FIESE TRICKS VON POLIZEI UND JUSTIZ: DIE GESCHICHTE DER AUSEINANDERSETZUNG
Einleitung
1. Einleitung
2. Justiz gegen Justizkritiker: Chronologie
3. Die Datenbasis: Dokumentationen zu Polizei und Justiz von 2004 bis 2007
4. Links überregional

Das OLG-Urteil war bereits die zweite schwere Niederlage vor Gerichten außerhalb Gießens. Wenige Wochen vorher hatte das Bundesverfassungsgericht das harte Urteil im bislang umfangreichsten Strafprozess dieser Auseinandersetzung aufgehoben. Ein vom Innenminister persönlich angeordneter Polizeieinsatz gegen eine unerwünschte Demonstration war von allen Strafgerichten als rechtmäßig, von den JustizkritikerInnen aber von Anfang an als grundrechtswidrig bezeichnet worden. Das Verfassungsgericht gab den Betroffenen am 30. April recht.
Aufmerksamkeit für die Hintergründe - Ermittlungen gegen Polizei und RichterInnen
Mit den beiden Urteilen wuchs die Aufmerksamkeit für Hintergründe der Urteile, Verhaftungen und sonstigen Maßnahmen von Polizei und Gerichten in Gießen. Im Juli 2007 erschien zudem das Buch zum Thema. Unter dem am Standort von Gerichten und Gefängnis ausgerichteten Titel "Tatort Gutfleischstraße. Die fiesen Tricks von Polizei und Justiz" wurden etliche ausgewählte Fälle dargestellt - minutiös belegt mit den Auszügen aus Polizei- und Gerichtsakten. Nun wurden zumindest auch einige regionale JournalistInnen aufmerksam und fragten bei der Staatsanwaltschaft nach, wie diese mit den offensichtlichen und erheblichen Straftaten von Polizei und Justiz, zumal mit dem Vorwurf der Anwendung von Nazi-Methoden, umgehen wolle. Inzwischen sind offiziell Ermittlungen angelaufen - in der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, da in Gießen die Gefahr der Befangenheit zu hoch sei. Doch die JustizkritikerInnen bleiben skeptisch: "Bisher sind alle Verfahren gegen Angehörige von Polizei und Justiz mit abenteuerlichen Begründungen eingestellt worden", äußern sie ihr Misstrauen. "In Wiesbaden kann die Landesregierung die ihr gegenüber weisungsgebundene Staatsanwaltschaft an der kurzen Leine halten, ohne dass das jemand mitbekommt."
