Projektwerkstatt

DIE SELBSTVERTEIDIGUNG VOR GERICHT
RECHTE, HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN, ANTRÄGE, AKTIONEN FÜR ANGEKLAGTE MIT UND OHNE RECHTSBEISTAND/ANWÄLTIN

Strafhöhen, Gerichtskosten


Tipps für Angeklagte Vorphase des Prozesses Tipps für den Prozess selbst Beweisaufnahme Plädoyers und Letztes Wort Urteil Strafhöhen, Gerichtskosten Aussagen und Sachverständige Berufung, Revision & Co. Das Publikum Angst vor Gericht(en) Berichte und weitere Links Materialien zum Thema

Aus § 40 StGB
Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Es achtet dabei ferner darauf, dass dem Täter mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum seines Einkommens verbleibt. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.

§ 43 Ersatzfreiheitsstrafe
An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Ersatzfreiheitsstrafe. Zwei Tagessätzen entspricht ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.

Juris-Prozesskostenrechner

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