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POLIZEI UND JUSTIZ 2006/2007

Die 3. Dokumentation "Widerstand ist Pflicht"


1. Die 3. Dokumentation "Widerstand ist Pflicht"
2. Die Kapitel der Dokumentation
3. Abgewiesen: Staatsgerichtshof interessiert sich nicht für Verfassungsbrüche
4. Die Gegenseite und ihre Strategien 2006 und 2007
5. Links und Infos zum Thema

  • Die Doku als Ganzes (PDF, 300dpi, 13,6 MB) ++ Kurzfassung (PDF mit 1,3 MB)
  • Die folgenden PDF-Dateien der einzelnen Kapitel weisen eine Auflösung von 400dpi auf.
  • Mini Flyer mit Links zu Polizeidoku und mehr
  • Wer hat Lust, dazu eine Veranstaltung zu organisieren? Mehr Infos ...

Einleitung
  • 1. Eingangsseiten und Text "Gerichtete Justiz"
    Ein kurzer Einführungstext informiert über die Prinzipien gerichteter Justiz, im Falle politisch motivierter Justiz auch als ,Gesinnungs-' oder eben ,politische Justiz' benennbar. Diese folgt bestimmten Logiken, die immer wieder auftreten. Diese werden genannt ... das ganze Kapitel als PDF.
  • 2. Chronologie einer Auseinandersetzung
    Die kleine Geschichtsschreibung listet ausgewählte Ereignisse auf, die ab Sommer 2002 zu einer Zuspitzung der Konfrontation zwischen Polizei, Justiz und Regierenden auf der einen Seite und kreativen Protestgruppen auf der anderen führten. Verschärfend gesellte sich zu diesem Streit auf der Seite der Repressionsstellen ein wachsendes Interesse auch höherrangiger Politiker wie dem Innenminister Bouffier an einer harten Strafverfolgung und Kriminalisierung. Auf Seiten der ProtestaktivistInnen wurde die zunehmende Repression selbst zum Thema gemacht, um die Kritik an Herrschaft zu vermitteln und die Methoden der Herrschaftsausübung zu demaskieren. Beides war Öl ins Feuer des ungleichen Konfliktes. Die ausgewählten Daten beschränken sich auf Ereignisse, die für den Konflikt von Bedeutung waren. Daneben gab es eine Vielzahl weiterer politischer Initiativen, Aktionen, Veröffentlichungen, die Debatte um Utopien jenseits des autoritären Staates, Projekte zum Umweltschutz, zum Gratisleben, gegen Sozialabbau, Krieg und mehr. Das sei deshalb hier betont, damit nicht der Eindruck entsteht, die Auseinandersetzung mit Polizei und Gerichten sei Selbstzweck oder alleiniges politisches Ziel der AktivistInnen ... das ganze Kapitel als PDF.

Hauptteil
  • 1. Gegen die Obrigkeit wird nicht ermittelt
    Das Fallbeispiel: Gail-Falschaussage-Verfahren eingestellt
    Viermal hintereinander, jedes Mal in einer politisch aufgeladenen Situation, log der CDU-Stadtverordnetenvorsteher Gail - einmal gegenüber dem Parlament, zweimal gegenüber der Presse und einmal vor Gericht. Strafrechtlich relevant war nur seine Falschaussage vor Gericht. Ermittlungen kamen erst in Gang, als die Lüge öffentlich thematisiert wurde und Gail sowie einige seiner politischen Freunde mit absurden Angriffen gegen die, die die Lügen enthüllt hatten, das Thema auf den Vorgang lenkten. Doch obwohl die Situationen, in denen Gail gelogen hatte, politisch brisant waren und daher ein Versehen auszuschließen war, bescheinigte die Staatsanwaltschaft dem CDU-Politiker genau das: Er hätte fahrlässig gehandelt. Das war nicht nur Strafvereitelung und Rechtsbeugung im Amt, sondern auch eine Ungleichbehandlung vor Gericht, denn Menschen ohne Zugehörigkeit zu den herrschenden Eliten werden so nicht behandelt. Von Seiten der Staatsanwaltschaft war es jedoch nur ein Teil einer Serie von skandalösen Verfahrenseinstellungen bei Straftaten Gießener PolitikerInnen.
    Grundgesetz, Art. 3, Abs. 1: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" ... das ganze Kapitel als PDF.
    Weitere Beispiele in Kürze: Haumann-Bombe, Falschaussagen von Polizisten/Gülle, Statistik 2003
  • 2. Hinter Gitter – egal wie (Freiheitsberaubung in Amt und Uniform)
    Fallbeispiel: Der 14.5.2006
    Die Polizei nahm vier Personen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt ohne Begründung fest. Gegen einen Betroffenen verhängte ein Amtsrichter auf Antrag der Polizei sechstägigen Unterbindungsgewahrsam ohne Ansätze einer juristisch haltbaren Begründung und bei gleichzeitiger, gezielter Vertuschung der realen Umstände. Der Betroffene legte Beschwerde gegen die Maßnahme ein. Auch die weiteren gerichtlichen Überprüfungsinstanzen stützten die Freiheitsberaubung. Nur aufgrund einer Intervention des Bundesverfassungsgerichts kam es überhaupt zur Freilassung der Personen. Gegen die verantwortlichen RichterInnen stellte der Betroffene Anzeigen u.a. wegen Freiheitsberaubung.
    Verstoß gegen Grundgesetz, Art. 2, Abs. 2: "Die Freiheit der Person ist unverletzlich" ... das ganze Kapitel als PDF)
    Achtung!!! Dieser Fall ist noch in der Schwebe - Gerichte und Polizei mauern ... hier lohnt die Recherche. Einige Gerichtsentscheide und -prozesse stehen noch aus. Zum Stand der Dinge wird laufend informiert auf der entsprechenden Internetseite!
    Weitere Beispiele in Kürze: Gedichtelesung wird zu Brandanschlag (9.12.2003), Unterbindungsgewahrsam nach Feldbefreiung
  • 3. Polizeigewalt vertuschen
    Fallbeispiel: Der 11.4.2005, Klageerzwingung, Verfassungsklage
    Die Polizei verprügelt in einem für sie günstigen, weil zeugInnenfreien Augenblick einen Polizeikritiker. Doch die Beweislage gegen die Polizei ist trotzdem erdrückend, denn sie filmt ihre Tat. Der Betroffene erstattet Anzeige. Doch die Staatsanwaltschaft verbündet sich mit den TäterInnen. Statt das belastende Video selbst zu sichten, beauftragt sie ausgerechnet die für politische Ermittlungen gegen das Opfer der Polizeigewalt zuständige Kriminalkommissarin im Staatsschutz damit, eine Abschrift des Videoinhaltes zu machen. Dieser hat mit dem Video nichts mehr zu tun, sondern erfindet eine neue Story. Auf deren Grundlage stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Polizei ein. Eine Klageerzwingung vor dem OLG scheitert an angeblichen Formfehlern. Erfolgreich arbeiteten die Justizbehörden hier als Strafvereitler im Amt - wie immer, wenn Teile der herrschenden Institutionen verdächtig sind, Straftaten begangen zu haben.
    Verstoß gegen Grundgesetz, Art. 3, Abs. 1: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" ... das ganze Kapitel als PDF.
    Weitere Beispiele in Kürze: Polizei hetzt Flüchtenden in den Tod (Oswaldsgarten), 2.3.2005
  • 4. Verwaltungsgericht Gießen: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
    Fallbeispiel: Urteil zur Festnahme am 10.7.2004 und Verfassungsklage
    Ein als Polizeikritiker bekannter Aktivist wird von der Polizei verhaftet. Das Verwaltungsgericht Gießen verweigert eine gerichtliche Überprüfung und verneint das Rechtsschutzinteresse, da der Betroffene die Polizei kritisiert haben soll - wobei auf recht abenteuerliche Weise verschiedene Flugblätter ihm zugerechnet wurden. Zudem bewertet das Gericht Polizeiniederschriften, die in den Gerichtsakten enthalten sind, ohne weitere Überprüfung und Behandlung in einem Gerichtsverfahren als "festgestellte Tatsachen". Damit zeigt das Gericht, dass es weder die grundgesetzliche Garantie des Rechtsweges noch die Gleichbehandlung aller Menschen vor dem Recht anerkennt. Der Betroffene legte Verfassungsbeschwerde ein.
    Verstoß gegen Grundgesetz, Artikel 19, Abs. 4: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen" ... das ganze Kapitel als PDF. Das Verfassungsgericht aber hat einen üblen Trick benutzt und die Klage aus Formfehlern abgelehnt. Es hat einfach behauptet, es sei wegen eines anderen Verfassungsparagraphen geklagt worden und da wären nicht alle Formvorschriften genutzt worden. Eine glatte Lüge, aber die Urteile des höchsten deutschen Gerichts sind generell "unanfechtbar". Mehr hier ...
    Weitere Beispiele in Kürze: Glaubwürdige Widersprüche, Urteil 3.5.2005
  • 5. Bevorzugung von Eliteangehörigen
    Fallbeispiel Hirzenhain
    In einer Auseinandersetzung zwischen einer Privatperson und einem Anwalt und SPD-Mitglied überschütten sich beide mit Beschimpfungen und zeigen sich darauf gegenseitig an. Die Staatsanwaltschaft Gießen lehnt die Anklage gegen den Anwalt ab, erhebt aber Anklage gegen die missliebige Einzelperson.
    Verstoß gegen Grundgesetz, Art. 3, Abs. 1: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" ... das ganze Kapitel als PDF.
    Weitere Beispiele in Kürze: Gülle-Schlag – Beleidigung (öffentliches Interesse ja/nein)
  • 6. Demorecht Gießener Art
    Fallbeispiel: 11.1.2003 und Verfassungsklage
    Auf Geheiß des anwesenden hessischen Innenministers Volker Bouffier greifen Polizisten eine Demonstration an, ohne dafür einen Grund zu haben, zu benennen und auch ohne die Demonstration vorher aufzulösen. Sie beschlagnahmen zunächst ein Transparent und verhaften dann den Redner mitsamt seinem Megaphon. Gegen den Verhafteten wird dann ein Prozess begonnen, in deren Verlauf der als Zeuge auftretende Polizei-Einsatzführer, die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage, Amts- und Landgericht in ihren Urteilen, der Generalstaatsanwaltschaft in seiner Stellungnahme zur Revision und dann das Oberlandesgericht in der Ablehnung der Revision auf abenteuerlichste Weise das Versammlungsrecht mit Füßen treten. Sie ordnen blindwütig ihrem politischen Willen, den Angeklagten zu verurteilen, die bestehenden Grundrechte unter. Ihre Rechts- und Verfassungsbrüche sind bemerkenswert umfangreich und klar ersichtlich, so dass ein Versehen auszuschließen ist. Nur der Polizei-Einsatzführer zeigte sich als völlig unwissend in Sachen Versammlungsrecht. Alle juristischen Instanzen haben wissentlich gelogen, die Verfassung gebrochen und das Recht gebeugt.
    Verstoß gegen Grundgesetz, Art. 8, Abs. 1: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln" ... das ganze Kapitel als PDF.
    Das Verfassungsgericht hat entscheiden, dass die Gießener Polizei, Amts- und Landgericht, Staatsanwaltschaft- und Oberstaatsanwaltschaft sowie das Oberlandesgericht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verstoßen haben. Innenminister Bouffier hätte zudem den Auftrag dazu gegeben. Mehr hier ...
    Weitere Beispiele in Kürze: Demo-Gebühren, Auflagenstreit, Mahnwachenverbot Genversuchsfeld
  • 7. Beleidigungshauptstadt Gießen
    Fallbeispiel: Fuck the police - der brisante Kreidespruch
    Wie mit einer kriminellen Systematik Staatsanwaltschaft und Gerichte in Gießen (samt der Revisionsinstanz des Oberlandesgerichtes in Frankfurt) Recht beugen und ihrem Verfolgungswahn gegen justizkritische Personen nachgehen, lässt sich am bemerkenswerten Verlauf strafrechtlicher Ahndung eines eigentlich unscheinbaren Vorganges illustrieren. Am 16. August 2003 fand in Lich eine angemeldete Demonstration gegen Polizeiwillkür statt. In deren Verlauf malten viele Personen mit Kreide Parolen auf die Strasse. Eine Person, die von Polizei und Staatsanwaltschaft dem Umfeld der ihnen verhassten Projektwerkstatt zugerechnet wird, schrieb "Fuck the police" auf den Asphalt - und wurde in allen drei Instanzen deswegen verurteilt. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit wurde dabei mit Füßen getreten, zudem stützte sich die Anklage auf Lügen und Falschaussagen vor Gericht. "The police" wurde als Beleidigung eines konkreten, einzelnen Polizeibeamten gewertet, der mit der Zielrichtung des Protestes noch nicht einmal etwas zu tun, sondern den Kreidespruch erst hinterher auf einem Videoband gesehen hatte.
    Verstoß gegen Grundgesetz, Art. 5, Abs. 1: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" ... das ganze Kapitel als PDF.
    Achtung!!! Dieser Fall ist noch in der Schwebe - das Verfassungsgericht will in Kürze entscheiden. Mehr hier ...
    Weitere Beispiele in Kürze: "Lügen-Gail" - die Wahrheit wird verfolgt
  • 8. Grundrechte, Gesetze – egal
    Fallbeispiel: Hausdurchsuchung 14.5.2006 in der Projektwerkstatt
    Eine Gruppe RadfahrerInnen wurde festgenommen und in Gewahrsam verbracht. Erst Stunden später durchsuchte die Polizei ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss und ohne Informierung der HauseigentümerInnen oder Betroffenen die Räume der Projektwerkstatt in Saasen. Dabei beging sie zahlreiche Rechtsbrüche. Betroffene legten dagegen Beschwerden vor Gericht ein, die von Gerichten abgewiesen oder erst gar nicht angenommen wurden.
    Verstoß gegen Grundgesetz, Art. 13, Abs. 1: "Die Wohnung ist unverletzlich" und Grundgesetz, Art. 13, Abs. 2: "Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden" ... das ganze Kapitel als PDF.
    Achtung!!! Dieser Fall ist noch in der Schwebe - Gerichte und Polizei mauern ... hier lohnt die Recherche. Gerichtsentscheide und -prozesse stehen noch aus. Zum Stand der Dinge wird laufend informiert auf der entsprechenden Internetseite!
    Weitere Beispiele in Kürze: DNA-Tests, Hausdurchsuchung 10.1.2003
  • 9. Widerstand ist Pflicht
    Fallbeispiel: Der Prozess gegen eine Widerstandshandlung bringt neue Rechtsfehler und –beugung
    Die im Laufe der Jahre entstandenden Masse an Rechtsbrüchen und auch Grundrechtsverstößen der Gießener Gerichte und Staatsanwaltschaft ist unübersehbar. Das änderte sich auch nicht, als am 4.9.2006 ein Gerichtsverfahren gerade wegen einer Aktion gegen die Justiz und ihre ständigen Rechtsbeugungen beginnt. Statt hier besonders aufzupassen, beweisen Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht geradezu, wie richtig die Parolen waren, die am 3.12.2003 von Unbekannten auf die Wände der Justizpaläste gesprüht wurden. Urteilstermin war am 20.11. - bis dahin aber hatten Gießener Justizbehörden mehrfach Recht gebrochen, darunter erneut die Verfassung. Dieses gilt im Besonderen für die beiden am 3.12.2003 mit justizkritischen Parolen besprühten Behörden, dem Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft. Daher ist die vor dem Gericht angeklagte Widerstandshandlung jenseits der Frage, wer diese ausgeübt hat, schon aufgrund des Verfahrens selbst durch den § 147 der Hessischen Verfassung gedeckt. Bei einer Verurteilung auch in höchster Instanz wird das Verfassungsgericht diesen Fall daher zu behandeln haben. Darüberhinaus bewiesen die beiden betroffenen Institutionen mit den Rechtsbrüchen in Ermittlungen und Verfahren erneut, dass die farbige Kritik vollständig berechtigt war. Die Täter sitzen in Roben und Uniform zu Gericht und urteilen über ihre Opfer.
    Verstoß gegen Hessische Verfassung, § 147: "Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht" ... das ganze Kapitel als PDF.
    Achtung!!! Dieser Fall ist noch in der Schwebe. Am 20.11.2006 wurde der Betroffene, der auch Autor dieser Dokumentation "Widerstand ist Pflicht!" ist, verurteilt. Er wird Rechtsmittel einlegen - bis zur Klärung vor dem Verfassungsgericht. Informationen zum Prozess auf der entsprechenden Internetseite!

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