Projektwerkstatt

FIESE TRICKS VON POLIZEI UND JUSTIZ: DIE GESCHICHTE DER AUSEINANDERSETZUNG

Einleitung


1. Einleitung
2. Justiz gegen Justizkritiker: Chronologie
3. Die Datenbasis: Dokumentationen zu Polizei und Justiz von 2004 bis 2007
4. Links überregional

Der Wind hat sich gedreht: Vier Jahre lang versuchten die Polizei- und Justizbehörden in Gießen mit oft illegalen Mitteln ihre lautstark auftretenden KritikerInnen mundtot zu machen. Hausdurchsuchungen, Festnahmen, die ständige Anwendung der damals noch neuen Regelung zum Unterbindungsgewahrsam (bis 1945: Schutzhaft) und schließlich umfangreiche Anklagen prägten das Geschehen. Parallel dazu forschten die Betroffenen und einige UnterstützerInnen in Polizei- und Gerichtsakten, um die Manipulationen der Uniform- und RobenträgerInnen nachweisen zu können. Seit 2004 gaben sie jährlich eine Dokumentation heraus - doch die Phalanx des Schweigens hielt lange. Zeitungen, Rundfunk und politische Gruppen waren für die Enthüllungen nicht ansprechbar. AnwältInnen hielten Abstand, um ihren guten Ruf bei Gerichten nicht zu gefährden. Dabei war die Sache von Beginn an hochbrisant, denn Gießen war der Wohnort des hessischen Innenministers, der hier seine Law-and-Order-Politik zusammen mit seinen ebenso orientierten Parteikollegen an der Stadtspitze verwirklichen wollte - die Polizei- und JustizkritikerInnen wurden von ihm schnell zu persönlichen Feinden. Am 14. Mai 2006 planten Bouffier und seine Polizeiführung auf Landesebene eine umfangreiche Aktion, um mit einem Schlag ihre KritikerInnen hinter Gitter zu bringen. Der Plan mit der Erfindung von Straftaten und manipulierten Beweisen ging schief. Die Betroffenen konnten die Hintergründe in dreimonatiger Recherche offenlegen. Mehrere Monate später, am 18. Juni 2007 fällte das Oberlandesgericht Frankfurt ein bemerkenswertes Urteil über die von ganz oben angezettelte Aktion: Die Aktion sei nicht nur rechtswidrig und unbegründet geschehen, sondern sie hätte auch Methoden benutzt, die in der Nazizeit Verwendung fanden.
Das OLG-Urteil war bereits die zweite schwere Niederlage vor Gerichten außerhalb Gießens. Wenige Wochen vorher hatte das Bundesverfassungsgericht das harte Urteil im bislang umfangreichsten Strafprozess dieser Auseinandersetzung aufgehoben. Ein vom Innenminister persönlich angeordneter Polizeieinsatz gegen eine unerwünschte Demonstration war von allen Strafgerichten als rechtmäßig, von den JustizkritikerInnen aber von Anfang an als grundrechtswidrig bezeichnet worden. Das Verfassungsgericht gab den Betroffenen am 30. April recht.

Aufmerksamkeit für die Hintergründe - Ermittlungen gegen Polizei und RichterInnen
Mit den beiden Urteilen wuchs die Aufmerksamkeit für Hintergründe der Urteile, Verhaftungen und sonstigen Maßnahmen von Polizei und Gerichten in Gießen. Im Juli 2007 erschien zudem das Buch zum Thema. Unter dem am Standort von Gerichten und Gefängnis ausgerichteten Titel "Tatort Gutfleischstraße. Die fiesen Tricks von Polizei und Justiz" wurden etliche ausgewählte Fälle dargestellt - minutiös belegt mit den Auszügen aus Polizei- und Gerichtsakten. Nun wurden zumindest auch einige regionale JournalistInnen aufmerksam und fragten bei der Staatsanwaltschaft nach, wie diese mit den offensichtlichen und erheblichen Straftaten von Polizei und Justiz, zumal mit dem Vorwurf der Anwendung von Nazi-Methoden, umgehen wolle. Inzwischen sind offiziell Ermittlungen angelaufen - in der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, da in Gießen die Gefahr der Befangenheit zu hoch sei. Doch die JustizkritikerInnen bleiben skeptisch: "Bisher sind alle Verfahren gegen Angehörige von Polizei und Justiz mit abenteuerlichen Begründungen eingestellt worden", äußern sie ihr Misstrauen. "In Wiesbaden kann die Landesregierung die ihr gegenüber weisungsgebundene Staatsanwaltschaft an der kurzen Leine halten, ohne dass das jemand mitbekommt."

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