Schwarzstrafen

GIESSENER & HESSISCHE JUSTIZBEHÖRDEN

Einleitung


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Amtlich anerkannt I: Polizei und Justiz in Gießen agieren so, wie es eigentlich seit der Nazizeit abgeschafft sein sollte (Urteil 20 W 221/06 des Oberlandesgerichtes am 18. Juni 2007)


Amtlich anerkannt: Die Verkehrsschilder sind das einzige von öffentlichem Nutzen auf dem Gerichtsgelände (ProtokollAus dem Prozess gegen einen Projektwerkstättler, der zunächst der Beschädigung von Dingen, die dem öffentlichen Nutzen dienen, angeklagt war ...)

CDU-Magistratsmitglied Bouffier-Pfeffer über Gießen (sie als Schöffin ... und ihr Bruder)
Stadt des Rechts und der Justiz

Aus "Guide to Judicial Conduct" (Internationale Erklärung von RichterInnen)
3.2. Weil die Hauptaufgaben sowie Verantwortung eines Richters sind, die Verpflichtungen des Amtes zu genügen, ist es folgerichtig, dass ein Richter solche zusätzlichen nicht richterlichen Aktivitäten vermeidet, die die Besorgnis der Befangenheit oder eines Interessenkonflikts bestehen lassen würden, in einem anzuhörenden Fall unparteiisch zu bleiben.
3.3. Eine spezifische Anwendung dieses Prinzips ist, dass ein Richter auf jegliche politische Aktivität verzichten und unmittelbar nach seiner Benennung sämtliche Kontakte zu politischen Parteien abbrechen muss.


Aus der UN-Resolution Resolution 40/32 vom 29.11.1985 und 40/146 vom 13.12.1985
Im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben Mitglieder der Richterschaft, wie andere Staatsbürger, das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Glaubens-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit; bei der Ausübung dieser Rechte haben sie sich jedoch stets so zu verhalten, daß sie ... die Unparteilichkeit ...der Richterschaft wahren.

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