Suche nach Artikeln
Es wurde nach "" gesucht. Diese Suche ist zu kurz, Mindesteingabe sind 3 Zeichen.
DEBATTEN WEGEN (FEINDLICHEM) VS-KONTAKT
Stellungnahme zum Spitzelvorwurf und versuchten Übergriff auf dem Direct-Action-Gathering
Nach Monaten Debatte ... [mehr]
WEGEN VS-KONTAKT: ANTRAG AUF RAUSWURF AUS DER CONTRASTE-REDAKTION
Abschlußrunde
1. Der Anfang
2. Reaktionen aus Redaktion und Umfeld
3. Abschlußrunde
4. Links zu verschiedenen Seiten zum Thema
Mail mit Beschlußvorschlag
Lieber Joerg, liebe Redaktionen in Stadt und Land und TeilnehmerInnen der Contraste-List,
ich denke es wird Zeit, dass wir die unsinnige Diskussion hier ueber Joergs „Protokoll einer Beziehung ... [mehr]
Lieber Joerg, liebe Redaktionen in Stadt und Land und TeilnehmerInnen der Contraste-List,
ich denke es wird Zeit, dass wir die unsinnige Diskussion hier ueber Joergs „Protokoll einer Beziehung ... [mehr]
WEGEN VS-KONTAKT: ANTRAG AUF RAUSWURF AUS DER CONTRASTE-REDAKTION
Reaktionen aus Redaktion und Umfeld
1. Der Anfang
2. Reaktionen aus Redaktion und Umfeld
3. Abschlußrunde
4. Links zu verschiedenen Seiten zum Thema
sehe ich auch so. Obwohl ich selbst vor vielen Jahren mal genau so naiv herangegangen bin. Allerdings war der Kontakt viel kürzer und weniger intensiv.
Die mail von Jörk habe ich auch schon früher erhalten, aber irgendwie interessieren mich seine mail´s nicht besonders. Deshalb habe ich erst jetzt die html-Seite gelesen. Das jemand, der allen möglichen Leuten Spaltung und Konspiration mit dem Gegener vorwirft, eine solche Aktion macht ist schon ein Hammer. [mehr]
Die mail von Jörk habe ich auch schon früher erhalten, aber irgendwie interessieren mich seine mail´s nicht besonders. Deshalb habe ich erst jetzt die html-Seite gelesen. Das jemand, der allen möglichen Leuten Spaltung und Konspiration mit dem Gegener vorwirft, eine solche Aktion macht ist schon ein Hammer. [mehr]
LEITFADEN ZUM PRAKTISCHEN VORGEHEN
Praktische Tipps zur Vorgehensweise
1. Praktische Tipps zur Vorgehensweise
2. Vorgehensweise
3. Geld
4. Weiterlesen
Streuobstwiesen, Bäche, Hecken, Waldränder, Brachflächen, Tümpel, Feldholzinseln und viele mehr sind in Gefahr. Überall hat die Ausräumung der Feldflur für immer größere und intensiver bewirtschaftete Äcker zugeschlagen, sind neue Wohn- und Gewerbegebiete entstanden oder ganze Landschaften den Großprojekten Straße, Schnellbahn, Flughafen, Kanalbau oder Golfplatz zum Opfer gefallen. Statistiken zeigen einen Verlust an Kleinbiotopen von bis zu 80 Prozent. [mehr]
GIESSENER GESINNUNGSJUSTIZ
23.+24.6.2004, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Befangenheit pur
1. Die Mechanismen gerichteter Justiz
2. Ab 2002: Chronologie Mittelhessischer Justizskandale ...
3. Das Urteil am 15.12.2003 und die Tricks des Amtsrichters Wendel
4. 23.+24.6.2004, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Befangenheit pur
5. 15.9.2004, Amtsgericht (Richterin Kaufmann): Wer mit anderen zusammen malt, malt alles!
6. 4.11.2004, Amtsgericht Kirchhain
7. 2.3.2005, Landgericht (Strafkammer unter Richter Pfister): "Fuck the police" ist eine Beleidigung
8. 10.3. bis 3.5.2005, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Wieder verurteilt
9. 19.4.2005, Verwaltungsgericht (10. Kammer unter Richter Hornmann): Grundrechte außer Kraft gesetzt
10. Viele mehr Verfahren folgten ...
11. Marburg
12. Die TäterInnen setzen sich selbst ein Denkmal
13. Justiz-Praxis
14. Überregional nicht besser: Kritik an Justiz
15. Links
Am 23.6.2004 begann der erste Versuch der Berufung zum Prozess am 15.12.2003. Aber er scheiterte schnell, denn die sogenannte Gewaltenteilung (jeder aus der Obrigkeit darf mal Gewalt ausüben?) zeigte sich an der Besetzung des Gerichts. [mehr]
GIESSENER GESINNUNGSJUSTIZ
Viele mehr Verfahren folgten ...
1. Die Mechanismen gerichteter Justiz
2. Ab 2002: Chronologie Mittelhessischer Justizskandale ...
3. Das Urteil am 15.12.2003 und die Tricks des Amtsrichters Wendel
4. 23.+24.6.2004, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Befangenheit pur
5. 15.9.2004, Amtsgericht (Richterin Kaufmann): Wer mit anderen zusammen malt, malt alles!
6. 4.11.2004, Amtsgericht Kirchhain
7. 2.3.2005, Landgericht (Strafkammer unter Richter Pfister): "Fuck the police" ist eine Beleidigung
8. 10.3. bis 3.5.2005, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Wieder verurteilt
9. 19.4.2005, Verwaltungsgericht (10. Kammer unter Richter Hornmann): Grundrechte außer Kraft gesetzt
10. Viele mehr Verfahren folgten ...
11. Marburg
12. Die TäterInnen setzen sich selbst ein Denkmal
13. Justiz-Praxis
14. Überregional nicht besser: Kritik an Justiz
15. Links
Wo nun die ersten Urteile gefällt sind, bricht sich der Verfolgungswahn erst richtig seinen Weg. [mehr]
GIESSENER GESINNUNGSJUSTIZ
19.4.2005, Verwaltungsgericht (10. Kammer unter Richter Hornmann): Grundrechte außer Kraft gesetzt
1. Die Mechanismen gerichteter Justiz
2. Ab 2002: Chronologie Mittelhessischer Justizskandale ...
3. Das Urteil am 15.12.2003 und die Tricks des Amtsrichters Wendel
4. 23.+24.6.2004, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Befangenheit pur
5. 15.9.2004, Amtsgericht (Richterin Kaufmann): Wer mit anderen zusammen malt, malt alles!
6. 4.11.2004, Amtsgericht Kirchhain
7. 2.3.2005, Landgericht (Strafkammer unter Richter Pfister): "Fuck the police" ist eine Beleidigung
8. 10.3. bis 3.5.2005, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Wieder verurteilt
9. 19.4.2005, Verwaltungsgericht (10. Kammer unter Richter Hornmann): Grundrechte außer Kraft gesetzt
10. Viele mehr Verfahren folgten ...
11. Marburg
12. Die TäterInnen setzen sich selbst ein Denkmal
13. Justiz-Praxis
14. Überregional nicht besser: Kritik an Justiz
15. Links
Am 10.7.2004 wurde ein Aktivist beim Flugblattverteilen gegen ein Polizeifest erst mit Platzverweisen belegt und dann, obwohl er sich dran hielt, festgenommen. [mehr]
GIESSENER GESINNUNGSJUSTIZ
10.3. bis 3.5.2005, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Wieder verurteilt
1. Die Mechanismen gerichteter Justiz
2. Ab 2002: Chronologie Mittelhessischer Justizskandale ...
3. Das Urteil am 15.12.2003 und die Tricks des Amtsrichters Wendel
4. 23.+24.6.2004, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Befangenheit pur
5. 15.9.2004, Amtsgericht (Richterin Kaufmann): Wer mit anderen zusammen malt, malt alles!
6. 4.11.2004, Amtsgericht Kirchhain
7. 2.3.2005, Landgericht (Strafkammer unter Richter Pfister): "Fuck the police" ist eine Beleidigung
8. 10.3. bis 3.5.2005, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Wieder verurteilt
9. 19.4.2005, Verwaltungsgericht (10. Kammer unter Richter Hornmann): Grundrechte außer Kraft gesetzt
10. Viele mehr Verfahren folgten ...
11. Marburg
12. Die TäterInnen setzen sich selbst ein Denkmal
13. Justiz-Praxis
14. Überregional nicht besser: Kritik an Justiz
15. Links
12 Prozesstage, 30 ZeugInnenvernehmungen und ca. 50 Anträge - das sind die Rahmendaten des umfangreichen Prozesses. Das Gericht hatte den Angeklagten dennoch eine Beiordnung abgelehnt mit der fadenscheinigen Begründung, der Prozess sei einfach gelagert. Das zeigte sich im Verlaufe deutlich ... die Sachverhalte waren so kompliziert und die Zeugenaussagen vor allem der Polizeizeugen so widersprüchlich, dass auch die Richterin des häufigeren, insbesondere an den letzten Prozesstagen, den Überblick verlor. Aber das störte sie wenig - sie sprach erneut ein hartes Urteil aus. [mehr]
GIESSENER GESINNUNGSJUSTIZ
2.3.2005, Landgericht (Strafkammer unter Richter Pfister): "Fuck the police" ist eine Beleidigung
1. Die Mechanismen gerichteter Justiz
2. Ab 2002: Chronologie Mittelhessischer Justizskandale ...
3. Das Urteil am 15.12.2003 und die Tricks des Amtsrichters Wendel
4. 23.+24.6.2004, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Befangenheit pur
5. 15.9.2004, Amtsgericht (Richterin Kaufmann): Wer mit anderen zusammen malt, malt alles!
6. 4.11.2004, Amtsgericht Kirchhain
7. 2.3.2005, Landgericht (Strafkammer unter Richter Pfister): "Fuck the police" ist eine Beleidigung
8. 10.3. bis 3.5.2005, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Wieder verurteilt
9. 19.4.2005, Verwaltungsgericht (10. Kammer unter Richter Hornmann): Grundrechte außer Kraft gesetzt
10. Viele mehr Verfahren folgten ...
11. Marburg
12. Die TäterInnen setzen sich selbst ein Denkmal
13. Justiz-Praxis
14. Überregional nicht besser: Kritik an Justiz
15. Links
Im Berufungsprozess zur Verfahren wegen der Kreidemalerei "Fuck the police" (1. Instanz am 15.9.2004) wurde es noch derber. Diesmal urteilte das Gericht, dass "Fuck the police" grundsätzlich eine Beleidigung sei. Die gemeinschaftliche Tat mit anderen Malereien wurde nach Ansicht des Polizeivideos fallengelassen, aber jetzt dieser Spruch als Straftat gewertet. Damit steht die Gießener Justiz gegen jegliche sonstige Rechtssprechung, auch gegen Urteil von höheren Instanzen. [mehr]
GIESSENER GESINNUNGSJUSTIZ
4.11.2004, Amtsgericht Kirchhain
1. Die Mechanismen gerichteter Justiz
2. Ab 2002: Chronologie Mittelhessischer Justizskandale ...
3. Das Urteil am 15.12.2003 und die Tricks des Amtsrichters Wendel
4. 23.+24.6.2004, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Befangenheit pur
5. 15.9.2004, Amtsgericht (Richterin Kaufmann): Wer mit anderen zusammen malt, malt alles!
6. 4.11.2004, Amtsgericht Kirchhain
7. 2.3.2005, Landgericht (Strafkammer unter Richter Pfister): "Fuck the police" ist eine Beleidigung
8. 10.3. bis 3.5.2005, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Wieder verurteilt
9. 19.4.2005, Verwaltungsgericht (10. Kammer unter Richter Hornmann): Grundrechte außer Kraft gesetzt
10. Viele mehr Verfahren folgten ...
11. Marburg
12. Die TäterInnen setzen sich selbst ein Denkmal
13. Justiz-Praxis
14. Überregional nicht besser: Kritik an Justiz
15. Links
Ein Antifaschist steht vor Gericht. Er hatte polizeiliche Trotteligkeit in einer Dienstaufsichtsbeschwerde gerügt. Das geht natürlich nicht - der Dienstaufsichtssteller wird wegen der Dienstaufsichtsbeschwerde wegen falscher Verdächtigung verurteilt. In einer Prozesspause attackieren Richter und ein Polizeizeuge handgreiflich eine Theatergruppe. Das fotografiert ein Besucher. Dieser wird unter körperlicher Gewaltandrohung vom Richter (!) genötigt, die Kamera rauszurücken. [mehr]
GIESSENER GESINNUNGSJUSTIZ
15.9.2004, Amtsgericht (Richterin Kaufmann): Wer mit anderen zusammen malt, malt alles!
1. Die Mechanismen gerichteter Justiz
2. Ab 2002: Chronologie Mittelhessischer Justizskandale ...
3. Das Urteil am 15.12.2003 und die Tricks des Amtsrichters Wendel
4. 23.+24.6.2004, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Befangenheit pur
5. 15.9.2004, Amtsgericht (Richterin Kaufmann): Wer mit anderen zusammen malt, malt alles!
6. 4.11.2004, Amtsgericht Kirchhain
7. 2.3.2005, Landgericht (Strafkammer unter Richter Pfister): "Fuck the police" ist eine Beleidigung
8. 10.3. bis 3.5.2005, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Wieder verurteilt
9. 19.4.2005, Verwaltungsgericht (10. Kammer unter Richter Hornmann): Grundrechte außer Kraft gesetzt
10. Viele mehr Verfahren folgten ...
11. Marburg
12. Die TäterInnen setzen sich selbst ein Denkmal
13. Justiz-Praxis
14. Überregional nicht besser: Kritik an Justiz
15. Links
In der ersten Instanz des Prozesses gegen eine Aktivistin, die mit Kreide "Fuck the police" auf die Straße malte, urteilte das Gericht, dass die Person für den Inhalt aller auf die Straße gemalten Sprüche auch persönlich verantwortlich sei, weil sie zeitgleich mit anderen mit dem Malen begonnen hätte. [mehr]
GIESSENER GESINNUNGSJUSTIZ
Das Urteil am 15.12.2003 und die Tricks des Amtsrichters Wendel
1. Die Mechanismen gerichteter Justiz
2. Ab 2002: Chronologie Mittelhessischer Justizskandale ...
3. Das Urteil am 15.12.2003 und die Tricks des Amtsrichters Wendel
4. 23.+24.6.2004, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Befangenheit pur
5. 15.9.2004, Amtsgericht (Richterin Kaufmann): Wer mit anderen zusammen malt, malt alles!
6. 4.11.2004, Amtsgericht Kirchhain
7. 2.3.2005, Landgericht (Strafkammer unter Richter Pfister): "Fuck the police" ist eine Beleidigung
8. 10.3. bis 3.5.2005, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Wieder verurteilt
9. 19.4.2005, Verwaltungsgericht (10. Kammer unter Richter Hornmann): Grundrechte außer Kraft gesetzt
10. Viele mehr Verfahren folgten ...
11. Marburg
12. Die TäterInnen setzen sich selbst ein Denkmal
13. Justiz-Praxis
14. Überregional nicht besser: Kritik an Justiz
15. Links
Ein Feuerwerk an Absurdität findet sich im Urteil gegen zwei Projektwerkstättler. Diese waren in 13 Punkten angeklagt - einmal durch das typische Spektrum an Vorwürfen gegen politisch unerwünschte Personen: Sachbeschädigung, Beleidigung, Widerstand, Körperverletzung, Hausfriedensbruch. Das gesamte Urteil ist ein bemerkenswertes Beispiel von Gesinnungsjustiz. [mehr]
BERUFUNGSVERHANDLUNG ZWEITER ANLAUF: PLÄDOYERS DER ANGEKLAGTEN
Spezielle Rahmenbedingungen dieses Verfahrens
1. Plädoyer allgemein, Anfang
2. Rahmenbedingungen eines jeden Gerichtsverfahrens
3. Spezielle Rahmenbedingungen dieses Verfahrens
4. Plädoyer allgemein, Ende
5. Symbolisch: Polizeigewalt am 2.3. und 11.4. in/vor dem Landgericht
6. Anklagepunkt „Wahlplakate“
7. Anklagepunkt "Farbschmierereien an der Gallushalle"
8. Anklagepunkt "Körperverletzung" (vermeintlicher Fusstritt)
9. Anklagepunkt "Hausfriedensbruch" (Gaile Lügen)
10. Anklagepunkt "Körperverletzung" (Puffs Daumen-Kino)
11. Anklagepunkt "Beleidigung" (Gülle prügelt)
Ablehnung Beiordnung ... trotz komplexen Verfahrens. Das hat sich eindeutig im Verlauf bewiesen – der Prozess steht für einen riesigen Komplex an Ermittlungen, komplizierten Hintergründen und Motiven der Ermittler, auch Intrigen, öffentlichen und politischen Verwirrungen usw. [mehr]
BERUFUNGSVERHANDLUNG ZWEITER ANLAUF: PLÄDOYERS DER ANGEKLAGTEN
Rahmenbedingungen eines jeden Gerichtsverfahrens
1. Plädoyer allgemein, Anfang
2. Rahmenbedingungen eines jeden Gerichtsverfahrens
3. Spezielle Rahmenbedingungen dieses Verfahrens
4. Plädoyer allgemein, Ende
5. Symbolisch: Polizeigewalt am 2.3. und 11.4. in/vor dem Landgericht
6. Anklagepunkt „Wahlplakate“
7. Anklagepunkt "Farbschmierereien an der Gallushalle"
8. Anklagepunkt "Körperverletzung" (vermeintlicher Fusstritt)
9. Anklagepunkt "Hausfriedensbruch" (Gaile Lügen)
10. Anklagepunkt "Körperverletzung" (Puffs Daumen-Kino)
11. Anklagepunkt "Beleidigung" (Gülle prügelt)
Sitzordnung
Allmacht Gericht: Ordnungsstrafen, Rechtsetzung, Entscheidung der Tagesordnung und Verhandlungspunkte – es gab sehr beeindruckende, schmerzende Momente, wo sich das zeigte, z.B. die dauernde Formel von der „ungebühr“, die auch im wörtlichen Sinne von oben herab die Dinge hier im Saal regelte bis zum traurigen Höhepunkt des zweifachen, rüden Rauswurf eines Menschen, der ohnehin überall in dieser Welt zu den Ausgegrenzten gehört. [mehr]
Allmacht Gericht: Ordnungsstrafen, Rechtsetzung, Entscheidung der Tagesordnung und Verhandlungspunkte – es gab sehr beeindruckende, schmerzende Momente, wo sich das zeigte, z.B. die dauernde Formel von der „ungebühr“, die auch im wörtlichen Sinne von oben herab die Dinge hier im Saal regelte bis zum traurigen Höhepunkt des zweifachen, rüden Rauswurf eines Menschen, der ohnehin überall in dieser Welt zu den Ausgegrenzten gehört. [mehr]
DACHBESETZUNG BEIM ATOMFORUM 2002 IN STUTTGART
Das Urteil
Im Prozeß konnten etliche Anschuldigungen eindeutig widerlegt werden. Kein Zeuge war sich mehr sicher, ob der Angeklagte jemals aufgefordert wurde, das Dach zu verlassen. Auch hatten die Aktivisten das Dach verlassen, nachdem sie eine Einigung mit der Polizei erreichten (die die Polizei dann brach). [mehr]
KRITISCHE POLIZISTEN (MUND)TOT
Einleitung
Siehe auch: Anti-Knast-Seiten +++ Antirepression +++ Polizeigewalt
Dokumentation zu Polizei-/Justizstrategien +++ Absurde Justiz in Gießen
Der Krieg gegen die kritischen PolizistInnen ...
Die "Kritischen Polizisten" gibt es schon länger ... eine kritische Stimme innerhalb der Polizei. [mehr]
Dokumentation zu Polizei-/Justizstrategien +++ Absurde Justiz in Gießen
Der Krieg gegen die kritischen PolizistInnen ...
Die "Kritischen Polizisten" gibt es schon länger ... eine kritische Stimme innerhalb der Polizei. [mehr]
REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.
Links
1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
14. Links
Übersichsseite zur Berufungsverhandlung
Übersicht zu Prozessen gegen Projektwerkstättler
Polizeidoku Giessen- über Fälschungen und Hetzte seitens Polizei, Presse und Politik [mehr]
Übersicht zu Prozessen gegen Projektwerkstättler
Polizeidoku Giessen- über Fälschungen und Hetzte seitens Polizei, Presse und Politik [mehr]
REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.
Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
14. Links
Übersicht:
a. Die Strafanzeige ist nicht rechtswirksam zustandegekommen. Dieses von den Angeklagten eingebrachten Verfahrenshemmnis ist weder im Prozess noch im Urteil gewürdigt worden. Es wurden unvollständig behandelt oder gar nicht erwähnt.
b. Die von den Angeklagten eingebrachten besonderen Umstände sind im Urteil nicht gewürdigt worden. Sie wurden schlicht nicht erwähnt.
c. Es gab offensichtliche Falschaussagen zum Zwecke der Belastung des Angeklagten. [mehr]
a. Die Strafanzeige ist nicht rechtswirksam zustandegekommen. Dieses von den Angeklagten eingebrachten Verfahrenshemmnis ist weder im Prozess noch im Urteil gewürdigt worden. Es wurden unvollständig behandelt oder gar nicht erwähnt.
b. Die von den Angeklagten eingebrachten besonderen Umstände sind im Urteil nicht gewürdigt worden. Sie wurden schlicht nicht erwähnt.
c. Es gab offensichtliche Falschaussagen zum Zwecke der Belastung des Angeklagten. [mehr]
REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.
Sachrüge
1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
14. Links
Der Unterzeichner rügt die Verletzung sachlichen Rechts. Es folgen Einzelausführungen. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Sachrüge nicht auf die benannten Punkte beschränkt ist. Die Einzelausführungen entbinden das Revisionsgericht nicht von der Pflicht, das gerügte Urteil umfassend auf sachlich-rechtliche Fehler zu prüfen.
1) Materielle und sachliche Fehler zu den Anklagepunkten 1-8 (Sachbeschädigung Wahlplakate)
Übersicht:
a. [mehr]
1) Materielle und sachliche Fehler zu den Anklagepunkten 1-8 (Sachbeschädigung Wahlplakate)
Übersicht:
a. [mehr]
REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.
Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
14. Links
Die vielen einseitig nicht eingehaltenen Vereinbarungen zwischen Gericht und Angeklagten haben die Verteidigung erheblich behindert und werden ein bemerkenswertes Bild auf die Prozessstrategie des Gerichts. Mehrfach waren die Angeklagten trotz anderer Abmachungen am Verfahrenstag davor und ohne jegliche höhere Gewalt auf unerwartete Prozesssituationen eingestellt. [mehr]
REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.
Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
14. Links
Die mehrfache Ablehnung von Beiordnungsanträge war sachlich nicht gerechtfertigt. Dadurch wurden die Angeklagten in ihrer Verteidigung durchgehend stark eingeschränkt, da sie sich nur noch selbst verteidigen konnten.
Die Beiordnungsanträge waren mit dem äußerst umfangreichen Prozessinhalt und der komplexen Beweislage in jedem Anklagepunkt begründet. Dieses war schon vor dem Prozess absehbar. Der Prozess war schon von Beginn an auf mindestens sieben Verhandlungstage angesetzt. [mehr]
Die Beiordnungsanträge waren mit dem äußerst umfangreichen Prozessinhalt und der komplexen Beweislage in jedem Anklagepunkt begründet. Dieses war schon vor dem Prozess absehbar. Der Prozess war schon von Beginn an auf mindestens sieben Verhandlungstage angesetzt. [mehr]
REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.
Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
14. Links
Am 5. Verhandlungstag (7 April 2005) stellten die Angeklagten einen Befangenheitsantrag gegen die Schöffin Ursula Schmidt wegen derer Mitwirkung im SPD-Unterbezirk Gießen (Bl. 133, Band V). [mehr]
REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.
Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
14. Links
Gerügt wird die Verletzung des § 261 in Bezug auf das Urteil in Bezug auf die Anklagepunkte 1-8 (Sachbeschädigung an Wahlplakaten). Es geht um den Vorwurf, der Unterzeichner und der zweite Angeklagte hätten in Reiskirchen verschiedene Wahlplakate mit Schriftstücken überklebt und entstellt. Zum Beweis seiner Unschuld hatte der Unterzeichners zwei Beweisanträge gestellt, die per Gerichtsbeschluss abgelehnt wurden, da die Tatsachen als wahr unterstellt wurden. [mehr]
REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.
Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
14. Links
Gerügt wird die fehlende Beweiserhebung zu Anträgen der Angeklagten. Damit wurde ihr Recht auf faire Verteidigung beeinträchtigt. Vor allem Widersprüche in den Aussagen der Polizeizeugen erschienen dem Gericht so unter einem anderen Licht, weil es die Möglichkeit, dass diese Aussagen bewusst und zusammenhängend falsch erfolgten, von vorneherein ausschloss (Verstoß gegen § 261, Abs. [mehr]
REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.
Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
14. Links
Zweimal wurde eine Person gewaltsam aus dem Saal entfernt, weil sie einen Hut aufhatte und diesen nicht absetzte. Es wird insgesamt bezweifelt, dass ein solches Verhalten einen Rauswurf aus einer Veranstaltung mit garantierter Öffentlichkeit führen kann.
Der erste Rauswurf erfolgte in der Sitzung vom 24. März 2005. Direkt darauf folgend stellte der Angeklagte Jörg Bergstedt einen Antrag zur Öffentlichkeit des Verfahrens, der als Anlage zu Protokoll gegeben wurde. [mehr]
Der erste Rauswurf erfolgte in der Sitzung vom 24. März 2005. Direkt darauf folgend stellte der Angeklagte Jörg Bergstedt einen Antrag zur Öffentlichkeit des Verfahrens, der als Anlage zu Protokoll gegeben wurde. [mehr]
| << ... 193 194 [195] 196 197 ... >> |