Polizei Aachen waren bereit, sich zu den Ermittlungen zu äußern. Der Rechtsmediziner aus Köln, erzählt Heidenhain, habe nach zehn Minuten gesagt, er wolle sich eventuell noch einmal melden. "Von diesem Herren, an dessen Namen ich mich nicht mehr erinnere, habe ich bis heute nichts mehr gehört." ...
Kurze Zeit später, am 23. Oktober 2013, meldet sich ein Mitarbeiter einer Psychiatrie aus Köln und fragt, wann Martin P. transportfähig sei für eine Verlegung in die Forensik nach Essen. Heidenhain ist verwundert, denn der Mann bezieht sich auf den Paragrafen 126 a der Strafprozessordnung, den der Chirurg nicht kennt. Auf seine Nachfrage schickt ihm der Mann das Gutachten der Psychiaterin J. Obwohl sie Martin P. zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht befragen konnte, diagnostiziert sie eine psychiatrische Erkrankung und empfiehlt die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt. Selbst beim "wiederholten Lesen konnte und kann ich dieser Logik und Sinnhaftigkeit nicht folgen", schreibt der Mediziner in seinem Protokoll.
Er nimmt Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Doch auch der Staatsanwalt M. sei "auf keinen meiner Kritikpunkte und meine Fragestellungen eingegangen". Der Mediziner ruft nun den Richter E. des Amtsgerichts an. "Ich versuchte ihm telefonisch zu erläutern, dass keine seiner geschilderten Gründe oder Annahmen sich mit dem deckten, wie ich Herrn P. hier im Krankenhaus nun seit einiger Zeit erlebe. Auch Herr E. gab sich telefonisch sehr zurückhaltend und sagte, dies sei nicht seine Aufgabe, dies mit mir zu diskutieren."
Christoph Heidenhain arbeitet mittlerweile als Chefarzt einer Klinik in Düsseldorf, doch der Fall lässt ihn nicht los. Er zweifelt daran, dass die Behörden aufklären wollen, was am Tatabend geschah. Auch nach über einem Jahr wurde er selbst nicht befragt. Eine Psychiaterin soll den Mediziner bereits als befangen bezeichnet haben.
Was ist das für ein Polizeieinsatz, bei dem es vier Beamten nicht gelingt, einen 26 Jahre alten Mann zu überwältigen? Bei dem ein Polizist seine Dienstwaffe einsetzt und dabei drei Mal in die Mitte des Körpers schießt? ...
Noch am Abend des Einsatzes erstatten die beteiligten Polizisten Strafanzeige wegen versuchten Totschlags. Der Kollege, der die Anzeige aufnimmt, war nach Recherchen der taz selbst am Einsatz beteiligt.
In dieser Strafanzeige gegen P. wird nun explizit eine weitere verletzte Person genannt. Obwohl Martin P. laut Telefonprotokoll bei seinem Notruf nie von einer zweiten Person sprach. Und obwohl die Polizisten im Haus keine weitere Person vorfanden.
Erstaunlich schnell in der Bewertung des Geschehens ist auch Richter E. des Amtsgerichts Aachen. Nur acht Tage später, am 18. September 2013, erlässt er einen Unterbringungsbefehl für die Psychiatrie gegen Martin P. Die Grundlage dafür: Paragraf 126 a der Strafprozessordnung. Demnach kann "das Gericht durch Unterbringungsbefehl die einstweilige Unterbringung in einer dieser Anstalten anordnen, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert."
Martin P., ein gelernter Verfahrensmechaniker für Kunststofftechnik, der bisher weder strafrechtlich noch psychiatrisch auffällig geworden war, liegt da noch auf der Intensivstation der Uniklinik und wird künstlich beatmet.
Eine Grundlage für den Unterbringungsbefehl bildet das Gutachten der Psychiaterin J., die von Staatsanwalt M. dazu beauftragt wurde. Schon eine Woche nach der Tat und ohne je mit dem Verletzten gesprochen zu haben, diagnostiziert sie: Er leide vermutlich an einer Psychose, sei gefährlich für die Öffentlichkeit und müsse deswegen einstweilig in einer Anstalt untergebracht werden.


Bericht eines Psychotherapeuten aus eigener Erfahrung
Der psychologische Psychotherapeut Alfred Schaar berichtet über Menschenrechtsverletzungen im Umfeld der Psychiatrie, die er in seiner 40-Jährigen Berufserfahrung selbst miterlebt hat. In der Tatsache, dass in psychiatrischen Einrichtungen oftmals Medikamente verabreicht werden, um die Insassen gefügig zu machen und ihren Willen zu brechen, sieht er ein Verbrechen.

Aus einem Interview mit dem Strafverteidiger Adam Ahmed, in: FAZ, 26.5.2017
Die meisten, die in psychiatrischer Unterbringung sind, haben nicht so viel Glück wie Herr Mollath. Die gesetzliche Situation hat sich zwar geändert, auch was Sicherungsverwahrung betrifft, aber trotzdem sitzen da immer noch viele, obwohl es keinen echten Grund gibt, beziehungsweise Menschen, die nicht dorthin gehören. ...
Sie vertreten viele Mandanten in Sicherungsverwahrung oder psychiatrischer Unterbringung. Warum machen Sie das?
Aus Idealismus. Und weil ich glaube, dass Menschen sich ändern können. Finanziell lohnt es sich nicht. Noch dazu ist die neue Gesetzeslage zur psychiatrischen Unterbringung mit der Praxis schwer vereinbar.
Was kritisieren Sie daran?
Der Gesetzestext liest sich gut, aber es hapert an der Umsetzung. Gutachter und Richter tendieren in vielen Fällen dazu, jemanden lieber wegzusperren. Und in den Psychiatrien fehlen die Therapeuten, viele Termine fallen wegen Urlaub oder Krankheit ersatzlos aus – wie soll sich ohne Therapie etwas an der Prognose ändern? Den meisten Anwälten fehlt die Sachkenntnis, die können die Gutachteraussagen nicht hinterfragen. Verstehen Sie mich nicht falsch: Diese Menschen, die verwahrt oder untergebracht sind, haben schreckliche Dinge getan, aber man kann sie nicht ohne echten Grund ein ganzes Leben lang wegsperren. Das darf nicht sein.


Aus dem Bericht eines Psychiatriebetroffenen (anonymisiert im untergrundblättle veröffentlicht am 4.12.2019
Zurückblickend hat der Patient die Ansicht, dass die mehr oder weniger 1.5 Jahre andauernde Achterbahnfart welche den Verlust von seiner Partnerschaft, Job und Wohnung verursachte massiv verkürzt hätte können, wenn nicht die Eigeninteressen der opportunischten privaten Firmen welche an den Patienten Geld verdienen, narzisstisches Fachpersonal welche das schematische ICD-10 Referenzbuch über den direkten Austausch mit den Patienten bevorzugt, (gut gemeinte) aber schlecht platzierte Ratschläge seines Freundeskreises welche entweder ihre eigene Erfahrungen und/oder in diesem Sektor selber arbeiten, kombiniert mit der längeren Exposition zu depressiven Mitpatienten (welche weitere tiefere depressive Zyklen triggerte).

Betreutes Wohnen

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Kommentare

Mister X am 06.10.2022 - 22:07 Uhr
Ich habe da eine juristische Frage: Wann darf ich einen Psychiater töten?

Nur mal so gefragt. (?)

Hermann Krämee am 22.04.2022 - 23:12 Uhr
Hallo,

mein autobiografisches, unerhörtes Hörspiel passt gut auf die Liste der Beiträge auf eurer Seite!
Danke für das Verbreiten.

www.hermonizer.de


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