Während der Verschleppungsphase ereigneten sich weitere Seltsamkeiten: Am 18. August 2006 wurde der Betroffene vom Frankfurter Polizeigewahrsam wieder in eine JVA verlegt - diesmal in Preungesheim. Die Rechtsgrundlage wie auch die Verantwortlichen dieser Aktion blieben unklar (bis heute). Denn der Unterbindungsgewahrsam stellte formal keine Haftstrafe dar und konnte somit nicht in einer JVA vollzogen werden. Im konkreten Fall war die verhängte Strafhaft gegen den Betroffene schon am Vortag vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden.
Bundesverfassungsgericht hob Ladung zur Haft auf - doch ein Tag Haft folgt noch
Ab dem 18. Mai 2006 sollte ja "offiziell“ die achtmonatige Haftstrafe des in Unterbindungsgewahrsam Gefangenen in der JVA Gießen anlaufen. Per Beschluss vom 17. Mai 2006 ordnete das Bundesverfassungsgericht jedoch an, dass die Haft nicht vollstreckt wird bis zur Entscheidung über die noch laufende Verfassungsklage gegen das Urteil des Landgericht Gießen (8 Monate ohne Bewährung). Schon dieser vorläufige Beschluss war eine ordentliche Schlappe für das Landgericht Gießen und Repressionsbehörde - und sollte sich noch steigern:
Mit Beschluss vom 6. November hat das Bundesverfassungsgericht die Aussetzung der Haftstrafe um mindestens 6 Monate verlängert.
Am 30.4.2007 dann siegte der Betroffene - das Urteil wurde aufgehoben!
Beschluss BVerfG und Presse dazu
Artikel aus Giessener Allgemeine vom 19. Mai 2006, S. 26
Der Beschluss vom Mai 2006 und (rechts daneben) ein Bericht in der FR am 19.5.2006 (S. 27):
Frankfurter Rundschau am 17.11.2006 zum zweiten Beschluss des Verfassungsgerichts im November (S. 26)
Zwei Tage verschleppte das Landgericht Gießen (Vors. Richter Geilfus, Richterin Dr. Berledt und Richter Schnabel) zunächst die Eilbeschwerde. Dagegen hat der Betroffene inzwischen Strafanzeige (Download mit allen Anlagen als PDF) erstattet. Angesichts des Gießener Justizfilzes ist allerdings damit zu rechnen, dass gar nicht ermittelt wird (siehe u.a. zu eingestellten Anzeigen gegen Obrigkeit in der Vergangenheit und zum politischen Staatsanwalt Vaupel).
Am 18.5.2006 geschah dann aber noch etwas Seltsameres. Obwohl das BVerfG schon am Tag vorher die Strafhaft erstmal aufgehoben hatte, wurde der Betroffene noch vom Polizeigewahrsam in den Knast (JVA Preungesheim in Frankfurf) verlegt. Die Rechtsgrundlage dafür blieb völlig unklar. Als der Betroffene Beschwerde gegen die Inhaftierung (PDF-Download) und Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung eingelegte, kam als Ergebnis nur heraus: Niemand weiß, wer dafür verantwortlich war ...