BETEILIGUNGSRECHTE UND -MÖGLICHKEITEN
PLANUNGEN, PARLAMENTE, PROZESSE
Allgemein bzw. alle Beteiligungsformen
1. Allgemein bzw. alle Beteiligungsformen
2. Beteiligung an Planungen
3. Besonderheiten und Privilegien für anerkannte Umweltverbände
4. Kommunalpolitik
5. Bürger innenentscheide, Volksbegehren und -abstimmung
6. Naturschutz und Eingriffsregelung

Im europäischen Rahmen in im Rahmen der Aarhus-Konvention eine Art Mindestrahmen für Beteiligungs- und Akteneinsichtsrechte geschaffen worden. Gegenüber deutscher Politik zeigt sich die EU schon seit längerem als bürger_innenfreundlicher. Mitunter muss gerade auf Deutschland erheblicher Druck ausgeübt werden, damit dort Bürger_innenrechte verbessert werden.
- Tipps zur BürgerInnenbeteiligung, Akteneinsicht und mehr
- Wikipedia zur Aarhus-Konvention ++ Text der Konvention (englisch)
- Leitfaden BürgerInnenbeteiligung: Teil 1 ++ Teil 2 ++ Adressenliste
- BUND-Leitfaden zu Beteiligungsrecht
- 1x1 der Bürgerbeteiligung vor Ort (BUND-Schrift)
- Bürgerrechte im Umweltschutz - ein Wegweiser durch Umweltgesetze, Verfahren und Verwaltungen (mit Ablaufplänen)
- Broschüre "Planungs- und Bauvorhaben in Deutschland: Was kann ich tun?"
- Broschüre "Klagemöglichkeiten nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) 2017"
- Beteiligungs- und Klagerechte der Naturschutzverbände
Wirksam einmischen kann mensch sich nur dann, wenn Planungen, politische Vorhaben oder die Rahmenbedingungen für die Verwirklichung eigener Ideen bekannt sind. Beteiligungsmöglichkeiten sind daher stark vom Zugang zu Informationen bei Behörden und Institutionen abhängig. Der Akteneinsicht ist deshalb ein Extrakapitel gewidmet.

