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RECHTLICHES GEHÖR
Aus dem Gesetz
1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Kosten
8. Links
Art. 103, Abs. 1 GG: Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
§ 33, Abs. 2 Strafprozeßordnung: Eine Entscheidung des Gerichts, die außerhalb einer Hauptverhandlung ergeht, wird nach schriftlicher oder mündlicher Erklärung der Staatsanwaltschaft erlassen.
§ 33, Abs. [mehr]
§ 33, Abs. 2 Strafprozeßordnung: Eine Entscheidung des Gerichts, die außerhalb einer Hauptverhandlung ergeht, wird nach schriftlicher oder mündlicher Erklärung der Staatsanwaltschaft erlassen.
§ 33, Abs. [mehr]
RECHTLICHES GEHÖR
Kosten
1. Aus dem Gesetz
2. Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts"plenums"
3. Urteile und Kommentare
4. Gegenvorstellung
5. Dürfen Angeklagte rausgeworfen werden?
6. Rechtsschutzprobleme bei "Sicherheitseingriffen"
7. Kosten
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Werden bei Zivil- und Verwaltungsverfahren nach dem sogenannten Streitwert berechnet. Die Festlegung des Streitwerts ist willkürlich und nicht angreifbar. [mehr]
TIPPS FÜRS PLÄDOYER: RECHTFERTIGUNG, SCHULD, MOTIV ...
Aspekt mildernde Umstände
Tathergang: Bewiesen? ● Rechtfertigung: Der § 34 StGB ● Aspekt Schuld: § 46 StGB ● Strafhöhe? Motiv, Umstände... ● Fehlende Reue & Geständnis ● Aspekt mildernde Umstände ● Strafe und Sozialpronose ● Links
Zusätzlich zu den schon benannten Kriterien der Vorwerfbarkeit und der Rechtfertigung können weitere Gründe gefunden werden, die zumindest mildernd zu berücksichtigen sind.
Staatliche Mittäterschaft
Handlungen zu begehen, die kriminelle Akte des Staates verhindern, ist ebenso angemessen wie die Straßenverkehrsordnung zu stören, um einen Mord zu verhindern. [mehr]
Staatliche Mittäterschaft
Handlungen zu begehen, die kriminelle Akte des Staates verhindern, ist ebenso angemessen wie die Straßenverkehrsordnung zu stören, um einen Mord zu verhindern. [mehr]
TIPPS FÜRS PLÄDOYER: RECHTFERTIGUNG, SCHULD, MOTIV ...
Fehlende Reue & Geständnis
Tathergang: Bewiesen? ● Rechtfertigung: Der § 34 StGB ● Aspekt Schuld: § 46 StGB ● Strafhöhe? Motiv, Umstände... ● Fehlende Reue & Geständnis ● Aspekt mildernde Umstände ● Strafe und Sozialpronose ● Links
BGH NStZ 2006, 96 (Quelle: Strafrechtslexikon)
Der Strafausspruch kann keinen Bestand haben, da die Strafzumessungserwägungen durchgreifenden Bedenken begegnen. Das Landgericht hat dem Angeklagten strafschärfend angelastet, "dass er das Geschehen nicht ansatzweise bereue". Der Gesichtspunkt der fehlenden Reue durfte nicht zu seinen Lasten berücksichtigt werden, da der Angeklagte die Tat nicht eingeräumt hat. [mehr]
Der Strafausspruch kann keinen Bestand haben, da die Strafzumessungserwägungen durchgreifenden Bedenken begegnen. Das Landgericht hat dem Angeklagten strafschärfend angelastet, "dass er das Geschehen nicht ansatzweise bereue". Der Gesichtspunkt der fehlenden Reue durfte nicht zu seinen Lasten berücksichtigt werden, da der Angeklagte die Tat nicht eingeräumt hat. [mehr]
TIPPS FÜRS PLÄDOYER: RECHTFERTIGUNG, SCHULD, MOTIV ...
Strafhöhe? Motiv, Umstände...
Tathergang: Bewiesen? ● Rechtfertigung: Der § 34 StGB ● Aspekt Schuld: § 46 StGB ● Strafhöhe? Motiv, Umstände... ● Fehlende Reue & Geständnis ● Aspekt mildernde Umstände ● Strafe und Sozialpronose ● Links
Motiv: Für die Strafhöhe (-zumessung) von Bedeutung
Hasso Lieber: Leitfaden für Schöffinnen und Schöffen (S. 126)
Bei den Beweggründen und Zielen des Täters ist zu unterschieden, ob der Angeklagte an Straftaten gewöhnt ist oder ob die Tat spontan bzw. aus einer momentanen Versuchung heraus begangen wurde, ob er aus eigennützigen oder selbstlosen Gründen handelte. Motive können eine soziale Notlage, Gewinnsucht, Sorge um den Bestand des Unternehmens usw. [mehr]
Hasso Lieber: Leitfaden für Schöffinnen und Schöffen (S. 126)
Bei den Beweggründen und Zielen des Täters ist zu unterschieden, ob der Angeklagte an Straftaten gewöhnt ist oder ob die Tat spontan bzw. aus einer momentanen Versuchung heraus begangen wurde, ob er aus eigennützigen oder selbstlosen Gründen handelte. Motive können eine soziale Notlage, Gewinnsucht, Sorge um den Bestand des Unternehmens usw. [mehr]
TIPPS FÜRS PLÄDOYER: RECHTFERTIGUNG, SCHULD, MOTIV ...
Aspekt Schuld: § 46 StGB
Tathergang: Bewiesen? ● Rechtfertigung: Der § 34 StGB ● Aspekt Schuld: § 46 StGB ● Strafhöhe? Motiv, Umstände... ● Fehlende Reue & Geständnis ● Aspekt mildernde Umstände ● Strafe und Sozialpronose ● Links
Vorwerfbarkeit einer Handlung
Im Original: Kommentare und Definitionen zu "Schuld"
Urs Kindhäuser: Strafgesetzbuch, zu § 46 Rdnr. 29
Gem. § 46 Abs. 1 S. 1 ist die Schuld des Täters Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die insoweit angesprochene Schuld ist nicht identisch mit der strafbarkeitsbegründenden des dreistufigen Deliktsaufbaus. [mehr]
Im Original: Kommentare und Definitionen zu "Schuld"
Urs Kindhäuser: Strafgesetzbuch, zu § 46 Rdnr. 29
Gem. § 46 Abs. 1 S. 1 ist die Schuld des Täters Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die insoweit angesprochene Schuld ist nicht identisch mit der strafbarkeitsbegründenden des dreistufigen Deliktsaufbaus. [mehr]
TIPPS FÜRS PLÄDOYER: RECHTFERTIGUNG, SCHULD, MOTIV ...
Rechtfertigung: Der § 34 StGB
Tathergang: Bewiesen? ● Rechtfertigung: Der § 34 StGB ● Aspekt Schuld: § 46 StGB ● Strafhöhe? Motiv, Umstände... ● Fehlende Reue & Geständnis ● Aspekt mildernde Umstände ● Strafe und Sozialpronose ● Links
§ 34 StGB: Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. [mehr]
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. [mehr]
STRAFBEFEHLE
Links
Verfahrensvorschriften ● Probleme ● Vorteile ● Links
. [mehr]
STRAFBEFEHLE
Vorteile
Verfahrensvorschriften ● Probleme ● Vorteile ● Links
Es entsteht aber auch ein Vorteil:
Spätestens jetzt ist klar, dass ein Prozess kommt (wenn Widerspruch eingelegt wird). Die Ladung kommt also weniger überraschend. Außerdem kann jetzt auch mit Bezug auf ein Aktenzeichen beim Gericht Akteneinsicht beantragt werden.
Außerdem: Jeder Strafbefehl zeigt Voreingenommenheit. Die RichterInnen durften ja keine Bedenken haben, dass die Tatvorwürfe stimmen. [mehr]
Spätestens jetzt ist klar, dass ein Prozess kommt (wenn Widerspruch eingelegt wird). Die Ladung kommt also weniger überraschend. Außerdem kann jetzt auch mit Bezug auf ein Aktenzeichen beim Gericht Akteneinsicht beantragt werden.
Außerdem: Jeder Strafbefehl zeigt Voreingenommenheit. Die RichterInnen durften ja keine Bedenken haben, dass die Tatvorwürfe stimmen. [mehr]
STRAFBEFEHLE
Probleme
Verfahrensvorschriften ● Probleme ● Vorteile ● Links
Durch den Strafbefehl können zusätzliche Probleme entstehen:
Die angeklagte Person ist nun gezwungen, auf jeden Fall zu kommen, sonst steht viel auf dem Spiel. Wer nicht erscheint, ohne dass der Termin aufgehoben wurde, ist danach rechtskräftig verurteilt und kann sich nur noch durch einen "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" retten - ein Verfahren ohne öffentliche Beteiligung (d.h. [mehr]
Die angeklagte Person ist nun gezwungen, auf jeden Fall zu kommen, sonst steht viel auf dem Spiel. Wer nicht erscheint, ohne dass der Termin aufgehoben wurde, ist danach rechtskräftig verurteilt und kann sich nur noch durch einen "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" retten - ein Verfahren ohne öffentliche Beteiligung (d.h. [mehr]
STRAFBEFEHLE
Verfahrensvorschriften
Verfahrensvorschriften ● Probleme ● Vorteile ● Links
StPO § 407
(1) Im Verfahren vor dem Strafrichter und im Verfahren, das zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört, können bei Vergehen auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet. Der Antrag ist auf bestimmte Rechtsfolgen zu richten. [mehr]
(1) Im Verfahren vor dem Strafrichter und im Verfahren, das zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört, können bei Vergehen auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet. Der Antrag ist auf bestimmte Rechtsfolgen zu richten. [mehr]
VERTEIDIGUNG: ANWÄLT*NNEN, SELBSTVERTEIDIGUNG ODER LAIE ALS RECHTSBEISTAND
Links
1. Wann sind Anwält*innen sinnvoll, nötig, möglich?
2. Das Problem mit den Gerichtsnormen
3. Vertraulichkeit
4. Pflichtverteidigung
5. Laienverteidigung: Ohne Anwaltszulassung im Prozess
6. Links
. [mehr]
VERTEIDIGUNG: ANWÄLT*NNEN, SELBSTVERTEIDIGUNG ODER LAIE ALS RECHTSBEISTAND
Vertraulichkeit
1. Wann sind Anwält*innen sinnvoll, nötig, möglich?
2. Das Problem mit den Gerichtsnormen
3. Vertraulichkeit
4. Pflichtverteidigung
5. Laienverteidigung: Ohne Anwaltszulassung im Prozess
6. Links
Aus dem Urteil des EGMR (IV. Sektion) vom 19.12.2006 (Az. 14385/04)
... 4. Die Vertraulichkeit des Gesprächs zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist eines der Kernstücke der wirksamen Vertretung von Mandanteninteressen. Das vertrauliche Gespräch wird als wesentliche Garantie des Rechts auf Verteidigung von Art. 6 EMRK geschützt.
5. Ein Eingriff in das Recht auf ein vertrauliches Gespräch zwischen Rechtsanwalt und Mandant und damit in das von Art. [mehr]
... 4. Die Vertraulichkeit des Gesprächs zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist eines der Kernstücke der wirksamen Vertretung von Mandanteninteressen. Das vertrauliche Gespräch wird als wesentliche Garantie des Rechts auf Verteidigung von Art. 6 EMRK geschützt.
5. Ein Eingriff in das Recht auf ein vertrauliches Gespräch zwischen Rechtsanwalt und Mandant und damit in das von Art. [mehr]
VERTEIDIGUNG: ANWÄLT*NNEN, SELBSTVERTEIDIGUNG ODER LAIE ALS RECHTSBEISTAND
Das Problem mit den Gerichtsnormen
1. Wann sind Anwält*innen sinnvoll, nötig, möglich?
2. Das Problem mit den Gerichtsnormen
3. Vertraulichkeit
4. Pflichtverteidigung
5. Laienverteidigung: Ohne Anwaltszulassung im Prozess
6. Links
Die Frage, ob mit oder ohne VerteidigerIn, ist zum einen eine finanzielle, dann eine der notwendigen Sachkunde, schließlich aber auch eine Taktische. Schließlich gilt meist, dass für offensive Strategien vor Gericht sind die AnwältInnen gar nicht zu haben sind. Sprich: Anders als in kommerziellen Beziehungen üblich, diktiert hier die beauftragte Person meist den AuftraggeberInnen, was zu tun ist. [mehr]
KAMPFMITTEL FÜR PROZESSE: OFFENSIV GEGEN ROBENTRÄGER*INNEN, GUTACHTEN, ZEUG*INNEN
Anträge, die oft passen
Einleitung ● Ziele offensiver Verteidigung ● Belege und Fristen ● Anträge, die oft passen ● Einzeltipps zu Verfahren ● Schutz vor Willkürrichtis ● Rechtsschutz ● Beweisaufnahme ● Öffentlichkeit ● Kosten ● Links
Die folgenden Antragstexte sind Beispiele, die auch verändert werden können. [mehr]
BEISPIELE UND VORLAGEN FÜR ANTRÄGE FÜR STRAFPROZESSE
Zur Ordnung im Gerichtssaal
Prozessordnung/-ablauf ● Zur Ordnung im Gerichtssaal ● Erfindung von Straftaten ● Versammlungsmerkmale ● Straßenblockade & Klimaschutz ● Weitere Themen und Aspekte
Die folgenden Antragstexte sind Beispiele, die auch verändert werden können. [mehr]
KAMPFMITTEL FÜR PROZESSE: OFFENSIV GEGEN ROBENTRÄGER*INNEN, GUTACHTEN, ZEUG*INNEN
Belege und Fristen
Einleitung ● Ziele offensiver Verteidigung ● Belege und Fristen ● Anträge, die oft passen ● Einzeltipps zu Verfahren ● Schutz vor Willkürrichtis ● Rechtsschutz ● Beweisaufnahme ● Öffentlichkeit ● Kosten ● Links
Für Fristen gilt der Eingang beim Gericht. Wer es selbst einwirft und die Zeit knapp ist: Wenn vorhanden, in den Fristenbriefkasten (meist neben dem normalen Kasten angebracht). Tagsüber am besten direkt abgeben, wenn möglich, Empfangsbestätigung einfordern (z.B. entsprechenden Zettel vorbereiten und dort zum Abstempeln vorlegen). [mehr]
RECHTFERTIGENDER NOTSTAND
Notstand im OWiG
Gesetzestexte und Kommentare ● Notstand im BGB ● Notstand im OWiG ● Wann gilt der Notstand? ● Wo wird Notstand akzeptiert? ● Weitere Anwendungen? ● Grundrechts-Güterabwägung ● Anwendung in anderen Ländern ● Notwehr ● Links und Materialien
§ 16 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. [mehr]
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. [mehr]
RECHTFERTIGENDER NOTSTAND
Notstand im BGB
Gesetzestexte und Kommentare ● Notstand im BGB ● Notstand im OWiG ● Wann gilt der Notstand? ● Wo wird Notstand akzeptiert? ● Weitere Anwendungen? ● Grundrechts-Güterabwägung ● Anwendung in anderen Ländern ● Notwehr ● Links und Materialien
§ 228: Notstand
Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. [mehr]
Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. [mehr]
SCHÜTZEN GESETZE ODER VERFASSUNGEN?
Links und Materialien
1. Grundgesetz
2. Landesverfassungen
3. Subversiver Rechtsgebrauch und die Rangfolge von Gesetzen
4. Eigenes Verhalten
5. Links und Materialien
SCHÜTZEN GESETZE ODER VERFASSUNGEN?
Eigenes Verhalten
1. Grundgesetz
2. Landesverfassungen
3. Subversiver Rechtsgebrauch und die Rangfolge von Gesetzen
4. Eigenes Verhalten
5. Links und Materialien
In einem Buch, dass ein Polizist für Menschen geschrieben hat, die sich gegen Übergriffe wehren wollen, finden sich Formulierungen, die auch für die Begegnung mit der Polizei passen. Das ist wohl nicht die Absicht des Autors gewesen, aber sein Tipp, immer souverän und mindestens auf Augenhöhe zu agieren, passt sehr gut: Lasst Euch nicht einschüchtern, lasst Euch nicht unterwerfen. [mehr]
NICHT VERRÜCKT MACHEN LASSEN: SELBSTSCHUTZ FÜR ALLE UND TIPPS FÜR BETROFFENE
Repressionsschutz allgemein
1. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
2. Tipps gegen Zwangsbehandlung
3. Wie kommt mensch wieder raus?
4. Akteneinsicht
5. Adressen, Beratung, Anlaufstellen
6. Repressionsschutz allgemein
7. Gesetze, Urteile, Kommentare
8. Alternativen
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NICHT VERRÜCKT MACHEN LASSEN: SELBSTSCHUTZ FÜR ALLE UND TIPPS FÜR BETROFFENE
Akteneinsicht
1. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
2. Tipps gegen Zwangsbehandlung
3. Wie kommt mensch wieder raus?
4. Akteneinsicht
5. Adressen, Beratung, Anlaufstellen
6. Repressionsschutz allgemein
7. Gesetze, Urteile, Kommentare
8. Alternativen
Einsichtsrecht in Patient_innenakten: Überblicksseite mit Links zu Texten, Presseartikeln usw.
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ZWANGS-PSYCHIATRIE ÜBERALL: ZWANG, FOLTER, RECHTSBRÜCHE
Verschweigen und Verharmlosen
Berichte aus den Anstalten ● Kritik von UNO und anderen ● Pseudo-Medizin ● Zahlen ● Suizid und Psychiatrie ● O-Ton: Sprache der TäterInnen ● Verschweigen und Verharmlosen ● Links
Im Original: Staatsanwaltschaften als Bürgervertretung?
Aus Cornelia Schaumburg (2010), "Maßregelvollzug"
Staatsanwaltschaft ... Wie der Name schon sagt, vertritt sie den Staat, also indirekt die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Bedürfnis nach Gerechtigkeit und dem Wunsch, dass straftäter die Konsequenzen ihrer Taten zu trafen haben. [mehr]
Aus Cornelia Schaumburg (2010), "Maßregelvollzug"
Staatsanwaltschaft ... Wie der Name schon sagt, vertritt sie den Staat, also indirekt die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Bedürfnis nach Gerechtigkeit und dem Wunsch, dass straftäter die Konsequenzen ihrer Taten zu trafen haben. [mehr]
PSYCHIATRIE IN HESSEN: TÄUSCHUNG, ZWANG, FIXIERUNG, RECHTSBRÜCHE
Der Fall "Dennis Stephan"
Vitos: Fälle in Mittelhessen ● Vitos-Klinik in Haina ● Kliniken Rhein-Main/Südhessen ● Im Original: Vitostexte ● Seilschaften, Politik, Kritik ● Der Fall "Dennis Stephan"
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