Die Frage der Sicherung der Koexistenz hat sich als eine zentrale Aufgabe herauskristallisiert. Die Europäische Union hat das Ziel, Konsumentinnen und Konsumenten die Wahlfreiheit zwischen biologischen, konventionellen und gentechnisch veränderten Produkten zu ermöglichen. Diese ist jedoch davon abhängig, ob die Wahlmöglichkeit für Landwirte, ihre Produktionsweise frei wählen zu können, gesichert werden kann. Für die Biolandwirtschaft ist der Schutz vor "Verunreinigungen" mit gentechnisch veränderten Organismen überlebenswichtig. Sie muss nach EU-Recht gentechnikfrei produzieren. Die tatsächliche Umsetzbarkeit der Koexistenz muss fachlich und rechtlich (insbesondere Fragen der Haftung) noch genau analysiert werden. (Aus dem Eingangstext ++ gesamter Text hier)
Überall dort jedoch, wo ein Nebeneinander von Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik stattfinden soll, gewinnt die Frage an Brisanz, wie diese „Koexistenz" in der Praxis funktionieren kann. Ist nicht zu befürchten, dass es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und Koexistenzregelungen zu einer schleichenden Vermischung und „Kontamination" kommen wird - und zwar nicht nur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, sondern möglicherweise auch in ökologisch sensiblen Gebieten? Wie kann angesichts der vielfältigen und noch weitgehend unerforschten biologischen „Eigendynamik" gentechnisch veränderter Organismen eine Gentech-freie Landwirtschaft und damit die Wahlfreiheit langfristig sichergestellt werden? Ist ein Schwellenwert von 0,9 Prozent, unter dem GVO-Kontamination gar nicht deklariert werden muss, dafür nicht viel zu hoch angesetzt? Welche Verpflichtungen, Maßnahmen und Kosten kommen auf die Landwirte, Behörden und auch auf die Lebensmittelwirtschaft zu? Und wer haftet für ökonomische und ökologische Schäden? (Aus den eingangs dort gestellten Fragen ++ gesamter Text hier)