Suche nach Artikeln
Es wurde nach "" gesucht. Diese Suche ist zu kurz, Mindesteingabe sind 3 Zeichen.
ZUGANG ZUM GERICHT
Weitere Links
Aus dem Grundgesetz ● Urteile zum Zugang ● Klageerzwingung ● Weitere Links ● Rechtswege und Gerichtsarten
Dokumentation zu Machenschaften bei Polizei, Justiz, Politik und der hetzenden Presse
Das "große" Verfahren gegen Projektwerkstättler ... Lügen, Erfindungen, Fälschungen! (1. Instanz, 1. Versuch zweite Instanz, 2. Versuch zweite Instanz) [mehr]
Das "große" Verfahren gegen Projektwerkstättler ... Lügen, Erfindungen, Fälschungen! (1. Instanz, 1. Versuch zweite Instanz, 2. Versuch zweite Instanz) [mehr]
ZUGANG ZUM GERICHT
Klageerzwingung
Aus dem Grundgesetz ● Urteile zum Zugang ● Klageerzwingung ● Weitere Links ● Rechtswege und Gerichtsarten
Das ist ein Spezialfall, wenn die Staatsanwaltschaft sich weigert, Anklage zu erheben. Das ist durchaus üblich, wenn PolizistInnen, PolitikerInnen oder RichterInnen Straftaten begehen und angezeigt werden. Die Klageerzwingung folgt auf die Ablehnung einer Anklage und ist beim Oberlandesgericht zu stellen. Leider ist da dann einE RechtsanwältIn vorgeschrieben. [mehr]
ZUGANG ZUM GERICHT
Urteile zum Zugang
Aus dem Grundgesetz ● Urteile zum Zugang ● Klageerzwingung ● Weitere Links ● Rechtswege und Gerichtsarten
. [mehr]
ZUGANG ZUM GERICHT
Aus dem Grundgesetz
Aus dem Grundgesetz ● Urteile zum Zugang ● Klageerzwingung ● Weitere Links ● Rechtswege und Gerichtsarten
Artikel 19, Absatz 4
Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
Im Original: Kommentare zu diesem Teil des Grundgesetzes
Aus Hesselberger, Dieter (2003), „Das Grundgesetz. [mehr]
Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
Im Original: Kommentare zu diesem Teil des Grundgesetzes
Aus Hesselberger, Dieter (2003), „Das Grundgesetz. [mehr]
ANTIREPRESSION: GERICHTSVERFAHREN
Links
Einleitung ● Beispiele und Ideen ● Spaßguerilla ● Links
Direct-Action-Seite mit vielen Aktionsideen
Infoseiten zu kreativer Antirepression mit vielen Aktionsideen
Tipps für Gerichtsverfahren (für Angeklagte und ZuschauerInnen) [mehr]
Infoseiten zu kreativer Antirepression mit vielen Aktionsideen
Tipps für Gerichtsverfahren (für Angeklagte und ZuschauerInnen) [mehr]
DURCH DIE INSTANZEN ...
Europäischer Menschenrechtshof
1. Sinn und Unsinn intensiver Gegenwehr vor Gericht
2. Berufung
3. Revision
4. Absolute Revisionsgründe
5. Weitere Gründe für Revisionen (unvollständig)
6. Gerichtsprotokolle
7. Probleme
8. Schema: Welche Rechtswege gibt es?
9. Wiederaufnahmeverfahren
10. Europäischer Menschenrechtshof
11. Hessischer Staatsgerichtshof
12. Links
Wenn in Deutschland (oder einem anderen EU-Land natürlich auch) alles durch ist, d.h. der Rechtsweg ausgeschöpft und auch nichts verpasst, dann ist ein Gang vor den Europäischen Menschenrechtshof möglich zu den Fällen, wo dessen Zuständigkeit existiert. Das ist ziemlich genau geregelt und es gibt Merkblätter, Formulare und mehr. Hier die Links:
Beschwerde gemäß Paragraph 34: Individualbeschwerde, d.h. [mehr]
Beschwerde gemäß Paragraph 34: Individualbeschwerde, d.h. [mehr]
DURCH DIE INSTANZEN ...
Wiederaufnahmeverfahren
1. Sinn und Unsinn intensiver Gegenwehr vor Gericht
3. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
4. Berufung
5. Revision
6. Absolute Revisionsgründe
7. Weitere Gründe für Revisionen (unvollständig)
8. Gerichtsprotokolle
9. Probleme
10. Schema: Welche Rechtswege gibt es?
11. Wiederaufnahmeverfahren
12. Links
Ein Text von Rechtsanwalt Ralf Möbius, Hannover (erschienen auf dem Blog Psychiatrielager)
Wie läuft das Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen ab?
Der Antrag auf Wiederaufnahme kann von dem Verurteilten gestellt werden. Dies kann durch einen Verteidiger oder einen Rechtsanwalt mit dessen Unterschrift geschehen (§ 366 Abs. [mehr]
Wie läuft das Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen ab?
Der Antrag auf Wiederaufnahme kann von dem Verurteilten gestellt werden. Dies kann durch einen Verteidiger oder einen Rechtsanwalt mit dessen Unterschrift geschehen (§ 366 Abs. [mehr]
DURCH DIE INSTANZEN ...
Probleme
1. Sinn und Unsinn intensiver Gegenwehr vor Gericht
3. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
4. Berufung
5. Revision
6. Absolute Revisionsgründe
7. Weitere Gründe für Revisionen (unvollständig)
8. Gerichtsprotokolle
9. Probleme
10. Schema: Welche Rechtswege gibt es?
11. Wiederaufnahmeverfahren
12. Links
Bossi, Rolf (2006): „Halbgötter in Schwarz“, Goldmann in München (S. 115 ff.)
Hebt ein Strafsenat des Bundesgerichtshofes das Urteil einer Straf- oder Schwurgerichtskammer auf, entsteht meist eine absurde Situation. Der Bundesgerichtshof hat als Revisionsinstanz ja keine Tatsachenentscheidung gefällt. Auch sein Urteil fußt auf den Feststellungen des gerügten Gerichts zum Tatverlauf. [mehr]
Hebt ein Strafsenat des Bundesgerichtshofes das Urteil einer Straf- oder Schwurgerichtskammer auf, entsteht meist eine absurde Situation. Der Bundesgerichtshof hat als Revisionsinstanz ja keine Tatsachenentscheidung gefällt. Auch sein Urteil fußt auf den Feststellungen des gerügten Gerichts zum Tatverlauf. [mehr]
DURCH DIE INSTANZEN ...
Gerichtsprotokolle
1. Sinn und Unsinn intensiver Gegenwehr vor Gericht
3. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
4. Berufung
5. Revision
6. Absolute Revisionsgründe
7. Weitere Gründe für Revisionen (unvollständig)
8. Gerichtsprotokolle
9. Probleme
10. Schema: Welche Rechtswege gibt es?
Gerichte sind wahrheitsschaffende Instanz, d.h. was sie beschließen, ist wahr. Daher ist auch das Protokoll einer Gerichtsverhandlung die erschaffene Wahrheit über den Verlauf der Prozesses. Rechtsfehler u.ä. lassen sich daher meist nur anhand des Protokolls oder von Anhängen desselben belegen. Das ist natürlich eine absurde Situation, aber sie war bislang uneingeschränkt gültig. [mehr]
DURCH DIE INSTANZEN ...
Absolute Revisionsgründe
1. Sinn und Unsinn intensiver Gegenwehr vor Gericht
3. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
4. Berufung
5. Revision
6. Absolute Revisionsgründe
7. Weitere Gründe für Revisionen (unvollständig)
8. Gerichtsprotokolle
9. Probleme
10. Schema: Welche Rechtswege gibt es?
11. Wiederaufnahmeverfahren
12. Links
DURCH DIE INSTANZEN ...
Berufung
1. Sinn und Unsinn intensiver Gegenwehr vor Gericht
3. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
4. Berufung
5. Revision
6. Absolute Revisionsgründe
7. Weitere Gründe für Revisionen (unvollständig)
8. Gerichtsprotokolle
9. Probleme
10. Schema: Welche Rechtswege gibt es?
11. Wiederaufnahmeverfahren
12. Links
Das ist das übliche Mittel, nach der ersten Instanz weiterzumachen.
Berufung durch die Staatsanwaltschaft
Aus den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
147: Rechtsmittel des Staatsanwalts
(1) Der Staatsanwalt soll ein Rechtsmittel nur einlegen, wenn wesentliche Belange der Allgemeinheit oder der am Verfahren beteiligten Personen es gebieten und wenn das Rechtsmittel aussichtsreich ist. [mehr]
Berufung durch die Staatsanwaltschaft
Aus den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
147: Rechtsmittel des Staatsanwalts
(1) Der Staatsanwalt soll ein Rechtsmittel nur einlegen, wenn wesentliche Belange der Allgemeinheit oder der am Verfahren beteiligten Personen es gebieten und wenn das Rechtsmittel aussichtsreich ist. [mehr]
GLEICHHEIT VOR DEM GESETZ
Links zur Sache
1. Die Grundlage im Grundgesetz
2. Urteile zur Gleichheit vor Gerichten
3. Polizei ist mehr wert - Strafe höher!
4. Links zur Sache
. [mehr]
GLEICHHEIT VOR DEM GESETZ
Polizei ist mehr wert - Strafe höher!
1. Die Grundlage im Grundgesetz
2. Urteile zur Gleichheit vor Gerichten
3. Polizei ist mehr wert - Strafe höher!
4. Links zur Sache
Unglaubliches Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin am 2.8.2006 (Az. 273 Cs 122 PLs 51/06 ( 61/06). Auszug Seite 4:
RichterInnen sind was Besseres
Was für niemand anders gilt, gilt ausgerechnet für die Hüter des Rechts. Sie machen sich nur strafbar, wenn ihnen hundertprozentig nachgewiesen werden kann, dass sie wussten, dass sie bei einer Handlung gegen Recht verstoßen hatten. [mehr]

RichterInnen sind was Besseres
Was für niemand anders gilt, gilt ausgerechnet für die Hüter des Rechts. Sie machen sich nur strafbar, wenn ihnen hundertprozentig nachgewiesen werden kann, dass sie wussten, dass sie bei einer Handlung gegen Recht verstoßen hatten. [mehr]
GLEICHHEIT VOR DEM GESETZ
Urteile zur Gleichheit vor Gerichten
1. Die Grundlage im Grundgesetz
2. Urteile zur Gleichheit vor Gerichten
3. Polizei ist mehr wert - Strafe höher!
4. Links zur Sache
Im Original: Verfassungsgericht zu Artikel 3, Absatz 1
Aus dem Urteil des BVerfG: Erster Senat vom 7. Oktober 1980 -- 1 BvL 50, 89/79, 1 BvR 240/79 --
Diese Verfassungsnorm gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. [mehr]
Aus dem Urteil des BVerfG: Erster Senat vom 7. Oktober 1980 -- 1 BvL 50, 89/79, 1 BvR 240/79 --
Diese Verfassungsnorm gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. [mehr]
GLEICHHEIT VOR DEM GESETZ
Die Grundlage im Grundgesetz
1. Die Grundlage im Grundgesetz
2. Urteile zur Gleichheit vor Gerichten
3. Polizei ist mehr wert - Strafe höher!
4. Links zur Sache
Aus: Anatole France (1984), "Le lys rouge"
Die großartige Gleichheit vor dem Gesetz verbietet den Reichen wie den Armen, unter Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln oder Brot zu stehlen.
Artikel 3, Absatz 1
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Im Original: Kommentare zu diesem Teil des Grundgesetzes
Aus Hesselberger, Dieter (2003), „Das Grundgesetz. [mehr]
Die großartige Gleichheit vor dem Gesetz verbietet den Reichen wie den Armen, unter Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln oder Brot zu stehlen.
Artikel 3, Absatz 1
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Im Original: Kommentare zu diesem Teil des Grundgesetzes
Aus Hesselberger, Dieter (2003), „Das Grundgesetz. [mehr]
RECHTLICHES GEHÖR
Links
1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Kosten
8. Links
. [mehr]
RECHTLICHES GEHÖR
Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Kosten
8. Links
Von Hans Lisken, ehem. Richter und Polizeipräsident von Düsseldorf (Auszüge)
Der Richter ist und bleibt mit seiner Anrufung - unabhängig von Zeit und Ort Lind Aufklärungsproblemen - allein zuständig. [mehr]
Der Richter ist und bleibt mit seiner Anrufung - unabhängig von Zeit und Ort Lind Aufklärungsproblemen - allein zuständig. [mehr]
RECHTLICHES GEHÖR
Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Kosten
8. Links
Das kommt schon eher selten vor - aber wenn autoritäre Richter politische Justiz betreiben, scheint das schon mal verlockend zu sein. So hat der Gießener Richter Dr. Frank Oehm einen Angeklagten aus dem Prozess geworfen und dann ohne den verhandelt. Das war wohl auch geplant. Als er merkte, dass er damit den § 231 b der Strafprozessordnung übersehen hatte, log er im Urteil die Abläufe um. [mehr]
RECHTLICHES GEHÖR
Gegenvorstellung
1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Kosten
8. Links
Wer findet, im rechtlichen Gehör verletzt worden zu sein, muss möglichst sofort reagieren. An das Gericht, welches das Gehör versagt hat, muss ein formloses Schreiben gerichtet werden, was warum falsch war, wozu Gehör eingefordert wird und möglichst auch, welche veränderten Schlüsse das Gericht ziehen würde, wenn es sich das anhören (durchlesen ...) würde, was zu sagen wäre. [mehr]
RECHTLICHES GEHÖR
Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Kosten
8. Links
Das Verfassungsgericht hat zur Frage des rechtlichen Gehörs einen Grundsatzbeschluss gefällt. Ein Kommentator hat daraus folgende "Leitsätze" als Zusammenfassung herausgearbeitet (Quelle und das gesamte BVerfG-Urteil hier ..., auch als PDF-Download) :
Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung fachgerichtlichen Rechtsschutzes bei Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). [mehr]
Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung fachgerichtlichen Rechtsschutzes bei Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). [mehr]
RECHTLICHES GEHÖR
Aus dem Gesetz
1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Kosten
8. Links
Art. 103, Abs. 1 GG: Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
§ 33, Abs. 2 Strafprozeßordnung: Eine Entscheidung des Gerichts, die außerhalb einer Hauptverhandlung ergeht, wird nach schriftlicher oder mündlicher Erklärung der Staatsanwaltschaft erlassen.
§ 33, Abs. [mehr]
§ 33, Abs. 2 Strafprozeßordnung: Eine Entscheidung des Gerichts, die außerhalb einer Hauptverhandlung ergeht, wird nach schriftlicher oder mündlicher Erklärung der Staatsanwaltschaft erlassen.
§ 33, Abs. [mehr]
RECHTLICHES GEHÖR
Kosten
1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Kosten
8. Links
Werden bei Zivil- und Verwaltungsverfahren nach dem sogenannten Streitwert berechnet. Die Festlegung des Streitwerts ist willkürlich und nicht angreifbar. [mehr]
TIPPS FÜRS PLÄDOYER: RECHTFERTIGUNG, SCHULD, MOTIV ...
Aspekt mildernde Umstände
Tathergang: Bewiesen? ● Rechtfertigung: Der § 34 StGB ● Aspekt Schuld: § 46 StGB ● Strafhöhe? Motiv, Umstände... ● Fehlende Reue & Geständnis ● Aspekt mildernde Umstände ● Strafe und Sozialpronose ● Links
Zusätzlich zu den schon benannten Kriterien der Vorwerfbarkeit und der Rechtfertigung können weitere Gründe gefunden werden, die zumindest mildernd zu berücksichtigen sind.
Staatliche Mittäterschaft
Handlungen zu begehen, die kriminelle Akte des Staates verhindern, ist ebenso angemessen wie die Straßenverkehrsordnung zu stören, um einen Mord zu verhindern. [mehr]
Staatliche Mittäterschaft
Handlungen zu begehen, die kriminelle Akte des Staates verhindern, ist ebenso angemessen wie die Straßenverkehrsordnung zu stören, um einen Mord zu verhindern. [mehr]
TIPPS FÜRS PLÄDOYER: RECHTFERTIGUNG, SCHULD, MOTIV ...
Fehlende Reue & Geständnis
Tathergang: Bewiesen? ● Rechtfertigung: Der § 34 StGB ● Aspekt Schuld: § 46 StGB ● Strafhöhe? Motiv, Umstände... ● Fehlende Reue & Geständnis ● Aspekt mildernde Umstände ● Strafe und Sozialpronose ● Links
BGH NStZ 2006, 96 (Quelle: Strafrechtslexikon)
Der Strafausspruch kann keinen Bestand haben, da die Strafzumessungserwägungen durchgreifenden Bedenken begegnen. Das Landgericht hat dem Angeklagten strafschärfend angelastet, "dass er das Geschehen nicht ansatzweise bereue". Der Gesichtspunkt der fehlenden Reue durfte nicht zu seinen Lasten berücksichtigt werden, da der Angeklagte die Tat nicht eingeräumt hat. [mehr]
Der Strafausspruch kann keinen Bestand haben, da die Strafzumessungserwägungen durchgreifenden Bedenken begegnen. Das Landgericht hat dem Angeklagten strafschärfend angelastet, "dass er das Geschehen nicht ansatzweise bereue". Der Gesichtspunkt der fehlenden Reue durfte nicht zu seinen Lasten berücksichtigt werden, da der Angeklagte die Tat nicht eingeräumt hat. [mehr]
TIPPS FÜRS PLÄDOYER: RECHTFERTIGUNG, SCHULD, MOTIV ...
Strafhöhe? Motiv, Umstände...
Tathergang: Bewiesen? ● Rechtfertigung: Der § 34 StGB ● Aspekt Schuld: § 46 StGB ● Strafhöhe? Motiv, Umstände... ● Fehlende Reue & Geständnis ● Aspekt mildernde Umstände ● Strafe und Sozialpronose ● Links
Motiv: Für die Strafhöhe (-zumessung) von Bedeutung
Hasso Lieber: Leitfaden für Schöffinnen und Schöffen (S. 126)
Bei den Beweggründen und Zielen des Täters ist zu unterschieden, ob der Angeklagte an Straftaten gewöhnt ist oder ob die Tat spontan bzw. aus einer momentanen Versuchung heraus begangen wurde, ob er aus eigennützigen oder selbstlosen Gründen handelte. Motive können eine soziale Notlage, Gewinnsucht, Sorge um den Bestand des Unternehmens usw. [mehr]
Hasso Lieber: Leitfaden für Schöffinnen und Schöffen (S. 126)
Bei den Beweggründen und Zielen des Täters ist zu unterschieden, ob der Angeklagte an Straftaten gewöhnt ist oder ob die Tat spontan bzw. aus einer momentanen Versuchung heraus begangen wurde, ob er aus eigennützigen oder selbstlosen Gründen handelte. Motive können eine soziale Notlage, Gewinnsucht, Sorge um den Bestand des Unternehmens usw. [mehr]
<< ... 247 248 [249] 250 251 ... >> |