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GLEICHHEIT VOR DEM GESETZ

Polizei ist mehr wert - Strafe höher!


1. Die Grundlage im Grundgesetz
2. Urteile zur Gleichheit vor Gerichten
3. Polizei ist mehr wert - Strafe höher!
4. Links zur Sache

Unglaubliches Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin am 2.8.2006 (Az. 273 Cs 122 PLs 51/06 ( 61/06). Auszug Seite 4:



RichterInnen sind was Besseres

Was für niemand anders gilt, gilt ausgerechnet für die Hüter des Rechts. Sie machen sich nur strafbar, wenn ihnen hundertprozentig nachgewiesen werden kann, dass sie wussten, dass sie bei einer Handlung gegen Recht verstoßen hatten. [mehr]
 

GLEICHHEIT VOR DEM GESETZ

Urteile zur Gleichheit vor Gerichten


1. Die Grundlage im Grundgesetz
2. Urteile zur Gleichheit vor Gerichten
3. Polizei ist mehr wert - Strafe höher!
4. Links zur Sache

Im Original: Verfassungsgericht zu Artikel 3, Absatz 1

Aus dem Urteil des BVerfG: Erster Senat vom 7. Oktober 1980 -- 1 BvL 50, 89/79, 1 BvR 240/79 --

Diese Verfassungsnorm gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. [mehr]
 

GLEICHHEIT VOR DEM GESETZ

Die Grundlage im Grundgesetz


1. Die Grundlage im Grundgesetz
2. Urteile zur Gleichheit vor Gerichten
3. Polizei ist mehr wert - Strafe höher!
4. Links zur Sache

Aus: Anatole France (1984), "Le lys rouge"

Die großartige Gleichheit vor dem Gesetz verbietet den Reichen wie den Armen, unter Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln oder Brot zu stehlen.

Artikel 3, Absatz 1

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Im Original: Kommentare zu diesem Teil des Grundgesetzes

Aus Hesselberger, Dieter (2003), „Das Grundgesetz. [mehr]
 

RECHTLICHES GEHÖR

Links


1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Kosten
8. Links

 

RECHTLICHES GEHÖR

Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"


1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Kosten
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Von Hans Lisken, ehem. Richter und Polizeipräsident von Düsseldorf (Auszüge)

Der Richter ist und bleibt mit seiner Anrufung - unabhängig von Zeit und Ort Lind Aufklärungsproblemen - allein zuständig. [mehr]
 

RECHTLICHES GEHÖR

Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?


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3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Kosten
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Das kommt schon eher selten vor - aber wenn autoritäre Richter politische Justiz betreiben, scheint das schon mal verlockend zu sein. So hat der Gießener Richter Dr. Frank Oehm einen Angeklagten aus dem Prozess geworfen und dann ohne den verhandelt. Das war wohl auch geplant. Als er merkte, dass er damit den § 231 b der Strafprozessordnung übersehen hatte, log er im Urteil die Abläufe um. [mehr]
 

RECHTLICHES GEHÖR

Gegenvorstellung


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3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Kosten
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Wer findet, im rechtlichen Gehör verletzt worden zu sein, muss möglichst sofort reagieren. An das Gericht, welches das Gehör versagt hat, muss ein formloses Schreiben gerichtet werden, was warum falsch war, wozu Gehör eingefordert wird und möglichst auch, welche veränderten Schlüsse das Gericht ziehen würde, wenn es sich das anhören (durchlesen ...) würde, was zu sagen wäre. [mehr]
 

RECHTLICHES GEHÖR

Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"


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3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Kosten
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Das Verfassungsgericht hat zur Frage des rechtlichen Gehörs einen Grundsatzbeschluss gefällt. Ein Kommentator hat daraus folgende "Leitsätze" als Zusammenfassung herausgearbeitet (Quelle und das gesamte BVerfG-Urteil hier ..., auch als PDF-Download) :

Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung fachgerichtlichen Rechtsschutzes bei Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). [mehr]
 

RECHTLICHES GEHÖR

Aus dem Gesetz


1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
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Art. 103, Abs. 1 GG: Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

§ 33, Abs. 2 Strafprozeßordnung: Eine Entscheidung des Gerichts, die außerhalb einer Hauptverhandlung ergeht, wird nach schriftlicher oder mündlicher Erklärung der Staatsanwaltschaft erlassen.

§ 33, Abs. [mehr]
 

RECHTLICHES GEHÖR

Kosten


1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Kosten
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Werden bei Zivil- und Verwaltungsverfahren nach dem sogenannten Streitwert berechnet. Die Festlegung des Streitwerts ist willkürlich und nicht angreifbar. [mehr]
 

TIPPS FÜRS PLÄDOYER: RECHTFERTIGUNG, SCHULD, MOTIV ...

Aspekt mildernde Umstände


Tathergang: Bewiesen? Rechtfertigung: Der § 34 StGB Aspekt Schuld: § 46 StGB Strafhöhe? Motiv, Umstände... Fehlende Reue & Geständnis Aspekt mildernde Umstände Strafe und Sozialpronose Links

Zusätzlich zu den schon benannten Kriterien der Vorwerfbarkeit und der Rechtfertigung können weitere Gründe gefunden werden, die zumindest mildernd zu berücksichtigen sind.

Staatliche Mittäterschaft

Handlungen zu begehen, die kriminelle Akte des Staates verhindern, ist ebenso angemessen wie die Straßenverkehrsordnung zu stören, um einen Mord zu verhindern. [mehr]
 

TIPPS FÜRS PLÄDOYER: RECHTFERTIGUNG, SCHULD, MOTIV ...

Fehlende Reue & Geständnis


Tathergang: Bewiesen? Rechtfertigung: Der § 34 StGB Aspekt Schuld: § 46 StGB Strafhöhe? Motiv, Umstände... Fehlende Reue & Geständnis Aspekt mildernde Umstände Strafe und Sozialpronose Links

BGH NStZ 2006, 96 (Quelle: Strafrechtslexikon)

Der Strafausspruch kann keinen Bestand haben, da die Strafzumessungserwägungen durchgreifenden Bedenken begegnen. Das Landgericht hat dem Angeklagten strafschärfend angelastet, "dass er das Geschehen nicht ansatzweise bereue". Der Gesichtspunkt der fehlenden Reue durfte nicht zu seinen Lasten berücksichtigt werden, da der Angeklagte die Tat nicht eingeräumt hat. [mehr]
 

TIPPS FÜRS PLÄDOYER: RECHTFERTIGUNG, SCHULD, MOTIV ...

Strafhöhe? Motiv, Umstände...


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Motiv: Für die Strafhöhe (-zumessung) von Bedeutung

Hasso Lieber: Leitfaden für Schöffinnen und Schöffen (S. 126)

Bei den Beweggründen und Zielen des Täters ist zu unterschieden, ob der Angeklagte an Straftaten gewöhnt ist oder ob die Tat spontan bzw. aus einer momentanen Versuchung heraus begangen wurde, ob er aus eigennützigen oder selbstlosen Gründen handelte. Motive können eine soziale Notlage, Gewinnsucht, Sorge um den Bestand des Unternehmens usw. [mehr]
 

TIPPS FÜRS PLÄDOYER: RECHTFERTIGUNG, SCHULD, MOTIV ...

Aspekt Schuld: § 46 StGB


Tathergang: Bewiesen? Rechtfertigung: Der § 34 StGB Aspekt Schuld: § 46 StGB Strafhöhe? Motiv, Umstände... Fehlende Reue & Geständnis Aspekt mildernde Umstände Strafe und Sozialpronose Links

Vorwerfbarkeit einer Handlung

Im Original: Kommentare und Definitionen zu "Schuld"

Urs Kindhäuser: Strafgesetzbuch, zu § 46 Rdnr. 29

Gem. § 46 Abs. 1 S. 1 ist die Schuld des Täters Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die insoweit angesprochene Schuld ist nicht identisch mit der strafbarkeitsbegründenden des dreistufigen Deliktsaufbaus. [mehr]
 

TIPPS FÜRS PLÄDOYER: RECHTFERTIGUNG, SCHULD, MOTIV ...

Rechtfertigung: Der § 34 StGB


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§ 34 StGB: Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. [mehr]
 

STRAFBEFEHLE

Links


Verfahrensvorschriften Probleme Vorteile Links

 

STRAFBEFEHLE

Vorteile


Verfahrensvorschriften Probleme Vorteile Links

Es entsteht aber auch ein Vorteil:

Spätestens jetzt ist klar, dass ein Prozess kommt (wenn Widerspruch eingelegt wird). Die Ladung kommt also weniger überraschend. Außerdem kann jetzt auch mit Bezug auf ein Aktenzeichen beim Gericht Akteneinsicht beantragt werden.

Außerdem: Jeder Strafbefehl zeigt Voreingenommenheit. Die RichterInnen durften ja keine Bedenken haben, dass die Tatvorwürfe stimmen. [mehr]
 

STRAFBEFEHLE

Probleme


Verfahrensvorschriften Probleme Vorteile Links

Durch den Strafbefehl können zusätzliche Probleme entstehen:

Die angeklagte Person ist nun gezwungen, auf jeden Fall zu kommen, sonst steht viel auf dem Spiel. Wer nicht erscheint, ohne dass der Termin aufgehoben wurde, ist danach rechtskräftig verurteilt und kann sich nur noch durch einen "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" retten - ein Verfahren ohne öffentliche Beteiligung (d.h. [mehr]
 

STRAFBEFEHLE

Verfahrensvorschriften


Verfahrensvorschriften Probleme Vorteile Links

StPO § 407

(1) Im Verfahren vor dem Strafrichter und im Verfahren, das zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört, können bei Vergehen auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet. Der Antrag ist auf bestimmte Rechtsfolgen zu richten. [mehr]
 

VERTEIDIGUNG: ANWÄLT*NNEN, SELBSTVERTEIDIGUNG ODER LAIE ALS RECHTSBEISTAND

Links


Anwält*innen sinnvoll? Nötig? Probleme mit Gerichtsnormen Vertraulichkeit Pflichtverteidigung Laienverteidigung Links

 

VERTEIDIGUNG: ANWÄLT*NNEN, SELBSTVERTEIDIGUNG ODER LAIE ALS RECHTSBEISTAND

Vertraulichkeit


Anwält*innen sinnvoll? Nötig? Probleme mit Gerichtsnormen Vertraulichkeit Pflichtverteidigung Laienverteidigung Links

Aus dem Urteil des EGMR (IV. Sektion) vom 19.12.2006 (Az. 14385/04)

... 4. Die Vertraulichkeit des Gesprächs zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist eines der Kernstücke der wirksamen Vertretung von Mandanteninteressen. Das vertrauliche Gespräch wird als wesentliche Garantie des Rechts auf Verteidigung von Art. 6 EMRK geschützt.

5. Ein Eingriff in das Recht auf ein vertrauliches Gespräch zwischen Rechtsanwalt und Mandant und damit in das von Art. [mehr]
 

VERTEIDIGUNG: ANWÄLT*NNEN, SELBSTVERTEIDIGUNG ODER LAIE ALS RECHTSBEISTAND

Probleme mit Gerichtsnormen


Anwält*innen sinnvoll? Nötig? Probleme mit Gerichtsnormen Vertraulichkeit Pflichtverteidigung Laienverteidigung Links

Die Frage, ob mit oder ohne VerteidigerIn, ist zum einen eine finanzielle, dann eine der notwendigen Sachkunde, schließlich aber auch eine Taktische. Schließlich gilt meist, dass für offensive Strategien vor Gericht sind die AnwältInnen gar nicht zu haben sind. Sprich: Anders als in kommerziellen Beziehungen üblich, diktiert hier die beauftragte Person meist den AuftraggeberInnen, was zu tun ist. [mehr]
 

KAMPFMITTEL FÜR PROZESSE: OFFENSIV GEGEN ROBENTRÄGER*INNEN, GUTACHTEN, ZEUG*INNEN

Anträge, die oft passen


Einleitung Ziele offensiver Verteidigung Belege und Fristen Anträge, die oft passen Einzeltipps zu Verfahren Schutz vor Willkürrichtis Rechtsschutz Beweisaufnahme Öffentlichkeit Kosten Links

Die folgenden Antragstexte sind Beispiele, die auch verändert werden können. [mehr]
 

BEISPIELE UND VORLAGEN FÜR ANTRÄGE FÜR STRAFPROZESSE

Zur Ordnung im Gerichtssaal


Prozessordnung/-ablauf Zur Ordnung im Gerichtssaal Erfindung von Straftaten Versammlungsmerkmale Straßenblockade & Klimaschutz Weitere Themen und Aspekte

Die folgenden Antragstexte sind Beispiele, die auch verändert werden können. [mehr]
 

KAMPFMITTEL FÜR PROZESSE: OFFENSIV GEGEN ROBENTRÄGER*INNEN, GUTACHTEN, ZEUG*INNEN

Belege und Fristen


Einleitung Ziele offensiver Verteidigung Belege und Fristen Anträge, die oft passen Einzeltipps zu Verfahren Schutz vor Willkürrichtis Rechtsschutz Beweisaufnahme Öffentlichkeit Kosten Links

Für Fristen gilt der Eingang beim Gericht. Wer es selbst einwirft und die Zeit knapp ist: Wenn vorhanden, in den Fristenbriefkasten (meist neben dem normalen Kasten angebracht). Tagsüber am besten direkt abgeben, wenn möglich, Empfangsbestätigung einfordern (z.B. entsprechenden Zettel vorbereiten und dort zum Abstempeln vorlegen). [mehr]
 
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