Demokratie

BESTRAFEN DES "SCHWARZFAHRENS": RECHTSWIDRIG, UNSINNIG, AUFWÄNDIG

Parteien und Politiker*innen fordern Entkriminalisierung des "Schwarzfahrens"


1. Wer fährt "schwarz"? Wieviele werden dafür bestraft?
2. Richter*innen, Staatsanwält*innen und Polizei gegen § 265a StGB
3. Jura-Wissenschaft zum § 265a
4. Parteien und Politiker*innen fordern Entkriminalisierung des "Schwarzfahrens"
5. Medientexte und -kommentare gegen Strafen für "Schwarzfahren"

Schafft die SPD-Grünen-FDP-Koalition die Strafbarkeit des Schwarzfahrens endlich ab? Angekündigt hatten das viele von ihnen. Im Koalitionsvertrag steht es etwas verklausuliert:
Aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP (2021-2025)
Das Strafrecht ist immer nur Ultima Ratio. Unsere Kriminalpolitik orientiert sich an Evidenz und der Evaluation bisheriger Gesetzgebung im Austausch mit Wissenschaft und Praxis. Wir überprüfen das Strafrecht systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche und legen einen Fokus auf historisch überholte Straftatbestände, die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz. Das Sanktionensystem einschließlich Ersatzfreiheitsstrafen, Maßregelvollzug und Bewährungsauflagen überarbeiten wir mit dem Ziel von Prävention und Resozialisierung.


Das Thema war schon häufiger im Bundestag und im Bundesrat. Gebracht hatte es bislang noch nie etwas ...

Im Original
DIE LINKE beantragt Streichung des § 265a StGB
Ein Ende der Bestrafung des Fahrens ohne Ticket beantragte DIE LINKE am 27.1.2016 im Deutschen Bundestag. Aus dem Antrag: "Die Härte der Sanktionierung des "Schwarzfahrens" nach § 265a StGB mit den entsprechenden Folgen für die Betroffenen (Eintragung ins Strafregister bis hin zur Einstufung als vorbestraft und ggf. Abschiebegrund von Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft) ist ein unverhältnismäßiger Eingriff des Staates und widerspricht der gebotenen Zurückhaltung des Gesetzgebers beim Einsatz des Strafgesetzes (ultima-ratio-Funktion des Strafrechts). Vielmehr sollte der Staat die Sanktionierung dieses niedrigschwelligen Normverstoßes ganz den Verkehrsbetrieben überlassen. ...
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den Tatbestand der Leistungserschleichung aus § 265a des Strafgesetzbuch (StGB) so abzuändern, dass die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein auch im Wiederholungsfalle nicht als Straftat geahndet wird. Auch eine Ahndung als Betrug gemäß § 263 StGB ist auszuschließen;
2. sich dafür einzusetzen, dass § 12 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) und § 9 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (BefBedV) so verändert werden, dass das erhöhte Beförderungsentgelt reduziert wird; zu prüfen ist, ob das erhöhte Beförderungsentgelt im Sinne der Verhältnismäßigkeit je nach Tarifgebiet differenziert werden kann und sollte (z.B. die Hälfte der Kosten einer Monatskarte); ..."

Der gesamte Antrag ist als Drucksache 18/7374 herunterladbar (oder mit etwas mehr erläuterndem Text). Mehr auch hier.

Auf einer Podiumsdiskussion in Stuttgart am 11.4.2018 sprachen sich sogar zwei Stadtparlamentarier (von SÖS und von Die Linke) für Aktionsschwarzfahrten aus.

Aus "Stadträte haben Verständnis für Schwarzfahrer", in: Stuttgarter Nachrichten am 13.4.2018
Sowohl Rockenbauch als auch sein Fraktionskollege im Gemeinderat Tom Adler (Die Linke), der die Veranstaltung eröffnete, bekannten sich in diesem Zusammenhang zum gekennzeichneten Schwarzfahren als offene Aktion zivilen Ungehorsams. Diese sei „höchstrichterlich legitimiert“, sagte Adler, der forderte, Schwarzfahren zu entkriminalisieren.

Inzwischen wächst die Zustimmung zur Streichung der Straftat "Schwarzfahren" über Parteigrenzen hinweg.

Aus "Ersatzfreiheitsstrafe: Draußen bleiben ist für alle besser", in: Zeit am 25.1.2022
Tausende Menschen sind in Haft, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlt haben, viele davon wegen Fahrens ohne Fahrschein. ...
Der neue Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat Anfang Januar angekündigt, das Strafrecht modernisieren zu wollen. Das könnte auch das Fahren ohne Fahrschein betreffen. Bisher ist das als "Erschleichen von Leistungen" eine Straftat – und damit eines der Delikte, das in letzter Konsequenz zu einer Ersatzfreiheitsstrafe führen kann. Um ein Randphänomen handelt es sich dabei keineswegs. Zählungen zu Stichtagen zeigen, dass im Schnitt bundesweit rund zehn Prozent der Strafgefangenen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Schätzungen gehen von etwa 50.000 Menschen im Jahr aus, die wegen einer nicht beglichenen Geldstrafe inhaftiert werden.


Aus "Schwarzfahren: Ende eines unnötigen Delikts?", auf: LTO am 8.1.2022
Ginge es nach der Mehrheit der Rechtswissenschaftler:innen hätte der Großteil dieser Menschen schon nach aktueller Rechtslage nie hinter Gittern landen dürfen. Die herrschende Lehre verlangt nämlich für die Bejahung des "Erschleichens" in § 265a StGB eine Umgehung oder Ausschaltung von Sicherungsvorkehrungen. Das bloße Rumsitzen ohne Fahrschein wäre demnach nicht strafbar. Für diese Auslegung spricht, dass andernfalls dem Wort "Erschleichen" keine Bedeutung zukommt, die über das Nichtkaufen der Fahrkarte hinausgeht. Doch die ständige Rechtsprechung ist anderer Ansicht und lässt den "Anschein des ordnungsgemäßen Verhaltens" für die Strafbarkeit genügen. Und der soll sogar dann gegeben sein, wenn ein Fahrgast seine Nichtzahlung auf einem Zettel mit den Worten "Ich zahle nicht" auf einer Mütze transparent macht. ...
... hätte von Zugangsbeschränkungen niemand einen Vorteil. Die Verkehrsbetriebe müssten Abermillionen hierfür ausgeben und die sozial Schwachen wären von der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ausgeschlossen. Alternative Strafen wie Sozialdienste könnten eine Lösung sein. Noch mehr drängt sich aber vor dem Hintergrund des angeblichen Primärziels der neuen Bundesregierung – dem Klimaschutz – eine andere Idee zur Bekämpfung des Fahrens ohne Fahrschein auf: Den öffentlichen Nahverkehr kostenlos anzubieten, ihn weiter zu subventionieren und auszubauen. Luxemburg und einige europäische Städte gehen diesen Weg bereits. Wie sehr das dem Klimaschutz wirklich hilft, ist allerdings wieder mal umstritten. Jedenfalls wäre dann Schwarzfahren im öffentlichen Nahverkehr nicht mehr möglich – weder rechtlich noch tatsächlich.


Aus "Justizminister will Schwarzfahren nicht mehr als Straftat ahnden", auf: Zeit online, 22.9.2017
Der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach (CDU), will Schwarzfahren entkriminalisieren. Der Rheinischen Post sagte er, es solle nicht mehr als Straftat geahndet, sondern als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Dass jemandem, der einmal keine Kurzstreckenkarte für 1,50 Euro gekauft habe, eine Gefängnisstrafe drohen könne, sei eine "Fehlentwicklung". Biesenbach schlug vor, Schwarzfahren "erst bei hartnäckigen Wiederholungstätern" als Straftat zu behandeln.
Hintergrund sind die Kosten und der Verwaltungsaufwand, die die Bestrafung von Schwarzfahrern mit sich bringen. Wie die Zeitung unter Berufung auf die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen weiter schreibt, sitzen bundesweit etwa 5.000 Menschen wegen einer sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis, die meisten seien verurteilte Schwarzfahrer. Die Ersatzfreiheitsstrafe kann demnach angeordnet werden, wenn eine Geldstrafe nicht beglichen wird. Jeder Tag in Haft koste pro Gefangenem etwa 130 Euro.
Die hohen Kosten, die eine Haftstrafe verursacht, stünden in keinem Verhältnis zur Tat, so der Minister: In Nordrhein-Westfalen befänden sich aktuell 1.215 Menschen wegen Schwarzfahrens im Gefängnis. "Wir haben also allein am Montag in NRW rund 160.000 Euro dafür ausgegeben, dass Menschen inhaftiert sind, die das Gericht überhaupt nicht inhaftieren wollte", sagte Biesenbach.
Die Umwandlung von einer Straftat in eine Ordnungswidrigkeit würde auch Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Gefängnisse entlasten, argumentiert der Minister. Biesenbach kündigte an, darüber mit den Ministern der anderen Bundesländer zu sprechen. Auch bei Grünen und Linken gibt es Befürworter, die Schwarzfahren entkriminalisieren wollen.

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt spricht über Schwarzfahrer, Anzeigen und eine überlastete Justiz
Aus einem Interview im Tagesspiegel, 22.10.2017
Es handelt sich hier um Bagatellkriminalität. Um diese Form der Kriminalität zu bewältigen, werden erhebliche Ressourcen gebunden, angefangen bei der Polizei bis hin zu den Gefängnissen. ...
Alle Eingangskontrollen wurden abgebaut, man muss seinen Fahrschein nur noch sporadisch zeigen. Die Situation ist damit eine andere als vor Jahrzehnten. Man kann schwarzfahren, ohne Hürden oder Kontrollen zu überwinden. Die Sozialschädlichkeit der Tat ist damit gering, sie liegt in etwa so hoch wie beim Falschparken. Auch dies ist ein Massendelikt, aber es wird nicht als Straftat, sondern nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt. ...
Wenn Schwarzfahren keine Straftat mehr ist, würde dies auch für die Deutsche Bahn und ihre Passagiere gelten. Dort geht es pro Fahrschein um deutlich höhere Summen. Man meint, der Bahn hier beistehen und die zivilrechtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Schwarzfahrer mit dem Strafrecht flankieren zu müssen.
Können Sie das nachvollziehen?
Nein. Andere Wirtschaftsunternehmen unterstützen wir auch nicht dabei, wenn sie ihre sicher berechtigten Forderungen eintreiben. ...
Meine Prognose ist, dass es den Straftatbestand in zehn Jahren so nicht mehr geben wird.


Und jetzt auch Rheinland-Pfalz - und die FDP!
Aus "Justizminister will Schwarzfahren weniger hart bestrafen", in: Trierer Volksfreund, 15.1.2019
Sollen Schwarzfahrer in Bussen und Bahnen künftig nicht mehr als Straftäter verfolgt werden? Ja, sagt der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin. Er könne sich vorstellen, dass der Straftatbestand nach einer Übergangszeit von einigen Jahren zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft werde, sagte der FDP-Politiker unserer Zeitung. ...
Als solche muss Schwarzfahren nach Meinung des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin auch in Zukunft bestraft werden. Ansonsten hätten Personen, die über kein pfändbares Vermögen verfügen, praktisch keinen Anreiz mehr, eine Fahrkarte zu erwerben, sagte Mertin.


Wo nicht mehr bestraft wird ...

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